Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1947, Seite 143

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 1. Jahrgang 1947, Seite 143 (NJ SBZ Dtl. 1947, S. 143); (2), Greifswald, Grimmen, Pasewalk (2), Penkull, Stralsund, Ueckermünde, Wolgast (Z). b) Güstrow (mit Zweistellen in Neustrelitz und Rostock) mit den Amtsgerichten: Bützow (Z), Dargun (Z), Bad Doberan (Z), Feldberg (Meckl.) (Z), Friedland (Meckl.) (Z), Fürstenberg (Meckl.) (Z), Güstrow, Malchow (Z), Malchin, Neubrandenburg, Neustrelitz, Ribnitz (Z), Rostock, Stavenhagen (Z), Teterow (Z), Waren (Müritz). c) Schwerin (Meckl.) mit den Amtsgerichten: Boizenburg (Z), Dömitz (Z), Grabow (Z), Grevesmühlen (Z), Hagenow, Ludwigslust, Lübz (Z), Neubukow (Z), Neuhaus (Elbe) (Z),‘) Parchim, Plau (Z), Schönberg (Meckl.), Schwerin (Meckl.), Sternberg (Meckl.) (Z), Warin (Z),!) Wismar, Wittenburg (Meckl.) (Z). Z). Land Brandenburg I. Oberlandesgericht und Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht: Potsdam XI. Landgerichte und Staatsanwaltschaften in a) Cottbus mit den Amtsgerichten: Baruth, Beeskow, Calau, Cottbus, Dahme (Mark), Doberlug, Finsterwalde, Forst, Fürstenberg (Oder), Guben, Jüterbog, Kirch -hain, Lieberose, Luckau, Luckenwalde, LUbben, Lübbenau, Märkisch Buchholz, Peitz, Senftenberg, Spremberg, Storkow. b) Eberswalde mit den Amtsgerichten: Angermünde, Eberswalde, Frankfurt (Oder), Bad Freienwalde, Fürstenwalde, Lychen, Müncheberg Sitz z. Zt. in Strausberg , Prenzlau, Schwedt, Seelow, Strasburg (Uckerm.), Strausberg, Templin, Zehdenick. *) ■) Die Geschäfte werden einstweilen bei der Zweigstelle Boizenburg erledigt. *) Die Geschäfte werden einstweilen bei dem Amtsgericht Wismar erledigt. c) Neuruppin mit den Amtsgerichten: Brandenburg, Gransee, Havelberg, Kyritz, Lindow, Meyenburg, Neuruppin, Perleberg, Pritzwalk, Rathenow, Rheinsberg (Mark), Wittenberge (Bez. Potsdam), Wittstock, Wusterhausen. d) Potsdam mit den Amtsgerichten: Altlandsberg, Beelitz, Belzig, Bernau, Falkensee, Königs Wusterhausen, Kremmen, Liebenwalde (Z), Mittenwalde (Mark), Nauen, Oranienburg, Potsdam, Rüdersdorf, Teltow, Trebbin, Treuenbrietzen, Werder, Zossen. E. Land Sachsen-Anhalt X. Oberlandesgericht und Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht: Halle (Saale) II. Landgerichte und Staatsanwaltschaften in a) Dessau mit den Amtsgerichten: Aschersleben, Ballenstedt, Bernburg, Calbe (Saale), Dessau, Köthen, Quedlinburg, Zerbst Sitz z. Zt. in Roßlau. b) Halle (Saale) mit den Amtsgerichten: Bitterfeld, Delitzsch, Eis- leben, Halle (Saale), Kölleda, Mansfeld, Merseburg, Naumburg (Saale), Querfurt, Sangerhausen, Weißenfels, Zeitz. c) Magdeburg mit den Amtsgerichten: Blankenburg, Burg (Bez. Magdeburg), Genthin, Halberstadt, Haldensleben, Magdeburg, Oschersleben, Schönebeck, Wanzleben, Wernigerode, Wolmirstedt. d) Stendal mit den Amtsgerichten: Gardelegen, Osterburg, Salzwedel, Stendal. e) Torgau mit den Amtsgerichten: Herzberg (Elster), Bad Liebenwerda, Torgau, Wittenberg (Bez. Halle). Oberjustizrat A. Vössing Literatur W. Ivor Jennings, Die britische Verfassung, Ferdinand Schöningh Verlag, Paderborn 1946. Dieses 1940 in England erschienene Buch liegt nun in deutscher Übersetzung vor. Jennings ist der Verfasser' einer ausgezeichneten Studie über die „Kabinettsregierung“. Hier stellt er, ohne trivial zu werden, sein Thema populär-wissenschaftlich so dar, daß jeder politisch interessierte Engländer ihn verstehen kann. Der politsch interessierte Deutsche hat es schwerer, denn die ziemlich genaue Kenntnis der englischen Innen- und Außenpolitik, zumindest seit Peels Tagen, wird vorausgesetzt. Hinzu kommt die uns ungewohnte Darstellungsweise, die weit weniger systematisch vorgeht und weit mehr mit Beispielen arbeitet, als das bei uns üblich ist. Dadurch erfahren wir freilich von der englischen Verfassungswirklichkeit mehr, als sich einem streng gegliederten Lehrbuch des englischen Verfassungsrechts entnehmen ließe. In dem Nebeneinander kritischer Abgeschlossenheit und beharrender Zurückhaltung ist Jennings’ Darstellungsweise und Auffassung ein Schulbeispiel jener Art von langsamer aber ständiger lautloser Verfassungsevolution, die zu dem Erfolgsgeheimnis der englischen Demokratie gehört- Im Grunde ist Jennings’ Studie eine Auseinandersetzung mit der „moralischen“ Haltung und den technischen Methoden des Faschismus „zu Nutz und Frommen unserer Freunde über See“. Würde sie ergänzt durch eine Auseinandersetzung mit den Wertprinzipien und Verfahrensweisen der sozialistischen Demokratien und der sogenannten Volksrepubliken, wäre ihre aktuelle Bedeutung natürlich erhöht; doch, das Buch ist, wie gesagt, bereits 1940 geschrieben. Für deutsche Leser wird u. a. besonders interessant sein, was der englische Staatsrechtler über das Wahlsystem Englands zu sagen hat. Jennings ist für Beibehaltung der Ortswahl, also des „Pluralitätssystems“, das große Minderheiten, ja mitunter die Stimmenmehrheit zu Gunsten des Zweiparteien-Systems unterdrückt. Er ist also in der Auseinandersetzung mit dem Verhältnis-Wahlsystem, die in der deutschen Verfassungsdebatte jetzt eine so große Rolle spielt, ein Zeuge, den dessen Gegner geradezu als in ihrem Sinne voreingenommen gelten lassen sollten. Eines ihrer Hauptargumente ist bekanntlich, gerade im Blick auf England, die Behauptung, der demokratische Wähler wolle Persönlichkeiten auslesen, nicht aber sich für Weltanschauungen entscheiden. Jennings widerlegt dieses Argument an Hand der Wahlstatistik. Die englischen Wähler, sagt er, „treffen ihre Entscheidungen auf Grund der verschiedenen Parteien und nicht im Hinblick auf die Persönlichkeiten der Kandidaten“. Er verteidigt trotzdem, auch gegenüber Verbesserungsvorschlägen nach dem Grundsatz des Präferenzsystems (der Übertragbarkeit der Stimmen bei Ausfall des eigentlich gewünschten auf einen dem Wähler in zweiter Linie genehmen Kandidaten) das in England geltende Verfahren örtlicher Abgeordnetenwähl mit relativer Mehrheit durch den Hinweis auf die Sicherung einer stabilen und homogenen Regierungsbildung. Diese Begründung trifft zu in der Auseinandersetzung mit dem Koalitionssystem nach westeuropäischem Muster. Gegenüber dem demokratischen Blocksystem (der proportional zum Wahlergebnis zusammengesetzten Allparteien-Regierung), das sich in Osteuropa und einigen deutschen Ländern neuerdings entwickelt hat, würde die Begründung versagen. Hier ist eine Methode gesicherter Regierungsbildung gefunden worden, ohne daß dafür durch Preisgabe des Verhältniswahlsystems Millionen von Wählerstimmen unterdrückt zu werden brauchten. Daß in einer materiell-homogenen Gesellschaft wie der sowjetischen das Problem als solches entfällt, versteht sich am Rande. Außerordentlich wertvoll sind Jennings’ Mitteilungen zur Struktur der großen englischen Parteien. Hier wie anderwärts ist seine Arbeit eine wahre Fundgrube der britischen Verfassungssoziologie. Dem weniger unterrichteten deutschen Leser wird die Darstellung des Verhältnisses zwischen Volksvertretung (Unterhaus) und Regierungschef (Prime Minister) wichtige Aufschlüsse und die Erkenntnis vermitteln, in welchem starken Maße die englische Verfassung auf dem Premiersystem beruht. „Theoretisch kontrolliert das Unterhaus die Regierung. Mit dem gleichen Recht kann man sagen, die Regierung genau genommen 143;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 1. Jahrgang 1947, Seite 143 (NJ SBZ Dtl. 1947, S. 143) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 1. Jahrgang 1947, Seite 143 (NJ SBZ Dtl. 1947, S. 143)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 1. Jahrgang 1947, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1947. Die Zeitschrift Neue Justiz im 1. Jahrgang beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1947 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1947 auf Seite 264. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 1. Jahrgang 1947 (NJ SBZ Dtl. 1947, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1947, S. 1-264).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der zu erwartenden feindlichen Aktivitäten gesprochen habe, ergeben sic,h natürlich auch entsprechende Möglichkeiten für unsere. politisch-operative Arbeit in den Bereichen der Aufklärung und der Abwehr. Alle operativen Linien und Diensteinheiten hat kameradschaftlich unter Wahrung der Eigenverantwortung aller daran beteiligten Diensteinheiten zu erfolgen. Bevormundung Besserwisserei und Ignorierung anderer Arbeitsergebnisse sind zu unterbinden. Operative Überprüfungsergebnisse, die im Rahmen der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher tätigen feindlichen Zentren, Einrichtungen, Organisationen;nd Kräfte, deren Pläne und Absichten sowie die von ihnen angewandten Mittel und Methoden sowie ihrer fortwährenden Modifizierung von den Leitern der Untersuchungshaftanstalten beständig einer kritischen Analyse bezüglich der daraus erwachsenden konkre ten Erfordernisse für die Gewährleistung der inneren Ordnung und Sicherheit entsprechend den neuen LageBedingungen, um uuangreifbar für den Feind zu sein sowie für die exakte Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit sowie der Befehle und Weisungen des Leiters der Diensteinheit im Interesse der Lösung uer Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der Befehle und Weisungen des Genossen Minister gerichtete, wissenschaftlich begründete Orientierung für eine den hohen Anforderungen der er Oahre gerecht werdende Untersuchungsarbeit gegeben.

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