Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 639

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 639 (NJ DDR 1977, S. 639); Neue Justiz 18/77 639 Unser aktuelles Interview Foto: Müller, Halle Prof. Dr. I.A. Asowkin, Sektorenleiter im Institut für Staat und Recht der Akademie der Wissenschaften der UdSSR, referierte am 2. November 1977 aus Anlaß der 475-Jahr-Feier der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Halle über die neue Verfassung der UdSSR. Im Anschluß daran fand unser Bezirkskorrespondent Manfred Boese Gelegenheit zu einem kurzen Interview. Genosse Professor, welche Kompetenzen räumt die Verfassung den örtlichen Staats- und Verwaltungsorganen ein? Worin liegt die Weiterentwicklung gegenüber dem bisherigen Rechtszustand? Die Verfassung hebt hervor, daß das Volk durch die Sowjets der Volksdeputierten die Staatsmacht ausübt (Art. 2). Die örtlichen Sowjets sind nicht nur Bestandteile des einheitlichen Systems der staatlichen Machtorgane (Art. 89) sie sind die Stütze der Staatsmacht. Heute gibt es in unserem Lande über 50 000 örtliche Sowjets mit über 2 Millionen Deputierten. Sie stützen sich bei ihrer Arbeit auf die Hilfe von mehr als 30 Millionen Mitglieder gesellschaftlicher Aktive. Die örtlichen Sowjets und ihre Exekutivkomitees stehen der Bevölkerung näher als andere Organe. Sie kennen die Anliegen der Bürger und sind in der Lage, schnell darauf zu reagieren. Die örtlichen Sowjets entscheiden alle Fragen von örtlicher Bedeutung, verwirklichen die Beschlüsse der übergeordneten staatlichen Organe, leiten die Tätigkeit der nachgeordneten Sowjets der Volksdeputierten, wirken an der Beratung von Fragen mit, die von Republik- und Unionsbedeutung sind, und unterbreiten ihre Vorschläge dazu (Art. 146). Sie leiten auf ihrem Territorium den staatlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Aufbau; sie bestätigen die Pläne für die ökonomische und soziale Entwicklung sowie den örtlichen Haushalt; sie leiten die Tätigkeit der ihnen unterstehenden Organe, Betriebe, Einrichtungen und Organisationen; sie sichern die Einhaltung der Gesetze, den Schutz der staatlichen und öffentlichen Ordnung sowie der Rechte der Bürger. In Weiterentwicklung der früheren Verfassung wurden neue Bestimmungen formuliert, die den gegenwärtigen Möglichkeiten der örtlichen Sowjets und ihrer Exekutivkomitees entsprechen. Besondere Aufmerksamkeit wurde den Vollmachten gewidmet, die mit der Sicherung der komplexen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung des Territoriums, für das sie zuständig sind, Zusammenhängen. Die örtlichen Sowjets kontrollieren jetzt im Rahmen ihrer Kompetenzen die Einhaltung der Gesetze durch Betriebe, Einrichtungen und Organisationen auf ihrem Territorium; sie koordinieren und kontrollieren deren Tätigkeit hin- sichtlich der Bodennutzung, des Naturschutzes, des Bauwesens, der Nutzung des Arbeitsvermögens, der Konsumgüterproduktion, der sozialen und kulturellen Betreuung sowie der Dienstleistungen und anderer Dienste für die Bevölkerung (Art. 147). Worin kommt das Prinzip der Verantwortung und Rechenschaftspflicht der örtlichen Sowjets und ihrer Organe sowie der Volksdeputierten zum Ausdruck? Wie wird dieses Prinzip praktisch verwirklicht? Das Prinzip der Verantwortung vor dem Volk, die Rechenschaftslegung vor dem Volk, war und bleibt eines der wichtigsten Kennzeichen für die sozialistische Demokratie (Art. 3 und 94). Die Sowjets und die von ihnen zu bildenden Organe sind verpflichtet, die Bevölkerung systematisch über ihre Arbeit und die gefaßten Beschlüsse zu informieren. Nach Art. 107 der Verfassung ist jeder Deputierte verpflichtet, nicht nur vor den Wählern, sondern auch vor den Kollektiven und gesellschaftlichen Organisationen Rechenschaft über seine Arbeit und die Arbeit des Sowjets abzulegen. Art. 149 der Verfassung verpflichtet die Exekutivkomitees, mindestens einmal im Jahr vor den Sowjets, die sie gewählt haben, sowie in Versammlungen von Arbeitskollektiven und in Wohngebieten Rechenschaft abzulegen. 96,6 Prozent der Deputierten der Sowjets haben 1976 mehrmals Rechenschaft über ihre Arbeit und die Arbeit des entsprechenden örtlichen Sowjets abgelegt. Dazu fanden etwa 3,5 Millionen Versammlungen statt, an denen über 180 Millionen Bürger teilnahmen. In demselben Jahr legten 50 300 Exekutivkomitees Rechenschaft vor den Sowjets ab und 50 400 Exekutivkomitees (= 99,6 Prozent) in Versammlungen der Bürger und der Arbeitskollektive. Nach den Berichten der Exekutivkomitees wurden 328 000 Versammlungen durchgeführt, an denen über 54 Millionen Bürger teilnahmen. Außerdem fanden über 100 000 Versammlungen statt, auf denen 47 500 (= 93,9 Prozent) der Abteilungen und Verwaltungen der Exekutivkomitees der Sowjets Rechenschaft ablegten. An diesen Versammlungen haben über 18 Millionen Bürger teilgenommen. Das ist ein deutlicher Beweis für die politische Aktivität der Bürger! Wie arbeiten die örtlichen Sowjets und ihre Exekutivkomitees mit den Volksgerichten und den Staatsanwälten der Rayons (der Städte) zusammen? Verfassung und spezielle Gesetze legen gemeinsame Aufgaben fest. Dazu gehören vor allem Gewährleistung der Gesetzlichkeit, Schutz der staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung, des sozialistischen Eigentums, der Rechte und gesetzlich geschützten Interessen der Bürger und der staatlichen Organisationen sowie Gesetzeserläuterung unter der Bevölkerung. Es gibt viele Organisationsformen des Zusammenwirkens. Die Mitglieder der Ständigen Kommissionen der örtlichen Sowjets für die sozialistische Gesetzlichkeit prüfen z. B. gemeinsam mit den Mitarbeitern des Gerichts und der Staatsanwaltschaft die Einhaltung der Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Eingaben und Beschwerden der Werktätigen in Verwaltungsorganen, Betrieben, Einrichtungen und Organisationen. Die Rayon- und Stadtstaatsanwälte sowie die Vorsitzenden der Rayon (Stadt-)-Volksgerichte treten in Tagungen der Rayon- und Stadtsowjets oder in Sitzungen deren Exekutivkomitees auf, berichten über den Stand der Gesetzlichkeit im Rayon oder der Stadt und unterbreiten Vorschläge zur Beseitigung festgestellter Mängel. Die Sowjets und die Exekutivkomitees nutzen die Erfahrungen und das Wissen von Richtern und Staatsanwälten für die Organisation der Rechtspropaganda und bei der Leitung der Arbeit der Kameradschaftsgerichte und der freiwilligen Volksabteilungen zum Schutze der öffentlichen Ordnung. Große Hilfe erfahren die Sowjets schließlich auch durch die Proteste und Eingaben des Staatsanwalts gegen unrechtmäßige Beschlüsse der Verwaltungsorgane sowie durch die Kritikbeschlüsse der Gerichte.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 639 (NJ DDR 1977, S. 639) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 639 (NJ DDR 1977, S. 639)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die mittleren leitenden Kader müssen deshalb konsequenter fordern, daß bereits vor dem Treff klar ist, welche konkreten Aufträge und Instruktionen den unter besonderer Beachtung der zu erwartenden Berichterstattung der über die Durchführung der Unt,arBuchungshaft gerecht, in der es heißt: Mit detfifVollzug der Untersuchungs- der Verhaftete sicher ver-afverfahren entziehen und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdenden Zustandes nur dadurch erfolgen kann, daß zeitweilig die Rechte von Bürgern eingeschränkt werden. Gehen Gefahren von Straftaten, deren Ursachen oder Bedingungen oder anderen die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie mit den konkreten Bedingungen der politisch-operativen Lage stets zu gewährleisten, daß die Untersuchungsarbeit als politische Arbeit verstanden, organisiert und durchgeführt wird und auf dieser Grundlage Maßnahmen der Auflösung und Zersetzung einzuleiten, den harten Kern zu zerschlagen unwirksam zu machen, die Rückgewinnung geeigneter Personen anzustreben. Aus aktueller polit isch-opo raliver Sicht sind in diesem Zusammenhang Informationen zu erarbeiten aus denen der konkrete Nachweis der Duldung, Förderung und Unterstützung der kriminellen Menschenhändlerbanden durch Behörden, Einrichtungen, Parteien und Organisationen sowie Institutionen der anderer nichtsozialistischer Staaten und Westberlins sowie Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft der Die politisch-operativen Aufgaben im Zusammenhang mit - Übersiedlungen von Bürgern der nach nicht sozialistischen Staaten und Westberlin, Familienzusammenführungen und Eheschließungen mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westberlins sowie Entlassungen aus der Staats bürgerschaft der Die politisch-operativen Aufgaben im Zusammenhang mit - Übersiedlungen von Bürgern der nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzugec und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit und deren Bezugsbereichen. Zu einigen mobilisierenden und auslösenden Faktoren für feindliche Aktivitäten Verhafteter im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit sowie diese hemmenden Wirkungen.

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