Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 81

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 81 (NJ DDR 1977, S. 81); Neue Rechtsvorschriften Überblick über die Gesetzgebung im IV. Quartal 1976 Der nachstehende Beitrag erstreckt sich auf die im Gesetzblatt der DDR Teil I Nr. 36 bis 51 sowie im Teil 11 Nr. 13 bis TI veröffentlichten Rechtsvorschriften. Mit der Vertrauensentschließung der Volkskammer zur Erklärung des Vorsitzenden des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 1. November 1976 (GBl. I S. 481) gaben die Abgeordneten der Volkskammer ihre Zustimmung zu den künftigen Aufgaben und Grundsätzen der Tätigkeit der Regierung. Die Regierungserklärung formulierte, ausgehend von den Beschlüssen des IX.Parteitages der SED, die zu lösenden staatlichen Aufgaben. Gemeinsam mit dem Wahlaufruf des Nationalrates der Nationalen Front der DDR vom 10. September 1976 bildet die Regierungserklärung das konkrete Arbeitsprogramm für den Ministerrat, die Ministerien und anderen zentralen Staatsorgane, die örtlichen Räte sowie Betriebe und Institutionen. Die wesentlichen staatsrechtlichen Grundlagen für die Tätigkeit des Ministerrates sind die sozialistische Verfassung der DDR i. d. F. vom 7. Oktober 1974 und das Gesetz über den Ministerrat vom 16. Oktober 1972. „Der Ministerrat wird“, wie der Vorsitzende des Ministerrates, Willi Stoph, betonte, „seine Kräfte darauf konzentrieren, den bewährten Kurs der Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik fortzusetzen und auch künftig mit Leben zu erfüllen.“/I/ In der Erklärung wird u. a. hervorgehoben, daß der Ministerrat den planmäßigen Ausbau der sozialistischen Rechtsordnung entsprechend dem Reifegrad der sozialistischen Gesellschaft und die Gewährleistung der Rechtssicherheit auf allen Gebieten als eine vorrangige Aufgabe betrachtet. Dabei erlangt die Vervollkommnung jener Rechtsnormen, die der Weiterentwicklung des sozialistischen Arbeitsrechts, der Intensivierung der Volkswirtschaft und der weiteren Vertiefung der sozialistischen ökonomischen Integration dienen, besondere Bedeutung. Auch in Zukunft wird der Ministerrat alles unternehmen, damit die staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe ihrer Verantwortung für die konsequente Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit im vollen Umfang gerecht werden. Das Gesetz über den Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR 1976 1980 vom 15. Dezember 1976 (GBl. I S. 519) legt, ausgehend von den Beschlüssen des IX. Parteitages der SED, namentlich vom Bericht des Zentralkomitees und von der Direktive zum Fünfjahrplan, sowie der 2. Tagung des Zentralkomitees der SED, die gesellschaftlichen Ziele und Aufgaben für den nächsten Zeitraum allgemeinverbindlich fest. Der-Fünf jahrplan ist darauf gerichtet, die Deutsche Demokratische Republik als sozialistischen Staat der Arbeiter und Bauern allseitig weiter zu stärken, in der DDR weiterhin die entwickelte sozialistische Gesellschaft zu gestalten und so grundlegende Voraussetzungen für den allmählichen Übergang zum Kommunismus zu schaffen. Die stabile und dynamische Leistungsentwicklung der Volkswirtschaft wird fortgesetzt und die Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik exakt erfüllt. Das Gesetz unterstreicht zugleich, daß die konsequente Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit, die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung einschließlich der Verhinderung von Havarien und Bränden grundlegende Bedingungen für den Schutz des sozialistischen Eigentums sind und wichtige Voraussetzungen darstellen, um die zur Verfügung stehenden Ressourcen effektiv wirksam zu machen. Mit dem neuen Fünfjahrplan wird die sozialistische Planwirtschaft weiter ausgestaltet. Das findet vor allem seinen fll ND vom 2. November 1976, S. 3. Ausdruck darin, daß erstmalig Fünfjahrpläne für die Kombinate und volkseigenen Betriebe sowie für die Bezirke und Kreise erarbeitet werden. Des weiteren beschloß die Volkskammer auf ihrer 3. Tagung das Gesetz über den Volkswirtschaftsplan 1977 vom 15. Dezember 1976 (GB1.1 S. 533) sowie das Gesetz über den Staatsbaushaltsplan 1977 vom 15. Dezember 1976 (GBl. 1 S. 535). Übereinstimmend mit dem Gesetz über den Fünfjahrplan konzentriert sich dabei das Gesetz über den Volkswirtschaftsplan darauf, in knapper und präziser Form die wesentlichen Ziele und hauptsächlichen Kennziffern für das Jahr 1977 festzulegen. In der AO über die Herausgabe der staatlichen Planauflagen des Fünfjahrplanes 1976 bis 1980 und des Volkswirtschaftsplanes 1977 vom 7. Dezember 1976 (GBI.I S. 540) sind die erforderlichen Maßnahmen enthalten, damit die Planentwürfe zum Fünf jahrplan in den festgelegten Betrieben und Einrichtungen sowie von den Räten der Bezirke und Kreise erarbeitet werden können. Zugleich trifft sie Festlegungen zur Übergabe der staatlichen Planauflagen zum Volkswirtschaftsplan 1977. Um die einheitliche Entwicklung der Energiewirtschaft entsprechend den Erfordernissen des sozialistischen Staates sowie dem Wachstum des Energiebedarfs auf der Grundlage der staatlichen Pläne und Bilanzen zu sichern, wurde eine Reihe rechtlicher Bestimmungen erlassen. Die VO über die Energiewirtschaft in der DDR Energieverordnung vom 9. September 1976 (GBl. I S. 441) schafft unter Ablösung der bisher geltenden EnergieVO vom 10. September 1969 (GBl. II S. 495) und der dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen eine überschaubare, systematisierte und widerspruchsfreie Regelung. Sie verallgemeinert die Erfahrungen in der Leitung und Planung bei der Entwicklung der Energiewirtschaft, der Versorgung der Bevölkerung und der planmäßigen Deckung des Bedarfs der Volkswirtschaft mit Energieträgern. Mit der neuen EnergieVO werden die wichtigsten Vorschriften für die Energiewirtschaft in einer Grundsatzregelung zusammengefaßt. Detailvorschriften sind in fünf thematisch gegliederten Durchführungsbestimmungen vom 10. September 1976 enthalten, und zwar die 1. DB Lei-tung/Planung/Plandurchführung (GBl. I S. 449), die 2. DB Energiewirtschaftliche Normen und Kennziffern (GBI.I S. 452), die 3. DB Energieträgereinsatz/Energie-anlagen (GBl. I S. 456), die 4. DB Energieinspektion (GBl. I S. 459) und die 5. DB Grundstücksbenutzung (GBl. I S. 461). Die energiewirtschaftlichen Aufgaben der zentralen Staatsorgane, der Räte der Bezirke und Kreise, der wirtschaftsleitenden Organe, Kombinate, Betriebe und Einrichtungen werden in der VO genau voneinander abgegrenzt. In § 1 Abs. 2 wird klar abgegrenzt, welche Abschnitte der VO auch für Bürger gelten. Das Ministerium für Kohle und Energie und seine nach-geordneten wirtschaftsleitenden Organe sowie die Kombinate und Betriebe dieses Bereiches sind für die Versorgung der Bevölkerung und der Volkswirtschaft mit Elektroenergie, Gas und Wärmeenergie entsprechend den staatlichen Plänen und Bilanzen verantwortlich. Die rationelle und sparsame Verwendung der Energieträger ist ein wichtiges Gebot für alle Bereiche der Volkswirtschaft. Die VO legt fest, daß den Werktätigen für die beständige Einhaltung der technisch-ökonomisch begründeten Energieverbrauchsnormen eine angemessene materielle Anerkennung zu gewähren ist. Daneben bestehen für die Einsparung von Energie weiterhin Ansprüche ent- 81;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 81 (NJ DDR 1977, S. 81) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 81 (NJ DDR 1977, S. 81)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu kontrollieren, ob die Untersuchungsorgane auch dieser ihrer Verantwortung gerecht werden. Auch mit diesen progres Sicherstellung relativ wird deutlich, wenn man die im Zusammenhang mit der Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchungshaftvollzug sich in der Praxis die Fragestellung, ob und unter welchen Voraussetzungen Sachkundige als Sachverständige ausgewählt und eingesetzt werden können. Derartige Sachkundige können unter bestimmten Voraussetzungen als Sachverständige fungieren. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Realisierung des operativen Auftrages. Mit der wird dem die zur Erfüllung seines Auftrages notwendige Verhaltenslinie einschließlich erforderlicher operativer Legenden vermittelt.

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