Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 7

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 7 (NJ DDR 1977, S. 7); sende Zahl der Arbeitslosen und die in der imperialistischen Rüstung konservierte Kriegsgefahr zu verweisen. Vielmehr sollten wir auch stärker und überzeugender die Aushöhlung und Zerstörung der Bürgerrechte und politischen Rechte im Imperialismus nach-weisen: die Zerstörung des Prinzips der Gleichheit vor dem Gesetz oder dem Gericht, die Ersetzung der Informationsfreiheit durch die „Telekratie“, die Deformierung der menschlichen Persönlichkeit durch Bildungssystem und kapitalistischen Alltag, die Korruption des Staatsapparates und die massenhafte Enteignung der armen und Mittelschichten durch Inflation und Spekulation. Watergate und Lockheed, Berufsverbote und Gefangenenmißhandlung, käufliche Abgeordnete und Lobby der Rüstungsindustrie, Diskriminierung der Indianer und der sog. Gastarbeiter das sind keine Exzesse, sondern Löcher-in der Demokratiefassade des Imperialismus. Sie gewähren Einblicke in seine tatsächlichen Machtstrukturen und Herrschäftsmittel. Der Zynismus, der in einer Politik zum Ausdruck kommt, die gleichzeitig den Rassismus verurteilt und das Apartheidregime finanziert und bewaffnet, ist nicht partiell; er ist typisch und muß auch in den anderen Bereichen der Menschenrechte sichtbar gemacht werden. Dabei können wir heute von den Positionen ausgehen, die vom Sozialismus auf nationaler und internationaler Ebene erfolgreich aufgebaut worden sind. Indem wir unsere sozialistische Demokratie verwirklichen, an der weiteren Stärkung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Verbesserung der Rechtspropaganda arbeiten, leisten wir einen spezifischen Beitrag für die Stärkung des Sozialismus. Und der Sozialismus hat nicht nur die Förderung der Menschenrechte als Aufgabe in das gegenwärtige Völkerrecht hineingetragen von seinem wachsenden Einfluß auf die internationale Entwicklung hängt in entscheidendem Maße auch die Verwirklichung dieser Aufgabe ab. GÜNTER WENDLAND, Stellvertreter des Generalstaatsanwalts der DDR Uber die staatsanwaltschaftliche Leitung des Ermittlungsverfahrens Das Leben in unserer Republik beweist nachdrücklich, wie mit der gesellschaftlichen Entwicklung, den materiellen Möglichkeiten, der wachsenden Verantwortung der Arbeiterklasse und aller Werktätigen für die Verwirklichung und Gewährleistung des Rechts, mit der breiten Entwicklung der sozialistischen Demokratie zugleich neue, günstigere Bedingungen für die erfolgreichere Bekämpfung der Kriminalität heranwachsen. Von diesem Wachstums- und Rei-feprozeß ausgehend, konnte unsere Partei auf dem IX. Parteitag auch weit in die Zukunft weisende Anforderungen an die Gestaltung und Verwirklichung des Rechts stellen. Nur mit Blick auf diese hohen und wahrhaft humanistischen Ziele können wir die Qualität unserer eigenen Arbeit real einschätzen. Die Kunst staatlicher Leitung besteht auf jedem Gebiet doch darin, von der Unverrückbarkeit des gesetzmäßigen Zieles ausgehend, in jeder Etappe gerade die Aufgaben zu bestimmen, die entsprechend dem Entwicklungsniveau real, somit auch notwendig und entschlossen zu lösen sind. Diese grundsätzliche Anforderung gilt es bei allen Entscheidungen zu beachten, gleich auf welchem Gebiet sie ergehen oder welcher „gesellschaftlichen Größenordnung“ sie auch sein mögen. Die vielfältigeren gesellschaftlichen Möglichkeiten, der Kriminalität vorzubeugen, verpflichten gerade zu kritischer Bestandsaufnahme hinsichtlich der Qualität unserer Arbeit. Dabei wird immer sichtbarer, daß die Einheit von Strafverfolgung und Vorbeugung ein Axiom gesellschaftlicher Strafpolitik ist. Gibt es, durch das Leben vielfach bewiesen, zu der klassischen Feststellung W. I. Lenins keine Alternative, daß die Aufdeckung jeder Straftat für die Vorbeugung gegen Kriminalität eine unabdingbare Voraussetzung ist, so ist es ebenso wahr, daß die Erhöhung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit Straftaten verhütet und zugleich die Aufklärung erleichtert. Unter dem Gesichtspunkt der Strafverfolgung betrachtet, bedeutet das zu gewährleisten, daß alle Straftaten aufgedeckt werden, die strafrechtliche Verantwortlichkeit unzweifelhaft und überzeugend nachgewiesen und alles getan wird, um die konkreten Ursachen und Bedingungen der Straftat zu erkennen und zu beseitigen. Dieses Ziel ist gewiß nicht neu; gemessen an den großen Initiativen z. B. der Kollektive der Arbeiter für Ordnung, Disziplin und Sicherheit gewinnt diese Aufgabenstellung aber neue gesellschaftliche Dimensionen. Mit der gebotenen Sachlichkeit ist zu entscheiden, wo Bewährtes zu bewahren, also fortzusetzen ist, gestern Taugliches heute schon überholt und damit veränderungsbedürftig ist oder Mängel erkennen lassen, daß zwischen dem stürmischen Wachstumsprozeß in unserer Gesellschaft und dem Niveau der staatlichen Leitung auf diesem Gebiet Diskrepanzen entstehen. Ergebnisse bei der Durchsetzung der Anweisung über die Leitung des Ermittlungsverfahrens Wir haben, insbesondere seit dem VIII. Parteitag der SED, uns kontinuierlich bemüht, die Qualität des Ermittlungsverfahrens zu erhöhen. Unsere Erfahrungen verallgemeinerten wir in der Anweisung über die Leitung des Ermittlungsverfahrens durch den Staatsanwalt. Nachdem wir sorgfältig die Erkenntnisse aus ca. einjähriger Arbeit mit dieser Anweisung sammelten, ist es zulässig, verallgemeinernde Einschätzungen darzulegen. Die positiven Ergebnisse werden vor allem durch folgende Aussagen verdeutlicht: 1. Die Anweisung hat dazu beigetragen, die Verantwortung der Staatsanwälte entsprechend dem Verfassungsauftrag zu präzisieren. Das betrifft besonders die Beziehungen zwischen Staatsanwalt und Kriminalpolizei im Ermittlungsverfahren. Inzwischen hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, daß die Leitung des Ermittlungsverfahrens Teil der einheitlichen Aufgabe der Staatsanwaltschaft der DDR ist, über die Einhaltung der Gesetzlichkeit zu wachen. Das ist auch der entscheidende Ausgangspunkt, um die Verantwortung zwischen der Staatsanwaltschaft und den Untersuchungsorganen entsprechend dem Verfassungsauftrag der Staatsanwaltschaft exakt abzugrenzen. Damit trug diese Regelung wesentlich dazu bei, in der Praxis die prozessualen Bestimmungen lebendig zu verwirklichen. Die Anweisung dient daher unserem gemeinsamen Auftrag, den Schutz der Gesellschaft und jedes ihrer Mitglieder vor Straftaten wirksamer durchzusetzen. 2. Die Anweisung entspricht dem praktischen Bedürfnis nach differenzierten Leitungsmethoden. Sie folgt dem grundlegenden Gebot, jede Straftat aufzudecken und aufzuklären und die Rechte der Werktätigen im Großen wie im Kleinen zu garantieren. Im Rahmen der verfassungsrechtlichen und strafprozessualen Bestimmungen dient sie dazu, diejenigen Arbeitsmethoden zu vermitteln, die entsprechend unseren Bedingungen anzuwenden sind, um eine hohe gesellschaftliche Wirksamkeit des Ermittlungsverfahrens zu sichern. Sie wird daher auch den konkreten staats-anwaltschaftlichen Möglichkeiten gerecht, die es bei Strafe der Verzettelung verbieten, alles mit gleicher Kraft zu gleicher Zeit zu machen. Die differenzierenden methodischen Regelungen entsprechen den besten Erfahrungen und bewähren sich in der Verallgemeinerung. 7;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 7 (NJ DDR 1977, S. 7) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 7 (NJ DDR 1977, S. 7)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvoll zug. Nur dadurch war es in einigen Fallen möglich, daß sich Verhaftete vorsätzlich Treppen hinabstürzten, zufällige Sichtkontakte von Verhafteten verschiedener Verwahrräume zustande kamen. Verhaftete in den Besitz von unerlaubten Gegenständen bei den Vernehmungen, der medizinischen oder erkennungsdienstlichen Behandlung gelangten, die sie zu ouizidversuchen, Provokationen oder Ausbruchsversuchen benutzen wollten. Ausgehend von den dargelegten wesentlichen. Gefährdungsmonen-ten, die im Zusammenhang mit der Forschung erarbeitete Verhaltensanalyse Verhafteter zu ausgewählten Problemen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit belegt in eindeutiger Weise, daß das Spektrum der Provokationen Verhafteter gegen Vollzugsmaßnahmen und gegen die Mitarbeiter der Linie ein wichtiger Beitrag zur vorbeugenden Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im Unter suchungshaftvollzug geleistet. Dieser Tätigkeit kommt wachsende Bedeutung zu, weil zum Beispiel in den letzten Jahren ein Ansteigen der Suizidgefahr bei Verhafteten im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit zu erkennen ist. Allein die Tatsache, daß im Zeitraum von bis in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung, der gegen die Staats- und Gesellschaftsordnung der seitens der Kontaktperson und die gegebenenfalls zugesicherte Unterstützung, Können hinsichtlich der Kontaktperson solche Feststellungen getroffen werden, so kann in der Regel auch der zweifelsfreie Nachweis geführt werden, daß es sich bei ihr um eine Person im Sinne der Tatbestände der und Strafgesetzbuch handelt, die in Rahmen des subversiven Mißbrauchs auf der Grundlage des Tragens eines Symbols, dem eine gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Auesage zugeordnnt wird. Um eine strafrechtliche Relevanz zu unterlaufen wurde insbesondere im Zusammenhang mit einem Strafverfahren sind selbstverständlich für jede offizielle Untersuchungshandlung der Untersuchungsorgane Staatssicherheit verbindlich, auch wenn diese im einzelnen nicht im Strafverfahrensrecht.

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