Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 630

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 630 (NJ DDR 1977, S. 630); 630 Neue Justiz 18/77 fertigte Fristüberschreitungen. Eine Rolle spielen auch unklare oder unvollständige, im Ergebnis jedoch richtige Beschlüsse sowie falsche oder ungenügende Begründungen und fehlende Rechtsmittelbelehrungen. Auch derartige Fehler bedürfen einer gründlichen Auswertung mit den Konfliktkommissionen und der Gewerkschaft, denn es ist notwendig, daß die Konfliktkommissionen in jeder Beziehung hohe Rechtssicherheit gewährleisten. Es hat für die Menschen Gewicht, daß die Konfliktkommissionen für den Werktätigen im Betrieb jederzeit und unkompliziert zugänglich sind, daß sie ihn vertrauensvoll über seine Rechte und Pflichten aufklären oder ihm sachkundig bei der Antragstellung zur Hand gehen oder daß sie bei arbeitsrechtlichen Konflikten unter öffentlicher Kontrolle in der Regel binnen drei Wochen nach Eingang eines Antrags beraten und entscheiden. Das gehört in unserer sozialistischen Gesellschaft zu jenem wohltuenden sozialen Klima, in dem sich die Menschen geborgen fühlen. Zusammenarbeit der Staatsanwälte mit der Gewerkschaft bei der Anleitung der Konfliktkommissionen Aus dem Klassenwesen sozialistischer Demokratie folgt, daß den Gewerkschaften umfassende Rechte bei der Gestaltung und Verwirklichung unserer Rechtsordnung zustehen. Dazu gehört ihre Befugnis und Verantwortung zur Anleitung der Konfliktkommissionen, die bekanntlich 1953 auf Vorschlag des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes gebildet wurden und sich seither seiner fürsorglichen Obhut erfreuten und erfreuen. Die enge Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft als der umfassendsten Klassenorganisation der Arbeiterklasse und Sachwalterin der Interessen aller Werktätigen zur qualifizierten Anleitung und Unterstützung der Konfliktkommissionen war und ist für die Staatsanwaltschaft Ehrensache und gesetzliche Pflicht. Dieses Zusammenwirken hat sich besonders bei den Schulungen der Konfliktkommissionsmitglieder bewährt, an denen sich die Staatsanwälte aktiv und ideenreich beteiligen. Die Schulungen im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Arbeitsgesetzbuchs müssen besonders intensiv und in hoher Qualität durchgeführt werden. Das ist als einer unserer konkreten Beiträge zu verstehen, die führende Rolle der Arbeiterklasse bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft weiter auszuprägen. Eine gute Abstimmung mit den zuständigen Gewerkschaftsleitungen und mit den Richtern ist dazu erforderlich. Die Staatsanwälte sollten ihren Beitrag in dem Bewußtsein erbringen, daß hohes Wissen und gründliche Sachkunde in wachsendem Maße zu den Grundvoraussetzungen schöpferischer demokratischer Mitgestaltung und Mitbestimmung aller Werktätigen gehören. Im gemeinsamen Bemühen um die Festigung der Gesetzlichkeit in Einheit mit der weiteren Entfaltung der sozialistischen Demokratie hat in der DDR die Zusammenarbeit der Gewerkschaften mit den Justiz- und Sicherheitsorganen und speziell der Staatsanwaltschaft ein hohes Niveau erreicht. Heute übergibt z. B. die Mehrzahl der Staatsanwälte der Kreise und Bezirke den Kreis- und Bezirksvorständen des FDGB regelmäßig (meistens halbjährlich oder jährlich) Einschätzungen, Analysen über Ergebnisse und Erfahrungen aus staatsanwaltschaftlichen Beschlußüberprüfungen und überhaupt aus der Zusammenarbeit mit den Konfliktkommissionen zur eigenverantwortlichen Auswertung. Derartige Informationen werden von den Gewerkschaftsleitungen zur Anleitung und Unterstützung der Konfliktkommissionen genutzt. Als wertvolle Hilfe wird ebenfalls die aktive Mitwirkung der Staatsanwälte bei der Vorbereitung und Durchführung von Rechtskonferenzen eingeschätzt. Dabei ist die vereinzelt anzutreffende Auffassung, die Zusammenarbeit der Staatsanwälte mit den Gewerkschaften könne sich auf deren Rechtskommissionen beschränken, zu überwin- den. Zuständig für derartige Fragen sind die territorialen Ledtungsgremien des FDGB. Verantwortung der Betriebsleiter für die Unterstützung der Konfliktkommissionen Der Anteil der Konfliktkommissionen an der Herausbildung sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins der Werktätigen wird auch von den Leitern der Betriebe und den leitenden Mitarbeitern zunehmend erkannt. Fälle mangelnder Unterstützung der Konfliktkommissionen sind seltener geworden. Die betrieblichen Leiter kommen im wesentlichen ihrer Unterstützungspflicht nach. Nur in wenigen Fällen ist es erforderlich, mit staatsanwaltschaftlichen Aufsichtsmaßnahmen einzugreifen, um Beeinträchtigungen der Tätigkeit der Konfliktkommissionen zu überwinden. Die Konfliktkommissionen geben jährlich allein in Arbeitsrechtssachen rund 7 000 Empfehlungen an Betriebsleiter, betriebliche Organisationen und Arbeitskoflektive, damit Rechtsverletzungen und andere Ursachen und Bedingungen, die Konflikten zugrunde liegen, überwunden und künftig verhütet werden. Die Empfehlungen werden meistens zur Grundlage weiterer Leitungsmaßnahmen genommen, so z. B. in Form von Werkleiteranordnungen, Weisungen an Leitungsbereiche, Überprüfungen und Kontrollen, Durchführung von Disziplinarverfahren und Herbeiführung der materiellen Verantwortlichkeit. Es gibt aber auch einzelne Fälle, in denen Leiter oder Leitungen auf Empfehlungen der Konfliktkommissionen schleppend oder gar nicht reagieren oder in denen die Tätigkeit der Konfliktkommissionsmitglieder nicht richtig gewürdigt wird bzw. moralische und materielle Anerkennungen unterlassen werden. In einzelnen Betrieben sind auch noch Erscheinungen anzutreffen, daß Arbeitsmaterialien, Räumlichkeiten und Protokollanten in unzureichendem Maße zur Verfügung gestellt werden. In solchen Fällen darf es nicht an gehöriger Unterstützung der Konfliktkommission durch den Staatsanwalt im Zusammenwirken mit der Gewerkschaft mangeln. Speziell die staatsanwaltschaftliche Allgemeine Gesetzlichkeitsaufsicht bleibt in dieser Beziehung stets aktuell. Im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Inkrafttreten des AGB ist die Verantwortung der Betriebsleiter und leitenden Mitarbeiter für die exakte Verwirklichung des sozialistischen Arbeitsrechts, wie sie sich speziell aus den §§ 18 und 291 AGB ergibt, stärker zur Geltung zu bringen. Es ist von außerordentlich großem Gewicht, daß die Minister, die Leiter der anderen zentralen Staatsorgane, die Leiter der wirtschaftsleitenden Organe und die Betriebsleiter in ihrer Leitungstätigkeit selbst die Einhaltung des Arbeitsrechts kontrollieren. Dazu gehört, darum besorgt zu sein, daß die verantwortlichen Leitungskräfte die notwendigen gediegenen Kenntnisse auf dem Gebiet des sozialistischen Arbeitsrechts erwerben. * Bei der weiteren wirksamen Unterstützung der Konfliktkommissionen durch die Staatsanwaltschaft geht es nicht um eine Kampagne, wenngleich natürlich zunächst besondere Anstrengungen im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Arbeitsgesetzbuchs unerläßlich sind. Entscheidend werden aber schließlich Zielstrebigkeit und Kontinuität in der Zusammenarbeit mit den Konfliktkommissionen und den Gewerkschaften auf allen Arbeitsgebieten sein. Dem grundlegenden Inhalt nach handelt es sich darum, dem prinzipiellen programmatischen Auftrag unserer Partei immer besser gerecht zu werden, die Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane noch enger mit der gesellschaftlichen Initiative für die Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, für die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit zu verbinden. 1 2 1 G.-J. Kuhlmann, „Betriebsjustiz“, Juristenzeitung (Tübingen) 1976, Heft 18, S. 537. 2 G.-J. Kuhlmann, a. a. O., S. 538.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 630 (NJ DDR 1977, S. 630) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 630 (NJ DDR 1977, S. 630)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Genossen Minister ergebenden Anforderungen für die Gestaltung der Tätigkeit Staatssicherheit und seiner Angehörigen bei der Erfüllung politisch-operative Aufgaben strikt einzuhalten, Bei der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes grundsätzlich immer gegeben. Die Abwehr derartiger erheblicher Gefahren bedarf immer der Mitwirkung, insbesondere des Verursachers und evtl, anderer Personen, da nur diese in der Lage sind, sich den Zielobjekten unverdächtig zu nähern und unter Umständen für einen bestimmten Zeitraum persönlichen Kontakt herzustellen. Sie müssen bereit und fähig sein, auf der Grundlage und in Durchführung der Beschlüsse der Parteiund Staatsführung, der Verfassung, der Gesetze und der anderen Rechtsvorschriften der und der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister und einer zielgerichteten Analyse der politisch-operativen Lage in den einzelnen Einrichtungen des fvollzuges Referat des Leiters der auf der Arbeitsberatung der НА mit den für die Sicherung der ebenfalls zum persönlichen Eigentum solcher Personen zählender! Gewerbebetriebe, der Produktionsmittel und anderer damit im Zusammenhang stehender Sachen und Rechte. Heben der müsse!:, hierbei die Bestimmungen des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der Deutschen Demokratischen Republik ver-wiesen, in denen die diesbezügliche Zuständigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden festgelegt ist r: jg-. Die im Zusammenhang mit der vorbeugenden Aufdeckung, Verhinderung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Dugendlicher zu ärschließen. Dabei wird der Aufgabenerfüllung durch die Dienst einheiten der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist. Die Diensteinheiten der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist.

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