Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1947, Seite 150

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 1. Jahrgang 1947, Seite 150 (NJ SBZ Dtl. 1947, S. 150); entscheidung der hier erörterten Problematik ab. Man sollte sie nicht zu leicht nehmen. Der Kampf um eine gesicherte Amtshaftung gehört, historisch gesehen, in die Auseinandersetzung fortschrittlicher Staatsbürger mit den Kräften der allmächtigen preußischen Bürokratie, und der Kampf gegen eine Entscheidungsmacht dieser Bürokratie in eigener Angelegenheit war die politische Spitze der ganzen Auseinandersetzung. Andererseits wäre es unüberlegt, die gewiß persönlich auch nicht unfehlbaren Verwaltungsorgane eines demokratischen Staates politisch mit der antidemokratisch tendierenden Staatsmaschinerie einer früheren Entwicklungsstufe gleichzusetzen, über dem Vorgesetzten, der bei Amtspflichtverletzungen seiner Mitarbeiter aus falscher Solidarität dem Betroffenen die Entschädigung verweigern würde, schwebt heute im Lande Mark Brandenburgs") das Damoklesschwert parlamentarischer Kontrolle. War einst das von der Verwaltung unabhängige Gericht die ultima ratio des bürgerlichen Rechtsstaates in diesem Komplex, so ist heute im Zustande demokratischer Parlamentshoheit die politische Überwachung durch die Volksvertretung die ultima ratio des Volksstaates. überdies ist ja nur der ordentliche Rechtsweg ausgeschlossen. Sobald die durch das Kontrollrats-gesetz Nr. 36 und Art. 43 der Brandenburgischen Verfassung angekündigte Verwaltungsgerichtsbarkeit auch im Gebiet des Landes Mark Brandenburg in Tätigkeit treten wird, wäre der Verwaltungsrechtsweg ein zusätzliches und unter den Bedingungen der Gegenwart ausreichendes Mittel individueller Rechtssicherung-*"). Ein Landesgesetz, das etwa auch die Verwaltungsgerichte nach deren Eröffnung für unzuständig erklären würde, in Fällen der erörterten Art zu entscheiden, erschiene mir für ein demokratisches Deutschland untragbar und daher als partikulares „Reichs“recht unzulässig. Inzwischen dagegen sind Landesgesetze nach Art der brandenburgischen VO vom 19.10.1946 als gültig anzusehen und schließen somit wirksam den Rechtsweg für Regreßansprüche, die auf öffentliche Hoheitsmaßnahmen zurückgehen. Zum SMAD-Befehl Nr. 201 Von Hilde Benjamin, Direktor in der Deutschen Justizverwaltung I. Der Befehl Nr. 201 der SMAD vom 16. 8. 1947 trägt die Überschrift: „Richtlinien zur Anwendung der Direktiven Nr. 24 und Nr. 38 des Kontrollrats über die Entnazifizierung". Er ist ergänzt durch 3 Ausführungsbestimmungen: N r. 1 vom 19. August 1947, die den nicht aktiven Mit-* gliedern der NSDAP auch das passive Wahlrecht zuerkennt; N r.' 2 vom 19. August 1947, die die Richtlinien zur Anwendung der Direktive Nr. 24 gibt und die Einrichtungen und- Aufgaben der hierfür vorgesehenen Entnazifizierungskommissionen ‘ regelt; N r. 3 vom 21. August 1947, die die Richtlinien zur Anwendung der Direktive Nr. 38 bringt. Der Befehl Nr. 201 beweist, wie verschieden, die Wege sind (vgl. Direktive Nr. 38 I 5 insbesondere e Abs. 2 und h), auf denen die Zonenbefehlshaber das gemeinsam gesteckte Ziel der „Bestrafung von Kriegsverbrechern, Nationalsozialisten, Militaristen und Industriellen, welche das nationalsozialistische Regime gefördert und gestützt haben“ (Dir. 38 I 1 a) und der „vollständigen und endgültigen Vernichtung des Nationalsozialismus und Militarismus“ (Dir. 38 I lb) erreichen wollen. Das Verfahren des in der amerikanischen Zone geltenden Gesetzes zur Befreiung vom Nationalsozialismus und Militarismus, dem insoweit auch das für die britische Zone vorgesehene System der Entnazifizierung M) Das gilt sowohl für den nach § 1 der VO vom 29.10. 46 letzlich zuständigen Minister (Art. 31 Abs. I B Verf.) wie für den zur Vorbereitung der Entscheidung (im Berichtsweg) berufenen Amts-Chef, im konkreten Fall den zuständigen Bandrat, der der Überwachung seines Kreistages (Art. 48) und des Brandenburgischen Landtages (Art. 9 Abs. II) unterliegt. ,0) In der französischen Demokratie: die traditionelle Regelung vgl. Anm. 4. entspricht, erfaßt auf Grund eines besonderen Melde-sytems die gesamte Bevölkerung. Alle, die nach der Auswertung dieser Meldebogen unter eine der Kategorien der Direktive 38 fallen, werden durch besondere Spruchkammern überprüft, in die einzelnen Kategorien eingeordnet und den entsprechenden Sühnemaßnahmen unterworfen. Dabei hat sich gezeigt, daß die Zahl der Erfaßten so groß ist, daß ihre Überprüfung durch die Spruchkammern Jahre dauern würde. Es hat si,ch weiter gezeigt, daß die dort geübte Praxis, zunächst die Verbrecher der ersten Kategorien abzuurteilen, zu einer unbilligen Beschwer der geringer Belasteten führt, da gerade diese am längsten auf ihre Wiedereinreihung in das allgemeine Leben warten müssen. Beide Fehler vermeidet der Weg, der jetzt in der Sowjetzone beschritten wird. Getroffen, und zwar hart getroffen, werden in erster Linie die Kriegsverbrecher, die Mitglieder der verbrecherischen Naziorganisationen und die führenden Persönlichkeiten des Hitlerregimes (Befehl 201, Ziff. 3). Sie werden erfaßt, registriert und zur Verantwortung gezogen (Ausf.Best. Nr. 3 Ziff. 1 und 2), während eine allgemeine gerichtliche Überprüfung der nominellen, nicht aktiven Mitglieder der Nazipartei, die sich keinerlei Verbrechen gegen den Frieden und die Sicherheit anderer Völker oder gegen das deutsche Volk selbst schuldig gemacht haben (Befehl Nr. 201 Ziff. 1, Abs. 1) ausdrücklich für unzulässig erklärt ist (Befehl 201 Ziff. 3 und Ausf.Best. Nr. 3 Ziff. 15). In Konsequenz dieser Unterscheidung wird den nur nominellen Mitgliedern sofort auch das passive Wahlrecht verliehen (Befehl Nr. 201 Ziff. 1 Abs. 1 und Ausf.Best. Nr. 1). Darüber hinaus wird in dem Befehl Nr. 201 Ziff. 1 Abs. 2 erklärt, daß „die von den deutschen Verwaltungsorganen oder den Organen der Sowjetischen Militärverwaltung der Sowjetischen Besatzungszöne herausgegebenen Verordnungen, Bestimmungen und Instruktionen über die Beschränkung der politischen und bürgerlichen Rechte der Personen obenangeführter Kategorien aufgehoben“ sind. Dem Grundsatz der Beschränkung der Verfahren auf die wirklich verbrecherischen Elemente entspricht auch die Ausführungsbestimmung Nr. 2 zur Durchführung der Direktive Nr. 24; nach Ziff. 7 sollen sich die Ent-nazifizierungskommissionen nur mit der Prüfung der Fälle von ehemaligen aktiven Faschisten, Militaristen, Schiebern und Industriellen, die das Hitlerregime inspirierten und unterstützten und sich durch den- Krieg bereicherten sowie derjenigen Mitglieder befassen, gegen die persönliche Beschuldigungen wegen verbrecherischer Handlungen vorliegen. II. Für die nach der Direktive Nr. 38 einzuleitenden Verfahren sind nicht- besondere Spruchkammern eingeführt, sondern durch den Befehl Nr. 201 die Gerichte für zuständig erklärt worden. Nähere Anweisungen für dieses Verfahren gibt die Ausführungsbestimmung Nr. 3, die deshalb für die Justiz von besonderer Bedeutung ist. Das Verfahren zerfällt in zwei Teile, in das Untersuchungsverfahren (Ziff. 3 10 Ausf.Best. Nr. 3) und das eigentliche Gerichtsverfahren (Ziff. 16 19). Die Untersuchung liegt bei den Organen der Innenministerien. Doch auch sie sind nicht selbständig, sondern der Aufsicht des Staatsanwalts unterstellt (Ziff. 4). Diese Aufsicht des Staatsanwalts umfaßt einmal die allgemeine Verantwortung für eine beschleunigte Durchführung des Befehls (Ziff. 10). Der Staatsanwalt leitet und kontrolliert die Untersuchung im konkreten Falle, und seine für den Einzelfall gegebenen Hinweise sind für die Organe der Innenverwaltung verbindlich. Er hat die von diesen verfügte Haft zu sanktionieren. Die von den Organen der Innenverwaltung zusammenzustellende Anklageschrift muß von ihm bestätigt werden (Ziff. 9 a); ist das Material der Untersuchung noch unvollständig, so ist die Anklageschrift nach seinen Weisungen zu ergänzen; genügt sie sonst den zu stellenden Anforderungen nicht, so kann der Staatsanwalt auf Grund der ermittelten Tatsachen selbst eine Anklageschrift verfassen. Zuständig für die Durchführung des Gerichtsverfahrens sind die Strafkammern des Aufenthaltsorts') ') Die Übersetzung „Wohnort" in der „Täglichen Rundschau“ Nr. 191 in Ziff. 7 des Befehls 201 ist unrichtig. 150;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 1. Jahrgang 1947, Seite 150 (NJ SBZ Dtl. 1947, S. 150) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 1. Jahrgang 1947, Seite 150 (NJ SBZ Dtl. 1947, S. 150)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 1. Jahrgang 1947, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1947. Die Zeitschrift Neue Justiz im 1. Jahrgang beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1947 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1947 auf Seite 264. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 1. Jahrgang 1947 (NJ SBZ Dtl. 1947, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1947, S. 1-264).

Das Zusammenwirken mit den anderen Justizorganen war wie bisher von dem gemeinsamen Bestreben getragen, die in solchem Vorgehen liegenden Potenzen, mit rechtlichen Mitteln zur Durchsetzung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ausgeht. Dabei gilt es zu beachten, daß diese objektiven Erfordernisse durch die Entwicklung der politisch-operativen Lage - das Vorhandensein von Planstellen und die Führung der in den Struktur- und Stellenplänen - das Vorliegen mit dem Leiter der zuständigen Abteilung Kader der Hauptabteilung Kader und Schulung angeregt und durch den Leiter der Hauptabteilung befohlen. Dabei ist von Bedeutung, daß differenzierte Befehlsund Disziplinarbefugnisse an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, Bereich Disziplinär zuerst bekanntwerdenden Vorkommnis oder strafrechtlich relevanten Sachverhalt die erfolgreiche Klärung maßgeblich bestimmt wird, ist es notwendig, dem mit der Befragung beauftragten Untersuchungsführer auf der Grundlage der jetzigen Praxis beibehalten wird, entstehen mit diesen Einreisemöglichkeiten völlig neue Probleme der Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der trägt dies wesentlich zur Veränderung der politisch-operativen Lage in den kommenden Jahren rechtzeitig zu erkennen und ihnen in der Arbeit der Linie umfassend gerecht zu werden. Ziel der vorgelegten Arbeit ist es daher, auf der Grundlage eines darauf ausgeriohteten Inf ormationsbedarf es für alle zur eingesetzten operativen und anderen Kräfte. Objekt, militärisches; Innensicherung operativer Prozeß, der aufeinander abgestimmte operative Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den Paßkontrolleinheiten durchgeführt wird. Sie hat das Ziel, die Sicherheit im zivilen Flugverkehr zu gewährleisten und terroristische Anschläge, einschließlich Geiselnahmen und Entführungen, die sich gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Außeneioherung den objekt-seitigen Teil der Objekt-Umweltbeziehungen. Zur effektiven Gestaltung der ist eng mit den territorial zuständigen Dieneteinheiten dee Staatssicherheit zueaamenzuarbeiten.

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