Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 637

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 637 (NJ DDR 1977, S. 637); Neue Justiz 18/77 637 In § 12 Abs. 3 StVG sind die Merkmale des erleichterten Vollzugs gegenüber dem allgemeinen Vollzug eindeutig bestimmt: eine größere Bewegungsfreiheit der Strafgefangenen, erweiterte Möglichkeiten für die Anwendung von Anerkennungen, Einschränkung bei der Anwendung von Disziplinarmaßnahmen, erweiterter Umfang der persönlichen Verbindungen mit Angehörigen und anderen Personen, ein höherer Verfügungssatz für den Einkauf von Waren des persönlichen Bedarfs. Ein bedeutsames Kriterium ist die größere Bewegungsfreiheit der Strafgefangenen im erleichterten Vollzug, das sich in der Art der Unterbringung, der Bewachung, Beaufsichtigung und Kontrolle in allen Phasen des Vollzugsprozesses ausdrückt. Mit dem neuen Gesetz ergeben sich auch im Jugendstrafvollzug wesentliche Änderungen. Die Freiheitsstrafe an Jugendlichen wird nur noch in Jugendhäusern vollzogen (§ 18 StVG). Dabei wird der Vollzug weitestgehend unter Beachtung der persönlichkeitsbedingten Besonderheiten der Jugendlichen und ihrer Persönlichkeitsentwicklung so gestaltet, daß er einen nachhaltigen erzieherischen Einfluß auf das Pflicht- und Verantwortungsbewußtsein sowie die Disziplin des Jugendlichen ausübt. Besondere Aufmerksamkeit wird den Bildungs- und Erziehungsmaßnahmen zur Förderung der Persönlichkeitsentwicklung beigemessen. Die Erziehung im Strafvollzug Mit dem StVG wurde die Erziehungsarbeit im Strafvollzug umfassender ausgestaltet. Weiterentwickelt wurden solche Prinzipien wie die aktive Einbeziehung der Strafgefangenen in die Erziehungsarbeit, die umfassende Nutzung des erzieherischen Charakters der Arbeit, die staatsbürgerliche Erziehung und die allgemeine Bildung der Strafgefangenen, die Erziehung zu Ordnung und Disziplin, die Gestaltung der persönlichen Verbindungen der Strafgefangenen zu ihren Angehörigen, die Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte in den Erziehungsprozeß. Besonders hervorzuheben ist dabei die Forderung des StVG, daß die erzieherische Einflußnahme vorwiegend durch Kollektiverziehung in Verbindung mit individuellen Maßnahmen zu erfolgen hat. Die Strafgefangenen sind so in Kollektive einzuteilen, daß ihre erfolgreiche Erziehung unter aktiver eigener Mitwirkung zielstrebig gefördert wird. Die Mitwirkung der Strafgefangenen im Erziehungsprozeß ist besonders geeignet, die Aktivität des Strafgefangenen und sein Bestreben nach Selbstdisziplin zu unterstützen. Sie ist natürlich nicht als eine ungelenkte und unkontrollierte Selbsttätigkeit der Strafrechtsverletzer zu verstehen, sondern wird geführt und organisiert von den Mitarbeitern des Strafvollzugs. Selbstverständlich haben die Strafgefangenen keinerlei Disziplinarbefugnisse. Im Mittelpunkt der Erziehung steht die gesellschaftlich nützliche Arbeit. Sie fördert das Verantwortungs- und Pflichtbewußtsein, die Disziplin, die aktive und schöpferische Mitarbeit und die Qualifizierung des Strafgefangenen. Die schöpferische Mitarbeit, insbesondere die Teilnahme am Produktionswettbewerb, an Produktionsberatungen und an der Neuerertätigkeit, ist ein im Gesetz festgelegtes Recht der Strafgefangenen (§ 34 Abs. 1 Ziff. 7 StVG). Beim Arbeitseinsatz Strafgefangener werden die Grundsätze des Arbeitsrechts in entsprechender Weise angewendet. Erstmalig ist gesetzlich festgelegt, daß die Dauer des Martin Teuber 30. März 1912 - 24. Oktober 1977 Mit Martin Teuber, ehern. Generalstaatsanwalt von Berlin, Hauptstadt der DDR, verlieren wir einen Genossen, der unermüdlich seine ganze Kraft, seine großen Erfahrungen und Fähigkeiten für den Aufbau und den Schutz des Sozialismus einsetzte. Als Kommunist und Freund der Sowjetunion widmete er sein ganzes Leben der Verwirklichung revolutionärer, sozialistischer Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit. Aus der Arbeiterklasse stammend, wurde Martin Teuber frühzeitig Mitglied der Kommunistischen Partei Deutschlands. Nach der Zerschlagung des Hitlerfaschismus übernahm er verantwortungsvolle Aufgaben in den Justizorganen. Im Jahre 1954 wurde er zum Generalstaatsanwalt von Berlin berufen. In dieser Funktion trug er wesentlich dazu bei, die Beschlüsse der Partei in der Staatsanwaltschaft erfolgreich zu verwirklichen. Als langjähriges Mitglied der Bezirksleitung der SED Berlin, als Stadtverordneter, als Mitglied des Zentralvorstandes der Vereinigung der Juristen der DDR und in anderen verantwortlichen Funktionen setzte sich Martin Teuber unermüdlich für die Festigung und Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit ein. Sein Denken und Handeln waren von der Treue zur Arbeiterklasse, von politischer Wachsamkeit und hohem Verantwortungsbewußtsein geprägt. Die Verdienste Martin Teubers um die Entwicklung der Rechtspflege in der DDR fanden ihre Anerkennung in hohen staatlichen und gesellschaftlichen Auszeichnungen. So wurde er mit dem Vaterländischen Verdienstorden in Gold, dem Orden „Banner der Arbeit“, der Verdienstmedaille der DDR, der Medaille für Verdienste in der Rechtspflege in Gold und anderen Auszeichnungen geehrt. Der Tod Martin Teubers ist ein schwerer Verlust für alle. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Arbeitseinsatzes des Strafgefangenen nach seiner Entlassung aus dem Strafvollzug einer versicherungspflichtigen Tätigkeit gleichgestellt wird (§ 6 Abs. 3 StVG). Die Vergütung der Arbeitsleistungen der Strafgefangenen richtet sich nach der Art der Arbeit und nach der erbrachten Leistung. Je nach Art des Vollzugs ist jedoch die Höhe des Betrags unterschiedlich, den der Strafgefangene für den Einkauf von Waren des persönlichen Bedarfs verbrauchen darf. Wesentlicher Bestandteil des einheitlichen Erziehungsprozesses ist die staatsbürgerliche Erziehung und de allgemeine Bildung der Strafgefangenen. Sie ist auf die Erziehung zu einer den Grundsätzen des Zusammenlebens der Bürger in der sozialistischen Gesellschaft entsprechenden verantwortungsbewußten Gestaltung des Lebens sowie auf die Erhöhung des Bildungs- und Kultumiveaus gerichtet. Besondere Bedeutung gewinnt dabei die kulturelle Selbstbetätigung der Strafgefangenen sowie eine sinnvolle organisierte Ausgestaltung der arbeitsfreien Zeit. Wichtig für die Erziehung im Strafvollzug sind auch die persönlichen Verbindungen Strafgefangener zu ihren Angehörigen. Sie tragen dazu bei, Kontakte zu den Angehörigen aufrechtzuerhalten und die Erziehung des Strafgefangenen zu fördern. Der Umfang dieser Verbindungen, aber auch der Personenkreis, mit dem sie aufrechterhalten werden können, wurden beträchtlich erweitert (§ 29 StVG). Besondere Bedeutung bei der Gestaltung des Erziehungsprozesses gewinnt die Mitwirkung staatlicher Organe sowie die Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte. Mit der weiteren sozialistischen Entwicklung erwachsen immer günstigere Voraussetzungen in unserer Gesellschaft, die die Lösung der Aufgaben des Strafvollzugs wirksamer unterstützen. Dabei wird auch die gewachsene Bereitschaft der;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 637 (NJ DDR 1977, S. 637) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 637 (NJ DDR 1977, S. 637)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Achtung und Wahrung der Würde des Menschen werden Aufgaben, grundsätzliche Arbeitsweise und die konkrete Gestaltung einzelner straf prozessualer Verdachtshinweisprüfungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit in Ermittlungsverfahren mit Haft bearbeiteten Personen hat eine, wenn auch differenzierte, so doch aber feindlieh-negative Einstellung. Diese feindlich-negative Einstellung richtet sich gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteter Haltungen. Unterschriftenleistungen zur Demonstrierung politisch-negativer. Auf fassungen, zur Durchsetzung gemeinsamer, den sozialistischen Moral- und Rechtsauffassungen widersprechenden Aktionen.

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