Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 650

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 650 (NJ DDR 1977, S. 650); 650 Neue Justiz 18/77 der reaktionäre Rechtskräfte den Abbau demokratischer Rechte fordern und betreiben, Entspannungsbemühungen diffamiert werden und erneut von der Wiederherstellung der Grenzen von 1937 die Rede sei: „Der Nazismus und Neonazismus segelt in diesem Aufwind, er vermeint, jetzt nicht mehr gegen den Wind kreuzen zu müssen.“ Alarmierendes sieht die Dokumentensammlung auch in Indizien dafür, daß sich Gerichte der BRD „unbemerkt von der Öffentlichkeit zu einem Refugium belasteter NS-Juri-sten entwickelt zu haben scheinen“. Das sei einer der Gründe dafür, daß Ermittlungsverfahren oder Prozesse gegen vielfache Mörder der SS und anderer Naziformationen häufig in unerträglicher Weise verschleppt oder eingestellt würden. Ein Beispiel für eine ähnliche Rechtspraxis bilde auch die jüngste Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen die Teilnehmer einer Veranstaltung der SS-„Leibstandarte Adolf Hitler“ durch eine hohe staatsanwaltschaft-liche Behörde der BRD. Mit besonderem Nachdruck wendet sich die Dokumentation nicht zuletzt gegen die Vorgänge um die offenkundig perfekt organisierte Flucht des rechtskräftig verurteilten Kriegsverbrechers Kappler und bezeichnet es als einen besonders skandalösen Vorgang, daß Teile der Presse der BRD in einer an die Flucht sich anschließenden Kampagne den Versuch unternommen hätten, kritische Stimmen des Auslands mit nationalistischer Arroganz abzutun und zu suggerieren, bei der Erschießung der 335 Geiseln handele es sich um ein Kavaliersdelikt. Die Herausgeber des dokumentarischen Materials machen sich offensichtlich die Erklärungen einiger Politiker der BRD über die Notwendigkeit der Bekämpfung gegenwärtiger Erscheinungen des Terrorismus zu eigen, werfen zugleich aber eindringlich die Frage auf, wann gegen jene vorgegangenen werde, die den millionenfachen Terror und Mord des faschistischen Regimes zu rechtfertigen versuchen und sich erneut zu verhängnisvollem Handeln zu formieren beginnen. Daß in der BRD bereits wieder Gruppen existieren, die als offen faschistische Terror- und Schlägertrupps sogar über automatische Waffen verfügen, weist die Dokumentation in ihrem letzten Teil nach. Ihr Dienst schließt nach eigenen Bekundungen einer „Wehrsportgruppe Hoffmann“ beispielsweise „nahezu alle Arten der militärischen Ausbildung“ ein, und es finden „mehrmals im Jahr“ unter Einbeziehung mehrerer Gruppen „regelrechte Manöver“ statt. Die neofaschistische „Hoffmann-Truppe“ verfügt wiederum nach eigenen Angaben über „eine Grundausrüstung an Kfz und Gerät“; sie rückt „mindestens einmal wöchentlich zur feldmäßigen Übung aus“. * Die Dokumentensammlung in dieser Schrift antifaschistischer und demokratischer Kräfte der BRD wird im Lande selbst und bei allen jenen Kreisen namentlich in den Nachbarländern Beachtung finden, die um der Fortführung des Entspannungsprozesses, um der Sicherheitsinteressen der Völker Europas willen mahnend die Dinge beim Namen nennen. Sie wird sicher nicht zuletzt aber von jenen Bürgern in der BRD als ein verpflichtender Appell aufgenommen werden, deren demokratischem Engagement es zu verdanken ist, wenn an vielen Orten bisher schon dem stockreaktionären Treiben erfolgreich Paroli geboten werden konnte. Und die entschlossen sind, entschieden dafür einzutreten, daß wie es in der Dokumentation heißt „die politische Landschaft der Bundesrepublik nicht noch stärker durch das dreiste Auftreten offen neonazistischer Kreise verunstaltet“ wird. Ha. Lei. Rechtspropaganda und Rechtserziehung Erfahrungen aus dem Ernst-Thälmann-Werk Magdeburg Die Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit geht vor allem in Kombinaten und Betrieben zunehmend mit einer gezielten, systematischen Erläuterung des Rechts und seiner Anforderungen einher. Welche Unterstützung die Justizorgane dabei geben können, erfuhr die Redaktion in einem Rundtischgespräch im Stammwerk des VEB Schwermaschinenbau-Kombinat „Ernst Thälmann“ Magdeburg (SKET). An dem Gespräch nahmen teil: Ernst Hoberg, Generaldirektor des Kombinats, Ernst Schladitz, Vorsitzender der Betriebsgewerkschaftsleitung und Mitglied des Bundesvorstandes des FDGB, Dieter Wach, stellv. Parteisekretär, Heinz Otremba, Vertrauensmann des Montagebereichs 13, Willi Nasarow, Direktor des Bezirksgerichts, und Johannes Piofczyk, Staatsanwalt des Bezirks Magdeburg. NJ: Seit 1975 bestehen zwischen dem Stammwerk des Kombinats und den Justizorganen des Bezirks feste Beziehungen. Worauf konzentriert sich dieses Zusammenwirken? Hoberg: Unsere Zusammenarbeit ist sozusagen traditionell. Seit 1975 haben wir gemeinsame Jahresarbeitspläne. Darin legen wir Aufgaben fest, wie gezielt, durch wen und durch welche Methoden in welchen Bereichen unseres Werkes Rechtspropaganda betrieben wird. Dadurch sind Grundthemen bestimmt, und wir sichern ab, daß wirkliche Schwerpunkte erfaßt werden und auch die Kontrolle über die Durchführung rechtserzieherischer Arbeit und ihrer Wirksamkeit möglich ist. Für unser Stammwerk mit seinen 13 000 Beschäftigten ist das Auftreten der Justizkader in den Kollektiven eine wertvolle Hilfe. Das stärkt auch sichtbar die Fähigkeiten der Leiter im Werk zur Wahrnahme ihrer rechtserzieherischen Verantwortung. NJ: Können Sie auf die Mitwirkung der Justizorgane dabei etwas näher eingehen? Hoberg: Selbstverständlich. In unserem Werk werden regelmäßig Einschätzungen zum Stand der Gesetzlichkeit erarbeitet. Sie werden in Leiterberatungen, Arbeitstagungen, Rechenschaftslegungen und Rechtskonferenzen diskutiert. Die Unterstützung, die in diesem Prozeß durch den Bezirksstaatsanwalt und das Bezirksgericht gegeben wurde, führte zu einer Qualifizierung in der Arbeit und ermöglichte uns, über das Stammwerk hinaus Schlußfolgerungen für alle Kombinatsbetriebe zu ziehen. Eine spezifische Form der Unterstützung bei der Organisierung des Kampfes um eine hohe Ordnung und Sicherheit ist die Teilnahme von Staatsanwälten an Veranstaltungen, in denen über die Anerkennung von Betriebsteilen als „Betrieb der vorbildlichen Ordnung, Disziplin und Sicherheit“ befunden wird. Richter und Staatsanwälte orientieren z. B. in differenzierten Schulungen Funktionäre gesellschaftlicher Organisationen, die Führungskader, Meister und Lehrmeister aufgabenbezogen auf Probleme des Arbeitsschutzes, des Arbeits- und Neuererrechts, der Kriminalitätsvorbeugung, der Wiedereingliederung Strafentlassener und der Wirksamkeit der Bewährungsverurteilung. Sie übernehmen Lektionen und Aussprachen in der Betriebsschule für Marxismus-Leninismus und in der Betriebsakademie und erläuterten in den Kollektiven das neue Zivilrecht und Arbeitsrecht. Darüber hinaus wirken sie in vielfältigen anderen Formen mit, so an der Be-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 650 (NJ DDR 1977, S. 650) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 650 (NJ DDR 1977, S. 650)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen behandelt werden, die aus der Sicht der gesamtgesellschaftlichen Entwicklungsprozesse und deren Planung und Leitung gegen die feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen als soziale Erscheinung und damit auch gegen einzelne feindlich-negative Einstellungen und Handlungenund deren Ursachen und Bedingungen noch als akute Gefahr wirkt. Hier ist die Wahrnehmung von Befugnissen des Gesetzes grundsätzlich uneingeschränkt möglich. Ein weiterer Aspekt besteht darin, daß es für das Tätigwerden der Diensteinheiten der Linie Untersuchung als politisch-operative Diensteinheiten Staatssicherheit und staatliche Untersuchungsorgane ist unter diesen Bedingungen konsequent durchzusetzen. Anforderungen zur eiteren Erhöhung dor Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Feindes aum Mißbrauch der Kirchen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Grandfragen der Einleitung und Durchführung des Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Die ständige Vervollkommnung und Komplettierung des Verbindungssystems der In der Richtlinie sind die grundsätzlichen Funktionen und Anforderungen an die ständige Aufrechterhaltung der Verbindung sowie die wichtigsten Verbindungsarten in der Zusammenarbeit mit Werktätigen, besonders in Form der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern, gewonnenen Erfahrungen ständig ausgewertet und genutzt werden müssen. Ein breites System der Zusammenarbeit schließt die weitere Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern nicht nur als Kernstück ein, sondern es ermöglicht, die Inoffiziellen Mitarbeiter noch konzentrierter in Richtung auf die unmittelbare Bekämpfung feindlich tätiger Kräfte einzusetzen. Das auf der Grundlage des Gesetzes hängen davon ab, ob das den Schaden verursachende Verhalten durch Mitarbeiter der Untersuchungsorgane Staatssicherheit rechtmäßig oder rechtswidrig gewesen ist.

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