Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 73

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 73 (NJ DDR 1977, S. 73); Schulen. Es werden insbesondere folgende Maßnahmen verwirklicht: Verstärkung der Rechtserziehung der Schüler auf der Grundlage der gültigen Lehrpläne als Bestandteil der staatsbürgerlichen Erziehung sowie in der außerschulischen Tätigkeit; Durchführung von Weiterbildungsveranstaltungen für Pädagogen zu Fragen des Staates und Rechts sowie der Rechtserziehung der Schüler; rechtzeitige Einleitung notwendiger pädagogischer Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Eltern bei Fehlverhalten von Schülern; konsequente Reaktion auf Rechtsverletzungen von Schülern. Die Arbeit der Organe der Jugendhilfe, die einen wesentlichen Beitrag zur Vorbeugung der Jugendkriminalität leisten, wurde entsprechend den sich aus dem IX. Parteitag der SED ergebenden Anforderungen und neuen' Maßstäben weiter qualifiziert./5/ Die Staatsanwälte unterstützen die Organe der Volksbildung bei der Verwirklichung der vorbeugenden Maßnahmen. In den meisten Bezirken bestehen zwischen der Staatsanwaltschaft und den Organen und Einrichtungen-der Volksbildung stabile Arbeitsbeziehungen. Im Bezirk Cottbus wird zwischen dem Staatsanwalt des Bezirks und dem Bezirksschulrat jährlich eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit abgeschlossen. Die Zusammenarbeit konzentriert sich insbesondere auf folgende Aufgaben: 1. Unterstützung bei der Rechtserziehung der Schüler. Viele Staatsanwälte wirken bei der außerschulischen Rechtserziehung mit. Sie leiten Arbeitsgemeinschaften „Sozialistisches Recht“ und führen rechtserzieherische Gespräche mit den Schülern in Vorbereitung auf die Jugendweihe. Vielfach unterstützen sie die Pädagogen bei der Vorbereitung dieser Schüler auf die Teilnahme an einer gerichtlichen Hauptverhandlung. Sie werten Strafverfahren in Schüler- und FDJ-Kollektiven aus./6/ 2. Unterstützung von Weiterbildungsmaßnahmen für Pädagogen zu Fragen des Staates und Rechts sowie der Rechtserziehung. Im Mittelpunkt dieser Zusammenarbeit steht die Behandlung von Fragen der inhaltlichen und methodischen Gestaltung der Rechtserziehung der Schüler./7/ Vielfach treten Staatsanwälte auch mit Lektionen zu Problemen der Vorbeugung der Jugendkriminalität und der Rechtserziehung der Schüler vor Studenten der pädagogischen Ausbildungseinrichtungen auf. 3. Sicherung einer wirksamen Reaktion auf Schulbummelei und Rechtsverletzungen von Schülern. Die Kontakte zwischen Staatsanwälten und Schulen werden genutzt, um wirksam und richtig auf Fehlverhaltensweisen einzelner Schüler reagieren zu können. Insbesondere wird den Pädagogen und Eltemvertretungen durch Hinweise und Schulungsmaßnahmen geholfen, mit den ihnen gebotenen gesetzlichen Mitteln vorzugehen. Staatsanwälte und Untersuchungsorgane arbeiten eng mit den Schulen zur Sicherung erzieherisch wirksamer Maßnahmen bei Rechtsverletzungen von Schülern zusammen. Wie wichtig diese Zusammenarbeit ist, geht daraus hervor, daß im Jahre 1975 von den straffällig gewordenen Schülern in der Mehrzahl der Fälle entweder von der Strafverfolgung nach § 67 StGB abgesehen werden konnte, weil die Schulen bereits ausreichende Erziehungsmaßnahmen eingeleitet hatten, oder die Sache einer Schiedskommission 15/ Vgl. dazu E. Mannschatz, „Anforderungen und Maßstäbe für die Arbeitsweise auf dem Gebiet der Erziehungshilfe“, Jugendhilfe 1976, Heft 7/8, S. 198 ff. /6/ Zur Unterstützung der Rechtserziehung von Schülern vgl. insbesondere E. Enzian/L. Böhme in NJ 1975 S. 17 f.; Ch. Fesser/ P. Gäse ln NJ 1975 S. 329 f.; R. Burkhardt in NJ 1976 S. 573 f. /7/ Vgl. hierzu E. Bauer/E. Kunz, „Unterstützung der Organe der Volksbildung bei der Rechtserziehung der Schüler“, NJ 1976 S. 558. Ähnliche Erfahrungen gibt es auch in anderen Bezirken. übergeben wurde. Die Wirksamkeit dieser abschließenden Entscheidungen hängt wesentlich von ihrer sinnvollen Koordinierung mit pädagogischen Maßnahmen ab. 4. Teilnahme an Rechtskonferenzen im Bereich der Volksbildung bzw. an Beratungen mit den Direktoren der Schulen. Im Bereich der Volksbildung wurde damit begonnen, Rechtskonferenzen über Probleme der Rechtserziehung der Schüler durchzuführen. Auf diesen Konferenzen wurde den Staatsanwälten die Gelegenheit eingeräumt, ihre Erfahrungen bei der Vorbeugung der Jugendkriminalität zu vermitteln. In vielen Kreisen ist es Praxis, daß die Staatsanwälte einmal jährlich mit den Direktoren der Schulen über die vorbeugende Arbeit beraten. 5. Zusammenarbeit mit den Organen der Jugendhilfe bei der Vorbeugung der Jugendgefährdung und -kriminalität. Diese Zusammenarbeit vollzieht sich auf der Grundlage der Gemeinsamen Anweisung „Über die Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaft, der Deutschen Volkspolizei und der Organe der Jugendhilfe bei Rechtsverletzungen durch Jugendliche und Kinder“./8/ Die darin festgelegten Prinzipien der Zusammenarbeit haben sich in der Praxis bewährt. Zusammenarbeit mit den Organen und Einrichtungen der Berufsbildung Der IX. Parteitag der SED hat das Ziel gestellt, im Fünfjahrplanzeitraum 1976 bis 1980 eine Million Jungen und Mädchen zu qualifizierten Facharbeitern auszubilden./9/ Fachliche Bildung und kommunistische Erziehung des Nachwuchses der führenden Klasse unserer Gesellschaft, der Arbeiterklasse, bilden eine untrennbare Einheit. Eingeschlossen in die Aufgaben der kommunistischen Erziehung wurde in den letzten Jahren verstärkt die Rechtserziehung der Lehrlinge entwickelt./10/ Ordnung und Disziplin in den Lehrlingswohnheimen wurden weiter erhöht. Die Einführung des neuen Faches „Sozialistisches Recht“ ab 1. September 1977 wird dazu beitragen, daß sich die Lehrlinge Kenntnisse über das Arbeits-, Familien- und Zivilrecht sowie das Jugendgesetz aneignen und ihr sozialistisches Rechtsbewußtsein und -verhalten weiter ausprä-gen./ll/ Gegenwärtig werden große Anstrengungen unternommen, um den Unterricht in diesem neuen Fach mit hoher Qualität vorzubereiten. Die Bezirkskabinette für Weiterbildung der Kader der Berufsbildung führen Schulungsveranstaltungen mit den Lehrkräften und Erziehern durch, die künftig den Unterricht im Fach „Sozialistisches Recht“ erteilen. Methodische Unterrichtshilfen für die Pädagogen und Lehrmaterialen für die Lehrlinge werden erarbeitet. Mit diesen Maßnahmen wird ein wichtiger Schritt getan, um entsprechend den sowjetischen Erfahrungen in der Berufsausbildung solche Rechtskenntnisse zu vermitteln, die die künftigen Facharbeiter im Beruf und im persönlichen Leben benötigen. Es zeichnet sich eine immer größere Planmäßigkeit bei der Rechtserziehung der Lehrlinge ab. Der erwähnte Beschluß des Rates des Bezirks Rostock verpflichtete z. B. die Leiter der wirtschaftsleitenden Organe und der Betriebe, zu sichern, daß in den Arbeitsplänen der Leiter und Erzieher der ihnen unterstellten Lehrlingswohnheime und Internate die erforderlichen Maßnahmen der Rechtserziehung der Lehrlinge enthalten sind. Die Leiter der Lehrlingswohn- /8/ Vgl. R. Müller/L. Reuter, „Zu einigen Aufgaben bei der Bekämpfung der JugendkrimlnaUtät“, NJ 1975 S. 319 £E. (320). /9/ Vgl. E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees der SED an den IX. Parteitag der SED, Berlin 1976, S. 101. /10/ Vgl. H. Giedlng, „Rechtserzlehung der Lehrlinge - wesentlicher Bestandteil der kommunistischen Erziehung des Facharbeiternachwuchses“, NJ 1976 S. 153 fl. UV Vgl. Beschluß des Politbüros des Zentralkomitees der SED, des Ministerrates der DDR, des Bundesvorstandes des FDGB und des Zentralrates der FDJ vom 7. Dezember 1976 „Für ein hohes Niveau bei der Durchführung der Beschlüsse des IX. Parteitages der SED auf dem Gebiet der Berufsausbildung", ND vom 13. Dezember 1976, S. 3. 73;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 73 (NJ DDR 1977, S. 73) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 73 (NJ DDR 1977, S. 73)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit, der politisch-ideologischen Diversion und der Kontaktpolitk Kontakttätigkeit. Die im Berichtszeitraum in Untersuchungsverfahren festgestellten Aktivitäten zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und die Schaffung einer antisozialistischen inneren Opposition in der Vertrauliche Verschlußsache - Grimmer, Liebewirth, Meyer, Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß dar Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit. Zur Organisierung des staatsfeindlichen Menschenhandels Feststellungen zu weiteren Angriffen gegen die Staatsgrenze Angriffe gegen die Volkswirtschaft Angriffe gegen die Landesverteidigung Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie zur Aufklärung anderer politischioperativ bedeutsamer Sachverhalte aus der Zeit des Faschismus, die zielgerichtete Nutzbarmachung von Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin und zur Durchsetzung von Maßnahmen zu deren strafrechtlichen Verfolgung sowie zur Auseinandersetzung mit dem von der ausgehenden Revanchismus, die Unterstützung operativer Diensteinheiten Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit weiteren Schutz- und Sicherheitsorganen bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter. Die Zusammenarbeit und das Zusammenwirken mit Diensteinheiten Staatssicherheit und anderen Schutz- und Sicherheits- Rechtspflegeorganen bei der Vorbeugung und Bekämpfung abzuleiten. Es geht also vor allem darum grundlegend zu beantworten, welchen Stellenwert individualpsychische und sozialpsychische Faktoren im Ursachen- und Bedingungskomplex feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

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