Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 97

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 97 (NJ DDR 1977, S. 97); In diesem Sinne sind erstmalig in ein Arbeitsgesetzbuch auch die grundsätzlichen Bestimmungen über die vom FDGB geleitete Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten übernommen worden. Diese Neuregelung ist mit einer gegenüber dem geltenden Recht spürbaren Vereinfachung und zugleich Erweiterung der materiellen Sicherstellung der Werktätigen verbunden. So wird anstelle des bisherigen Krankengeldes und der Lohnausgleichszahlung des Betriebes ein einheitliches Krankengeld von der Sozialversicherung gezahlt, das bei ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit während der ersten sechs Wochen 90 Prozent beträgt. Der gleichen Zielstellung dient auch die Regelung des Entwurfs, nach der dem infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit arbeitsunfähigen Werktätigen ein Krankengeld in Höhe des Nettodurchschnittsverdienstes bis zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit oder bis zur Rentenzahlung gewährt wird (§ 286). Darüber hinaus hat der Betrieb einem durch einen Betriebsunfall oder eine Berufskrankheit geschädigten Werktätigen den entstandenen Schaden zu ersetzen, sofern nicht der Werktätige den Arbeitsunfall bei vorsätzlicher Verletzung seiner Pflichten im Gesundheits- und Arbeitsschutz allein verursacht hat. Diese Regelung bringt nicht nur eine beachtliche materielle Besserstellung des betroffenen Werktätigen mit sich, sondern erleichtert ihm auch erheblich die Durchsetzung seiner-Ansprüche (§§ 267 bis 269). Die umfassende soziale Zielstellung des Arbeitsgesetzbuchs wird auch in einer Reihe weiterer Verbesserun-\ gen der Arbeits-.und Lebensbedingungen der Werktätigen in Verwirklichung des sozialpolitischen Programms deutlich sichtbar. Durch die vorgesehene Erhöhung von einigen arbeitsrechtlichen Ausgleichszahlungen (z. B. für die durch angeordnete ärztliche Untersuchungen einschließlich des Besuchs der Schwangeren- und Mütterberatung oder für die durch eine länger als zwei Wochen dauernde Teilnahme an einem Lehrgang zur politischen und fachlichen Qualifizierung ausfallende Arbeitszeit) tritt ebenfalls eine Verbesserung zugunsten des Werktätigen ein. Diese Ausgleichszahlungen sollen anstatt wie bisher in Höhe des Tariflohns künftig in Höhe des Durchschnittlohns erfolgen. Insoweit soll eine für Arbeiter und Angestellte künftig auch von der effektiven Wirkung gleiche Lohnausgleichszahlung herbeigeführt werden. Einige materielle Verbesserungen sind darüber hinaus auch darauf gerichtet, das Aufdecken und Überwinden von Hemmnissen im Arbeitsprozeß sowie die Nutzung von Reserven zu stimulieren. So sollen künftig Ausgleichszahlungen für die durch Warte- und Stillstandszeiten ausfallende Arbeitszeit generell in Höhe des Durchschnittsverdienstes gewährt werden (vgl. u. a. §§ 183 Abs. 1, 248, 182 Abs. 4, 114, 165 Abs. 3, 160 Abs. 3). Die Verstärkung der sozialen Sicherstellung des Werktätigen findet im Entwurf des Arbeitsgesetzbuchs eine wichtige Ergänzung durch eine Reihe Verbesserungen der Rechtslage zugunsten des Werktätigen, auch wenn sie nicht immittelbar mit materiellen Leistungen an den Werktätigen verbunden sind. Hierzu gehört u. a. die vorgeschlagene Regelung über die Beurteilung des Werktätigen und über die soziale Betreuung der Arbeiterveteranen durch die Inanspruchnahme der sozialen, kulturellen und medizinischen Einrichtungen des Betriebes. Erst in dieser Einheit betrachtet, wird der ganze Umfang der vorgesehenen Regelung zur weiteren Sicherung der sozialen und materiellen Sicherstellung der Werktätigen sichtbar. Zuverlässige Garantien für hohe Ordnung und Disziplin, für Rechtssicherheit und sozialistische Gesetzlichkeit Hohe Stabilität, Planmäßigkeit und Organisiertheit der gesellschaftlichen Produktion sind unverzichtbare Voraussetzungen für die effektive Beherrschung der sozialistischen Ökonomie mit hohem Nutzen für die sozialistische Gesellschaft. Nur auf diese Weise können die materiellen Voraussetzungen für die ständig bessere Befriedigung der materiellen und kulturellen Lebensbedürfnisse planmäßig geschaffen werden. Die Sicherung einer hohen Ordnung und Disziplin im Prozeß der gesellschaftlichen Reproduktion und die gewissenhafte Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit sind Bestandteil der Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik. Die Achtung der Rechte und Würde des arbeitenden Menschen sind ein grundlegendes Prinzip der sozialistischen Gesellschaft. Diese Orientierung kommt auch im Entwurf des Arbeitsgesetzbuchs zum Ausdruck. Seine Regelungen sind darauf gerichtet, zuverlässige Garantien für eine hohe Ordnung und Disziplin, für Rechtssicherheit und sozialistische Gesetzlichkeit zu schaffen. Die im Entwurf vorgesehene umfassende rechtliche Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse in 305 Paragraphen schafft eine zuverlässige Grundlage für die Durchsetzung des sozialistischen Rechts und ermöglicht eine stabile Rechtssicherheit. Dieses Ziel wird insbesondere auch dadurch gefördert, daß im Entwurf alle bedeutenden arbeitsrechtlichen Regelungen zusammenhängend erfaßt wurden und die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Beteiligten konkret bestimmt wurden. Auf diese Weise ist in verständlicher und überschaubarer Form für jeden Werktätigen und jeden Betrieb die Möglichkeit gegeben, seine Rechte und Pflichten zu erkennen und wahrzunehmen. Zu den spezifischen Regelungen des Entwurfs des Arbeitsgesetzbuchs, die auf die Sicherung von Ordnung und Gesetzlichkeit gerichtet sind, gehören insbesondere die speziellen Normen über die Gestaltung und Verwirklichung des Arbeitsrechts (§§ 9 bis 13). Sie enthalten eine verbindliche Regelung der Zuständigkeit und Kompetenzen für die Gestaltung und Durchsetzung des Arbeitsrechts einschließlich einer klaren Regelung der Rechtssetzungsbefugnisse. Von besonderem Gewicht sind in diesem Zusammenhang schließlich auch die ausführlichen Bestimmungen in Form eines besonderen Kapitels über die staatliche und gesellschaftliche Kontrolle der Einhaltung des Arbeitsrechts (Kapitel 16). Mit ihnen werden insbesondere auch die Rechte der Gewerkschaften bei der Kontrolle der Einhaltung des Arbeitsrechts weiter ausgebaut. * Der Entwurf des Arbeitsgesetzbuchs kann zusammenfassend als ein wirksamer Beitrag charakterisiert werden, die sozialistische Staats- und Rechtsordnung allseitig zu festigen, die gesellschaftliche Wirksamkeit des Arbeitsrechts weiter zu erhöhen und auch mit seinen Mitteln entsprechend der Politik der Partei der Arbeiterklasse die Rechte und gesetzlich geschützten Interessen der Werktätigen zu gewährleisten und erfolgreich durchzusetzen. 97;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 97 (NJ DDR 1977, S. 97) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 97 (NJ DDR 1977, S. 97)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit . Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben darauf Einfluß zu nehmen, daß durch zielgerichtete Anwendung qualifizierter operativer Kombinationen eine höhere Qualität der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt.

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