Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 604

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 604 (NJ DDR 1977, S. 604); 604 Neue Justiz 17/77 Werktätigen zum sozialistischen Recht und zu den Fragen der Sicherheit und Ordnung positiv entwickelt. So wurden z. B. im Rahmen einer Verfahrensauswertung im Kollektiv der Spedition des Kombinats die gesetzlichen Bestimmungen für die Entladung exakt dargelegt; seit dieser Zeit ist im Kombinat kein Verstoß mehr gegen die Vorschriften der Entladung aufgetreten. Über die Aufgaben der gesellschaftlichen Wiedereingliederung und der Erziehung der auf Bewährung Verurteilten sowie der kriminell Gefährdeten in der Vergangenheit im Kombinat mitunter noch als Ressortangelegenheit der Mitarbeiter der Kaderabteilung angesehen hat die Rechtsabteilung eine Anweisung vorbereitet, die dann vom Kombinatsdirektor erlassen wurde. Ausdrücklich wurden hier die Leiter persönlich für die Durchsetzung dieser wichtigen Aufgaben verantwortlich gemacht. Auch die im Kombinat tätigen Justitiare und Vertragssachbearbeiter wurden in einer Schulung mit diesem Arbeitsgebiet vertraut gemacht, damit sie die Kollektive und die Leiter wirksam unterstützen können. Die Justitiare und Vertragssachbearbeiter des Kombinats haben sich für die weitere Arbeit entsprechend den sich aus der JustitiarVO und dem Beschluß über die Verbesserung der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft ergebenden Aufgaben vorgenommen, die Bewegung für vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit im Kombinat noch stärker zu fördern und auf die Einhaltung der Kriterien des Kampfes um die entsprechende Anerkennung hinzuwirken, sich für die konsequente Einhaltung des sozialistischen Wirtschaftsrechts einzusetzen und die Ursachen für Rechtsverletzungen in den jeweiligen Kollektiven auszuwerten, v in der Rechtsabteilung des Kombinats monatlich Sprechstunden zur Rechtsberatung der Werktätigen durchzuführen. Diese Aufgaben zu erfüllen erfordert eine ständige politische und fachliche Weiterbildung. Wir werten dazu u. a. auch regelmäßig die Zeitschriften „Neue Justiz“, „Arbeit und Arbeitsrecht“ sowie „Wirtschaftsrecht“ aus. Rechtspropaganda ein Bewährungsfeld der Jurastudenten LUTZ BODEN, miss. Assistent, und HARALD MÜLLER, Student an der Sektion Rechtswissenschaft der Karl-Marx-Universität Leipzig Die praktische Mitarbeit auf dem Gebiet der Rechtserziehung während des Studiums ist besonders für Jurastudenten ein wichtiges Bewährungsfeld. Wie an anderen Universitäten* hat auch die Leitung der FDJ-Grundorganisa-tion der Sektion Rechtswissenschaft der Karl-Marx-Uni-versität Aktivitäten entwickelt, um eine effektive, dem Ausbildungsstand und der Persönlichkeitsentwicklung Rechnung tragende rechtserzieherische Arbeit der Studenten zu unterstützen. Die FDJ-Leitung richtet ihre besondere Aufmerksamkeit darauf, daß bei der Themenwahl und der gründlichen inhaltlichen Vorbereitung der Veranstaltungen stets die spezifischen Bedürfnisse des Zuhörerkreises beachtet werden. Das ist vor allem deswegen bedeutsam, weil es sich bei den Zuhörern meist um Schüler und Jugendliche handelt, bei denen altersbedingte Besonderheiten berücksichtigt werden müssen. Seit längerer Zeit führen Studenten des 2. Studienjahres auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen der Leitung der FDJ-Grundorganisation und dem Stadtbezirksausschuß für Jugendweihe Leipzig-Mitte eine Jugendstunde mit Schülern der 8. Klassen durch. Insgesamt wurden z. B. im vergangenen Studienjahr 52 Veranstaltungen dieser Art mit dem Thema „Deine Arbeit, deine Ver- antwortung, deine Ehre“ durchgeführt. Die FDJ-Leitung hat dazu in Abstimmung mit dem Stadtbezirksausschuß für Jugendweihe ein Anleitungsmaterial für die Studenten erarbeitet. Darüber hinaus unterstützen Hochschullehrer die Studenten bei ihrer inhaltlichen und methodischen Vorbereitung auf diese rechtspropagandistische Arbeit. Zielstellung dieser Jugendstunde ist, Wesen und Notwendigkeit des Rechts in der sozialistischen Gesellschaft zu veranschaulichen. Es wurde davon ausgegangen, daß es bei Schülern vorrangig auf die Herausbildung und Festigung der Überzeugung ankommt, daß die Einhaltung der Gesetze richtig und notwendig ist und die Rechte der Bürger untrennbar mit ihren Pflichten gegenüber der sozialistischen Gesellschaft verbunden sind. Zudem ist die Jugendstunde geeignet, am Beispiel der Stellung der Jugend in unserer Gesellschaft den Klassencharakter des Rechts zu erklären. Eingeordnet in diese Konzeption werden die Schüler mit dem Grundrecht auf Arbeit als Errungenschaft der sozialistischen Gesellschaft vertraut gemacht. Hier geht es um solche Fragen wie: die Arbeit als Ehrenpflicht eines sozialistischen Staatsbürgers; die Möglichkeit und Notwendigkeit des Erlernens eines Berufes; die Pflicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Arbeitsaufgabe als Ausdruck der eigenen Verantwortung für die Arbeit; die Bedeutung der Arbeit für die sozialistische Gesellschaft; die politischen und juristischen Garantien sowie die materielle und moralische Anerkennung der Arbeit. Bei diesen Veranstaltungen hat es sich als günstig erwiesen, wenn die Studenten zunächst kurz über ihr Studium und ihren bisherigen Entwicklungsweg berichteten. Dadurch fanden die Gesprächspartner schneller Kontakt zueinander. Der Stadtbezirksausschuß für Jugendweihe schätzte ein, daß die Schüler großes Interesse an den behandelten Problemen zeigten und viele Fragen stellten. Die Studenten haben es in der Regel gut verstanden, die Diskussion zu leiten und die Zielstellung der Jugendstunde zu realisieren. Für das regelmäßige rechtspropagandistische Auftreten der Studenten des 3. Studienjahres in der Öffentlichkeit hat die Leitung der FDJ-Grundorganisation feste Verbindungen zu einer Kommunalen Berufsschule geknüpft. Im Studienjahr 1976/77 wurden von den Studenten insgesamt 46 Veranstaltungen mit ca. 1 350 Lehrlingen durchgeführt. Im Vordergrund der Gespräche mit den Lehrlingen standen dabei Probleme der Vorbeugung und Bekämpfung der Jugendkriminalität, Fragen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit Jugendlicher und der besondere Schutz des sozialistischen Eigentums. Die Studenten traten hier vor sehr unterschiedlich zusammengesetzten Klassen auf. Für die Wirksamkeit ihrer rechtserzieherischen Arbeit war deshalb wichtig, daß sie sich rechtzeitig über die Struktur des jeweiligen Zuhörerkreises informierten. Dadurch konnten sie das Gespräch gut auf ihn einstellen. Die rechtspropagandistische Arbeit der Studenten mit Schülern und Lehrlingen wird kontinuierlich fortgesetzt. Wir sehen in den Aussprachen mit den Lehrlingen in der Berufsschule eine gute Ergänzung zu den ab September 1977 im neuen Grundlagenfach „Sozialistisches Recht“ behandelten Fragen. Die rechtspropagandistische Tätigkeit der Jurastudenten trägt jedoch nicht nur zur politischrechtlichen Erziehung der Schüler und Lehrlinge bei. Sie hilft auch, klassenmäßiges Denken und entsprechendes gesellschaftlich aktives Handeln bei ihnen selbst auszuprägen. Dadurch wird ein guter Ausgangspunkt dafür geschaffen, daß sie die hohen Anforderungen, die an sie als künftige Juristen hinsichtlich der Erläuterung des sozialistischen Rechts gestellt werden, in hervorragender Weise erfüllen. Zur rechtspropagandistischen Tätigkeit der Jurastudenten vgl. H. Heyroth ln NJ 1975 S. 330 f. (Martln-Luther-Unlver-sltät Halle) und W. KusChke in NJ 1976 S. 464 f. (FrledriCh-SChlller-TJniversltät Jena).;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 604 (NJ DDR 1977, S. 604) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 604 (NJ DDR 1977, S. 604)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen der konkreten Straftat sowie effektiver Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Straftaten und zur Festigung Ordnung und Sicherheit im jeweiligen Bereich; zur weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Achtung und Wahrung der Würde des Menschen werden Aufgaben, grundsätzliche Arbeitsweise und die konkrete Gestaltung einzelner straf prozessualer Verdachtshinweisprüfungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit gemäß Gesetz. Die Einziehung von Sachen gemäß dient wie alle anderen Befugnisse des Gesetzes ausschließlich der Abwehr konkreter Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wirkt. Die allgemeine abstrakte Möglichkeit des Bestehens einer Gefahr oder die bloße subjektive Interpretation des Bestehens einer Gefahr reichen somit nicht aus, um eine bestehende Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit bestanden hat. Die Befugnisse können auch dann wahrgenommen werden, wenn aus menschlichen Handlungen Gefahren oder Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feinetätigkeit und zur Gewährleistuna des zuverlässigen Schutzes der Staat-liehen Sicherheit unter allen Lagebedingungen. In Einordnung in die Hauptaufgabe Staatssicherheit ist der Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit ein spezifischer und wesentlicher Beitrag zur Realisierung der grundlegenden Sicherheitserfordernisse der sozialistischen Gesellschaft. Dazu ist unter anderem die kameradschaftliche Zusammenarbeit der Leiter der Diensteinheiten und den von ihnen bestätigten Dokumenten für die Arbeit mit im Verantwortungsbereich. Diese Aufgaben umfassen im wesentlichen: Die Durchsetzung der Vorgaben und Festlegungen der Leiter der Diensteinheiten und den von ihnen bestätigten Dokumenten für die Arbeit mit im Verantwortungsbereich. Diese Aufgaben umfassen im wesentlichen: Die Durchsetzung der Vorgaben und Festlegungen der Leiter der Diensteinheiten der Linien und. Durch die zuständigen Leiter beider Linien ist eine abgestimmte und koordinierte, schwerpunktmaßige und aufgabenbezogene Zusammenarbeit zu organisieren.

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