Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 644

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 644 (NJ DDR 1977, S. 644); 644 Neue Justiz 18/77 Staat und Recht im Imperialismus Krise der bürgerlichen Gesetzlichkeit Wesen und aktuelle Erscheinungsformen Dozent Dr. sc. JOCHEN DÖTSCH, Institut für Theorie des Staates und des Rechts an der Akademie der Wissenschaften der DDR Als ein Ergebnis der weiteren Vertiefung der allgemeinen Krise des Kapitalismus erfassen die im politischen Herrschaftssystem des staatsmonopolistischen Kapitalismus wirksamen Krisenprozesse nicht mehr nur einzelne seiner Institutionen (wie etwa den Parlamentarismus oder die Effektivität der Regierungsarbeit), sondern dieses System in seiner Gesamtheit. Die Krise der politischen Herrschaft hat einen außerordentlich komplexen Charakter angenommen und ergreift sowohl alle Bereiche staatlicher Lenkung der Gesellschaft als auch die von der herrschenden Klasse entwickelten Ideologien und Moralanschauungen. Die verschiedenen Ausdrucksformen der allgemeinen Krise sind auf vielfältige Weise miteinander verflochten und wirken wechselseitig aufeinander ein, bilden aber zugleich auch relativ eigenständige Krisenprozesse. Das gilt z. B. für die Krise des bürgerlichen Rechts und der bürgerlichen Gesetzlichkeit. Bürgerliche Gesetzlichkeit als Instrument zur Sicherung kapitalistischer Klassenherrschaft Mit dem Prinzip der bürgerlichen Gesetzlichkeit, das als Kampfprinzip gegen feudale Willkür entstand, sollte vor allem die Oberhoheit der parlamentarisch beschlossenen Gesetze und die Bindung der Regierung und der Gerichte an die geltenden Gesetze durchgesetzt werden. Nach Montesquieu ist ein entscheidendes Merkmal der bürgerlichen Gewaltenteilung und Gesetzlichkeit, daß die Regierung keine gesetzgeberischen Funktionen ausüben darf und daß die Gerichte in ihrer Rechtsprechung streng an das geltende Recht gebunden sind.1 Darüber hinaus gehörten von Anfang an auch die Fixierung grundlegender Rechte der Persönlichkeit sowie deren Unantastbarkeit und Schutz zum Kemgehalt der bürgerlichen Gesetzlichkeit. Ein hoher Rang unter diesen Rechten wird den politischen Freiheitsrechten (z. B. Meinungs-, Versammlungs- und Pressefreiheit) und dem Recht auf gleiche Stellung aller Bürger vor dem Gesetz eingeräumt. Unter den politischen Bedingungen der Auseinandersetzung mit der sich formierenden Arbeiterklasse war die Bourgeoisie bestrebt, das bürgerliche Recht möglichst weitgehend bei der Führung der Gesellschaft, besonders bei der Unterdrückung der Arbeiterklasse und der anderen ausge-beuteten Klassen und Schichten, einzusetzen und dabei eine strenge Bindung der nachgeordneten Organe und der Gerichte an die zentral vor allem in Gestalt von Gesetzen festgelegten einheitlichen Richtlinien zu gewährleisten. Auch die Entfaltung der kapitalistischen Ökonomik, insbesondere der Schutz der kapitalistischen Eigentumsordnung und die Entwicklung der Warenzirkulation, bedurfte einer gesetzlichen Regelung und Stimulierung, wie sie vornehmlich durch die großen Kodifikationen des Zivilrechts, z. B. den Code Civil in Frankreich oder das Bürgerliche Gesetzbuch in Deutschland, geschaffen wurden.2 Es wäre aber falsch anzunehmen, daß sich die staatlichen Organe und Gerichte im vormonopolistischen Stadium des Kapitalismus stets an das geltende Recht gehalten hätten. Kraft ihrer politischen und ökonomischen Macht ist die Bourgeoisie in der Lage, weitgehend souverän darüber zu entscheiden, in welchem Maße sie vom Recht als einem Instrument ihrer Macht Gebrauch machen will. Sie hält sich dabei im allgemeinen so lange an das geltende Recht, als dadurch keine wichtigen Interessen ihrer Herrschaft beeinträchtigt werden. In akuten Gefährdungssituationen dagegen, in denen die bürgerliche Macht von der Arbeiterklasse ins Wanken gebracht wird, scheut sich die Bourgeoisie wie die historische Erfahrung lehrt keineswegs, die Schranken ihrer Gesetzlichkeit niederzureißen und zu offen gesetzwidriger oder juristisch verbrämter Willkür überzugehen. Das zeigte sich nicht nur in Zeiten großer revolutionärer Erhebungen, wie z. B. der Pariser Kommune, sondern auch in Situationen mit einer beträchtlichen Zuspitzung der kapitalistischen Widersprüche (z.B. anläßlich zyklischer Wirtschaftskrisen). Lenin verwies mehrfach auf „die Wahrheit, die zu verdecken die Bourgeoisie sich vergeblich bemüht, nämlich, daß in den demokratischsten Republiken in Wirklichkeit der Terror und die Diktatur der Bourgeoisie herrschen und jedesmal offen zutage treten, wenn den Ausbeutern die Macht des Kapitals ins Wanken zu geraten scheint“.2 Krise der bürgerlichen Gesetzlichkeit als Ausdruck der Krise der bürgerlichen Demokratie Im Unterschied zu den bis zum Beginn des imperialistischen Stadiums auftretenden Erscheinungen der Verletzung und Einschränkung der bürgerlichen Gesetzlichkeit ist für die Krise der bürgerlichen Gesetzlichkeit charakteristisch, daß deren hauptsächliche Grundsätze als permanenter Prozeß in Frage gestellt werden, und zwar als Teil der unter den Bedingungen des staatsmonopolistischen Kapitalismus umfassend und ständig wirkenden Krise des politischen Überbaus der kapitalistischen Gesellschaft.4 Die für die Krise der bürgerlichen Gesetzlichkeit typischen Erscheinungsformen verflechten sich in vielfacher Weise mit anderen Krisenprozessen im politischen Überbau, besonders mit den verschiedenen Methoden zur Verstärkung des administrativen Zwangs bei weitgehender Ausschaltung jeglicher Möglichkeiten für eine demokratische Kontrolle. Obwohl die Verhältnisse in den imperialistischen Ländern im einzelnen unterschiedlich sind, lassen sich eine Reihe allgemeingültiger Züge der derzeitigen Krise der bürgerlichen Gesetzlichkeit feststellen. Um das Wesen der gegenwärtigen Krise der bürgerlichen Gesetzlichkeit zu erfassen, ist es wichtig zu erkennen, daß die bürgerliche Gesetzlichkeit von ihrem Inhalt her nicht auf bestimmte formale Regeln bei der Einhaltung des Rechts und bei der Rechtsschöpfung reduziert werden kann. Die bürgerliche Gesetzlichkeit ist vielmehr auf das engste mit der bürgerlichen Demokratie verbunden und schließt dabei die Beachtung bürgerlich-demokratischer Grundsätze schon im Stadium der Rechtsetzung, besonders aber auch die Realisierung des demokratischen Anliegens vieler Regelungen z. B. der bürgerlichen Grundrechte bei der Rechtsanwendung in sich ein. Der von der Arbeiterklasse in den kapitalistischen Ländern geführte Kampf um die Verteidigung der bürgerlichen Gesetzlichkeit gegenüber ihrer Deformation durch die herrschende Klasse ist deshalb im Kern ein Kampf um eine wichtige Seite der bürgerlichen Demokratie gewissermaßen die rechtliche Seite der bürgerlichen Demokratie und um ihre Ausnutzung im Ringen um demokratische und soziale Veränderungen. Widerspruch zwischen wachsendem Umfang und abnehmender Autorität des bürgerlichen Rechts Die Krise der bürgerlichen Gesetzlichkeit ist ein direkter Ausdruck der spezifischen Rolle des bürgerlichen Rechts;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 644 (NJ DDR 1977, S. 644) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 644 (NJ DDR 1977, S. 644)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit besteht. Die erarbeiteten Ansatzpunkte müssen in enger Beziehung zur politisch-operativen Lage gewertet werden, wobei die Regimebedingungen im Operationsgebiet bei der Durchführung operativer Zersetzungsmaßnahmen gegen die Organisatoren und Inspiratoren politischer Unterqrundtätiqkeit gerichtet sind. Die hier dargestellten Möglichkeiten der Durchführung operativer Zersetzungsmaßnahmen sollen beispielhaft aufzeigen, wie Ansatzpunkte genutzt werden können.

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