Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1948, Seite 133

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Seite 133 (NJ SBZ Dtl. 1948, S. 133); erwähnten Landesgesetze genau zu analysieren und einander gegenüberzustellen. Man würde dabei feststellen, daß in allen diesen Bestimmungen der Versuch gemacht worden ist, das, was sich als Folge der grundsätzlichen Umgestaltung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse in der sowjetischen Besatzungszone neu entwickelt hat, mit den Mitteln, die das alte überkommene Rechtssystem zur Verfügung stellen konnte, zu fassen und in geeignete Formulierungen zu bringen. Es würde bei einer solchen ins Einzelne gehenden Untersuchung überdeutlich werden, wie man damit gerungen hat, dessen bei der Formulierung der gesetzlichen Bestimmungen Herr zu werden, was neu entstanden war auf Grund einer veränderten gesellschaftlichen und politischen Situation und was den Rahmen des bestehenden Rechtssystems sprengte. Es ist nicht verwunderlich, daß man bei dem Versuch, diese Aufgabe bei der Formulierung der einzelnen Gesetze zu bewältigen, zu verschiedenen Ergebnissen gekommen und daß eine völlige Klarheit in der gesetzlichen Formulierung noch nicht erzielt worden ist. Denn das Bewußtsein für das, was sich hier neu entwickelt hat, muß sich erst langsam durchsetzen, und erst wenn dies geschehen ist, können auf Grund der dann gewonnenen Erkenntnis auch die rechtlichen Begriffe gefunden werden, die das auszudrücken in der Lage sind, was sich an grundsätzlich Neuem entwickelt hat. Diese Andeutungen der sich in dem vorliegenden Zusammenhang aufdrängenden Probleme müssen hier genügen, da ein noch näheres Eingehen auf sie, insbesondere eine genaue Analyse und Gegenüberstellung der erwähnten Bestimmungen der einzelnen Gesetze und Verfassungen, den Rahmen dieser Ausführungen sprengen würde. Die aufgezeigte Entwicklung des Vermögens der Kriegs- und Naziverbrecher hatte mit dem, was bisher dargestellt worden ist, auch noch nicht ihren Abschluß gefunden. Wie am Anfang bereits angedeutet worden ist, erging am 31. 3.1948 der Beschluß des Sekretariats der DWK über die Beendigung der Tätigkeit der Sequesterkommissionen. Dieser stellte fest, daß die Eigentumsverhältnisse an dem früheren Vermögen der Kriegs- und Nazi Verbrecher klargestellt seien und daß deshalb der Zeitpunkt gekommen sei, in dem die auf Grund des Befehls Nr. 124 der SMAD gebildeten Sequesterkommissionen ihre Tätigkeit einstellen und aufgelöst werden könnten. Ein entsprechendes Ersuchen wurde durch diesen Beschluß an die SMAD gerichtet. Gleichzeitig schlug das Sekretariat der DWK vor, die Landesregierungen zu verpflichten, die Eintragungen der in die Hand des Volkes übergangenen Betriebe und des anderen Eigentums in das Handelsregister und das Grundbuch beschleunigt durchzuführen. Entsprechend diesem Ersuchen des Sekretariats der DWK ergingen dann die grundlegenden Befehle Nr. 64 und Nr. 76 der SMAD vom 17. und 23. 4.1948, die zusammen mit den zu ihnen ergangenen Durchführungsbestimmungen der DWK im Zentralverordnungsblatt 1948 S. 140 ff. veröffentlicht worden sind. Der Befehl Nr. 64 stellt in seinen Einleitungssätzen fest, daß in der Zwischenzeit 8% aller meldepflichtigen Industriebetriebe, die zusammen etwa 40% der gesamten Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone erzeugen, in das Eigentum des Volkes übergegangen sind und daß diese Betriebe jetzt zur Grundlage für den Wiederaufbau und die Entwicklung der Friedenswirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone gemacht werden müßten. Durch den Befehl wurden die bisher durchgeführten Enteignungen bestätigt und es wird zugleich die Beendigung der Sequestrierungen unter Aufhebung der früheren Bestimmungen und unter Auflösung der Sequesterkommissionen der Bestatzungsmacht sowie der entsprechenden deutschen Kommi-s sionen angeordnet. Von besonderer Bedeutung ist Zifl. 2 des Befehls Nr. 64, in dem festgelegt wird, daß das Volkseigentum unantastbar und deshalb sein Verkauf oder seine Übergabe an Privatpersonen oder private Organisationen verboten ist. Die DWK wurde durch den Befehl weiterhin angewiesen, einen Ausschuß zum Schutze des Volkseigentums zu schaffen und die Eintragung der volkseigenen Betriebe im Grundbuch und in den Handelsregistern in kürzester Frist zu gewährleisten. Durch den Befehl Nr. 76 wurden die durch die DWK ausgearbeiteten Grundlagen für die Vereinigungen und Betriebe, die das Eigentum des Volkes darstellen, sowie die Richtlinien über das Verfahren bei der Eintragung des Volkseigentums in das Grundbuch und das Handelsregister bestätigt. Als wesentlich soll hiervon nur erwähnt werden, daß aus den Eintragungen klar zu ersehen sein muß, daß es sich bei den entsprechenden Vermögenswerten um Eigentum des Volkes handelt und daß dieser Eintragung hinzuzufügen ist, wer im einzelnen Fall als Rechtsträger dieses Volkseigentums anzusehen ist, wobei Rechtsträger entweder eine der Vereinigungen volkseigener Betriebe oder ein Organ der örtlichen Selbstverwaltung sein kann. 1 Das ist der Stand, auf dem sich die Entwicklung zur Zeit befindet. Es ist nunmehr der Begriff, der in dem Antrag der antifaschistischen Parteien und des FDGB des Landes Sachsen vom 25. 5.1946 zum ersten Male auf tauchte, nämlich der Begriff des Volkseigentums, zu einer gesetzlichen Fixierung gelangt. Man hat in der Zwischenzeit mehrfach den Versuch gemacht, diesen neuen Begriff zu analysieren, zu erklären und ihn in das bestehende Rechtssystem hineinzuzwängen. Wissenschaftler und Politiker haben mehrfach erklärt es sei selbstverständlich, daß der neue Rechtsbegriff des Volkseigentums sich von dem, was bisher unter Eigentum verstanden wurde, grundlegend unterscheide; einer der führenden Männer der DWK hat die Ansicht vertreten, es handele sich hier um einen Begriff, der eigentlich gar nicht mehr in die Sphäre bürgerlichen Rechtsdenkens gehöre, sondern ausschließlich eine Angelegenheit öffentlichen Rechts sei. Und man hat von Seiten der Wirtschaft den Juristen die Aufgabe gestellt, die zahlreichen rechtlichen Einzelfragen, die sich aus der Einführung dieses neuen Rechtsbegriffs ergeben, zu klären und zu lösen. Diese Aufgaben werden sicher in der nächsten Zeit vor den Juristen stehen und müssen von ihnen erfüllt werden. Es werden dabei Zweifelsfragen entstehen im Zusammenhang mit den Eintragungen in den Grundbüchern und den Handelsregistern und auf manchen anderen Gebieten. Für die Strafjustiz geht es aber um etwas anderes. Für sie geht es weniger darum, diffizile rechtliche Fragen zu erörtern, die bei der Einführung des neuen Begriffs des Volkseigentums in die vorhandene Rechtssystematik entstehen werden. Für die Strafjustiz ist es vielmehr von entscheidender Bedeutung, daß sich zunächst einmal das Bewußtsein für das herausbildet, was sich hier ohne Rücksicht darauf, ob es in das bisherige Rechtssystem hineinpaßt. entwickelt hat. Die Herausbildung dieses Bewußtseins kann erst nach und nach geschehen, da es bei jeder grundlegenden Umgestaltung der ökonomischen und gesellschaftlichen Verhältnisse so ist, daß das Bewußtsein einer solchen neuen Entwicklung und ihre Erkenntnis der Entwicklung selbst nachfolgen Und wenn diese Erkenntnis dann dazu führt, daß die auf Grund der neuen Entwicklung gefundenen Rechtsbegriffe den Rahmen des bisherigen Rechtssystems sprengen, so würde das ein Ergebnis sein, das nur zu verständlich ist. Denn dieses alte Rechtssvstem und mit ihm die unter seiner Herrschaft entwickelten Rechtsbegriffe sind in einer ganz anderen Zeit entstanden und konnten deshalb die für die neuen Verhältnisse passenden Rechtsformen gar nicht schaffen Diese Erkentnis, daß nämlich eine volle Klarheit über die juristische Ausgestaltung der neuen Inhalte noch nicht gewonnen werden kann, darf aber nicht dazu führen, jetzt die Augen vor dieser neuen Entwicklung zu verschließen und abzuwarten, bis sich diese letzte Klarheit in juristischer Beziehung entwickelt hat. Es ist vielmehr die Aufgabe all derer, die im politischen und wirtschaftlichen Leben stehen, aber auch die Aufgabe der Juristen, sich zunächst einmal das Neuartige und Umwälzende der allgemeinen gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse bewußt zu machen und daran mitzuarbeiten, daß dieses Bewußtsein in möglichst weite Kreise der Bevölkerung getragen wird. Dazu ist es erforderlich, zu erkennen, welche besondere Bedeutung den volkseigenen Betrieben im Rahmen unserer neuen Wirtschaftsordnung, insbesondere jetzt auch im Rahmen der Erfüllung des Zweijahresplans, der in kurzer Zeit endgültig be- 133;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Seite 133 (NJ SBZ Dtl. 1948, S. 133) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Seite 133 (NJ SBZ Dtl. 1948, S. 133)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1948. Die Zeitschrift Neue Justiz im 2. Jahrgang 1948 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1948 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1948 auf Seite 280. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 2. Jahrgang 1948 (NJ SBZ Dtl. 1948, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1948, S. 1-280).

Das Zusammenwirken mit den anderen staatlichen Untersuchungsorganen wurde inhaltlich im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren sowie mit den bewährten Methoden und Mitteln fortgesetzt. Aufmerksam unter Kontrolle zu halten zu solchen Personen oder Personenkreisen Verbindung herzustellen, die für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit von Interesse sind. Inoffizielle Mitarbeiter, die unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen zu arbeiten, deren Vertrauen zu erringen, in ihre Konspiration einzudringen und auf dieser Grundlage Kenntnis von den Plänen, Absichten, Maßnahmen, Mitteln und Methoden zu erhalten, operativ bedeutsame Informationen und Beweise zu erarbeiten sowie zur Bekämpfung subversiver Tätigkeit und zum ZurQckdrängen der sie begünstigenden Bedingungen und Umstände beizutragen. für einen besonderen Einsatz der zur Lösung spezieller politisch-operativer Aufgaben eingesetzt wird. sind vor allem: in verantwortlichen Positionen in staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräften; den evtl, erforderlichen Einsatz zeitweiliger Arbeitsgruppen; die Termine und Verantwortlichkeiten für die Realisierung und Kontrolle der politisch-operativen Maßnahmen. Die Leiter haben zu gewährleisten, daß der Einsatz der auf die Erarbeitung operativ bedeutsamer Informationen konzentriert wird. - iiir Operativ bedeutsame Informationen sind insbesondere: Informationen über ,-Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den Dienstoinheiten der Linie und den Kreisdiensts teilen. Ständiges enges Zusammenwirken mit den Zugbegleitkommandos, der Deutschen Volkspolizei Wasserschutz sowie den Arbeitsrichtungen und der Transportpolizei zum rechtzeitigen Erkennen und Aufklären von feindlich-negativen Kräften und ihrer Wirksamkeit im Innern der DDR. Je besser es uns gelingt, feindlich-negative Aktivitäten bereits im Keime zu erkennen und zu verhindern; jede Verbindungsaufnähme Inhaftierter von und nach außen rechtzeitig aufzuklären; jede Wahrnehmung und Feststellung von Gefahren oder Störungen der Ordnung und Sicherheit der.

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