Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 87

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 87 (NJ DDR 1977, S. 87); schaftlich-technischen Zusammenarbeit der Mitgliedsländer des RGW für den Zeitraum 1976 bis 1980 beschlossen wurde. Den Arbeitsschwerpunkt bildet im Planungszeitraum u. a. die Fertigstellung einer rechtlichen Regelung für Verträge über Spezialisierung und Kooperation der Produktion, wie sie zwischen den Wirtschaftsorganisationen der RGW-Länder abgeschlossen werden. Weiterhin wird damit begonnen, Fragen der weiteren Annäherung und Vereinheitlichung von bestimmten nationalen Rechtsvorschriften im Bereich der ökonomischen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit zu untersuchen, um günstige Bedingungen für die weitere Entwicklung der sozialistischen ökonomischen Integration schaffen zu helfen. Die Gesellschaft für Seerecht der DDR hielt am 25. November 1976 in Rostock ihre Jahreshauptversammlung ab, in der sie, ausgehend von den Beschlüssen des IX. Parteitages der SED, ihre spezifischen Aufgaben zur Unterstützung der Seeverkehrs- und Außenwirtschaftspolitik der DDR festlegte. In seinem Rechenschaftsbericht verwies der Präsident der Gesellschaft, Dozent Dr. R. Richter (Wilhelm-Pieck-Univer-sität Rostock), auf das Erfordernis der effektiven Anwendung von internationalen und nationalen Rechtsvorschriften in den Betrieben des Seeverkehrs und des Außenhandels. Bei der Verwirklichung dieser Zielstellung sei die analytische Tätigkeit der verschiedenen Interessengemeinschaften der Gesellschaft von großer Bedeutung. Sie könnten durch verstärkte Rechtspropaganda, durch die Organisierung juristischer Erfahrungsaustausche sowie durch die Ausarbeitung von Gutachten und Stellungnahmen zur Rechtsanwendung, zur Vorbereitung der Gesetzgebung der DDR und zu internationalen seerechtlichen Problemen aktiv auf die Erfüllung der Anforderungen der Praxis Einfluß nehmen. Dabei seien die freundschaftliche Zusammenarbeit und der ständige Erfahrungsaustausch mit Vertretern der Seerechtswissenschaft und der Seeverkehrsbetriebe der UdSSR und der anderen sozialistischen Staaten eine wertvolle Hilfe. Der Einfluß des veränderten internationalen Kräfteverhältnisses auf die Welthandelsflotte und die daraus resultierenden neuen politischen und ökonomischen Aspekte in ihrer Entwicklung standen im Mittelpunkt der Ausführungen von Prof. Dr. Jenssen (Ingenieurhochschule für Seefahrt, Warnemünde/Wustrow). In einem instruktiven Beitrag zur Ersetzung des Brüsseler Übereinkommens zur Vereinheitlichung von Regelungen über Konnossemente (Haager Regeln) nahm Dr. D. Richter-Hannes (Institut für ausländisches Recht und Rechtsvergleichung an der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR) aus der Sicht der nationalen rechtlichen Regelung der DDR zu dem von der UN-Kommission für internationales Handelsrecht (UNCITRAL) ausgearbeiteten Konventionsentwurf über den Seetransport von Gütern Stellung. Fregattenkapitän Möckel informierte über den gegenwärtigen Stand der Beratungen der III. UNO-Seerechtskonfe-renz, und Dr. Simonn (Kombinat für Seeverkehr und Hafenwirtschaft) erläuterte die wichtigsten Bestimmungen der revidierten Konvention über die Beschränkung der Reederhaftung. Rechtsprechung Strafrecht 8 193 Abs. 1 und 2 StGB; §§ 8, 18 ASchVO. 1. Der konkrete Umfang der Verantwortung eines Leiters oder leitenden Mitarbeiters für die Durchsetzung des Ge-sundheits- und Arbeitsschutzes leitet sich vom Umfang und von der Art seiner jeweiligen Arbeitsaufgaben ab. 2. Ein Leiter oder leitender Mitarbeiter hat in bezug auf Werktätige anderer Betriebsteile und Betriebe, die sich vorübergehend in seinem Verantwortungsbereich aufhalten, zu gewäbrleisten, daß von dem Arbeitsprozeß, für den er verantwortlich ist, auch für diese Werktätigen keine Gefahren ausgeben. Er ist dagegen nicht Arbeitsschutzverantwortlicher für die mitunter recht zahlreichen und häufig wechselnden Arbeitsprozesse, die von diesen Werktätigen in seinem Bereich ausgeführt werden, wenn ihm die betreffenden Werktätigen nicht auf Grund betrieblicher oder gesetzlicher Festlegungen unterstellt worden sind und er das Weisungs- und Kontrollrecht für die Ausführung ihrer Arbeiten erhalten hat. OG, Urteil vom 28. September 1976 - 2b OSK 26/76. Der Angeklagte ist im VEB (K) Baureparaturen A. als Maurer-Brigadier tätig. Seit dem Herbst des Jahres 1975 arbeitete er mit seiner Brigade auf der Baustelle „Altes Krankenhaus“. Ende Oktober 1975 mußten Verschalungen in einem Fahrstuhlschacht ausgeführt werden, bei denen ein spezielles Gerüst zu errichten war. Auf Anforderung des Angeklagten kam am 23. Oktober 1975 der Zimmermann H. auf die Baustelle, um auf Anweisung seines Meisters die Verschalungsarbeiten durchzuführen. Nachdem H. vom Angeklagten die erforderlichen Maße erhalten hatte, schnitt er die benötigten Bohlen zu und kam am folgenden Tag mit diesen erneut zur Baustelle. Obwohl sich herausstellte, daß er die Bohlen ca. 30 cm zu kurz geschnitten hatte, nahm er die Arbeiten auf einer an der Innenseite des Fahrstuhlschachts gelegenen Standfläche in 10 m Höhe auf. Er legte entgegen der Anweisung seines Meisters den Sicherheitsgurt nicht an und trug auch keinen Schutzhelm. Er nahm zunächst die Rüsttafeln von den im Mauerwerk gelagerten Rundhölzern ab, um die zu kurz geratenen Bohlen zu befestigen, und reichte sie dem Angeklagten, der sich etwa 2,40 m über der Standfläche von H. befand. Gegen 10.15 Uhr stürzte H. von der nunmehr mit Bohlen abgedeckten Standfläche in den Fahrstuhlschacht ab. Dabei zog er sich schwere Verletzungen zu, denen er nach drei Tagen erlag. Auf Grund dieses Sachverhalts verurteilte das Kreisgericht den Angeklagten wegen Verletzung der Bestimmungen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes (Vergehen gemäß § 193 Abs. 1 und 2 StGB) auf Bewährung. Gegen diese Entscheidung richtet sich der zugunsten des Angeklagten gestellte Kassationsantrag des Generalstaatsanwalts der DDR, mit dem Verletzung des Gesetzes durch fehlerhafte Anwendung des § 193 StGB gerügt wird. Der Antrag hatte Erfolg. Aus den Gründen: Der vom Kreisgericht festgestellte Sachverhalt wird vom Kassationsantrag nicht angegriffen. Von ihm war daher auszugehen. Dem Kreisgericht ist insoweit zuzustimmen, als es ausführt, daß der Angeklagte gemäß §§ 8 und 18 ASchVO Verantwortlicher für die Durchsetzung und Durchführung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes war. Er hatte in seinem Verantwortungsbereich die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß alle Werktätigen die Bestimmungen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes einhalten können und daß von dem Produktionsprozeß keine Gefahren für Leben und Gesundheit ausgehen bzw., wenn dies auf Grund der gegebenen Möglichkeiten noch nicht erreicht werden konnte, die Gefahren auf das niedrigst mögliche Maß gebracht werden. Das Kreisgericht hat jedoch wichtige Prinzipien der Verantwortung für die Durchsetzung und Durchführung des 87;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 87 (NJ DDR 1977, S. 87) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 87 (NJ DDR 1977, S. 87)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Leiter der operativen Diehsteinheiten haben entsprechend der ihnen übertragenen Verantwortung eine den politisch-operativen Erfordernissen entsprechende aufgabenbezögene.rZusammenarbeit ihrer Diensteinheiten zu gewährleisten. insbc.sondere gzur allseitigen und umfassenden Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet. Die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen von für die Vorgangs- und personenhezögeheyArbeit im und nach dem Operationsgebiet Die wirkunggy; punkten vorhatnäi unter ekampfung der subversiven Tätigkeit an ihren Ausgangs-ntensive Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen und qualitative Erweiterung des Bestandes gemäß den dieser Richtlinie genannten Hauptrichtungen zu erfolgen. Gewinnung von für die Vorgangs- und personenbezogone Arbeit im und nach dem Operationsgebiet hat grundsätzlich nur bei solchen zu erfolgen, die ihre feste Bindung zum Staatssicherheit , ihre Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit sowie tschekistische Fähigkeiten und Fertigkeiten in der inoffiziellen Zusammenarbeit mit erbrachte besonders bedeutsame politisch-operative Arb eZiit gebnisse sowie langjährige treue und zuverlässige Mfcl erfüllung. den Umfang der finanziellen Sicherstellung und sozialen ersorgung ehrenamtlicher haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Plache, Pönitz, Scholz, Kärsten, Kunze Erfordernisse und Wege der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxls von Ermittlungsverfahren. Die Einleitung eines ErmittlunqsVerfahrens ist ein bedeutender Akt staatlicher Machtausübuno durchdas Ministerium für Staats- sicherheit. In Verbindung mit der in der Regel auf die Situation der Untersuchungshaft eingestellt und über ihr Verhalten instruiert. Bei ihnen besteht die reale Gefahr der Verdunklung, aber auch der Fortsetzung Wiederholung der Straftat.

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