Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 648

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 648 (NJ DDR 1977, S. 648); 648 Neue Justiz 18/77 und staatlichen Gerichte und die vielfältig entwickelte demokratische Kontrolle über die Rechtsanwendung (z. B. in Gestalt der gewerkschaftlichen und territorialen Rechtskonferenzen) machen den Werktätigen in kapitalistischen Ländern nicht nur den Prozeß der Deformation demokratischer Elemente im Bereich bürgerlicher Rechtsbildung und -anwendung klarer, sondern markieren auch Ansatzpunkte für das Geltendmachen von rechtlichen Forderungen durch die Arbeiterorganisationen. Das zeigt sich gegenwärtig besonders darin, daß die Arbeiterklasse nicht nur gegen gesetz- und rechtswidrige Praktiken der Monopole auftritt, sondern zugleich für reale Mitentscheidungsrechte in der Gesetzgebung und bei der Anwendung des Rechts kämpft. Viele kommunistische und Arbeiterparteien kapitalistischer Länder stellen deshalb die Aufgabe, nach der Erringung einer demokratischen Mehrheit im Parlament durch Gesetzesakte grundlegende demokratische Veränderungen wie die Nationalisierung der Schlüsselindustrien herbeizuführen. Diese Veränderungen sollen zugleich dazu dienen, feste Garantien für die Ausübung der Grundrechte und -freiheiten der Bürger zu schaffen. Weitere gesetzliche Regelungen sollen umfangreiche Mitbestimmungs- und Kontrollrechte der Werktätigen in den Betrieben einführen und die Tätigkeit der exekutiven Organe bei der Rechtsetzung und Rechtsanwendung einer parlamentarischen Kontrolle unterstellen. Damit werden Recht und Gesetzlichkeit zwangsläufig aus den engen bürgerlichen Grenzen heraustreten und selbst unmittelbar in den Prozeß „demokratischer Veränderungen auf allen Gebieten des wirtschaftlichen, sozialen und politischen Lebens“19 einbezogen. 1 Vgl. Ch. Montesquieu, Vom Geist der Gesetze, Tübingen 1951. 2 VgL K. Marx/F. Engels, Werke, Bd. 21, Berlin 1973, S. 301 f., 492. 3 W. I. Lenin, „Der X. Kongreß der Kommunistischen Internationale“, in: Werke, Bd. 28, Berlin 1959, S. 476. 4 VgL K.-H. Köder, „Die Krise der bürgerlichen Demokratie in der Gegenwart“, NJ 1977 S. 454 ff. 5 Vgl. z. B. M. Rehbinder in: Jahrbuch für Rechtssoziologie und Rechtstheorie, Bd. in, Düsseldorf 1972, S. 26. 6 Die amtliche Kriminalstatistik der BRD für das Jahr 1976 weist z. B. gegenüber 1975 einen Anstieg der registrierten Straftaten um nahezu 5 % aus, wodurch erstmalig die 3-Millionen-Grenze erreicht wurde (vgl. Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 3. Juni 1977, S. 533). 7 So behauptet z. B. der BRD-Rechtstheoretiker W. Fikentscher (Methoden des Rechts, Bd. m, Tübingen 1976), das sozialistische Recht sei ein „Kampfmittel der Weltrevolution in den Händen der Spitzenkader des sozialistischen Lagers“ (S. 581). Ferner: „Der einzelne hat keine Rechte, auch nicht auf Meinungsfreiheit und habeas Corpus, wo ihm der marxistisch geordnete Sozialismus entgegentritt“ (S. 584). 8 W. L Lenin, „Zwei Welten“, in: Werke, Bd. 16, Berlin 1962, S. 315. 9 Vgl. dazu E. Gottschlimg, „Berufsverbote gegen Demokraten in der BRD“, NJ 1975 S. 456 ff. 10 Zur quasi-gesetzlichen Grundlage wird vor allem der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 erhoben (Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts' Amtliche Sammlung, Bd. 39, S. 334). Vgl. dazu „Weitere Zuspitzung der Berufsverbote“, NJ 1975 S. 545. 11 Vgl. dazu J. Dötsch, „Entwicklungstendenzen des gegenwärtigen bürgerlichen Arbeite- und Sozialrechte“, NJ 1976 S. 681 ff. 12 In einem Aufsehen erregenden Prozeß hat z. B. das Kopen-hagener Arbeitsgericht im Frühjahr 1977 gegen streikende dänische Druckereiarbeiter und ihre drei Gewerkschaftsverbände Geldstrafen von insgesamt 12 Millionen Kronen verhängt (vgl. ND vom 7. Juni 1977, S. 6). 13 Vgl. dazu D. Seidel/G. Wiesel, „Bekämpfung der Wirtschaftekriminalität in der BRD: der Kampf um das Goldene Kalb geht weiter“, Staat und Recht 1977, Heft 5, S. 519 ff. 14 F. Renner, „Die Normenflut als Gefährdung unserer Rechtskultur. ,Gesetzesinflation‘ Ursachen, Folgen, Ansätze zu einer Therapie“, Neue Zürcher Zeitung vom 25-/26. Oktober 1975, S. 35. 15 Vgl. W. Simon, „Personelle, institutionelle und sachliche Aspekte der Verflechtung von Untemehmerverbänden und Staat“, Blätter für deutsche und internationale Politik (Köln) 1975, Heft 2, S. 152. 16 Autorenkollektiv unter Leitung von K. A. Mokitschew, Theorie des Staates und des Rechte, Moskau 1970, S. 196 (russ.). 17 Vgl. dazu W. A. Tumanow, Bürgerliche Rechteideologie, Berlin 1975, S. 69 fl. 18 Vgl. z. B. den aufschlußreichen Bericht eines in den Selbstmord getriebenen Richters in der BRD: H. Düx, „Der Freitod eines Richters Justizpraxis in der BRD“, Demokratie und Recht (Köln) 1975, Heft 1, S. 64 fl. 19 Vgl. Konferenz der kommunistischen und Arbeiterparteien Europas (Berlin, 29. und 30. Juni 1976), Dokumente und Reden, Berlin 1976, S. 20. Arbeitsrechtsprechung im Interesse des Kapitals Dr. WERNER STRASBERG, Vizepräsident des Obersten Gerichts Das Arbeitsgesetzbuch der DDR bringt die großen Errungenschaften der siegreichen Arbeiterklasse zum Ausdruck. Es gewährleistet hohe Rechtssicherheit und gestaltet die verfassungsmäßig garantierten Rechte der Gewerkschaften als der umfassendsten Klassenorganisation der Arbeiterklasse zur Wahrnehmung der Interessen der Werktätigen in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft weiter aus. Mit ihm wird erneut deutlich, daß der Sozialismus die Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik im Interesse der Arbeiterklasse und aller Werktätigen zu seinem obersten Leitgedanken erhebt. In den Ländern des Kapitals konstatieren die Werktätigen hingegen eine unüberbrückbare Kluft zwischen Wirtschafts- und Sozialpolitik und die Unterdrückung der elementaren Menschenrechte. So deutlich wie noch nie wird gegenwärtig das gegensätzliche Wesen von Sozialismus und Kapitalismus sichtbar. In der kapitalistischen BRD werden mit rund 4 000 Berufsverboten und 1,3 Millionen Gesinnungsüberprüfungen die Menschenrechte massenhaft verletzt. Eine wahre Hexenjagd wird auf engagierte Demokraten veranstaltet, gegen die hohe Richter mit nachgewiesener Nazivergangenheit (wie z. B. der Richter am Bundesverwaltungsgericht E. de Chapeaurouge) Berufsverbote aussprechen. Das ganze wird durch das höchste Gericht der BRD, das Bundesverfassungsgericht, aktiv gefördert. Mit seinem Beschluß vom 22. Mai 1975 fordert es „politische Treuepflicht“, die „sich in Krisenzeiten“ zu „bewähren“ habe, gegenüber diesen Verhältnissen.1 11 Der Kapitalismus befindet sich in seiner schwersten Krise nach dem zweiten Weltkrieg. Sie findet ihren Ausdruck insbesondere auch in der steigenden Zahl von Arbeitslosen. 11,2 Millionen Bürger in den USA sind laut Angaben der Regierung von Voll- oder Teilarbeitslosigkeit betroffen. Der Präsident der BRD-Bundesanstalt für Arbeit, Stingl, erklärte, daß im vergangenen Jahr 3,4 Millionen Werktätige in der BRD ihren angestammten Arbeitsplatz verloren und auf Stellungssuche gehen mußten. Auf dem 11. Gewerkschaftstag der BRD-Gewerkschaft Druck und Papier hob deren Vorsitzender, Mahlein, hervor, daß die anhaltende Arbeitslosigkeit in der BRD und in anderen kapitalistischen Ländern „beständig gegen die menschliche Würde verstoße“. Die massenhafte Versagung eines entscheidenden Menschenrechts, des Grundrechts auf Arbeit, für Arbeiter, Angestellte und Angehörige der Intelligenz geht einher mit einem generellen Sozialabbau, der von BRD-Massenmedien zurückhaltend als „soziale Durststrecke“ umschrieben wird. Diese politischen, ökonomischen und sozialen Realitäten prägen natürlich auch die Rechtsprechung der BRD-Ge-richte, die sich in dieser Zeit in besonders sichtbarer Weise als Vollzieher des kapitalistischen Klassen- und Profitinteresses zeigen. So entschied z. B. das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg/Freiburg mit Urteil vom 10. Februar 1977: „Die bloße Entlassung von Arbeitnehmern in größerem Umfange (hier 30 von 138 Arbeitnehmern im Laufe eines Jahres) wegen rückläufiger Auftragslage stellt keine mitbestimmungspflichtige Betriebsänderung (Betriebseinschränkung) im Sinne des § 111 Betriebsverfassungsgesetz dar.“2 Das Landessozialgericht München hat sich in seinem Urteil vom 4. November 1976 mit der Frage der erforderlichen Zustimmung des Landessozialausschusses zu Massenentlassungen von Beschäftigten in Konkursfirmen befaßt. Es hat dort den Grundsatz auf gestellt, daß der Landessozialausschuß nicht die Interessen der „Arbeitgeber“;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von einer Stunde zu empfangen. Die Sicherung dieser Besuche hat durch Angehörige der Abteilungen zu erfolgen. Die für den Besuch verantwortlichen Angehörigen der Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit erfordert die strikte Beachtung und Durchsetzung, insbesondere der im Gesetz geregelten Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse. Zugleich sind die in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen, seiner Freiheit und seiner Rechte und die Beschränkung der unumgänglichen Maßnahme auf die aus den Erfordernissen der Gefahren-äbwehr im Interesse der Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit führen kann. Das Gesetz gestattet ebenfas, seine. Befugnisse zur vorbeugenden Gefahrenabwehr wahrzunehmen und ;. Weder in den Erläuterungen zum Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der DTP. Auf der Grundlage der Analyse des sichernden Törantwortungsbersiehes zur Heraussrbeitusag der - Anforderungen an die umfassende Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der Untersuchungs-haftanstalt ist es erforderlich, unverzüglich eine zweckgerichtete, enge Zusammenarbeit mit der Abteilung auf Leiterebene zu organisieren. müssen die beim Vollzug der Untersuchungshaft Den Verhafteten sind während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen ist jetzt unverzüglich und konsequent die Forderung nach Schaffung eines komplexen Systems der Sicherung der Staatsgrenze Küste zu erfüllen.

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