Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 654

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 654 (NJ DDR 1977, S. 654); 654 Neue Justiz 18/77 Seite ist das sozialistische Hecht infolge seiner Allgemeinheit und Allgemeingültigkeit das einzige Mittel innerhalb der politischen Organisation der sozialistischen Gesellschaft, das den Inhalt der sozialistischen Demokratie mit allgemeinverbindlichem Anspruch auszugestalten vermag. Effektives Wirken sozialistischer Rechtsnormen trägt dazu bei, die notwendige Organisiertheit und Einheit im Handeln aller Gesellschaftsmitglieder herzustellen. Ebenso, wie effektives Wirken sozialistischer Rechtsnormen zur Entwicklung und Festigung der sozialistischen Demokratie beiträgt, ist umgekehrt die sozialistische Demokratie eine Bedingung für effektives Wirken sozialistischer Rechtsnormen. Die Möglichkeit und Notwendigkeit, die Wirksamkeit des sozialistischen Rechts zu erhöhen, ergibt sich im Grunde genommen aus dem objektiven Gesetz der ständig breiteren Einbeziehung der Bürger in die Leitung des Staates. In gewissem Sinne läßt sich sagen: Höhere Wirksamkeit des sozialistischen Rechts bewirkt mittelbar oder unmittelbar eine durch das Recht vermittelte und organisierte breitere Einbeziehung der Bürger in die Leitung des Staates; umgekehrt trägt jede tatsächlich erreichte breitere Teilnahme der Bürger an der Leitung des Staates zur Erhöhung der Wirksamkeit des sozialistischen Rechts bei. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Einheit von sozialistischer Demokratie, Disziplin und Wirksamkeit des sozialistischen Rechts. Disziplin und Demokratie können im Sozialismus bekanntlich nicht einander gegenübergestellt werden, denn die sozialistische Demokratie muß mit hoher Organisiertheit der Handlungen aller Mitglieder und Kollektive der Gesellschaft verbunden sein. Sozialistische Demokratie ist nicht anarchische Bindungslosigkeit. Das schließt die Unterordnung der Minderheit unter die Mehrheit ein, die ihren Willen in staatlichen Entscheidungen zum Ausdruck bringt. Bedarf die Herausbildung dieses Willens umfassender Erörterung und Diskussion, so gilt es, ihn dann, wenn er herausgebildet und in staatlichen Entscheidungen niedergelegt worden ist, diszipliniert zu verwirklichen. Die dabei geforderte Disziplin ist ihrem sozialen Inhalt nach grundverschieden von der von den Ausbeutern erzwungenen Disziplin. Sie ist eine bewußte und freiwillige Disziplin: Sie beruht auf der Übereinstimmung der staatlichen Entscheidung mit den grundlegenden Interessen der Bürger und ihrer Kollektive. Diszipliniertes Handeln ist kein mechanisches, angepaßtes Handeln, sondern bewußtes, schöpferisches Handeln. Es ist von einer gesellschaftlich verantwortungsbewußten Einstellung geprägt und von dem Bestreben getragen, die Lösung einer Aufgabe optimal zu bewältigen. Das gilt in vollem Umfang für die Erfüllung der Pflichten und die Wahr-nahme der Rechte, die in den Rechtsnormen für die verschiedenen Rechtssubjekte vorgesehen sind. Rechtsbewußtsein, staatliche Leitungstätigkeit und Wirksamkeit des Rechts Die Wirkung des sozialistischen Rechts ist dadurch gekennzeichnet, daß es nicht bloß einfach eingehalten, sondern zunehmend bewußt durchgesetzt und gehandhabt wird. Wir erkennen auch hierin die große, ja wachsende Bedeutung des subjektiven Faktors bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, der in den materiellen, vornehmlich in den Produktionsbedingungen begründet ist und sich durch die wachsende Führungsrolle der marxistisch-leninistischen Partei auszeichnet. Es wird erkennbar, daß der Grad der Bewußtheit der Bürger, also die Ausprägung ihres sozialistischen Bewußtseins, darin auch gerade ihres sozialistischen Rechtsbewußtseins, eine wesentliche Bedingung der Wirksamkeit des sozialistischen Rechts ist und zugleich durch das Wirken des sozialistischen Rechts zielstrebig gefördert wird. Indessen ist das Rechtsbewußtsein der Bürger nicht der einzige und auch nicht der ausschlaggebende Faktor für das Wirken, die Durchsetzung und die Wirksamkeit des sozialistischen Rechts. Von entscheidender Bedeutung sind und das müssen wir als dialektische Materialisten hervorheben die materiellen und ökonomischen Voraussetzungen, ist die Berücksichtigung des jeweiligen tatsächlich erreichten gesellschaftlichen Entwicklungsstandes (der in den verschiedenen Bereichen und Ebenen, in verschiedenen Wirtschaftsbereichen, Industriezweigen, Betrieben, Betriebsabteilungen und territorialen Einheiten natürlich durchaus unterschiedlich sein kann) sowie der materiellen und anderen gesellschaftlichen Interessen der Klassen und Schichten verschiedener Bevölkerungsgruppen und Kollektive. Wichtig ist die Übereinstimmung der rechtlichen Regelung mit dem moralisch-politischen Bewußtseinsstand des Volkes, mit den sozialistischen Moral- und Wertvorstellungen, insbesondere der Arbeiterklasse, sowie mit den praktischen Erfahrungen der Bürger im gesellschaftlichen Leben, namentlich auch mit den verschiedenen staatlichen Organen und Einrichtungen. Nicht zuletzt sind für die Durchsetzung und Wirksamkeit des sozialistischen Rechts auch die in sich geschlossene Rechtsetzung, die Organisation der Rechtsverwirklichung, die Arbeitsweise rechtsanwendender und rechtsschützender staatlicher Organe einschließlich des Einsatzes notwendigen staatlichen Zwanges von Bedeutung. Eingangs wurde bereits auf den dialektischen Zusammenhang zwischen der Wirksamkeit der staatlichen Leitungstätigkeit und der des sozialistischen Rechts hingewiesen. Jedoch gewährleistet das Setzen und Verwirklichen von Rechtsnormen keineswegs automatisch eine wirksame staatliche Leitungstätigkeit. Auch bewirken solche Merkmale des sozialistischen Rechts wie Allgemeinverbindlichkeit, normativer Charakter, Regulierungsfunktion nicht ohne weiteres eine hohe Wirksamkeit der staatlichen Leitungstätigkeit. Der prinzipielle Zusammenhang von Staat und Recht vor allem hinsichtlich ihres klassenmäßigen, politischen und sozialen Inhalts ist besonders deshalb zu betonen, weil Fragen der Wirksamkeit und des Wirkungsmechanismus des Rechts nicht als rein technische Fragen, als klassenneutral aufgefaßt oder ausgedeutet werden dürfen. Tatsächlich sind sowohl der politische und soziale Inhalt der Wirksamkeit von staatlicher Tätigkeit und sozialistischem Recht als auch der Mechanismus des Wirkens, der Komplex der Wirksamkeitsbedingungen für die sozialistische staatliche Tätigkeit und das sozialistische Recht von den Bedingungen im Kapitalismus in jeder Hinsicht grundverschieden. Staatliche Kontrolle der Wirksamkeit des Rechts Der Zusammenhang von Staat und Recht hat für die Erhöhung der Wirksamkeit des sozialistischen Rechts aber auch unmittelbar praktische Bedeutung: Denn die Kontrolle der Wirksamkeit des sozialistischen Rechts ist notwendiger Bestandteil jeder staatlichen Leitungstätigkeit. Die Gewährleistung der Einheit von Beschlußfassung und Kontrolle der Durchführung der Beschlüsse ist bekanntlich ein fundamentales Prinzip staatlicher Leitungstätigkeit im Sozialismus.6 Die Kontrolle bzw. die Analyse der Wirksamkeit der Rechtsvorschriften ist als Aufgabe des Ministerrates in § 8 Abs. 1 MRG verbindlich vorgeschrieben.7 Die staatliche Kontrolle der Wirksamkeit des sozialistischen Rechts berührt in vielem die Kontrolle über die Sicherung und Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Sie hat aber spezifische Aufgaben zu erfüllen. Die staatliche Kontrolle der Wirksamkeit des sozialistischen Rechts verkörpert in operativer Weise die Einheit von Rechtsbildung und Durchsetzung des sozialistischen Rechts, indem sie dem Gesetzgeber ständig Informationen darüber gibt, ob die mit der Rechtsvorschrift angestrebten gesellschaftlichen Ziele erreicht wurden und welche Maßnahmen ggf.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 654 (NJ DDR 1977, S. 654) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 654 (NJ DDR 1977, S. 654)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die Beweisführung im Operativen Vorgang, denn nur auf der Grundlage der im Operativen Vorgang erarbeiteten inoffiziellen und offiziellen Beweismittel läßt sich beurteilen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die Einleitung desselben vorliegen und ein solches angestrebt wird. Ausgehend von der Orientierung des Leiters der Hauptabteilung ist es bei politischoperativem Erfordernis möglich, auch bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft können jedoch wesentliche politisch-operative Zielsetzungen realisiert worden. Diese bestehen insbesondere in der Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit in entsprechenden Bereich zu aktivieren. Die Durchführung von Zersetzungsiriaßnahnen und Vorbeugungsgesprächen und anderer vorbeugender Maßnahmen. Eine weitere wesentliche Aufgabenstellung für die Diont-einheiten der Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher, Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher. Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Bränden, Havarien, Unfällen und anderen Störungen in Industrie, Landwirtschaft und Verkehr; Fragen der Gewährleistung der inneren Sicherheit Staatssicherheit und der konsequenten Durchsetzung der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit sowie der Befehle und Weisungen des Leiters der Diensteinheit im Interesse der Lösung uer Aufgaben des Strafverfahrens zu gestalten und durchzusetzen sind. Der Aufnahmeprozeß Ist Bestandteil dieses Komplexes vor politisch oteraCrven Aufgaben und Maßnahmen polf tisch-opsrat iver Untersuchungshaitvollzuges.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X