Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 657

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 657 (NJ DDR 1977, S. 657); Neue Justiz 18/77 657 Rechtsanwaltsgebühren. Hier ist der Unterschied im Aufwand in der Regel noch eindeutiger. Der Zeit- und Kostenaufwand, den das bloße Aufsuchen des Gerichtsgebäudes verursacht, ist häufig größer als derjenige, der durch die Wahrnehmung der Verhandlung an sich entsteht. Wird die Klage vor Beginn der mündlichen Verhandlung zurückgenommen, erübrigt sich in der Regel der mit An- und Abfahrt verbundene Aufwand und berechtigt entfällt die Verhandlungsgebühr. Mußte jedoch der Rechtsanwalt im Gerichtssaal erscheinen, macht die undefinierbare Unterscheidung zwischen „Vorgespräch“ und Verhandlung keinen Unterschied im Aufwand. Indem Kellner die Entscheidung, ob das eine oder das andere vorliegt, in das Ermes- sen des Vorsitzenden legt, ersetzt er objektive Maßstäbe durch subjektive. Das aber kann nicht Sinn der neuen ZPO sein. 1 Vgl. H. Kellner, „Zur Vorbereitung und zum Beginn der mündlichen Verhandlung ln zivil-, familien- und arbeitsrechtlichen Verfahren“, NJ 1977 S. 416 f. 2 H.-J. Heusinger, Begründung des Einführungsgesetzes zum ZGB und der Zivilprozeßordnung, NJ 1975 S. 412. 3 Vgl. G. Krüger, „Die mündliche Verhandlung in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtsverfahren“, NJ 1975 S. 657 ff. (658); derselbe, „Rechtsmittel, Kassation und Wiederaufnahme des Verfahrens in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen“, NJ 1976 S. 675 ff. (678). 4 P. Wallis, „Die Kosten des Verfahrens in Zivil-, Familien-und Arbeitsrechtssachen“, NJ 1976 S. 329 fl. (331). Erfahrungen aus der Praxis Oederaner Abgeordnete sichern die Durchsetzung des sozialistischen Rechts Die Verantwortung der örtlichen Volksvertretung und ihrer Organe für die staatliche, ökonomische, kulturelle und soziale Entwicklung im Territorium verlangt von den Abgeordneten, auch die Aufgaben zur strikten Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit, zur Festigung der Ordnung und Sicherheit schöpferisch und ideenreich zu erfüllen. Diese in § 68 GöV enthaltenen Aufgaben hat der Kreistag Flöha in seinem Beschluß vom 2. September 1976 entsprechend den Bedingungen im Kreisgebiet präzisiert. Die Stadtverordnetenversammlung und der Rat der Stadt Oederan setzen diesen Beschluß unter Fühung der Ortsparteileitung der SED in ihrer täglichen Arbeit durch und wirken dabei eng mit den gesellschaftlichen Kräften der Stadt zusammen. Die Arbeit mit unserer Ortssatzung hat sich zur Einhaltung von Ordnung, Sauberkeit und Hygiene (§ 55 Abs. 6 GöV) gut bewährt. Hier sind die nach § 4 des Landeskulturgesetzes erforderlichen Regelungen über die Rechte und Pflichten der Betriebe und Bürger bei der Gestaltung der sozialistischen Landeskultur in Oederan enthalten. Mit der Ortssatzung sichern wir zugleich, daß die in der VO über die Erhöhung der Verantwortung der Räte der Städte und Gemeinden für Ordnung, Sauberkeit und Hygiene im Territorium vom 19. Februar 1969 (GBl. II S. 149) gestellten Anforderungen durchgesetzt werden. Die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze werden saubergehalten und verkehrssicher gestaltet. Grünanlagen und Wohngrundstücke werden verschönert und instand gehalten. Dabei haben wir alle Initiativen der gesellschaftlichen Kräfte sowie der Betriebe und Einrichtungen genutzt und vorbildliche Leistungen von Bürgern, Hausgemeinschaften und Arbeitskollektiven durch Auszeichnungen moralisch und materiell anerkannt. Die Verantwortung der Kommission Ordnung und Sicherheit des Rates der Stadt, der Wohnbezirksausschüsse der Nationalen Front, der Schiedskommission, des Verkehrssicherheitsaktivs und anderer gesellschaftlicher Kräfte sowie der Betriebe und Einrichtungen für die Einhaltung von Ordnung und Sicherheit hat sich weiter erhöht und zu guten Ergebnissen geführt. Damit wurden Ursachen und Bedingungen für Rechtsverletzungen weiter zurückgedrängt. Maßgeblichen Anteil an den erreichten Ergebnissen hat die Schiedskommission der Stadt, deren Arbeit vom örtlichen Rat gemäß §68 Abs. 1 GöV, §17 GGG und §65 SchKO unterstützt und gefördert wird. Die Schiedskommission berichtet regelmäßig vor der Stadtverordnetenversammlung und dem Rat der Stadt über ihre Arbeit. Der Bürgermeister lädt den Vorsitzenden der Schiedskommission zu Konsultationen und zu Sicherheitsbesprechungen ein. Abgeordnete und Ratsmitglieder neh- men an solchen Beratungen der Schiedskommission teil, in denen es um Probleme geht, die für die Bürger der Stadt besonders bedeutsam sind. Auf diese Weise werden notwendige Informationen ausgetauscht und die Aktivitäten zur Festigung von Ordnung und Sicherheit koordiniert. Der Vorsitzende der Schiedskommission erhält auch die auf diesem Gebiet ausgearbeiteten Beschlußvorlagen der Stadtverordnetenversammlung und des Rates der Stadt, damit durch seine Hinweise speziell zur Vorbeugung von Rechtsverletzungen die Ergebnisse der Tätigkeit des gesellschaftlichen Gerichts berücksichtigt werden können. Die Beratungen der Schiedskommission selbst haben in unserer Stadt große erzieherische Wirkung. Das wird vor allem dadurch erreicht, daß gesellschaftliche Kräfte (Jugendhilfekommission, Hausgemeinschaften, Vertreter von Betrieben und Einrichtungen) in die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Beratungen einbezogen werden. Auch die Erteilung von Empfehlungen an Leiter von Betrieben und Einrichtungen gemäß § 14 GGG, § 22 SchKO, die konsequente Durchsetzung der ausgesprochenen Erziehungsmaßnahmen und eine differenzierte Rechtserläuterung für die Bürger erhöhten die gesellschaftliche Wirksamkeit der Schiedskommission und deren Autorität. Die Schiedskommission informiert den Stadtausschuß der Nationalen Front über die vom gesellschaftlichen Gericht behandelten Rechtsverletzungen und deren Ursachen und Bedingungen sowie über sonstige Konflikte, die im Zusammenleben der Bürger auftreten. Im Rahmen des Mach-mit-Wettbewerbs wurden bisher bereits vier von acht Wohnbezirken als Bereiche der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit ausgezeichnet. Das ist auch auf die wertvollen Impulse der Schiedskommission zur Überwindung von Hemmnissen zurückzuführen. Fester Bestandteil bei der weiteren Erhöhung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit im Territorium ist auch die Arbeit mit den kriminell Gefährdeten und den aus der Haft Entlassenen. Auf der Grundlage des Wiedereingliederungsgesetzes vom 7. April 1977 (GBl. I S. 88) und der VO über die Aufgaben der örtlichen Räte und der Betriebe bei der Erziehung kriminell gefährdeter Bürger vom 19. Dezember 1974 (GBl. 1975 I S. 130) werden in Zusammenarbeit mit den Betrieben und Einrichtungen sowie den gesellschaftlichen Kräften im Territorium immer bessere Voraussetzungen geschaffen, um bereits frühzeitig die aus dem Strafvollzug zu entlassenden Bürger in das gesellschaftliche Leben der Wohngebiete wieder einzugliedern. Der Rat der Stadt sichert in Verwirklichung der ihm übertragenen Aufgaben die Durchsetzung der staatlichen Kontroll- und Erziehungsaufsicht. Wertvolle Hilfe leisten dabei ehrenamtliche Mitarbeiter in den Wohnbezirken. Sie führen mit Haftentlassenen und mit kriminell gefährdeten Bürgern Aussprachen und geben ihnen Unterstützung bei der Lösung von Problemen des Alltags. Die ehrenamtlichen Helfer üben auch die Kontrolle über die Einhaltung und Realisierung erteilter Auf-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 657 (NJ DDR 1977, S. 657) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 657 (NJ DDR 1977, S. 657)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen. Inhaftierte Personen unterliegen bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie und anderer operativer Diensteinheiten, zum Beispiel über konkrete Verhaltensweisen der betreffenden Person während der Festnahmeund Oberführungssituation, unter anderem Schußwaffenanwendung, Fluchtversuche, auffällige psychische Reaktionen, sind im Interesse der Gewährleistung einer hohen Ordnung und Sicherheit, die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der straftatbezo genen Beweisführung vor und nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die in Verbindung mit rechtswidrigen Versuchen die Übe r-siedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen. demonstratives und provokatorisches Auftreten, insbesondere yontSÖfiP Bürgern, die Entstehung, die Ziele und das Wirksamwerden feinjSäägggativer Gruppen und Gruppierungen, Erscheinungsformen politischer Untergrundtätigkeit Erscheinungsformen. Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den BruderOrganen, das mit der Abteilung abzustimmen ist. Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens unter Mißbrauch des organisierten Tourismus in nichtsozialistische Staaten.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X