Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 653

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 653 (NJ DDR 1977, S. 653); Neue Justiz 18/77 653 Zur Diskussion Faktoren der Wirksamkeit des sozialistischen Rechts Prof. Dr. sc. ERICH BUCHHOLZ, Direktor der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin Prof. Dr. KARL A. MOLLHAU, Leiter des Bereichs Rechtstheorie am Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR Die Wirksamkeit des sozialistischen Rechts, mit deren Analyse sich K.-H. Christoph in NJ 1977 S. 503 ff. beschäftigt, ist eine politisch überaus bedeutsame Problematik. Wir möchten deshalb im folgenden zu diesem Thema einige rechtstheoretische Überlegungen und mögliche praktische Folgerungen zur Diskussion stellen. Gesellschaftlicher Entwicklungsstand und Wirksamkeit des Rechts Auf dem IX. Parteitag der SED wurden grundlegende Positionen zur Rolle des sozialistischen Rechts als eines Instruments der Machtausübung der Arbeiterklasse und der staatlichen Leitung formuliert. Im Bericht des Zentralkomitees heißt es u. a.: „Die gesellschaftliche Wirksamkeit unseres Rechts ist zu erhöhen, um die sozialistischen Verhaltensweisen und die sozialistischen Beziehungen der Bürger stärker zu entwickeln und die Verwirklichung der Rechte und Pflichten, der Bürger zu gewährleisten.“1 Und im Programm der SED wird die Notwendigkeit betont, „daß die staatliche Leitungstätigkeit entsprechend den wachsenden Aufgaben bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft weiter qualifiziert und ihre gesellschaftliche Wirksamkeit erhöht wird“.2 Die Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der staatlichen Leitungstätigkeit und des sozialistischen Rechts ist eine grundlegende, durch objektiv gesellschaftliche Erfordernisse diktierte Aufgabe. Das sozialistische Recht hat dazu beizutragen, den Sinn des Sozialismus zu erfüllen, das Kräfteverhältnis zugunsten des Sozialismus weiter zu verändern, den Frieden zu sichern und den revolutionären Weltprozeß zu fördern, also gesellschaftliche Veränderungen zu bewirken. Die Wirksamkeit des Rechts hängt stets entscheidend von den jeweiligen gesellschaftlichen Verhältnissen und Bedingungen ab, namentlich vom Reifegrad der gesellschaftlichen Entwicklung. Wenn K. Marx formulierte: „Das Recht kann nie höher sein als die ökonomische Gestaltung und dadurch bedingte Kulturentwicklung der Gesellschaft“3, dann bedeutet das auch: Die Wirksamkeit des Rechts kann nicht höher sein als der jeweilige gesellschaftliche Entwicklungsstand, In diesem Sinne ist auch die Wirksamkeit des sozialistischen Rechts auf Grund der sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse prinzipiell jedweder Wirksamkeit des bürgerlichen Rechts überlegen, wie immer diese auch geartet sein mag. Wenn bürgerliche Rechtsideologen in bezug auf ihr Recht zunehmend von Ohnmacht, Autoritätskrise usw. reden4, dann hat das letztlich seine Ursache in den gesellschaftlichen Verhältnissen. Das Recht auch das sozialistische Recht wirkt nicht von selbst. Das Gesetz an sich, eine im Gesetzblatt veröffentlichte Rechtsvorschrift für sich bewegt noch nicht viel. Ob und wie das Recht wirkt und was es im gesellschaftlichen Leben bewirkt und verändert, hängt von den jeweiligen konkreten gesellschaftlichen (politischen, ökonomischen, ideologischen, geistig-kulturellen, sozialen) Bedingungen ab. Eine Erhöhung der Wirksamkeit des sozialistischen Rechts erwächst somit nicht primär aus dem sozialistischen Recht selbst, sondern aus der Entwicklung und Vervollkommnung der gesellschaftlichen Bedingungen und Verhältnisse, die seine Wirksamkeitsbedingungen sind und zu deren Entwicklung und Stärkung das sozialistische Recht selbst beiträgt. Wir stellen damit heraus, daß der marxistisch-leninistischen Auffassung vom sozialistischen Recht gleichermaßen jedwede Überschätzung wie auch Unterschätzung, Rechtspositivismus wie Rechtsnihilismus oder irgendwelcher Allmachtglauben an Rechtsvorschriften oder rechtliche Sanktionen fremd sind. Das sozialistische Recht ist ein Mittel zur Durchsetzung der Politik der Partei der Arbeiterklasse. Es wirkt im Zusammenhang mit anderen Mitteln, Methoden und Formen der Leitung der Gesellschaft und der revolutionären Gestaltung der gesellschaftlichen (ökonomischen, moralischen, politisch-ideologischen u. a.) Verhältnisse. Das sozialistische Recht leistet also einen ganz bestimmten Beitrag zu dieser Gestaltung und Veränderung, und es kommt darauf an, seinen Beitrag in Übereinstimmung und im Zusammenwirken mit den anderen Mitteln, Formen und Methoden zu erhöhen. Um die Frage nach der Wirksamkeit des sozialistischen Rechts und deren Erhöhung richtig beantworten zu können, ist also eine gesamtgesellschaftliche Betrachtungsweise erforderlich. Sozialistische Demokratie und Wirksamkeit des Rechts Besonders wichtig ist es, den inneren Zusammenhang zwischen der Notwendigkeit der Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit des sozialistischen Rechts und der Hauptrichtung der Entwicklung der sozialistischen Staatsmacht, nämlich der weiteren Entfaltung und Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie5, zu erkennen. Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie bedeutet vor allem, in immer stärkerem Maße die Werktätigen in die Lenkung und Leitung des Staates einzubeziehen und ihre schöpferischen Kräfte zu entwickeln. Dazu trägt ganz wesentlich auch die gesellschaftsorganisierende Rolle des sozialistischen Rechts bei. Als ein Instrument zur Organisierung gesellschaftlich verantwortungsbewußten Handelns, zur Erhöhung des Grades der Organisiertheit und Bewußtheit hilft es, die Einheit von sozialistischer Demokratie und sozialistischem Zentralismus zu sichern. Der Grad der Wirksamkeit des sozialistischen Rechts wird vom Handeln derjenigen mitbestimmt, an die sich das sozialistische Recht wendet. Indem das sozialistische Recht für die Bürger, Betriebe und Einrichtungen (als Rechtssubjekte) in seinen Rechtsnormen Rechte und Pflichten allgemeinverbindlich festlegt, vermittelt es ihnen Hand-lungs-, Verhaltens- bzw. Entscheidungsvorgaben. Es orientiert auf konkrete, der Gesellschaft und ihren Bürgern dienliche und die gesetzmäßige gesellschaftliche Weiterentwicklung fördernde Verhaltensweisen, Tätigkeitsformen und Handlungen. Solches Handeln aber, das erforderlich ist, um Rechtsnormen effektiv zu verwirklichen, ist im Sozialismus seinem Wesen nach ein Handeln, das von demokratischer Aktivität bestimmt ist. Auf der einen Seite gehören soziale Ziele, die mit Hilfe sozialistischer Rechtsnormen erreicht werden sollen, zum Inhalt der sozialistischen Demokratie. Dieser Inhalt besteht in der auf dem sozialistischen Eigentum an Produktionsmitteln und der Freiheit von Ausbeutung und Unterdrük-kung beruhenden Organisation der bewußten und planmäßigen Zusammenarbeit aller Werktätigen zur Wahr-nahme ihrer gemeinsamen Interessen. Auf der anderen;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 653 (NJ DDR 1977, S. 653) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 653 (NJ DDR 1977, S. 653)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Das Zusammenwirken mit den anderen staatlichen Untersuchungsorganen wurde inhaltlich im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren sowie mit den bewährten Methoden und Mitteln fortgesetzt. Aufmerksam unter Kontrolle zu halten und möglichst zu unterbinden. Das muß von dorn Ziel bestimmt sein, ihr Aktivitäten feindlicher Stützpunkte weitgehend unwirksam zu machen und schädliche Auswirkungen für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Völkerrechtliehen Regelungen zum Einreiseund Transitverkehr entstandenen Möglichkeiten unter Verletzung des Völkerrechts und des innerstaatlichen Rechts der für die Organisierung seiner gegen die und die anderen sozialistischen Staaten vorgetragenen menschen-rechts-demagogischen Angriffe auf die Herausbildung feindlichnegativer Einstellungen hauptsächlich unter Dugendlichen und jungerwachsenen Bürgern der und auf die damit im Zusammenhang stehende Probleme und Besonderheiten berücksichtigen. Dies bezieht sich insbesondere auf Wohnungen, Grundstücke, Wochenendhäuser, Kraftfahrzeuge, pflegebedürftige Personen, zu versorgende Haustiere, Gewerbebetriebe da die damit verbundenen notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des Ei- Vf- gentums Beschuldigter!däziMfei, daß die im Artikel der Vejfä ssung-geregelten Voraussetzungen der Staatshaftung nicht ZürnTragen kommen. Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik um fassend zu gewähr!eisten. Das ist das wesen der Schwerpunktarbeit im Ministerium für Staatssicherheit. Bei der Bestimmung von Schwerpunktaufgaben in der politisch-operativen Arbeit ist die erhöhte kriminelle Potenz der zu beachten, zumal der Gegner sie in bestimmtem Umfang für seine subversive Tätigkeit auszunutzen versucht. Rückfalltäter, die Staatsverbrechen politischoperativ bedeutsame Straftaten der allgemeinen Kriminalität vorbestrafte Personen, Ant rags teiler auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin, Personen, die ausgeprägte, intensive Westkontakte unterhalten, Reisekader für das sowie Personen, die auf Grund ihrer Personal- und Reisedokumente die Möglichkeiten einer ungehinderten Bin- und Ausreise in aus dem Staatsgebiet der oder anderer sozialistischer Staaten in das kapitalistische Ausland sowie staatsfeindliche Hetze bewirken. Die trägt innerhalb der politisch-ideologischen Diversion und der psychologischen Kriegführung des Gegners einen ausgeprägt subversiven Charakter.

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