Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 596

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 596 (NJ DDR 1977, S. 596); 596 Neue Justiz 17/77 „eingekauft“. „Kaum eine namhafte Firma, die zur .Verbesserung ihrer Kostensituation1 nicht mitmacht, ob Automobil- oder Maschinenhersteller, Elektrokonzerne oder Hüttenwerke, Gießereien oder Landmaschinenproduzenten“, meint das BRD-Gewerkschaftsblatt. Hatten BRD-Behörden 1972 die Zahl der „Leiharbeiter“ noch mit 250 000 beziffert, so schweigen sie sich fünf Jahre später über die wesentlich höheren Zahlen aus naheliegenden Gründen aus. Denn inzwischen steht den Kapitalisten eine große „Reservearmee“ zur Verfügung, „die sie zu vielen Zwecken einsetzen können“. Der Trick mit dem Verleihgeschäft besteht darin, daß die Bosse für Arbeitskräfte an die „Verleihfirmen“ zwar höhere Löhne entrichteten als an ihr Stammpersonal. Dennoch ist für sie die Beschäftigung von „Leiharbeitern“ billiger, weil zum Stundenlohn keine „Nebenkosten“ hinzukommen. Und daß der „Entliehene“ selbst nur einen Teil dessen erhält, was die „Verleihfirma“ vom ausleihenden Unternehmen fordert, versteht sich am Rande. „Leiharbeiter“ kommen vorzugsweise für gesundheitsschädigende Tätigkeiten und „Dreckarbeiten“ zum Einsatz. Sie haben weder Anspruch auf Sozialleistungen, noch wird ihnen Kündigungsschutz gewährt. Wenn dem Unternehmer „die Nase nicht paßt“, kann der „Geliehene“ jederzeit aus dem Betrieb entfernt werden. Nicht selten werden ob dieser lukrativen Profit- und lautlosen Disziplinierungsquelle sogar Stammbelegschaften reduziert, tun mehr „Leiharbeiter“ ausbeuten zu können. „Der Gewerkschafter“ schreibt: „Allen voran betreiben dieses Spiel die Chemiekonzerne. Allein im Kölner Raum von Wesseling bis Leverkusen soll die Zahl der Leiharbeiter in die Zigtausende gehen. Mehr und mehr bauen insbesondere Erdölraffinerien eigenes Personal ab und beschäftigen .Kontraktoren1“. An anderer Stelle hebt die Zeitschrift hervor: „Kenner der Branche können Baustellen nennen, auf denen von 300 Beschäftigten ganze 65 zum Stammpersonal der Baufirma gehören. Fast drei Viertel der dort Tätigen wurden zusammengeliehen. Es gibt Baustellen, auf denen Leute aus 21 Subunternehmen Zusammenarbeiten.“ Aufschlußreich ist zudem, daß solche „Kontraktoren“ keinerlei gewerkschaftlichen Schutz genießen und ihnen Hilfeleistungen oft mit der Begründung verwehrt werden, es handele sich ja nicht um Betriebspersonal. Das BRD-Gewerkschaftsblatt resümiert, es entstehe auf diese Weise in den Betrieben eine „ganz ,neue‘ Klasse von Arbeitern: die Malocher, die nur solange interessant sind, wie sie gebraucht werden“. Es sei klar, daß sich darin das Bestreben der Monopolbourgeoisie ausdrückt, „Keile zwischen die Arbeitnehmer zu treiben und damit die Wirksamkeit vor allem der Gewerkschaften zu mindern“. Mit Recht fordern deshalb die BRD-Gewerkschaften, daß nicht nur das „Arbeitnehmer-Überlassungs-Gesetz“ von 1972 wieder aus den Aktenschränken der Bürokratie herausgeholt und im Interesse der arbeitenden Menschen angewandt, sondern auch ein völliges Verbot der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung rechtskräftig ausgesprochen und tatsächlich praktiziert wird. Ha. Lei. Polizeieinsatz bei Streiks Das „Zentralorgan für das Sicherheits- und Ordnungswesen“ in der BRD, „Die Polizei“, konstatiert in Heft 2/77 mit gespielter Bitterkeit, daß „der Einsatz der Polizei bei Arbeitskämpfen zu den weniger dankbaren Aufgaben gehört Die Polizei steht dabei im besonderen Maße im Blickfeld der Öffentlichkeit. Alle ihre Maßnahmen sind scharfer Kritik ausgesetzt“. Das ist richtig beobachtet und entspricht den Erfahrungen der Arbeiterklasse in allen kapitalistischen Län- dern. Gerade bei Streiks entlarvt sich der von imperialistischen Ideologen und Massenmedien so laustark gepriesene „neutrale Staat“ als das, was er in Wirklichkeit ist: als Klasseninstrument der Kapitaleigner, insbesondere der großen Monopole. Um diese offenkundige Tatsache zu verschleiern, gibt die Zeitschrift „Die Polizei“ den Ordnungshütern für den Fall des „Einsatzes bei Arbeitskämpfen“ den Rat: „Das unparteiliche Handeln der Polizei muß deshalb für jeden Beobachter klar erkennbar sein und bleiben.“ Es wird ein Höchstmaß „an Objektivität, Geschicklichkeit und Unparteilichkeit“ verlangt. Was aber unter „Objektivität“ und „Unparteilichkeit“ zu verstehen ist, enthüllen die einzelnen Hinweise für das Einschreiten der Polizei „anläßlich von Arbeitskämpfen“. Ausgangspunkt für das taktische Verhalten der Polizei sind die „jeder Streiksituation latent innewohnenden Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit“. Damit wird jeder Streik von vornherein zu einer Gefahr für den Staat und seine Grundordnung erklärt. Geschützt werden sollen folglich nicht etwa die Streikenden gegen Aussperrungen und andere Zwangsmaßnahmen der Unternehmer, sondern die „Betriebsleitungen und ihre Angehörigen (auch außerhalb der Betriebe)“ sowie die „Arbeitswilligen“, d. h. die Streikbrecher, „auf den Wegen von und zur Arbeit, am Arbeitsplatz und in ihren Wohnbereichen“. Geschützt werden sollen „der Betrieb und die Inbetriebhaltung“, wobei den Streikenden dreist unterstellt wird, sie zerstörten betriebliche Anlagen und begingen „schädigende Handlungen“. Eindeutig gegen die Streikenden sind auch die den Polizeibeamten empfohlenen „Besprechungen mit der Betriebsleitung und dem Arbeitgeberverband“ gerichtet. Hierbei soll sich die Polizei informieren über die „Stärke der Belegschaft und ihre Zusammensetzung“, den Grad der gewerkschaftlichen Organisiertheit, Anzahl und Wohnort der „Arbeitswilligen“, die Stärke, Ausstattung und Zuverlässigkeit des Werkschutzes, Fernmeldeverbindungen, Zugänge zum Betrieb u. ä. Die Polizei soll sich auch vor Streikbeginn für das Streikmotiv, mögliche Streiklokale, Streikvorbesprechungen und die Führer des Streiks („Persönlichkeiten, die durch ihre Aktivität hervortreten“) interessieren. Mit dieser Aufklärung sollen Kriminalbeamte betraut werden! Während des Streiks komme es besonders an auf die „rechtzeitige Vorbereitung sowie das Heranführen und Bereitstellen ausreichender Polizeikräfte. Starke bewegliche Reserven sind bereitzuhalten“. Die Polizei wird aufgefordert, „die Bildaufklärung und Bildberichterstattung organisatorisch und personell sicherzustellen“, um zu gegebener Zeit Beweismaterial gegen die Streikenden zur Hand zu haben. Im übrigen soll die Polizei „keine Schwäche zeigen und keine halben Maßnahmen ergreifen“. Die Hinweise für das Einschreiten der Polizei „anläßlich von Arbeitskämpfen“ sind somit einzig und allein auf den Schutz der Unternehmerinteressen und gegen die Interessen der streikenden Werktätigen gerichtet. „Objektivität“ und „unparteiliches Handeln“ erweisen sich als leere Worte. Es geht in Wahrheit um eine taktische Anleitung für die Niederschlagung von Streiks. Noch so viele Beteuerungen werden auch künftig nicht verhindern, daß der Einsatz bei Streiks für die Polizei eine „weniger dankbare Aufgabe“ bleibt und in der demokratischen Öffentlichkeit „scharfer Kritik“ ausgesetzt ist. Aber ein Trost bleibt der Polizei: Der Dank der Monopole, ihrer Verbände und ihres Staates ist ihr gewiß! H. Na.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 596 (NJ DDR 1977, S. 596) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 596 (NJ DDR 1977, S. 596)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung im Strafverfahren in: Justiz MüIle ranowsky Willamowski Rationelle rfahrensweise und Beschleunigung des Strafverfahrens -wichtiges Anliegen der - Novelle in: Justiz Mühlbe rge Gewährleistung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung des Mfo zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersucbungshaftvollzugsordnung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersucbungshaftanstalten Staatssicherheit haben sich bisher in der Praxis bewährt. Mit Inkrafttreten der Dienstanweisung des Genossen Minister über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung wird die Aufgabe gestellt, daß Störungen oder Gefährdungen der Durchführung gerichtlicher Haupt Verhandlungen oder die Beeinträchtigung ihres ordnungsgemäßen Ablaufs durch feindlich negative oder provokativ-demonstrative Handlungen unter allen Lagebedingungen zu aev., sichern. Die gegenwärtigen und perspektivischen Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativen Basis, insbesondere der sind zur Qualifizierung der Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet entsprechend den getroffenen Festlegungen und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Abteilungen der ausrichten auf die operative Bearbeitung von Personen aus dem grenzüberschreitenden Verkehr auf der Grundlage bestätigter Fahndungsmaßnahmen bei gleichzeitiger Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Ordnung. Der operative soll auf Grund seiner politischoperativen Grundkenntnisse Einfluß auf die weitere Qualifizierung der operativen Grundfragen kann aber der jetzt erreichte Stand der politisch-operativen Arbeit und ihrer Leitung in den Kreisdienststellen insgesamt nicht befriedigen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X