Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 652

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 652 (NJ DDR 1977, S. 652); 652 Neue Justiz 18/77 Aus anderen sozialistischen Ländern Wirksame rechtliche Betreuung Hauptaufgabe der Rechtsanwaltskollegien S. NATRUSKIN, Leiter der Abteilung Rechtsanwaltschaft im Ministerium der Justiz der UdSSR Bei der Verwirklichung der Politik der Partei kommt der Tätigkeit der Organe, die die sozialistische Rechtsordnung, die Interessen der Sowjetgesellschaft und die Rechte der Bürger schützen, große Bedeutung zu. An dieser Arbeit beteiligt sich auch die sowjetische Rechtsanwaltschaft, deren Aufgaben darin bestehen, zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Wahrung der Rechte und gesetzlichen Interessen der Bürger beizutragen sowie bei einer breiten Gesetzespropaganda und bei der Erhöhung des Niveaus des Rechtsbewußtseins der Bevölkerung mitzuwirken. In unserem Lande arbeiten 17 000 Rechtsanwälte. Davon besitzt die absolute Mehrheit juristische Hochschulbildung, und viele sind Kandidaten der Rechtswissenschaft. Im Ergebnis der von den Rechtsanwaltskollegien und den Justizorganen geleisteten Arbeiten wuchs in den letzten Jahren das Niveau des juristischen Beistandes, den die Rechtsanwälte der Bevölkerung gewähren, rasch an. Das führte zu einer stärkeren Inanspruchnahme der Zweigstellen der Kollegien der Rechtsanwälte. Immer mehr Bürger wenden sich mit der Bitte an Rechtsanwälte, ihnen bei der Verhandlung von Zivilsachen Rechtsbeistand zu geben. Eine der wichtigsten Aufgaben, die der XXV. Parteitag der KPdSU auch für die Juristen gestellt hat, ist die ideologische Erziehung. Bei der Ausübung ihrer beruflichen Funktionen leisten die Rechtsanwälte tagtäglich einen großen Beitrag zur ideologisch-moralischen Erziehung der Sowjetbürger. Der Rechtsanwalt muß ein überzeugter Propagandist der kommunistischen Weltanschauung sein. Die rechtserzieherische Effektivität der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwalts hängt untrennbar mit ihrer Qualität zusammen. Eine hohe Qualität der Arbeit der Rechtsanwälte kann erreicht werden, wenn alle Formen zur Erhöhung ihres beruflichen und politischen Wissens vervollkommnet werden. Von den Anwälten wird hohe juristische Qualifikation, wahre Kultur, Prinzipienfestigkeit, Ehrlichkeit und moralische Lauterkeit gefordert. Auf die Herausbildung solcher Eigenschaften müssen in erster Linie auch alle Maßnahmen, einschließlich der Weiterbildungsmaßnahmen in den Kollegien, gerichtet sein. Die Vervollkommnung der Tätigkeit der Rechtsanwälte muß im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit der Präsidien der Koüegien und der Zweigstellenleiter stehen. Natürlich kann das unmittelbare Ergebnis der Gerichtsverhandlung nicht der Maßstab für die Qualität der Tätigkeit des Anwalts sein. Aber wenn seine Arbeit zur Vollständigkeit der Voruntersuchung und des Gerichtsverfahrens und dazu beiträgt, Fehler des Gerichts zu verhindern, dann kann man davon sprechen, daß sie effektiv ist. Eine große Rolle bei der Vervollkommnung der Tätigkeit der Rechtsanwaltschaft spielen wissenschaftlich-praktische Konferenzen, besonders solche, die von einigen Kollegien gemeinsam durchgeführt werden. Ein gutes Beispiel bieten die gesellschaftlichen wissenschaftlichen Forschungsinstitute für gerichtliche Verteidigung in Moskau und Leningrad. Diese ehrenamtlichen Einrichtungen befassen sich nicht nur mit wissenschaftlich-praktischen Konferenzen, sondern auch mit der Ausarbeitung von methodischen Lehrbüchern zu aktuellen Fragen der rechtsanwaltschaft-lichen Tätigkeit und anderen Formen zur Erhöhung des beruflichen Könnens der Rechtsanwälte. So werden im Rahmen des Moskauer gesellschaftlichen wissenschaftlichen Forschungsinstituts für gerichtliche Verteidigung schon viele Jahre Qualifizierungslehrgänge durchgeführt. Praktisch haben alle jungen Rechtsanwälte Moskaus und des Moskauer Gebiets diese berufliche Bildungsstätte besucht Große Arbeit leisten die sowjetischen Rechtsanwälte zur Erläuterung der Gesetzgebung und zur Rechtserziehung der Bürger. Im Jahre 1976 wurden von ihnen mehr als 40 000 Lektionen und Referate zu rechtlichen Themen gehalten; es gab mehr als 13 000 Beiträge für den Rundfunk, das Fernsehen und die Presse sowie 30 000 Frage-und-Ant-wort-Abende. In der Praxis haben sich solche Formen der Teilnahme von Rechtsanwälten an der Rechtspropaganda bewährt, wie die Zusammenarbeit mit den Universitäten für Rechtskenntnisse, Vorträge zu Grundfragen des Rechts an Schulen, Technika und Berufsschulen sowie die Organisierung von ehrenamtlichen Rechtsberatungsstellen in den Betrieben. Für das Niveau der Tätigkeit der Kollegien der Rechtsanwälte ist eine entsprechende Arbeitsorganisation der Präsidien und Zweigstellen von nicht geringer Bedeutung. Dort, wo die Planung, die Kontrolle der Durchführung präzise organisiert ist, wo die Mitglieder des Präsidiums und die Leiter der Zweigstellen regelmäßig über ihre Arbeit Rechenschaft legen, werden auch Erfolge erreicht. Andererseits tragen selbst richtige und prinzipielle Entscheidungen nicht zur Erhöhung der Effektivität der Arbeit bei, wenn ihre Durchführung nicht kontrolliert wird. Die Ministerien der Justiz der Unionsrepubliken und die Justizabteilungen der Exekutivkomitees der Regionsund Gebietssowjets der Deputierten der Werktätigen helfen den Kollegien der Rechtsanwälte bei der Verbesserung ihrer Arbeit. Dazu müssen sie ihre Aufmerksamkeit auf die Hauptrichtungen konzentrieren, die die Qualität und Effektivität der Arbeit der Rechtsanwaltschaft bestimmen. Es sei daran erinnert, daß die allgemeine Leitung der Rechtsanwaltschaft nicht so sehr darin besteht, verbindliche Beschlüsse und Empfehlungen zu verabschieden, als vielmehr darin, den Präsidien der Kollegien bei der Organisierung ihrer Tätigkeit und der Schaffung notwendiger Bedingungen für die Arbeit der Rechtsanwälte zu helfen. (Aus Sowjetskafa justizija 1977, Heft 7, S. 1, übersetzt von H. Wostry, Berlin; redaktionell bearbeitet und gekürzt) Schluß von S. 651 Steigerungsraten der Produktion bringen. Eine solche Entwicklung ist nur möglich, wenn alle Werktätigen das als ihre Aufgabe betrachten und die Kollektive richtige Positionen haben. Für uns ist das sozialistische Recht ein wichtiges Leitungsinstrument, um die ideologische Überzeugung und das politische Verantwortungsbewußtsein der Werktätigen immer stärker auszuprägen und die ökonomischen Aufgaben sicher zu erfüllen. Das Recht will durchgesetzt sein, muß bewußt angewandt werden. Das betrachten wir alle gemeinsam ob hier im Werk oder ob in der Justiz als eine Kampfaufgabe, als Klassenauftrag. Das Gespräch führten für die Redaktion Christa Läuter und Dr. Gerhard Steffens;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 652 (NJ DDR 1977, S. 652) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 652 (NJ DDR 1977, S. 652)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht die beiveismäßigen Erfordernisse für die Begründung des Verdachts des dringenden Verdachts, einer Straftat und die daraus resultierenden Zusammenhänge, aus denen sich die Verantwortung des Untersuchungsorgans Staatssicherheit ür die Sicherung des persönli-. ohen Eigentums inhaftierter Personen ahleitet. Bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen sogenannte gesetzlich fixierte und bewährte Prinzipien der Untersuchungsarbeit gröblichst mißachtet wurden. Das betrifft insbesondere solche Prinzipien wie die gesetzliche, unvoreingenommene Beweisführung, die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Qualifikation der operativen Mitarbeiter stellt. Darin liegt ein Schlüsselproblem. Mit allem Nachdruck ist daher die Forderung des Genossen Ministen auf dem Führungsseminar zu unterstreichen, daß die Leiter und mittleren leipenden Kader neben ihrer eigenen Arbeit mit den qualifiziertesten die Anleitung und Kontrolle der Zusammenarbeit der operativen Mitarbeiter mit ihren entscheidend verbessern müssen. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Tatbegehung, der Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten sowie des Verhaltens vor und nach der Tat.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X