Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1947, Seite 55

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 1. Jahrgang 1947, Seite 55 (NJ SBZ Dtl. 1947, S. 55); sein der Zeit entfremdete sich von ihnen. Sie standen als leere Schemen da. Die Demokratie in Deutschland harrte ihrer staats- und rechtstheoretischen Formung. Was aber geschah? Statt vom Boden der Demokratie die alten, innerlich längst ausgehöhlten und morsch gewordenen Denkformen zu überwinden, statt durch eine unbefangene geschichtlich-gesellschaftliche Analyse und Kritik die überkommenen Rechtsformen als Residuen einer vergangenen Zeit der Vergangenheit zu übereignen und dem Neuen den Weg zur Entfaltung frei zu machen, hielt man an dem zerfallenen, faulen Alten fest. Die völlige Verständnislosigkeit für das wirkliche Wesen der vor sich gehenden Auflösung des Alten ließ notwendigerweise einen Irrationalismus aufkommen, dessen ganze Morschheit man dadurch überwunden zu haben glaubte, daß man diesen Irrationalismus, die aufsteigende Mystik als eine „höhere Form“ des Wissens ausgab. Man legte dem Zerfall der alten Rechtsformen einen „tiefen Sinn“, ein „unergründliches Wesen“ bei. Das aber war nichts anderes als der Verzicht auf Erkenntnis, die Unterordnung unter die faktischen Zustände, der Verzicht auf die bewußte Gestaltung der politischen Entwicklung. Es kann heute nur peinlich berühren, daß in der Zeit, als in Deutschland die entscheidenden politischen Kämpfe um das Schicksal unseres Volkes ausgefochten wurden, insbesondere in den Jahren, die dem Machtantritt des Faschismus vorausgingen, unsere staats- und rechtswissenschaftliche Literatur sich in einer psychologischen Forschung erging, die „Wertphilosophie“ und „Existenz-Philosophie“ sich breit machten und namhafte Professoren über einer „existenzialen“, „phänomenologischen“ und „psychoanalytischen“ Ausdeutung der rechtlichen Phänomene brüteten, statt an ihrer Überwindung zu arbeiten. Der innerlich hohle, verwesene Leib wurde mit mystischem Qualm umgeben, Geister, Gespenster und Nebel heraufbeschworen. Aber das Leben selbst ging inzwischen seinen Weg über all diesen Spuk hinweg. Heute liegt diese ganze Literatur wie traurigste Makulatur als das Zeichen von Selbst-benebelung und Selbsttäuschung einer ganzen Generation am Wege. Es fand sich damals keiner, der, wie heute Mitteis, auf die Geschichte verwies, als den großen Lehrmeister der Gegenwart, den Erzieher zum Realismus. Der Sinn für Geschichte war für diese Gelehrtengeneration erstorben und damit der Sinn für die Wirklichkeit. „Hegel ist tot, sein Geist ist über Marx und Lenin nach Moskau gewandert“, schrieb in den 20er Jahren ein deutscher Staatsrechtler. Er hatte recht. Mit dem Verständnis für Hegel für die Dialektik war dem deutschen Geist der Sinn für die Geschichte als den Zugang zu der Wirklichkeit verlorengegangen. Nicht, daß man keine Geschichte getrieben hätte. Rechtsgeschichte gehörte zum offiziellen Repertoire der Universitäten, und auch Hitler und Rosenberg ließen sehr vieles über „Arische Rechtsgeschichte“ und die Urgeschichte der Germanen bis zu ihrem eigenen Reich dichten und schreiben. Aber dies war nicht nur eine gefälschte Geschichte, es war gar nicht das, was Hegel unter Geschichte versteht. Nicht das Wissen geschichtlicher Fakten ist für Hegel das Spezifikum der Geschichte, sondern die Durchdringung der konkreten Wirklichkeit, das Entdecken der bewegenden Kräfte der geschichtlichen Entwicklung und der Form ihrer Veränderungen, die Fähigkeit, das Vorhandene mit dem Gewesenen und dem Zukünftigen zu einem Ganzen zu verbinden, die Gegenwart als Bewegung zu begreifen und die herrschenden Daseins- und Bewußtseinsformen in ihrem Fluß zu sehen, die ständig daran arbeiten, sich selbst aufzuheben. Die „Festigkeit“ und Unabänderlichkeit, in der uns das Recht erscheint, wird erst bei solcher Betrachtung zum Problem. Seine Form ist nicht nur einfach da (so wie die Dogmatik argumentiert), sie muß vielmehr erklärt werden. Es muß gezeigt werden: wie entstehen in dem lebendigen, stets sich verändernden Prozeß der Geschichte solche „festen Formen“ rechtlicher Beziehungen und entsprechende „feste Prinzipien“ der Rechtstheorie, die die Tendenz haben, aller Bewegung der Geschichte zum Trotz sich zu behaupten und der geschichtlichen Bewegung gar ihren Stempel aufzuprägen. Solche feste Formen sind für die dialektische Geschichtsbetrachtung die verfestigten Formen früherer geschichtlicher Formationen: die kraft ihrer Festigkeit beruht auf dem Schwergewicht, mit dem sie weiter existieren. Die Menschen haben sich in sie hineingelebt, an sie gewöhnt, und sie werden als die Grundlage des gesellschaftlichen Lebens überhaupt hingenommen. Das Bewußtsein der Menschen klammert sich an die traditionellen Formen, in demselben Maße, wie diese die Entwicklung des geschichtlich Neuen nicht verstehen und sich gegen die Aufhebung des Alten stemmen. Diese Erstarrung zum unabdingbaren Prinzip zeigt gerade, daß diese Formen wie Hegel sagt „alt geworden“ sind. Sie haben sich vom Leben selbst entfremdet. Ist also für die dogmatische Betrachtung die feste Form das Urphänomen des Rechts, so ist dies für die geschichtliche Betrachtung die verfestigte Form des Daseins und Bewußtseins einer bestimmten geschichtlichen Epoche; sie ist nichts Abstraktes, Überwirkliches, sondern etwas durchaus Konkretes, Wirkliches. Sie hat ihre bestimmte Stelle in der gesellschaftlichen Entwicklung. Ihre Abstraktheit und Festigkeit ist ein Schein, der dann entsteht, wenn die realen gesellschaftlichen und geschichtlichen Kräfte, die diese Form hervorgerufen haben, nicht mehr vorhanden sind. Es löst sich dann die Form vom Inhalt los und wird zu einer selbstherrlichen Macht, die sich der geschichtlichen Entwicklung selbst entgegenstellt. Sie ist das Beharrende, das Konservative. Das Wesen der Geschichtsbetrachtung (so wie Hegel sie betrieb) besteht darin, diese festen Formen nicht „an sich“ als überwirkliche Prinzipien zu sehen, sondern als Entfremdung von der Wirklichkeit, und über sie hinaus den Weg zur Wirklichkeit selbst, d. h. zu den realen Kräften der Geschichte zu finden. Geschichte darf also niemals als die bloße Beschreibung dieser verfestigten Formen verstanden werden. Sie darf nicht Hingabe an das sein, was sich unmittelbar aufdrängt, was jedem als unmittelbar gegeben erscheint. Geschichtliche Forschung heißt vielmehr, den Schein dieser Unmittelbarkeit zu entlarven, um zu den wirklich gestaltenden Kräften, zu dem realen Dasein der Menschen durchzudringen. Sie will Befreiung von der Unmittelbarkeit, sie will ein Bewußtsein entwickeln, das über das bloß Vorhandene hinausgeht. Nur so kann Geschichte wie M i 11 e i s unter Berufung von Hegel sagt „der Weg zur Freiheit und zum Bewußtsein davon“ sein. Für die verflachte Geschichtswissenschaft des Endes des 19. und des Beginns des 20. Jahrhunderts gehörte die Geschichte gleichsam der Vergangenheit an. Es gibt für sie nur eine geschehene Geschichte, keine geschehende. Für sie ist das, was faktisch im 19. und 20. Jahrhundert sich herausgebildet hatte, endgültig, fertig, unabänderlich. Sie interessiert an der Geschichte nur das, was zur Herausbildung der bestehenden Staats- und Rechtsform 55;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 1. Jahrgang 1947, Seite 55 (NJ SBZ Dtl. 1947, S. 55) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 1. Jahrgang 1947, Seite 55 (NJ SBZ Dtl. 1947, S. 55)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 1. Jahrgang 1947, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1947. Die Zeitschrift Neue Justiz im 1. Jahrgang beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1947 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1947 auf Seite 264. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 1. Jahrgang 1947 (NJ SBZ Dtl. 1947, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1947, S. 1-264).

Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der Zollverwaltung bestehen. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Siche rung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame FesojgUüg der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten des. Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Der politisch-operative UntersuchungshaftVollzug stellt einen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherung des Ei- Vf- gentums Beschuldigter!däziMfei, daß die im Artikel der Vejfä ssung-geregelten Voraussetzungen der Staatshaftung nicht ZürnTragen kommen. Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik und anderer sozialistischer Staaten bieten welche operativen Hinweise enthalten sind, die für die Bearbeitung von Objekten des Feindes Bedeutung haben.

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