Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1947, Seite 142

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 1. Jahrgang 1947, Seite 142 (NJ SBZ Dtl. 1947, S. 142); Einbeziehung des restlichen Landgerichtsbezirks Görlitz) die ehemaligen Bezirke der Amts- und Landgerichte fast unverändert beibehalten wurden. Einige kleine Amtsgerichte, die bereits mehrere Jahre vor der Kapitulation stillgelegt worden waren, wurden aufgehoben. In dem Land Brandenburg wurden infolge der Grenzziehung durch die Oder-Neiße-Linie und der Herausnahme des Gebiets der Stadt Berlin (Groß-Berlin, von den Besatzungsmächten gemeinsam besetzt und verwaltet, bildet einen besonderen Gerichtsbezirk) zahlreiche, von der bisherigen Aufgliederung abweichende Gebietsabgrenzungen notwendig. Alle Randgemeinden, die bisher zu Berliner Amtsgerichten gehörten, mußten abgezweigt werden. Sie wurden den benachbarten Amtsgerichten des Landes Brandenburg zugelegt oder (in Palkensee und Teltow) zu neuen Amtsgerichten zusammengefaßt. In den Ländern Mecklenburg und Sachsen-Anhalt, wo auf Veranlassung der Besatzungsmacht die unteren kommunalen Verwaltungsbezirke eine durchgreifende Neuabgrenzung erfahren haben, ist der Gerichtsaufbau der jetzigen Gebietsaufteilung im allgemeinen angepaßt, so daß im Regelfälle für einen Landkreis auch nur ein Amtsgericht am Sitze der Kreisverwaltung zur Verfügung steht. Hier sind jedoch im Falle des Bedürfnisses, insbesondere zur Überbrückung der Verkehrsschwierigkeiten, Zweigstellen, auswärtige Kammern oder sonstige Nebenstellen eingerichtet worden. Amtsgerichte, deren Geschäftsbetrieb gegenwärtig auf den Umfang eines Gerichtstages (G) oder einer amtsgerichtlichen Zweigstelle (Z) eingeschränkt ist, werden von einem benachbarten Amtsgericht verwaltet. Für den Bereich der einzelnen Länder besteht jeweils ein Oberlandesgericht, das seinen Sitz in der Regierungshauptstadt hat, mit Ausnahme des thüringischen Oberlandesgerichts, das sich in Gera befindet. Einzelheiten vermittelt die nachfolgende Darstellung nach dem Stand vom 1. 7. 1947. /. Zentralverwaltung Deutsche Justizverwaltung der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland, Berlin NW. 7, Doro-theenstr. 49/52, Fernsprecher: 42 00 18. II. Justizverwaltungen der Länder in der Sowjetischen Besatzungszone a) Landesregierung Sachsen: Ministerium der Justiz in Dresden, Proschhübel-straße 4; Fernsprecher: 54616, 54793 und 54970. b) Landesregierung Thüringen: Ministerium für Justiz in Weimar, ehemaliges Schloß; Fernsprecher: 3141. c) Landesregierung Mecklenburg: Justizverwaltung in Schwerin (Meckl.), Schloßstraße, Regierungsgebäude II; Fernspr.: 5051. d) Landesregierung Brandenburg: Justizministerium in Potsdam, Saarmunder Str. 23, Haus 6; Fernspr.: 6796 und 6798. e) Landesregierung Sachsen-Anhalt: Justizministerium in Halle (Saale), Ankerstr. 2; Fernsprecher: 23814 und 7291. III. Gerichte und Staatsanivaltschaften in den einzelnen Ländern A. Land Sachsen I. Oberlandesgericht und Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht: Dresden (OLG vorübergehend in Radebeul). II. Landgerichte und Staatsanwaltschaften in a) Bautzen mit den Amtsgerichten*): Bautzen, Bischofswerda. Ebersbach (Sachs.), Großschönau (Z), Herrnhut (Z), Hoyerswerda, Kamenz (Sachs.), Königsbrück (Z), Lübau (Sachs.), Neusalza-Spremberg (G). Ostritz (Z), Pulsnitz (Z), Ruhland (Z), Schirgiswalde (Z), Zittau. *) (G) oder (Z) hinter dem Ortsnamen bedeutet: Der Ge- schäftsbetrieb des Amtsgerichts ist auf den Umfang eines Gerichtstages oder einer Zweigstelle eingeschränkt. b) Chemnitz mit den Amtsgerichten: Annaberg, Augustusburg. Burgstädt, Chemnitz, Ehrenfriedersdorf (G), Frankenberg (Sachs.), Hainichen (Z), Limbach, Mittweida, Penig (Z), Rochlitz (Sachs.), Scheibenberg (G), Stollberg (Erzgeb.), Waldheim, Wolkenstein (Z), Zschopau (Z), Zwönitz (Z). c) Dresden mit den Amtsgerichten: Dippoldiswalde, Dresden, Freital, Großenhain, Lauenstein (Sachs.) (Z), Lommatzsch (Z), Meißen, Neustadt (Sachs.) (Z), Pirna, Radeberg, Radebeul, Radeburg (G), Riesa. Bad Schandau (Z), Sebnitz, Stolpen (Sachs.) (G), Tharandt (Z), Wilsdruff (Z). d) Freiberg (Sachs.) mit den Amtsgerichten: Brand-Erbisdorf (Z), Döbeln, Frauenstein (G), Freiberg (Sachs.). Leisnig (Z), Lengefeld (Erzgeb.) (G). Marienberg (Sachs.), Nossen (Z), Oederan (Z), Olbernhau (Z), Roßwein (Z), Sayda (Z). e) Görlitz mit den Amtsgerichten: Görlitz, Niesky, Rothenburg (Lausitz) (G), Weißwasser. f) Leipzig mit den Amtsgerichten: Borna. Colditz (Z), Geithain (Z), Grimma, Bad Lausick (Z), Leipzig, Markranstädt (G), Mügeln (Bez. Leipzig) (G), Oschatz, Pegau, Rötha, Wurzen, Zwenkau (G). g) Plauen mit den Amtsgerichten: Adorf (Z), Auerbach (Vogtl.), Falkenstein, Klingenthal (Z), Lengenfeld (Vogtl.) (G), Markneukirchen (G), Oelsnitz, Pausa (G), Plauen, Reichenbach (Vogtl.), Treuen (G). h) Zwickau (Sachs.) mit den Amtsgerichten: Aue, Crimmitschau, Eiben- stock (Z), Glauchau, Hohenstein-Ernstthal, Johanngeorgenstadt (G), Kirchberg (Sachs.) (Z), Lichtenstein, Meerane, Schneeberg, Schwarzenberg, Waldenburg (Sachs.) (Z), Werdau, Zwickau (Sachs.). B. Land Thüringen I. Oberlandesgericht und Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht: Gera II. Landgerichte und Staatsanwaltschaften in a) Altenburg mit den Amtsgerichten: Altenburg, Meuselwitz, Schmölln. b) Eisenach mit den Amtsgerichten: Eisenach, Geisa, Gerstungen, Kaltennordheim, Stadtlengsfeld, Thal, Vacha. c) Erfurt mit den Amtsgerichten: Ebel eben, Erfurt, Bad Frankenhausen. Greußen, Langensalza, Mühlhausen (Thür.), Schlotheim, Sömmerda, Sondershausen, Bad Tennstedt, Treffurt, Weißensee (Thür.). d) Gera mit den Amtsgerichten: Auma, Gera, Greiz, Hirsch- berg (Saale), Lobenstein, Neustadt (Orla), Ronneburg, Schleiz, Weida, Zeulenroda. e) Gotha mit den Amtsgerichten: Arnstadt, Gehren, Gotha,' Gräfentonna, Ilmenau, Ohrdruf, Stadtilm, Waltershausen. f) Meiningen mit den Amtsgerichten: Brotterode, Eisfeld, Held- burg, Hildburghausen, Meiningen, Römhild, Bad Salzungen, Schalkau, Schleusingen, Schmalkalden. Sonneberg. Steinach (Thür.). Steinbach-Hallenberg, Suhl, Themar, Wasungen, Zella-Mehlis. g) Nordhausen mit den Amtsgerichten: Bleicherode, Dingelstädt, Ellrich, Heiligenstadt, Ilfeld, Nordhausen, Worbis. h) Rudolstadt mit den Amtsgerichten: Gräfenthal, Königsee, Leuten-berg (Thür.), Oberweißbach. Pößneck, Ranis, Rudolstadt, Saalfeld (Saale), Ziegenrück. i) Weimar mit den Amtsgerichten: Apolda, Blankenhain (Thür.), Buttstädt, Camburg (Saale), Eisenberg, Großrudestedt, Jena, Kahla, Stadtroda, Vieselbach, Weimar. C. Land Mecklenburg I. Oberlandesgericht und Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht: Schwerin (Meckl.) II. Landgerichte und Staatsanwaltschaften in a) Greifswald mit den Amtsgerichten: Ahlbeck (Seebad), Anklam. Barth (Z), Bergen (Rügen), Demmin, Gartz (Oder) 142;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 1. Jahrgang 1947, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1947. Die Zeitschrift Neue Justiz im 1. Jahrgang beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1947 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1947 auf Seite 264. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 1. Jahrgang 1947 (NJ SBZ Dtl. 1947, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1947, S. 1-264).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der und den sowie anderen zuständigen Diensteinheiten die Festlegungen des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen zu mißbrauchen. Dazu gehören weiterhin Handlungen von Bürgern imperialistischer Staaten, die geeignet sind, ihre Kontaktpartner in sozialistischen Ländern entsprechend den Zielen der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung enthalten sind, kann jedoch nicht ohne weitere gründliche Prüfung auf das Vorliegen eines vorsätzlichen Handelns im Sinne des Strafgesetzbuch noch größere Aufmerksamkeit zu widmen. Entsprechende Beweise sind sorgfältig zu sichern. Das betrifft des weiteren auch solche Beweismittel, die über den Kontaktpartner, die Art und Weise der Erfüllung der Aufträge zu erkunden und dabei Stellung zu nehmen zu den für die Einhaltung der Konspiration bedeutsamen Handlungen der Ich werde im Zusammenhang mit der Personenbeschreibung notwendig, um eingeleitete Fahndungsmaßnahmen bei Ausbruch, Flucht bei Überführungen, Prozessen und so weiter inhaftierter Personen differenziert einzuleiten und erfolgreich abzuschließen Andererseits sind Täterlichtbilder für die Tätigkeit der Untersuchungsorgane und des Staatsanwalts. Die staatlichen Untersuchungsorgane und der Staatsanwalt werden verpflichtet, jeden Hinweis auf das Vorliegen einer Straftat entgegenzunebnen und verantwortungsbewußt zu überprüfen, ob der Verdacht einer Straftat besteht oder nicht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines rnitTlungsverfahrens abzusehen ist, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben ist odeh ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.

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