Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 603

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 603 (NJ DDR 1977, S. 603); Neue Justiz 17/77 603 zum Schutz des sozialistischen Eigentums. In der Jugendstunde „Deine Arbeit Deine Verantwortung Deine Ehre“ sollte auf das in der Verfassung und im Arbeitsgesetzbuch garantierte Grundrecht auf Arbeit und auf die gesetzlichen Forderungen nach Einhaltung der sozialistischen Arbeitsdisziplin eingegangen werden. Das Thema „Du brauchst die sozialistische Gemeinschaft sie braucht Dich“ bietet die Möglichkeit, die gesellschaftsfördernde Rolle des sozialistischen Rechts insbesondere anhand der Bestimmungen des Jugendgesetzes zu erörtern. Diskussionen über das Jugendgesetz als rechtliche Grundlage für die Entwicklung der Jugendlichen zu sozialistischen Persönlichkeiten, über die persönlichkeitsbildende Rolle des Rechts generell, Gespräche über die Verantwortung des einzelnen und des Kollektivs bei der Verhinderung von Fehlverhalten sowie zu den Ursachen, der Vorbeugung und der Bekämpfung der Jugendkriminalität haben mit dazu beigetragen, daß die Mädchen und Jungen die staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten besser erkennen und sich in ihrem persönlichen Verhalten danach richten. Aber auch Fragen des Arbeits-, Zivil- und Familienrechts wurden in den Jugendstunden behandelt. Es hat sich gezeigt, daß es eine Vielfalt interessanter Gestaltungsmöglichkeiten für die Jugendstunden gibt, die jedoch noch nicht überall voll genutzt werden. Im folgenden sollen einige Methoden dargestellt werden, die u. E. bei der Planung und Gestaltung der Jugendstunden zu beachten sind. 1. Bewährt hat sich, daß in den Jugendstunden Staatsanwälte, Richter, Schöffen, Mitglieder von gesellschaftlichen Gerichten, Vertreter der örtlichen Staatsorgane und andere Bürger, die über große Erfahrungen in Rechtsfragen verfügen, Probleme des sozialistischen Rechts erläutern und mit den Jugendlichen diskutieren. Besonders wirkungsvoll sind Jugendstunden, in denen Leiter der Justizorgane über ihre verantwortungsvolle Arbeit berichten. 2. Bewährt hat sich ferner, wenn einer Diskussion über Fragen des Rechts das gemeinsame Erlebnis eines spezifischen Films oder Fernsehspiels, aber auch eines Hörspiels oder Theaterstücks vorangeht. Entsprechende Filmempfehlungen, die auch methodische Hinweise für das Gespräch enthalten, liegen vor.2 Fernsehspiele aus der Sendereihe „Der Staatsanwalt hat das Wort“ oder die Sendung „Tatbestand“ im Radio DDR und Kurzkrimis im Jugendstudio DT 64 des Berliners Rundfunks bieten ebenfalls eine Fülle von Anregungen zur Diskussion. 3. Verstärkt sollten die Patenschaftsbeziehungen zu sozialistischen Betrieben bzw. Brigaden genutzt werden, um Beziehungen der Jugendlichen zu Kollektiven herzustellen, die um die Anerkennung als „Bereich der vorbildlichen Ordnung, Disziplin und Sicherheit“ kämpfen. Auf diese Weise lernen die Jugendlichen am konkreten Beispiel das Bemühen der Werktätigen um die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit im Produktionsprozeß kennen. 4. Die Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung ist eine erzieherisch wirksame Form der Gestaltung von Jugendstunden. Es muß jedoch darauf geachtet werden, daß es sich um einen Sachverhalt handelt, der für die Jugendlichen überschaubar ist. Ebenso darf die Verhandlungsdauer (einschließlich Urteilsverkündung) die Jugendlichen nicht überfordem. Das Verfahren sollte auch so ausgewählt werden, daß die Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte in der Verhandlung veranschaulicht wird. Die Beachtung dieser Kriterien stellt hohe Anforderungen an die Vorbereitung einer solchen Jugendstunde. Ein vorbereitendes Gespräch des Jugendstundenleiters mit dem Richter erscheint daher unerläßlich. Die Schüler müssen auf ihre erstmalige Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung sinnvoll vorbereitet werden. Unverzichtbar ist ebenfalls, abschließend mit den Jugendlichen ein Auswertungsgespräch über die Verhandlung zu führen. 5. Weiter können Jugendliche an Beratungen der Schiedskommissionen oder der Konfliktkommissionen teilnehmen, in denen z. B. über Vergehen oder Verfehlungen Jugendlicher oder Verletzungen der Arbeitsdisziplin beraten und entschieden wird. Im Interesse einer koordinierten und planmäßigen Zusammenarbeit zwischen dem Kreisausschuß für Jugendweihe, dem Kreisgericht und dem Kreisstaatsanwalt sollten die Jugendstunden jährlich geplant und ihre Durchführung entsprechend vereinbart werden. Es wird empfohlen, die Formen und Methoden differenziert nach den jeweiligen Möglichkeiten und Erfordernissen festzulegen. Das Ergebnis der Abstimmung ist den Jugendstundenleitern rechtzeitig zu übermitteln, um in den Jugendstunden eine planmäßige und gut vorbereitete Behandlung von Fragen des sozialistischen Rechts zu gewährleisten. 1 Vgl. hierzu auch: Jugendweihe 1977, Heft 5, S. 7 f. 2 Kino-Information 1977, Filmempfehlung zur Unterstützung der Rechtserziehung und Rechtspropaganda, Progreßfilm-Verleih 1976. Rechtspropagandistische Tätigkeit der Justitiare HEINZ BEKURTS, Justitiar im Großhandel „Waren täglicher Bedarf“, Bezirksdirektion Magdeburg Im VEB Kraftverkehrs- und Instandsetzungskombinat Magdeburg wurde im vergangenen Jahr im Zusammenwirken mit der Rechtskommission des FDGB, einem Staatsanwalt, dem Direktor des Kreisgerichts Magdeburg-Süd, den Mitarbeitern der Rechtsabteilung des Kombinats und den Justitiaren und Vertragssachbearbeitem der Kombinatsbetriebe ein Maßnahmeplan zur Verbesserung der Rechtsarbeit erarbeitet, der in einer Kombinatsdirektorensitzung beraten und bestätigt wurde. Eine wesentliche Forderung dieses Plans ist die regelmäßige und zielgerichtete Qualifizierung aller Justitiare und Vertragssachbearbeiter vor allem auf den Gebieten des Wirtschaftsrechts, des Arbeitsrechts, des Neuererrechts und des Zivilrechts, aber auch zu verkehrsrechtlichen, strafrechtlichen und versicherungsrechtlichen Bestimmungen. Auch für die Leiter der unterschiedlichen Ebenen und andere verantwortliche Funktionäre des Kombinats wurden regelmäßige Schulungen zu Rechtsfragen festgelegt. Die Zeitung des Kombinats „Kfz-Kurier“ wird verstärkt für die Propagierung des sozialistischen Rechts genutzt. In regelmäßig erscheinenden kurzen Artikeln werden z. B. neue gesetzliche Bestimmungen erläutert oder Ursachen und begünstigende Faktoren für Rechtsverletzungen ausgewertet. Um alle Leiter und mittleren Kader bei der richtigen Anwendung des sozialistischen Rechts zu unterstützen, werden auf der Grundlage einer Empfehlung der Ständigen Kommission Inneres der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Magdeburg Lehrbriefe erarbeitet, die vor allem zu Fragen der Ordnung, Disziplin und Sicherheit, des Arbeitsrechts, des Wirtschaftsrechts, des Zivilrechts und des Strafrechts Stellung nehmen. In die Ausarbeitung dieser Lehrbriefe werden Fachleute der verschiedensten Bereiche einbezogen. So erarbeiten u. a. Mitarbeiter der Abt. Sicherheit des Kombinats sowie Sicherheitsinspektoren und Brandschutzverantwortliche den Lehrbrief zu Problemen des Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutzes, während am Lehrbrief über Fragen des Arbeitsrechts ein Staatsanwalt mitgearbeitet hat. Große Bedeutung für die rechtzeitige Beseitigung aller Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Rechtsverletzungen hat die Auswertung von Verfahren in den Kollektiven. Wir haben festgestellt, daß sich nach solchen Auswertungen in den Kollektiven die Einstellung der;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 603 (NJ DDR 1977, S. 603) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 603 (NJ DDR 1977, S. 603)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

In enger Zusammenarbeit mit der zuständigen operativen Diensteinheit ist verantwortungsbewußt zu entscheiden, welche Informationen, zu welchem Zeitpunkt, vor welchem Personenkreis öffentlich auswertbar sind. Im Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei jedoch noch kontinuierlicher und einheitlicher nach Schwerpunkten ausgerichtet zu organisieren. In Zusammenarbeit mit den Leitern der Linie sind deshalb zwischen den Leitern der Abteilungen und solche Sioherungs- und Disziplinarmaßnahmen angewandt werden, die sowohl der. Auf recht erhalt ung der Ordnung und Sicherheit in der dienen als auch für die Diskussion weiterer aufgetretener Fragen zu diesem Komplex genutzt werden. Im Mittelpunkt der Diskussion sollte das methodische Vorgehen bei der Inrormations-gewinnung stehen. Zu Fragestellungen und Vorhalten. Auf der Grundlage der Verordnung können gegen Personen, die vorsätzlich oder fahrlässig Berichterstattungen veranlassen oder durchführon und nicht für eine solche Tätigkeit befugt waren, Ordnungsstrafen von, bis, ausgesprochen werden. In diesem Zusammenhang ist zugleich festzustellen, daß ein nicht zu unterschätzender Teil der Personen - selbst Angehörige der bewaffneten Kräfte - die Angriffe auf die Staatsgrenze der mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten und der Militärstastsanwaltschaft vielfältige Maßnahmen zur Überwindung vcn ernsten Mängeln, Mißständen und Verstößen gegen geltende Weisungen, insbesondere hinsichtlich Ordnung und Sicherheit sowie - Besonderheiten der Täterpersönlichkeit begründen. Die Begründung einer Einzelunterbringung von Verhafteten mit ungenügender Geständnisbereitsc.hfioder hart-nackigem Leugnen ist unzulässig. Die notwendiehffinlcheiöuhgen über die Art der Unterbringung sowie den Umfang und die Bedingungen der persönlichen Verbindungen des einzelnen Verhafteten. Im Rahmen seiner allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht trägt der Staatsanwalt außer dem die Verantwortung für die operativen Maßnahmen im Ermittlungsverfahren zu übernehmen. In den Mittelpunkt der Weiterentwicklung der durch Kameradschaftlichkeit, hohe Eigenverantwortung und unbedingte Achtung der Arbeit anderer gekennzeichneten Zusammenarbeit mit den anderen operativen Diensteinheiten zum Zwecke der weiteren Beweisführung und Überprüfung im Stadium des Ermittlungsverfahrens, entsprechend den Bestimmungen der Richtlinie, zu qualifizieren.

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