Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1948, Seite 124

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Seite 124 (NJ SBZ Dtl. 1948, S. 124); Maßnahme ist auf dem Rechtsgebiet die umgestaltende Wirkung beizumessen, die der Bodenreform im Kampf gegen das reaktionäre Junkertum und der Industriereform für die Demokratisierung der Wirtschaft zukommt. Denn wichtiger noch als das demokratische Gesetz ist heute in Deutschland der demokratische Richter, der dem Gesetz Leben und Wirkung gibt. Die Richterschulen sind das Resultat unserer ganzen Arbeit an der Demokratisierung der Justiz. Wir müssen aber unsere Aufmerksamkeit schon darauf richten, das die Ausbildung in diesen Schulen nicht wieder zu einer einseitig formalistischen herabsinkt, wozu bereits Ansätze vorhanden sind. Ich bin der Auffassung, daß den angehenden Richtern und Staatsanwälten neben der fachlichen Berufsausbildung ein umfassenderer Einblick in die wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Bestrebungen gegeben werden muß, von denen der demokratische Neuaufbau in der sowjetischen Zone und in ganz Deutschland bestimmt wird. Bei der Auswahl der Dozenten sollte man darauf sehen, daß die Lehrer der zukünftigen Richter und Staatsanwälte befähigt sind, neben ihren juristischen Fachkenntnissen auch diese so notwendigen Einsichten zu vermitteln. Wir haben es sehr begrüßt, daß die Teilnehmer an den Richterlehrgängen vor dem Beginn der Lehrgänge die Möglichkeit erhalten, sich in den Gerichten umzuschauen und praktisch zu betätigen. Diese Monate der praktischen Arbeit werden aber nur dann gewinnbringend sein, wenn der Anwärter unter individueller Betreuung in die Rechtspflege eingeführt wird und wenn von Seiten der Justizministerien der Länder ganz konkrete Ausbildungsanweisungen an die Gerichte ergehen. Gestatten Sie mir, noch einige Ausführungen über den Einsaz der neuen Richter zu machen. Wir würden es zunächst begrüßen, wenn die Absolventen der Richterschulen möglichst bald in ordentliche Planstellen eingewiesen würden, was in einigen Ländern noch nicht geschehen ist. Weiterhin haben wir festgestellt, daß die Absolventen in allen Ländern überwiegend nur in der Strafjustiz eingesetzt werden. Diese dauernde einseitige Verwendung der neuen Richter birgt die Gefahr in sich, daß sie ihr zivil-rechtliches Wissen nicht anwenden können und wieder vergessen und schließlich nur für ein Teilgebiet der richterlichen Aufgabe qualifiziert werden. Das aber entspricht nicht der Ausbildung des Absolventen der Richterschulen, die absichtlich so gestaltet worden ist, daß sie ihn ebenso wie den akademischen Richter befähigt, auf allen richterlichen Gebieten zu arbeiten. Wir sind sicherlich alle der Auffassung, daß nach den vorliegenden Ergebnissen das kühne Experiment der Richterschulen in der Ostzone geglückt ist. Die Absolventen haben sich als Richter und Staatsanwalt bewährt. In immer größerem Umfange erwerben sie das Vertrauen des Volkes und auch die Hochachtung ihrer älteren Fachkollegen. Ich erachte es deshalb für notwendig, daß diese Richter bei Bewährung in einem größeren Umfange als bisher befördert werden und in verantwortliche Stellen im Justizapparat aufrücken. Im Hinblick auf die große politische Bedeutung der neuen Richter im Kampf um ein neues Recht richte ich mich besonders an die politischen Parteien mit der Bitte, bei der Auswahl und Nominierung von Anwärtern für die Richterschulen den höchsten Maßstab anzulegen. Ich habe bisweilen den Eindruck, daß die Parteien und das gilt für alle Parteien noch nicht mit dem genügenden Nachdruck und mit der genügenden Sorgfalt sich um den Nachwuchs für die Richterschulen kümmern. Ich brauche in diesem Kreis nicht zu unterstreichen, welche hohe staatspolitische Verantwortung die Richter und Staatsanwälte bei unserem demokratischen Neuaufbau zu tragen haben und welche riesige Arbeitsbelastung auf ihnen ruht. Ich möchte diese bedeutsame Konferenz auch nicht vorübergehen lassen, ohne dem unermüdlichen Einsatz vieler Richter und Staatsanwälte die Anerkennung zu zollen, die sie sich durch die Mitarbeit am Neuaufbau des demokratischen Justizapparats und des demokratischen Rechts verdient haben. Aber ich erachte es auch für notwendig, daß wir uns alle darüber Gedanken machen, wie wir angesichts ihrer ungeheuren Inanspruchnahme die materielle Lage der Richter und Staatsanwälte ver- bessern können. Wir müssen für die Justiz eine neue Regelung in der materiellen Versorgung finden. Es muß eine neue Regelung der Gehälter und vor allem eine Verbesserung bei der Einstufung für die Lebensmittelkarten und die Einbeziehung der Justiz in den Befehl 234 erstrebt werden. Wir sind uns sicherlich alle darüber einig, daß es sich bei den Richterschulen nicht um eine zeitlich befristete Notmaßnahme handelt, sondern um eine fortschrittliche demokratische Institution, die so lange bestehen bleiben muß, bis die Universitäten die Gewähr dafür bieten, daß aus ihnen genügend qualifizierte und demokratisch eingestellte Juristen hervorgehen. Bis das erreicht ist, wird aber angesichts des jetzigen Zustandes an unseren Universitäten noch ein erheblicher Zeitraum vergehen. Hinzu kommt, daß die Mehrzahl unserer Jurastudenten sich in den ersten Semestern befindet und somit als unmittelbarer Nachwuchs für den Justizapparat nicht in Frage kommt. Ich betone aber ausdrücklich, daß mit der Errichtung der Richterschulen das juristische Studium nicht überflüssig geworden ist. Wir sind nicht der Auffassung, daß wir auf die akademische Ausbildung der Juristen verzichten könnten. Ganz im Gegenteil, wir brauchen sie. Wir haben im Zuge der demokratischen Schulreform im Gegensatz zu den Plänen im Westen unseres Landes mit der seminaristischen Ausbildung der Lehrer Schluß gemacht und durch die Errichtung der pädagogischen Fakultät an allen Hochschulen der Ostzone die Voraussetzungen dafür geschaffen, daß dem Lehrer die beste Ausbildung, d. h. die akademische Ausbildung zuteil wird. Was für die Ausbildung des Lehrers in der fortschrittlichen Demokratie gilt, das gilt im gleichen Ausmaß auch für die Ausbildung der Hüter des demokratischen Rechtes. Dabei wird die Aufgabe der juristischen Fakultäten vor allem darin bestehen, die Wissenschaft vom Recht zu betreiben. Der Jurist, der die Universität verläßt, soll in der Lage sein, die Fragen, die auf dem Gebiete der Gesetzgebung und der Rechtsprechung unserer Zeit stehen, richtig zu sehen und an ihrer fortschrittlichen Lösung mitzuarbeiten. Wer die große Bedeutung kennt, die der Theorie für die Demokratisierung des Staates und der Gesellschaft zukommt, der wird die Abwegigkeit der Behauptung ermessen können, wir redeten der Auflösung der juristischen Fakultäten das Wort. Allerdings müssen wir von diesen Fakultäten erwarten, daß sie mehr lehren und geben als bloße Paragraphen- und Gesetzesinterpretationen. Sie müssen den Studenten, den künftigen Richtern und Staatsanwälten, den Blick für die Wirklichkeit und für die Entwicklung der Gesellschaft öffnen und die Gesetze in ihren Bildungsstoff aufnehmen, die die Grundlage der neuen demokratischen Ordnung bilden, die wir alle gemeinsam in der Ostzone geschaffen haben. Das römische Recht in Ehren, dem Sachsenspiegel kein abträgliches Urteil, aber die Gesetze über die Bodenreform, die Gesetze über die Bildung der volkseigenen Betriebe, die Gesetze über die demokratische Schulreform sind von solcher Bedeutung, daß sie in erster Linie auf unseren Universitäten gelehrt und den Studenten als das positive Ergebnis einer fortschrittlichen demokratischen Entwicklung nahegebracht werden müssen. Für die Sicherung unserer demokratischen Ordnung ist es nicht von Bedeutung, ob der Jurastudent sich für das römische Recht einsetzt, aber entscheidend ist, ob ihm die Universität das Wissen von. der politischen Notwendigkeit unserer demokratischen Errungenschaften beigebracht hat, Entscheidend ist, daß er gewillt ist, als zukünftiger Richter und Staatsanwalt die neuen demokratischen Gesetze zu verteidigen, weil er durch seine Lehrer auf der Universität dazu erzogen worden ist, zu erkennen, daß sie historisch notwendig und daß sie verteidigungswert sind. Wenn unsere juristischen Fakultäten diesen Anforderungen gerecht werden, so zweifele ich nicht daran, daß aus den Absolventen der Richterschulen und den solcher Art vorgebildeten akademischen Richtern sich ein Richterstand in Deutschland entwickeln wird, der im Gegensatz zu dem der Weimarer Republik zum kühnen und überzeugten Kämpfer für die ungeteilte deutsche Republik werden wird. Eine weitere wichtige Maßnahme zum Ausbau der demokratischen Justiz ist die weitestgehende Beteiligung von Laienrichtern auf allen Gebieten der 124;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Seite 124 (NJ SBZ Dtl. 1948, S. 124) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Seite 124 (NJ SBZ Dtl. 1948, S. 124)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1948. Die Zeitschrift Neue Justiz im 2. Jahrgang 1948 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1948 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1948 auf Seite 280. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 2. Jahrgang 1948 (NJ SBZ Dtl. 1948, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1948, S. 1-280).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, insbesondere die Herausarbeitung und Beweisführung des dringenden Verdachts, wird wesentlich mit davon beeinflußt, wie es gelingt, die Möglichkeiten und Potenzen zur vorgangsbezogenen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet und ist auch in allen anderen Bezirksverwaltungen Verwaltungen konsequent durchzusetzen. In diesem Zusammenhang einige weitere Bemerkungen zur Arbeit im und nach dem Operationsgebiet. Die Gewährleistung des Schutzes und der inneren Sicherheit der DDR. dlpuv Schaltung jeglicher Überraschungen erfordert, die Arbeit der operati einheiten der Abwehr mit im und nach dem Operationsgebiet entsprechend den getroffenen Festlegungen und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Abteilungen der ausrichten auf die operative Bearbeitung von Personen aus dem Operationsgebiet sowie die allseitige und umfassende Erkundung, Entwicklung und Nutzung der Möglichkeiten der operativen Basis der vor allem der zur Erarbeitung von abwehrmäßig filtrierten Hinweisen zur Qualifizierung der Arbeit mit den und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Beweisführung in Ermitt-lungsverf ahren besitzt die Beschuldigtenvernehmung und das Beweismittel Beschuldigtenaussage einen hohen Stellenwert. Es werden Anforderungen und Wage der Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren, Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache AUTORENKOLLEKTIV: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die unter Ausnutzung einer Dienstreise oder einer Reise in dringenden Familienangeleaenheiten nach nichtsozialistischen Staaten oder nach Westberlin die ungesetzlich verlassen haben.

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