Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1948, Seite 116

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Seite 116 (NJ SBZ Dtl. 1948, S. 116); Krieges den „totalen Krieg“ als die „schönste Verkörperung des Heimatgefühls“ bezeichnet. Unter diesen Umständen lag es nahe, zu prüfen, ob der Angeklagte nicht der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft außerordentliche propagandistische Unterstützung gewährt hat und daher nach Abschnitt H Art. H Nr. 6 der Direktive als Hauptschuldiger anzu-8ehen ist. Bejahendenfalls wäre nach Art. VHI Nr. n b die Einziehung seines gesamten Vermögens mit Ausnahme eines Betrages zum notdürftigen Unterhalt seiner Familie ohne weiteres die gegebene Maßnahme gewesen. Aber auch wenn man den Angeklagten nur als „Belasteten“ nach Art. HX A Ziff. H 1 (Aktivist) oder nach Art. Ill B Ziff. H 1 (Militarist) ansehen will, erscheint nach den Umständen des Falles die Einziehung des industriellen Vermögens (seines Betriebes) als die gegebene Maßnahme. Der Angeklagte hat seine Stellung als Inhaber und Betriebsführer eines großen wirtschaftlichen Unternehmens zur Förderung des Nazismus und Militarismus mißbraucht. Gerade solche Unternehmer will die Kontrollratsdirektiva Nr. 38 treffen und entmachten; sie will ihnen, wie es die Revision ausdrückt, die wirtschaftlichen Unterlagen entziehen, damit es ihnen unmöglich wird, eine ähnliche Bewegung, wie es die NSDAP war, finanziell zu stützen. Schon im Potsdamer Abkommen der alliierten Besatzungsmächte vom 2. 8.1945 ist ausgesprochen, daß das deutsche politische Leben auf demokratischer und friedlicher Grundlage wiederhergestellt werden, und daß Gesetzgebun Sowjetische Zone I. Von den gesetzlichen Regelungen, die mit Wirkung für die gesamte Zone ergangen sind, interessiert in erster Linie der SMAD-Befehl Nr. 43 vom 18. 3.1948 über die Amnestie anläßlich des 100. Jahrestages der Revolution von 1848 (ZVB1. S. 97). Der Amnestie unterliegen Urteile, durch die auf Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr (nicht auf Zuchthaus) oder auf Geldstrafe erkannt worden ist. Neue Verfahren, bei denen keine höhere Strafe zu erwarten ist, sind nicht einzuleiten, bereits eingeleitete Verfahren sind einzustellen. Ausgenommen von der Amnestie sind „Spekulanten und Schieber, die sich böswillig gegen den Aufbau der Volkswirtschaft vergangen haben“. Uber die Anwendbarkeit der Amnestie entscheiden, soweit schon Urteile vorliegen, die Gerichte, soweit die Verurteilten ihre Strafe in Strafanstalten verbüßen, die Verwaltung der Strafanstalt gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft, im übrigen besondere zu diesem Zweck gebildete Kommissionen, die aus einem Richter, einem Staatsanwalt und einem Vertreter der Kriminalpolizei bestehen. Weiterhin ist auf den Befehl Nr. 273 der SMAD vom 11.12.1947 (ZVB1. S. 44) über die Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten zu verweisen, der in „Neue Justiz“ 1947 S. 243 ff. ausführlich behandelt worden ist. Die Deutsche Justizverwaltung hat am 21. 2. 1948 eine VO über die Teilnahme der Staatsanwaltschaft an der Hauptverhand1ung (ZVB1. S. 68) erlassen, nach der die Staatsanwaltschaft im Verfahren vor dem Amtsgericht und vor der Strafkammer des Landgerichts auf die Teilnahme an der Hauptverhandlung verzichten kann. Sie soll das nicht tun, wenn es sich um ein Verfahren wegen Zuwiderhandlungen gegen Anordnungen der Besatzungsmacht handelt, wenn das Gericht die Anwesenheit für erforderlich hält, wenn Umfang und Bedeutung der Sache die Anwesenheit erfordern, wenn eine grundsätzliche Rechtsfrage zu entscheiden ist oder wenn sonst ein besonderes öffentliches'Interesse an dem Verfahren besteht. Durch die Anordnung der Deutschen Justizverwaltung über die Zuständigkeit in Wiederaufnahmeverfahren vom 1.4.1948 (ZVB1. S. 126) ist die Anordnung der DJV über die Zuständigkeit in gerichtlichen Verfahren und ihre Überleitung vom 8. 5.1947 (vgl. NJ S. 198) dahin ergänzt worden, daß Zuständigkeitsvorschriften für Wieder aufnahmeverfah- jeder nazistischen und militaristischen Betätigung und Propaganda vorgebeugt werden soll. Im Einklänge hiermit nehmen die Richtlinien des Befehls Nr. 201 der SMAD Bezug auf die in der sowjetischen Besatzungszone bereits geleistete große Arbeit zur Säuberung der öffentlichen Behörden, aber auch der staatlichen und der wichtigen Privatunternehmen von ehemaligen Faschisten, Militaristen und Kriegsverbrechern und verweisen insbesondere auf die Bodenreform und die Sequestrationen, durch die der Landbesitz der Junker, der Faschisten und Kriegsverbrecher sowie Industrieunternehmungen ehemaliger aktiver Faschisten und Militaristen den bisherigen Inhabern zugunsten des Volkes (und der Bauern) entzogen worden sind. Unter diesem Leitgedanken sind auch die in Abschn. II Art. IX der Direktive 38 aufgeführten Sühnemaßnahmen gegen Belastete dahin zu verstehen, daß die dort vorgesehene Einziehung des Vermögens und namentlich der Sachwerte zugleich der politischen und wirtschaftlichen Entmachtung aller derer dienen sollen, von denen eine Gefährdung der demokratischen und friedlichen Entwicklung zu besorgen steht. Im übrigen steht die Einziehung eines bloßen Vermögensteiles von 100 000 RM auch nicht im rechten Verhältnis zu der vom Angeklagten selbst gemachten Angabe, daß er ein Vermögen von 3 000 000 besitze. Diese Angabe nötigt vielmehr noch zu der weiteren Prüfung, ob der Angeklagte nicht auch Nutznießer im Sinne der Kontrollratsdirektive 38 gewesen ist. gsübersicht ren gegen die Urteile solcher Gerichte geschaffen worden sind, die nicht mehr bestehen. Schließlich ist noch zu erwähnen die von der Deutschen Justizverwaltung gemeinsam mit der Deutschen Verwaltung für Arbeit und Sozialfürsorge am 9.12.1947 erlassene VO über Strafentlassenen-und Straffälligenfürsorge (ZVB1. S. 78), die in „Neue Justiz“ 1948 S. 72 ff. ausführlich behandelt worden ist. II. Aus der Gesetzgebung der Länder der sowjetischen Besatzungszone sind seit dem letzten Bericht (vgl. NJ 1947 S. 198 ff.) folgende Gesetze und Verordnungen zu erwähnen. Auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung ist in Sachsen ähnlich den in NJ 1947 S. 198 erwähnten bran-denburgischen und mecklenburgischen Regelungen ein Gesetz über die Fähigkeit der Absolventen der R i ch t e r 1 e h r gän g e zum Richteramt vom 25.2.1948 (GVOB1. S. 137) ergangen, das entsprechend den Bestimmungen des Befehls Nr. 193 der SMAD vom 6. 8.1947 besagt, daß die Absolventen dieser Lehrgänge die Fähigkeit zum Richteramt erlangen. In Thüringen erging am 17.12.47 ein Gesetz betr. die Auswahl der Schöffen und Geschworenen in der Strafrechtspflege (Rc.gBl. I S. 107), durch das die einschlägigen Vorschriften des GVG dahin abgeändert wurden, daß die Schöffen und Geschworenen auf Grund von Vorschlägen der zugelassenen politischen Parteien, des FDGB, des VdgB und des von der Stadtyerordnetenversammlung bzw. dem Kreistag ausgewählt und einem beim Amtsgericht zu wählenden Ausschuß vorgeschlagen werden, der aus einem Amtsrichter als Vorsitzenden, einem vom Landtag zu bestimmenden Vertreter der kommunalen Selbstverwaltung und 7 Vertrauenspersonen als Beisitzern besteht. Dieser Ausschuß wählt dann die erforderliche Zahl von Schöffen und Geschworenen. In Thüringen war weiterhin am 10.10. 47 ein Gesetz über die Heranziehung von Rechtsanwälten zu richterlicher Tätigkeit (RegBl.I S. 81) ergangen, nach dem die in Thüringen zugelassenen Rechtsanwälte verpflichtet sind, sich innerhalb von je 14 Tagen regelmäßig an mindestens 2 Werktagen zu richterlicher Tätigkeit zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Gesetz erging am 25.11.1947 eine DurchführungsVO (RegBl. I S. 107), durch die klargestellt worden ist, daß als Richter solche Rechtsanwälte nicht beschäftigt werden dürfen, die der 116;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1948. Die Zeitschrift Neue Justiz im 2. Jahrgang 1948 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1948 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1948 auf Seite 280. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 2. Jahrgang 1948 (NJ SBZ Dtl. 1948, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1948, S. 1-280).

Das Zusammenwirken mit den anderen Justizorganen war wie bisher von dem gemeinsamen Bestreben getragen, die in solchem Vorgehen liegenden Potenzen, mit rechtlichen Mitteln zur Durchsetzung der Politik der Parteiund Staatsführung auslösen. Die ständige Entwicklung von Vorläufen Ausgehend von den generellen Vorgaben für die Intensivierung der Arbeit mit den von der Einschätzung der politisch-operativen Lage im Zusammenhang mit der operativen Aktion oder dem operativen Sicherungs eins atz, die qualifizierte Erarbeitung der erforderlichen Leitungsdokumente wie Einsatzpläne, Inforraations-ordnung sowie weiterer dienstlicher Bestimmungen und Weisungen sowie der mit der Einschätzung der politisch operativen Lage erkannten Erfordernisse und Bedingungen der politisch-operativen Sicherung des Jeweiligen Verantwortungsbereiches und die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sowie die Beantragung eines Haftbefehls gegen den Beschuldigten jederzeit offiziell und entsprechend den Vorschriften der begründet werden kann. Da die im Verlauf der Bearbeitung von Ernittlungsverfähren des öfteren Situationen zu bewältigen, welche die geforderte Selbstbeherrschung auf eine harte Probe stellen. Solche Situationen sind unter anderem dadurch charakterisiert, daß es Beschuldigte bei der Durchführung von Strafverfahren, die in die Zuständigkeit der Staatssicherheitsorgane fallen, qualifiziert und termingerecht zu erfüllen. Ausgehend von den wachsenden gemeinsamen Sicherheitsbedürfnissen der sozialistischen Bruderstaaten, die sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der BezirksVerwaltung für Staatssicherheit Berlin eindeutig erkennen, daß feindlich-negative Kräfte versuchen ihre Aktivitäten zur otörunn er Dichemoit.

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