Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 74

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 74 (NJ DDR 1977, S. 74); heime und Internate wurden darauf orientiert, in enger Zusammenarbeit mit den Grundorganisationen der FDJ und in Abstimmung mit den Abteilungen Berufsbildung und Berufsberatung der örtlichen Räte sowie den Justiz-und Sicherheitsorganen in den Arbeitsplänen das Ziel, die inhaltlichen Schwerpunkte und die Formen und Methoden der Rechtserziehung zu bestimmen. Großer Wert wird auf einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch gelegt. In großen Einrichtungen der Berufsbildung hat es sich bewährt, Rechtskonferenzen durchzuführen. Die Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaft mit den, Organen und Einrichtungen der Berufsbildung bei der Rechtserziehung der Lehrlinge und bei der Vorbeugung der Jugendkriminalität hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich entwickelt. Sie bezieht sich insbesondere auf folgende Aufgaben: 1. Unterstützung bei der Rechtserziehung der Lehrlinge durch vielfältige Formen und Methoden./12/ 2. Unterstützung bei der Weiterbildung von Kadern der Berufsbildung zu Fragen des Staates und Rechts sowie der Rechtserziehung. Wie im Bereich der Volksbildung unterstützen Staatsanwälte auch Weiterbildungsmaßnahmen für leitende Kader der Berufsbildung. Sie vermitteln ihre Erfahrungen bei der Vorbeugung der Jugendkriminalität, insbesondere bei der Überwindung von Ursachen und Bedingungen für Straftaten. Eine wichtige Aufgabe besteht gegenwärtig darin, die Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf das Fach „Sozialistisches Recht“ zu unterstützen. 3. Einflußnahme auf die Durchsetzung der Maßnahmen zur Sicherung der beruflichen Ausbildung, Erziehung und intematsmäßigen Betreuung gefährdeter Jugendlicher./13/ Liegen Hinweise vor, daß die Betriebe ihre gesetzlichen Verpflichtungen bei der Erziehung und Betreuung gefährdeter Jugendlicher nicht erfüllen, sind Maßnahmen der Gesetzlichkeitsaufsicht zu ergreifen. 4. Erzieherisch wirksame Durchführung von Strafverfahren gegen Jugendliche. Hierbei kommt der Aufdeckung und Überwindung der Ursachen und Bedingungen der von Lehrlingen begangenen Straftaten große Bedeutung zu. Die gemäß § 102 Abs. 3 StPO in den Lehrlingskollektiven durchzuführenden Beratungen sind so zu gestalten, daß über den Einzelfall hinaus Lehren für das ganze Kollektiv gezogen werden. Es ist stets zu prüfen, ob sich die Strafsache für eine Verhandlung vor erweiterter Öffentlichkeit, z. B. im Lehrlingswohnheim, eignet. Entsprechende, mit den Leitern der Einrichtungen der Berufsbildung abgestimmte Vorschläge sind den Kreisgerichten zu unterbreiten. Zusammenarbeit mit der FDJ Die bisherigen Orientierungen der FDJ zur Rechtserziehung der Jugend und Vorbeugung der Jugendkriminalität fanden in den Beschlüssen des X. Parlaments der FDJ ihre Bestätigung. Im Bericht des Zentralrats der FDJ an das X. Parlament wurde hervorgehoben, daß der breiteren Vermittlung von Kenntnissen über Recht und Gesetz eine große Bedeutung beigemessen wird./14/ Grundlage des einheitlichen Vorgehens der Leitungen der FDJ bei der Rechtserziehung der Jugend und der Vorbeugung der Jugendkriminalität sind der Beschluß des Sekretariats des Zentralrats der FDJ vom 25. April 1974 „Maßnahmen der FDJ zur Erhöhung des Rechtsbewußtseins der Jugendlichen und zur politischen Arbeit mit Jugendlichen, die in ihrer sozialistischen Persönlichkeitsentwicklung zürn/ Vgl. hierzu W. Hummel/J. Berner in NJ 1973 S. 708 f.; M. Prit-zens/V. Keßler ln NJ 1974 S. 331; K. Hartmann in NJ 1974 S. 464 f.j W. Hummel/U. Eichstädt/E. Fenner in NJ 1976 S. 648 f. /13/ Vgl. Gemeinsame Richtlinie des Ministers für Volksbildung und des Staatssekretärs für Berufsbildung zur Sicherung der beruflichen Ausbildung, Erziehung und intematsmäßigen Betreuung gefährdeter Jugendlicher vom 13. August 1974 (Verfügungen und Mitteilungen des Staatssekretariats für Berufsbildung 1974, Nr. 10J 5. 133). Aus der Sicht der Jugendhllfe dazu R. Hölzel, Jugendhilfe 1976, Heft 15, S. 154 ff. /14/ E. Krenz, Bericht des Zentralrats der FDJ an das X. Parlament der Freien Deutschen Jugend, Junge Generation 1976, Heft 7, S. 61. rückbleiben“, und die ergänzend dazu am 17. Januar 1975 verabschiedeten beiden Dokumente: „Ordnung über Aufgaben, Arbeitsweise und Zusammensetzung der Arbeitsgruppe ,Rechtserziehung1 bei den Bezirks- und Kreisleitungen der FDJ“ und „Ordnung über Aufgaben, Arbeitsweise und Zusammensetzung der Ordnungsgruppenstäbe bei den Bezirks- und Kreisleitungen der FDJ“./15/ Bei der Verwirklichung dieser Beschlüsse konzentrierten sich die Leitungen der FDJ im Zeitraum 1975/76 auf folgende Aufgaben : zielgerichtete, koordinierte Entwicklung einer wirksamen Rechtspropaganda als fester Bestandteil der politisch-ideologischen Arbeit der FDJ; Verstärkung der Verantwortung der Jugend bei der Erhöhung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit; individuelle Arbeit mit zurückbleibenden Jugendlichen; Qualifizierung der Arbeit der Arbeitsgruppen „Rechtserziehung“ bei den Bezirks- und Kreisleitungen der FDJ. Es wurde eine systematische Vermittlung von Rechtskenntnissen an FDJ-Funktionäre erreicht. Verstärkt nehmen Jugendbrigaden am Wettbewerb um den Titel „Kollektiv der vorbildlichen Ordnung, Disziplin und Sicherheit“ teil. Die Patenschaftsarbeit mit zurückbleibenden Jugendlichen hat sich zu einer verbreiteten Form wirksamer Hilfe entwickelt./16/ Bei den Bezirksleitungen und auch fast allen Kreisleitungen der FDJ bestehen arbeitsfähige Arbeitsgruppen „Rechtserziehung“, die planmäßig die ihnen übertragenen Aufgaben lösen und den Sekretariaten helfen, die notwendigen Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Rechtserziehung im jeweiligen Verantwortungsbereich zu beschließen. Die Leitungen der FDJ und die Staatsanwälte gehen davon aus, daß die Verhütung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen Jugendlicher nur mit der Kraft der Jugend selbst möglich ist. Die Leitungen der FDJ sind dabei zu unterstützen, die Rechtserziehung der Jugend und die Arbeit mit zurückbleibenden Jugendlichen als festen Bestandteil ihrer politischen Erziehungsarbeit unter der Jugend zu gestalten. In Fortführung der bewährten Formen und Methoden der Zusammenarbeit konzentrieren sich die Staatsanwälte auf eine aktive und ideenreiche Mitarbeit in den Arbeitsgruppen „Rechtserziehung“ der Bezirks- und Kreisleitungen der FDJ; die Übermittlung von aktuellen und analytischen Informationen über Probleme der Vorbeugung der Jugendkriminalität und der Rechtspropaganda unter der Jugend sowie aus der. staatsanwaltschaftlichen Gesetzlichkeitsaufsicht; eine aktive Teilnahme an der Rechtspropaganda unter der Jugend, insbesondere durch Vermittlung von Rechtskenntnissen an FDJ-Funktionäre; eine wirksame Einbeziehung der Grundorganisation der FDJ in Strafverfahren gegen Jugendliche; die Hilfe bei der Entwicklung einer breiten Arbeit mit Patenschaften über zurückbleibende Jugendliche. * Die Vorbeugung der Jugendkriminalität ist untrennbar verbunden mit einer wirksamen Verfolgung von Straftaten Jugendlicher. Auf Straftaten Jugendlicher muß besonders erzieherisch wirksam und angemessen reagiert werden. Auch die strafverfolgende Tätigkeit muß von den hohen Anforderungen durchdrungen sein, die der IX. Parteitag der SED an die Erziehung der jungen Generation stellt. /15/ Vgl. hierzu Ch. Wehner, „Aufgaben der FDJ zur Erhöhung des Rechtsbewußtseins der Jugendlichen“, NJ 1974 S. 633 ff.; U. Jung/L. Reuter, „Erfahrungen der FDJ bei der Rechtserziehung Jugendlicher“, NJ 1975 S. 351 ff. /16/ Die Abteilung Staat und Recht im Zentralrat der FDJ hat dazu in Zusammenarbeit mit der Generalstaatsanwaltschaft der DDR ein Erfahrungsmaterial erarbeitet und allen Leitungen der FDJ zur Verfügung gestellt. Dieses Material wurde auch in Jugendhilfe 1976, Heft 5, S. 148 fl. veröffentlicht. Über Erfahrungen der FDJ mit Patenschaften vgl. auch E. Hoff-mann in NJ 1976 S. 270 f. 74;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 74 (NJ DDR 1977, S. 74) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 74 (NJ DDR 1977, S. 74)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt muß vor der Entlassung, wenn der Verhaftete auf freien Fuß gesetzt wird, prüfen, daß - die Entlassungsverfügung des Staatsanwaltes mit dem entsprechenden Dienstsiegel und eine Bestätigung der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den Sicherheitserfordernissen der sozialistischen Gesellschaft und der Sicher- heitspolitik der Partei ergebende generelle Anforderung an die Arbeit Staatssicherheit . Diese generelle Anforderung besteht in der Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und der politischen, ökonomischen und sozialen Erfordernisse der ist es objektiv notwendig, alle eingewiesenen Antragsteller auf ständige Wohnsitznahme umfassend und allseitig zu überprüfen, politisch verantwortungsbewußt entsprechend den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen die Aufgabe, vorbeugend jede Erscheinungsform politischer Untergrundtätigkeit zu verhindern und zu bekämpfen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die rechtzeitige Aufklärung der Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem aufgeklärten Diebstahl von Munition und Sprengmitteln aus dem Munitionslager des Panzerregimentes Burg umfangreiche Maßnahmen Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit eingeleitet.

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