Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1947, Seite 257

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 1. Jahrgang 1947, Seite 257 (NJ SBZ Dtl. 1947, S. 257); Ser Rechtsanwalt Dr. H. ln R. in Thüringen legte dagegen noch am selben Tag Berufung ein, die indes erst am 9. Juni 1947 in Guben einging. Daraufhin verwarf sie das Amtsgericht als unzulässig. Den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wies das Landgericht Cottbus zurück, da ein unabwendbarer Zufall nur Vorgelegen habe, falls auch ein Telegramm, was man aber nicht annehmen könne, verspätet eingetroffen sei. Auf die sofortige Beschwerde des Angeklagten hob das Oberlandesgericht diesen Beschluß auf und bewilligte die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Aus den Gründen: Wie die Senate zwar in ständiger Rechtsprechung ausgeführt haben, sind die durch die postalischen Schwierigkeiten entstandenen Versäumnisse“ nicht schlechthin als unabwendbarer Zufall im Sinne des § 44 StPO anzusehen. Von der rechtssuchenden Bevölkerung ist zu verlangen, daß sie alle ihr zumutbaren Schritte unternimmt, um trotz der ungünstigen Postverhältnisse die Fristen zu wahren. Das ist in diesem Fall aber geschehen. Wenn der Beschwerdeführer am gleichen Tag, an dem er die Entscheidung zugestellt erhielt, seinen Verteidiger aufsuchte und dieser unverzüglich am übernächsten Tage wegen des dazwischenliegenden Sonntags die Rechtsmittelschrift der Post zur Beförderung übergab, so haben der Angeklagte wie sein Verteidiger alles getan, was von ihnen zur Wahrung der Frist billigerweise gefordert werden konnte. Wird eine Rechtsmittelschrift in der ersten Hälfte einer Rechtsmittelfrist der Post zur Beförderung übergeben, so ist das als ausreichend anzusehen. Wollte man der Auffassung des Landgerichts folgen, so wäre die Rechtsmitteleinlegung heutzutage in den meisten Fällen nur durch Absendung von -Telegrammen möglich. Schon allein der Kosten wegen kann eine derartige Handhabung den Parteien nicht zugemutet werden, sofern sie, wie hier, unverzüglich das Rechtsmittel einlegen. Zum Kontrollratsgesetz Nr. 10. Die Züchtigung von Strafgefangenen kann ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit sein, auch wenn ein Erregungszustand den Beweggrund für die Tat bildete. Der Begriff des Verbrechens gegen die Menschlichkeit erfordert nicht, daß der Täter den besonderen Typ eines „Unmenschen“ darstellt. OLG Dresden, Urteil vom 12. 9. 1947 20.182/47. Aus den Feststellungen des Urteils ergibt sich, daß der Angeklagte, der auf Besuch bei seinem Vater, einem Gefängnisverwalter, war, im Gefängnis unmittelbar nach einem Fliegerangriff Gefangene, die ihm während des Angriffs seinen Reiseproviant an Nahrungsmitteln entwendet hatten, durch Schläge und auf andere Weise mißhandelt hat. Das Schwurgericht hat ihn nur wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, lehnt aber die Anwendung des Kontrollratsgesetzes Nr. 10 und die Verurteilung wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit mit der Begründung ab, unter unmenschlichen Handlungen seien nur solche Handlungen zu verstehen die aus einer unmenschlichen Gesinnung heraus begangen seien. Dies sei bei dem Angeklagten nicht der Fall. Er sei zu seiner Handlungsweise durch eine große Erregung zufolge des Fliegerangriffs, einer Verwundung am Arm, allgemeiner Nervenerschöpfung und des Gesetzgebun Britische Zone. Die Rechtslage in der britischen Besatzungszone Deutschlands ist auf dem Gebiet, das im Rahmen dieser Übersicht dargestellt wird, seit dem letzten Bericht (Neue Justiz 1947 S. 68 ff.) dadurch wesentlich klarer geworden, daß es auf diesem Gebiet fast nur noch einheitliche gesetzliche Regelungen des Zentral- Justizamtes für die britische Zone gibt. Die Übersicht über die Gesetzgebung dieser Zone wird auch dadurch wesentlich erleichtert, daß seit dem 23. 4.1947 das Verordnungsblatt für die britische Zone als amtliches Organ zur Verkündung von Rechtsverordnungen der Zentralverwaltungen er- schmerzlichen Verlustes seines Proviantes bestimmt worden. Wenn er sich infolgedessen habe dazu hinreißen lassen, auf die Gefangenen loszuschlagen, so lasse sich nicht feststellen, daß er aus einer inhumanen Gesinnung heraus als unmenschlicher Missetäter gehandelt habe und auch innerlich so eingestellt sei. Diese Ausführungen beruhen auf einer rechtsirrtümlichen Auffassung des Begriffes der Unmenschlichkeit und demzufolge des Tatbestandes des Verbrechens gegen die Menschlichkeit. Ein solches Verbrechen liegt vor, wenn das Gesamtverhalten des Täters im konkreten Falle sich als gegen die Menschlichkeit verstoßend darstellt. Daß der Täter den besonderen Typus eines „Unmenschen“ darstelle oder aus einer entsprechenden angeborenen oder erworbenen Charakterveranlagung heraus, die als unmenschlich zu charakterisieren sei und einen dauernden oder wenigstens für erhebliche Zeit obwaltenden Zustand seiner Persönlichkeit darstelle, gehandelt habe, ist für den Begriff des Verbrechens gegen die Menschlichkeit nicht erforderlich. Dieses wird dadurch, daß ein Erregungszustand den Beweggrund bildet, nicht ausgeschlossen. Das Schwurgericht wird also die Frage des Vorliegens dieses Tatbestandes erneut unter dem vorgenannten Gesichtspunkt zu prüfen haben. Auch daß dieser Erregungszustand nicht jeder Berechtigung entbehrte, schließt die Unmenschlichkeit des Gesamtverhaltens des Angeklagten im einzelnen Falle nicht aus. Dieses ist nicht nach der bleibenden gesinnungsmäßigen Einstellung, sondern nach dem Verhalten in dem zur Aburteilung stehenden Straffalle zu beurteilen. Das Schwurgericht hat ferner (was zur Richtigstellung bemerkt sei) in der Urteilsbegründung ausgeführt, das dem Angeklagten zur Last gelegte Verbrechen gegen die Menschlichkeit verlange nicht, daß die Tat aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen begangen sei. Letzteres ist jedoch erforderlich. Die Worte „aus politischen, religiösen, rassischen Gründen“ beziehen sich nicht nur auf das Wort „Verfolgung“, sondern auch auf „Mord, Ausrottung, Versklavung usw.“. Das Semikolon, das zu einer anderen Auffassung Veranlassung geben könnte, befindet sich nur in dem für die Auslegung nicht an erster Stelle maßgeblichen deutschen Text (vgl. die Verlautbarung der Zentralen Justizverwaltung Vs Reg 12 212/47, der das Oberlandesgericht beipflichtet). Außerdem ergibt sich diese Auslegung auch aus dem Sinn und Zweck des antifaschistischen Kontrollratsgesetzes Nr. 10. Im vorliegenden Falle können politische Gründe für das Verhalten des Angeklagten gegenüber den Gefangenen vorliegen. Eine übermäßig rigorose, die Gebote der Menschlichkeit nicht durchgängig respektierende Behandlungsweise von Gefangenen, auch wenn diese wegen gewöhnlichen kriminellen, nicht politischen Verhaltens in Haft waren, gehörte zu den Programmpunkten des Nationalsozialismus. „Der Verbrecher sollte wieder zittern lernen“ (Freister). Ihm gegenüber war dem Anstaltspersonal und den mit diesen im Zusammenhang stehenden Personen vieles tatsächlich erlaubt, was unter dem Gesichtspunkt der Menschlichkeit zu ernsten Beanstandungen Veranlassung geben mußte. Es kann daher dieser politische Grund sein, aus dem der Angeklagte geglaubt haben mag, sich ohne nachteilige Folgen für ihn die Freiheit nehmen zu können, seiner in ihrer Entstehungsursache nicht unberechtigten Erregung in der in der Urteilsbegründung der Vor ins tanz geschilderten brutalen Weise Ihren Lauf lassen zu können. gsüb ersieht scheint, das von dem Zentral-Justizamt herausgegeben wird. Seine gesetzliche Grundlage hat das Verordnungsblatt in der VO über die Verkündung von Rechtsverordnungen des Präsidenten des Zentral-Justizamts vom 18. 4. 1947 (VOB1. 1947 S. 2). Zu der Frage, welches Recht von den deutschen Gerichten anzuwenden sei, hat sich kürzlich die Militärregierung in einem Erlaß vom 28.12.1947 (Amtsblatt für Niedersachsen 1947 S. 247) dahin geäußert, daß die deutschen Gerichte innerhalb der Länder der britischen Besatzungszone das am 8. 5. 1945 gültige Recht anzuwenden hätten, soweit dieses Recht nicht seit jenem Zeitpunkt entweder durch gesetzgeberische Maßnahmen des Kontrollrats 257;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 1. Jahrgang 1947, Seite 257 (NJ SBZ Dtl. 1947, S. 257) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 1. Jahrgang 1947, Seite 257 (NJ SBZ Dtl. 1947, S. 257)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 1. Jahrgang 1947, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1947. Die Zeitschrift Neue Justiz im 1. Jahrgang beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1947 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1947 auf Seite 264. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 1. Jahrgang 1947 (NJ SBZ Dtl. 1947, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1947, S. 1-264).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und dem Zentralen Medizinischen Dienst den Medizinischen Diensten der Staatssicherheit . Darüber hinaus wirken die Diensteinheiten der Linie Untersuchung hohe Anforderungen Um diesen auch zukünftig in vollem Umfang gerecht zu werden, kommt es insbesondere darauf an, alle erforderlichen Potenzen des sozialistischen Rechts sowie die Mittel, Möglichkeiten und Methoden der Untersuchungsarbeit umfassend zu erschließen und anzuwenden, um die weitere erfolgreiche Durchsetzung Honecker: Bericht des Zentralkomitees der Partei an den Parteitag der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, vorgetragen von Genossen Breshnew, Generalsekretär des der Partei am Verlag Moskau Direktiven des Parteitages der Partei zum. Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der Dokumente des Parteitages der Partei , Seite Dietz Verlag Berlin Auflage Stoph, Bericht zur Direktive des Parteitages der Partei ; sie wurde in ihrem Wesen durch die Parteiführung bereits seit der Errichtung der Arbeiter-und-Sauern-Macht gestellt und seitdem kontinuierlich und erfolgreich verwirklicht. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren. Aus den gewachsenen Anforderungen der Untersuchungsarbeit in Staatssicherheit in Durchsetzung der Beschlüsse des Parteitages der Dietz Verlag Berlin Honecker, Die Aufgaben der Partei bei der weite ren Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages der. Aus dem Referat auf der Beratung mit den Sekretären der Kreisleitungen am Manuskript - Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - Referat zur Auswertung der Rede des Genossen Erich Honecker vor den Kreissekretären am auf der Sitzung der Kreisleitung am Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Beispiele von Vorkommnissen in und Untersuchungs- Haftanstalten des zur Auswertung in den Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit Entweichen Am in der Zeit von Uhr bis Uhr unterbrochen. In dieser Zeit wurde dem Beschuldigten gereicht. zur Vorstellung beim Arzt. Die Vernehmung wird um Uhr unterbrochen, da der.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X