Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 649

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 649 (NJ DDR 1977, S. 649); Neue Justiz 18/77 und der „Arbeitnehmer“ abzuwägen, sondern sich in seiner Entscheidung danach zu richten habe, ob es „sinnvoll“ sei, die betroffenen „Arbeitnehmer“ über den Zeitpunkt ihrer fristgemäßen Entlassung hinaus rechtlich an die zusammengebrochene Firma zu binden oder aber sie auf raschestem Wege dem „allgemeinen Arbeitsmarkt“ in der Realität ist das also das Heer der Arbeitslosen zur Verfügung zu stellend Natürlich bemüht sich der BRD-Gesetzgeber, die Tatsache der massenhaften Entlassung von Arbeitern sozial zu verbrämen. So verpflichtet § 1 des Kündigungsschutzgesetzes vom 10. August 1951 (BGBl. I S. 499) i. d. F. vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1317) zur Auswahl der zu Entlassenden nach „sozialen Gesichtspunkten“. Aber schon im weiteren Wortlaut dieser Bestimmung wird gesagt, daß die Grundsätze sozialer Auswahl nicht anzuwenden sind, soweit „betriebliche Bedürfnisse“ die Weiterbeschäftigung bestimmter Arbeitskräfte erfordern, d. h. solcher Arbeitskräfte, die für die Unternehmer am profitabelsten sind. Mit anderen Worten: Wer am wenigsten Profit bringt, wird zuerst auf die Straße gesetzt! Die Arbeitsrechtsprechung in der BRD steht auch auf dem Standpunkt, daß Krankheit eines Werktätigen als Kündigungsgrund für den Unternehmer anzuerkennen ist. In einem Urteil des Arbeitsgerichts Wetzlar vom 18. Mai 1976 hört sich das so an: „Krankheit des Arbeitnehmers kann ein Grund für eine personenbedingte Kündigung sein. Eine Kündigung wegen Krankheit ist zulässig, wenn eine Genesung in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist.“4 Das Bundesarbeitsgericht gibt in umschriebener Weise den Unternehmern noch den „rechtlichen“ Fingerzeig, wie man einen laut ärztlichem Attest kranken Arbeiter zu einem Simulanten stempeln und ihn dann mit dieser „Begründung“ auf die Straße werfen kann. In seinem Urteil vom 11. August 1976 legt es dar: „Eine ordnungsgemäß ausgestellte ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeiters (§ 3 Abs. 2 Satz 1 LohnFG) begründet für die Tatsache der Erkrankung keine gesetzliche Vermutung Der Arbeitgeber kann im Rechtsstreit Umstände darlegen und beweisen, die zu ernsthaften Zweifeln an der behaupteten Erkrankung Anlaß geben.“5 Es ist bekannt, daß die Monopole die Massenarbeitslosigkeit dazu ausnutzen, um sich soweit wie möglich bestimmter, im harten politischen und sozialen Kampf der Arbeiterklasse erzielter sozialer Zugeständnisse zu entledigen. Das wird sichtbar nach Kräften von der BRD-Justiz unterstützt. So hat z. B. das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 26. Januar 1977 das Vorgehen eines Unternehmers rechtlich sanktioniert, der die Werktätigen eines von ihm übernommenen Konkursbetriebes gleichsam als Stillhalte-verpflichtung für die von ihm zugesicherte Weiterbeschäftigung zum Verzicht auf bis dahin gewährte Treueprämien zwang. Was jedoch das Urteil zu einem besonders drastischen Beispiel dieser Art macht, ist folgende Verallgemeinerung: „Auch ohne Betriebsübergang kann ein Arbeitgeber in die Lage geraten, um seinen Betrieb zu retten, ebenso wie die Beklagte zu handeln. Er kann versuchen, zunächst einmal betriebliche Sozialleistungen abzubauen. Wenn die betroffenen Arbeitnehmer darauf einge-hen, ist dies rechtlich nicht zu beanstanden.“ (Was wollen sie anderes tun, wenn sie nicht auf die Straße gesetzt werden wollen? W. S.) Natürlich wissen die Richter des Bundesarbeitsgerichts, daß § 613 a BGB der BRD ausdrücklich den Fortbestand der Arbeitsverhältnisse zu den bisherigen Bedingungen bestimmt und die Abdingbarkeit unter Ausnutzung einer Zwangslage unzulässig ist. Das stört die Richter jedoch keineswegs; entscheidend ist das Klassen- und Profitinteresse der Monopole. Nichts da von Gesetzlichkeit, Grundgesetztreue und Menschenrechten. In der kapitalistischen Realität sind sie gerade auf dem Gebiet der Arbeit nur eine hohle Phrase. 649 Verfassungswidrig verbrecherisch geduldet! Der Bundesvorstand der Vereinigung Demokratischer Juristen der BRD und das Präsidium der VVN Bund der Antifaschisten der BRD haben der Öffentlichkeit des In-und Auslands vor wenigen Wochen in Bonn eine Dokumentation vorgelegt. Sie weist nach, daß sich in der BRD neonazistische Aktivitäten häufen. Die Dokumentation beschäftigt sich vor allem mit den provokatorischen Aufmärschen und Veranstaltungen von Angehörigen der ehemaligen Waffen-SS, von denen allein in diesem Jahr fünfzig bekannt geworden sind. Sie geht in ihrem ersten Teil davon aus, daß die SS in allen ihren Gliederungen führend an allen Kriegsverbrechen und völkermörderischen Handlungen des Hitlerfaschismus beteiligt war eine Tatsachenfeststellung des Nürnberger Kriegsverbrecher-Tribunals, an die zu erinnern die Herausgeber alle Veranlassung sehen. Denn ihre Richtigkeit wird heutzutage von reaktionären, revanchistischen Kräften entgegen den Zeugnissen von Millionen Opfern des faschistischen Terrorregimes wieder massiv in Frage gestellt. Die Dokumentation belegt, daß auch die Tätigkeit von Nachfolgeorganisationen der ehemaligen SS in eklatanter Weise völkerrechtswidrig ist und gegen das Grundgesetz der BRD verstößt. Die Umtriebe dieser erzreaktionären Gruppierungen so wird in der Dokumentation betont „müssen nicht erst verboten werden, sondern sie sind verboten“. Auch die Duldung von Veranstaltungen solcher Organisationen stelle mithin „einen permanenten Bruch des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland dar“. Im Vorwort zur Beweisschrift wird in diesem Zusammenhang mahnend hervorgehoben: „Die Millionen Blutopfer, die die Armeen der Anti-Hitler-Koalition, die deutsche und die internationale Widerstandsbewegung zur Befreiung unseres und der anderen europäischen Völker vom Joch der braunen Barbarei gebracht haben, wären sinnlos, wenn durch Untätigkeit und fahrlässige Verharmlosung sich der Faschismus in der Bundesrepublik erneut zur akuten Gefahr der Zerstörung der Demokratie und damit der europäischen Sicherheit auswachsen könnte.“ Die Herausgeber sehen die Bedrohlichkeit der Erscheinungen des Wiederauflebens des Nazismus in erster Linie darin, daß unschwer erkennbar hier der Versuch unternommen werde, den Faschismus zu rehabilitieren, seine Verbrechen zu beschönigen, ja zu rechtfertigen und dieses Terrorregime der arbeitenden Bevölkerung und namentlich auch der Jugend der BRD als denkbaren Ausweg aus sozialer Unsicherheit und politischen und wirtschaftlichen Krisenerscheinungen anzudienen. Sie lenken die Aufmerksamkeit darauf, daß BRD-Veröffentlichungen zufolge bei einem erheblichen Teil von jungen Menschen in der BRD nicht nur „erschrek-kende Informationsdefizite, ja Desinformation“ im Hinblick auf den Hitlerfaschismus deutlich würden, sondern es auch vielfältige Anhaltspunkte dafür gäbe, daß sich gezielte Geschichtsverfälschung als Anfälligkeit für nazistisches oder neofaschistisches Ideengut auszuwirken begänne. Die Dokumentation der Vereinigung Demokratischer Juristen der BRD und des Präsidiums der VVN Bund der Antifaschisten der BRD setzt sich sodann mit der zunehmenden Verbreitung neonazistischer Machwerke auseinander, in denen Kriegsverbrecher als Idole dargeboten werden und der Aggressionskrieg als Mittel der Politik gepriesen wird. Diese Welle einer offenen Verherrlichung des Hitlerfaschismus treffe auf eine Situation in der BRD, in * 1 2 3 4 5 6 Fußnoten zu Strasberg: 1 Neue Juristische Wochenschrift NJW - (MünChen/Frank-furt a. M.) 1975, Heft 36, S. 1611. 2 NJW 1977, Heft 37, S. 1704. 3 NJW 1977, Heft 28, S. 1255. 4 NJW 1977, Heft 33, S. 1504. 5 Jüristenzeitung (Tübingen) 1977, Heft 5/6, S. 186. - Hervorhebung im Zitat von mir. - W. S. 6 NJW 1977, Heft 32, S. 1470.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 649 (NJ DDR 1977, S. 649) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 649 (NJ DDR 1977, S. 649)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit gedankliche Vorbereitung und das vorausschauende Treffen von Entscheidungen über die konkreten politisch-operativen Ziele, Aufgaben und Maßnahmen im jeweiligen Verantwortungsbereich, den Einsatz der operativen Kräfte und Mittel im Verteidigungszustand die Entfaltung der Führungs- und Organisationsstruktur im Verteidigungszustand und die Herstellung der Arbeitsbereitschaft der operativen Ausweichführungsstellen die personelle und materielle Ergänzung Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten bestimmt. Grundlage der Planung und Organisation der Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit erlanqt; sie dienen ausschließlich der f-ÜFfnternen Informationsgewinnung und WahrheitsSicherung und dürfen im Interesse der weiteren Konspirierurig der inoffiziellen Kräfte, Mittel und Methoden zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Zur zielstrebigen Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge sind im Zusammenhang mit dem zielgerichteten Einsatz der und alle anderen operativen Kräfte, Mittel und Methoden, Absichten und Maßnahmen feindlich-negativer Kräfte zur Planung und Vorbereitung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten aufzuspüren und weiter aufzuklären sowie wirksame Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte, demonst rat Handlungen von Sympathiesanten und anderen negativen Kräften vor dem oder im rieht sgebä ude im Verhandlungssaal, unzulässige Verbindungsaufnahmen zu Angeklagten, Zeugen, insbesondere unmittelbar vor und nach der Asylgewährung Prüfungs-handlungen durchzuführen, diesen Mißbrauch weitgehend auszuschließen oder rechtzeitig zu erkennen. Liegt ein Mißbrauch vor, kann das Asyl aufgehoben werden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X