Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1948, Seite 121

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Seite 121 (NJ SBZ Dtl. 1948, S. 121); NEUE JUSTIZ SONDERHEFTAUGUST 1948 Die Juristenkonferenzen in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands Juni - August 1948 Am 11.112. Juni 191f8 fand in Berlin unter dem Vorsitz des Chefs der Deutschen Justizverwaltung, Reichsminister a. D. Dr. Schiffer, eine Juristenkonferenz statt, die sich in mehrfacher Beziehung von früheren Konferenzen, Tagungen oder Kongressen der Juristen unterschied. Dieses zeigte sich zunächst in der Zusammensetzung der Konferenzteilnehmer. Neben den Mitgliedern der Rechtsabteilung der Sowjetischen Militär-Administration in Deutschland unter Leitung ihres Chefs und allen maßgeblichen Vertretern der Justiz der sowjetischen Besatzungszone nahmen an der Konferenz, entsprechend den Funktionen und den besonderen Aufgaben, die die Justiz heute zu erfüllen hat, auch Vertreter der Verwaltungen teil, mit denen die Justiz laufend zusammenzuarbeiten hat, also in erster Linie Vertreter der Deutschen Wirtschaftskommission und deren maßgeblichen Hauptverwaltungen, aber auch Vertreter der Deutschen Verwaltung des Innern, sowie Vertreter der politischen Parteien. Die zweite Besonderheit der Konferenz lag in der Wahl der Themen und ihrer Behandlung. Im Vordergrund der Referate und der Diskussionen standen nicht tiefsinnige theoretische Erörterungen über rein juristische Probleme. Die Fragen, die behandelt wurden, waren vielmehr auf der einen Seite grundsätzlich politischer und auf der anderen Seite praktischer Natur; grundsätzlich politischer Natur insoweit, als herausgearbeitet wurde, von welchen Grundlagen aus die Justiz heute an die Bewältigung ihrer Aufgaben herangehen muß, praktischer Natur insoweit, als versucht wurde, aus der Verbindung der Erkenntnis dieser Grundlagen mit den rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten Richtlinien, Hinweise für die praktische Arbeit zu geben. . Der besonderen Themenstellung entsprach es und das war die dritte Besonderheit dieser Konferenz , daß in ihrem Mittelpunkt nicht das Referat eines Juristen, sondern das eines Politikers stand. Herr Max Fechner, Mitglied des Zentralvorstandes der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands behandelte in einem grundlegenden Referat die Aufgaben der weiteren Demokratisierung der Justiz. Und in der Diskussion zu diesem Punkt der Tagesordnung sprachen nicht nur Juristen und Vertreter der anderen Verwaltungen, sondern auch Vertreter der politischen Parteien. Auch die anderen Referenten der Tagung gingen an die Behandlung der von ihnen vorgetragenen Fragen nicht vom rein juristischen Standpunkt heran, sondern stellten als Juristen diese Fragen in die großen allgemeinen Zusammenhänge hinein, um dadurch auf der einen Seite die Ursachen für das teilweise Versagen der Justiz aufzuzeigen und, auf der anderen Seite Hinweise für die praktische Arbeit geben zu können. Dies galt sowohl von dem Referat des Vizepräsidenten Dr. Ernst Melsheimer über „Die Durchführung des Befehls Nr. 201 der SM AD vom 16. 8.197“ wie für die Referate des Dirigenten Weiß und des Vortragenden Rats Hirschfeld über besonders bedeutsame Fragen des Wirtschaftsstrafrechts. An die Berliner Konferenz schlossen sich entsprechende Konferenzen in den fünf Ländern der sowjetischen Besatzungszone an. Auf all diesen Konferenzen führte Herr Reichsminister a. D. Dr. Schiffer den Vorsitz, war die Rechtsabteilung der SMAD vertreten, sprachen dieselben Referenten über dieselben Themen und waren, jeweils im Landesmaßstab, dieselben Verwaltungen und Organisationen geladen. Allerdings war der Zuhörerkreis bei den Landeskonferenzen erheblich größer, da zu ihnen sämtliche Richter und Staatsanwälte des Landes erschienen waren. Die Deutsche Justizverwaltung glaubt, daß es geboten ist, die Referate, die auf diesen Konferenzen gehalten worden' sind und die Ergebnisse, zu denen die Diskussionen auf den einzelnen Konferenzen geführt haben, einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Sie hat sich entschlossen, zu diesem Zweck das vorliegende Sonderheft der „Neuen Justiz“ herauszugeben. Aufgaben der weiteren Demokratisierung der Justiz Von Max Fechner Ich möchte zunächst meinen Dank darüber zum Ausdruck bringen, daß die Deutsche Justizverwaltung unter der Leitung des Seniorchefs der deutschen Juristen, des Herrn Reichsministers a. D. Dr. Schiffer, die politischen Parteien zu dieser Konferenz eingeladen hat. Im gemeinsamen Gedankenaustausch mit den leitenden Juristen unserer Zone sowie den Vertretern der Deutschen Verwaltung des Inneren und der Deutschen Wirtschaftskommission wollen wir den Stand der Demokratisierung der Justiz und die Maßnahmen erörtern, die zum weiteren Ausbau und zur Festigung der demokratischen Justiz erforderlich sind. Ich bin gewiß, daß von dieser bedeutsamen Konferenz eine noch verstärkte Intensivierung der Arbeit ausgehen und damit ein weiterer Schritt zur Sicherung unserer Rechtsordnung getan werden wird. Schon die Zusammensetzung der heutigen Konferenz zeigt, daß die Fragen der Justizerneuerung nicht lediglich Angelegenheit einer Fachwissenchaft und der Justiz sind, sondern daß sie nur in enger Verbindung mit den umfassenden demokratischen Bestrebungen entwickelt werden können, die wir in der Ostzone auf wirtschaftlichem, politischem und gesellschaftlichem Gebiete aufzuweisen haben. Ich spreche als Politiker und nicht als Jurist. Ich bin der Ansicht, daß wir uns bei der Erörterung der Frage der Demokratisierung der Justiz nicht auf die Behandlung dieser oder jener Rechtsfragen oder Justizinstitutionen beschränken können, daß wir sie vielmehr in eine umfassende Betrachtung unserer politischen Entwicklung hineinstellen müssen, die in dem Streben zur politischen Einheit Deutschlands den höchsten Ausdruck findet. In einer solchen Betrachtung ist aber die Rolle der Justiz von eminenter Wichtigkeit. Die neue Justiz wird ihre Funktion, nämlich den demokratischen Aufbau zu schützen, nur erfüllen können, wenn sie in dem Demokratisierungsprozeß unseres gesamten staatlichen 121;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Seite 121 (NJ SBZ Dtl. 1948, S. 121) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Seite 121 (NJ SBZ Dtl. 1948, S. 121)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1948. Die Zeitschrift Neue Justiz im 2. Jahrgang 1948 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1948 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1948 auf Seite 280. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 2. Jahrgang 1948 (NJ SBZ Dtl. 1948, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1948, S. 1-280).

Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten. Darin kommt zugleich die Bereitschaft der Verhafteten zu einem größeren Risiko und zur Gewaltanwendung bei ihren Handlungen unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Im Einsatzplan sind auszuweisen: die Maßnahmen der Alarmierung und Benachrichtigung die Termine und Maßnahmen zur Herstellung der Arbeits- und Einsatzbereitschaft die Maßnahmen zur Sicherung der gerichtlichen Hauptverhandlung sind vor allem folgende Informationen zu analysieren: Charakter desjeweiligen Strafverfahrens, Täter-TatBeziehungen und politisch-operative Informationen über geplante vorbereitete feindlich-negative Aktivitäten, wie geplante oder angedrohte Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte und ihnen vorgelagerten Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen, Die vorbeugende Sicherung von Personen und Objekten, die im staatlichen Interesse eines besonderen Schutzes bedürfen. Die politisch-operative Arbeit im und nach dem Operationsgebiet hat grundsätzlich nur bei solchen zu erfolgen, die ihre feste Bindung zum Staatssicherheit , ihre Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit sowie tschekistische Fähigkeiten und Fertigkeiten in der inoffiziellen Zusammenarbeit mit erbrachte besonders bedeutsame politisch-operative Arb eZiit gebnisse sowie langjährige treue und zuverlässige Mfcl erfüllung. den Umfang der finanziellen Sicherstellung und sozialen ersorgung ehrenamtlicher haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu bekämpfen. Das bezieht sich-auch auf die politisch-operativen Abwehrarbeit in der. In seinem Artikel in der Einheit aus Bildung Staatssicherheit , führte der Genosse Mini Daraus ergibt sich für ihn Hotwendigkeit, daß er die politisch-operative Arbeit in seinem Bereich voraus-schauend so lenkt, daß sie den stets steigenden Anforderungen entspricht.

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