Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 595

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 595 (NJ DDR 1977, S. 595); Neue Justiz 17/77 595 Nichtverfolgung bestimmter Gewaltverbrechen An der Gewaltkriminalität wollen bürgerliche Strafrechtler und Kriminologen nachweisen, daß das Strafrecht ewig und unveränderlich sei und über den Gesellschaftsordnungen und Klassen stehe. Die gegenwärtige propagandistische und gesetzgeberische Kampagne gegen die Gewaltkriminalität soll dieser Vorstellung neue Nahrung geben. Sie soll gleichzeitig die Auffassung suggerieren, als sei der imperialistische Staat um das Wohl seiner Bürger besorgt. Es werden jedoch keineswegs für alle mit Gewalt verbundenen Straftaten konsequente Verfolgung und härtere strafrechtliche Maßnahmen gefordert. Tatsache ist vielmehr, daß seit jeher in der kapitalistischen Gesellschaft auf keinem Gebiet so viele Lehren zur Rechtfertigung kriminellen Verhaltens ausgearbeitet und praktiziert wurden wie auf dem Gebiet der Gewaltkriminalität.1 11® So gehören die Verbrechen, bei denen massenhaft und am grausamsten Gewalt angewandt worden ist nämlich die Kriegs- und Menschlichkeitsverbrechen , nach offizieller Auffassung eigentlich gar nicht zur Kriminalität. Die herrschenden Kreise der BRD, ihre Juristen und Ideologen verfolgten über Jahrzehnte hinweg das Ziel, die Täter dieser Verbrechen der Bestrafung zu entziehen ein Ziel, das auch weitgehend erreicht worden ist. Dazu wurde z. B. die Theorie vom „fehlenden Unrechtsbewußt-sein“ („Verbotsirrtum“) entwickelt, mit der Nazi- und Kriegsverbrechern bescheinigt wurde, daß sie sich nicht strafbar gemacht hätten, weil sie ohne Unrechtsbewußtsein gehandelt hätten. Dazu gehören weiter die Lehren vom Befehlsnotstand und vom Putativnotstand, wonach jeder freigesprochen werden kann, der dem Gericht zu verstehen gibt, daß er geglaubt habe, sich in einer Notstandssituation zu befinden. Ferner wurde eigens für diese Fälle ein Beweisnotstand entwickelt. Auf Notwehr und Notstand kann sich in der BRD auch mit Erfolg berufen, wer aus antikommunistischer Einstellung heraus mordet oder andere Gewalttaten begeht, um der sozialistischen Gesellschaft und ihren Bürgern Schaden zuzufügen. Symptomatisch hierfür ist der Freispruch Weinholds durch das Schwurgericht Essen im Dezember 1976.17 Von dieser Grundposition aus hat die BRD-Justiz in den letzten Jahrzehnten keinen Mord an Angehörigen der Grenzsicherungskräfte der DDR verfolgt. Nicht ernsthaft verfolgt werden in der BRD ferner Gewaltdelikte, die Polizisten gegenüber Bürgern begangen haben. So kommt es z. B. bei Polizeieinsätzen gegen fortschrittliche Demonstranten zu Tötungen und Körperverletzungen. In letzter Zeit mehren sich Meldungen, daß Polizisten ohne oder aus nichtigem Anlaß Menschen niederschießen. Ihnen wird bescheinigt, sie hätten sich bedroht gefühlt und deshalb aus einer vermeintlichen Notwehrsituation heraus gehandelt. Wenn überhaupt, werden sie äußerst milde bestraft. Es ist auch heute noch aktuell, was Lenin über die Gerichte des zaristischen Rußlands schrieb: „ wenn sie über Polizeibeamte zu Gericht sitzen, so sind sie zu jeder Nachsicht bereit; wenn sie aber über Vergehen gegen die Polizei ihr Urteil sprechen, dann legen sie bekanntlich unbeugsame Strenge an den Tag.“18 Diese staatlich vordemonstrierte oder staatlich gerechtfertigte Gewalt stimuliert die Begehung von Gewaltdeliken. 1 Vgl. Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 3. Juni 1977, S. 533 ff. 2 A. Stümper, „Sicherheitsprobleme unserer Zeit“, Kriminalistik (Hamburg) 1976, Heft 6, S. 260 ff. 3 A. Stümper, a. a. O. 4 Marx/Engels, „Manifest der Kommunistischen Partei“, in: Werke, Bd. 4, Berlin 1972, S. 464. 5 Vgl. H. Harrland, Imperialismus als Quelle des Verbrechens, Berlin 1972, S. 85 ff. 6 Dokumente der Konferenz der kommunistischen und Arbeiterparteien Europas, Berlin 1976, S. 23. 7 R. Wassermann, „Gewaltkriminalität und Rechtspolitik“, in; Gewaltkriminalität und Erpressung, Hamburg 1975, S. 29 f. 8 Ebenda, S. 29. 9 K. Hillermeier, „Schutz für gesetzestreue Bürger“, Bayem-kurier (München) vom 19. März 1977, S. 5. 10 Wassermann, a. a. O. 11 Vgl. dazu Gewaltkriminalität und Erpressung, a. a. O., S. 9 ff. 12 K. Hillermeier, a. a. O. 13 Vgl. Aktuelle Informationen aus Politik und Wirtschaft des IPW 1977, Heft 16, S. 18 ff. 14 Vgl. R. Krüger, „Der Ministerentwurf eines einheitlichen Polizeigesetzes in rechtlicher Ausdeutung und Würdigung“, Die Polizei (Köln/Berlin [West] /Bonn/München) 1976, Heft 3, S. If. 15 Die Welt (Hamburg) vom 11. März 1974. 16 Zur Entstehung und Anwendung von Rechtfertigungsgründen in der Justiz des deutschen Imperialismus vgl. H. Weber, Die bürgerliche Lehre vom „Notstand“ als Mittel zur Rechtfertigung des imperialistischen Terrors, Berlin 1953; L. Frenzel/ H. Weber, Der strafrechtliche Schutz der Persönlichkeit in der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1956, S. 22 ff. 17 Vgl. E. Buchholz/G. Wieland, „Der Fall Weinhold - eine Kette von Rechtsbrüchen der BRD-Justiz“, NJ 1977 S. 22 ff.; vgl. auch G. Wieland, „Rechtswidrige Anmaßung der Strafhoheit durch BRD-Gerichte Nochmals zum Fall Weinhold“, NJ 1977 S. 545 ff. 18 W. I. Lenin, „Prügle, aber nicht zu Tode“, in: Werke, Bd. 4, Berlin 1963, S. 389. Aus dem Alltag des Rechtsstaats der Monopole Menschenhandel mit „Leiharbeitern“ In der BRD gibt es seit dem 7. August 1972 ein Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung Arbeitnehmer-Überlassungs-Gesetz (BGBl. I S. 1393K Es soll wie es in der Begründung des Gesetzentwurfs hieß „die arbeitsrechtliche und soziale Stellung des Leiharbeitnehmers sichern“. Das Funktionärsorgan der IG Metall der BRD, „Der Gewerkschafter“, hat in seiner September-Ausgabe 1977 untersucht, wie es um die Anwendung dieses Gesetzes bestellt ist. Dabei zeigt sich, daß es ein unberührtes Dasein in Aktenschränken führt. Skrupelloser denn je betreiben die „Unternehmer“ das Geschäft mit der Ware Arbeitskraft. Und neuerdings, in Zeiten der Massenarbeitslosigkeit, gibt es einen regelrechten Menschenhandel, der „Verleihfirmen“ von Arbeitskräften ebenso wie den „Ausleih“-Bossen riesige Profite sichert. „Beim Inkrafttreten des Arbeitnehmer-Überlassungs-Gesetzes sind Ver- und Entleiher vielfach auf Werkver- träge ausgewichen. Juristisch ausgedrückt schuldet ein Unternehmer bei einem Werkvertrag die Herstellung eines Werkes oder einen durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführenden Erfolg (§ 631 BGB). Nun gibt es sicherlich Werkverträge, bei denen der juristische Anspruch und die Wirklichkeit übereinstimmen. Doch beim überwiegenden Teil handelt es sich um illegale Arbeitnehmerüberlassungen“, schreibt das Blatt. Immer mehr und immer obskurere Firmen drängen sich als „Verleiher“ in dieses Geschäft. Allein in Köln haben 29 Firmen mit offiziellen Genehmigungen ihren Sitz. Selbst kriminelle Elemente beteiligen sich am großen Fischzug. So ist bekannt, daß Mitglieder der ehemaligen „Pudelbande“, die zur Prominenz der Kölner Unterwelt zählten und Anfang der sechziger Jahre wegen eines „Millionendings“ auf der Anklagebank saßen, in das Verleihgeschäft eingestiegen sind. Zu Zehntausenden bieten solche Arbeitskräfteverleiher sog. Zeitarbeitskräfte an über Annoncen angeworben, in denen „mutige Männer“ gesucht werden, die zu „flexibler Disponibilität“ bereit sind, oder auf andere Weise;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 595 (NJ DDR 1977, S. 595) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 595 (NJ DDR 1977, S. 595)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung auf der Grundlage der objektiven Beweisläge, das bisherige operativ-taktische Vorgehen einschließlich der Wirksamkeit der eingesetzten Kräfte und Mittel sowie der angewandten Methoden. Der ist eine wichtige Grundlage für die Bestimmung des Umfangs der Beweisführung in jedem einzelnen Operativ-Vor gang. Entsprechend den Tatbestandsanforderungen ist die Beweisführung im Operativ Vorgang sowie im Ermittlungsver fahren so zu organisieren, daß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden. Schwerpunkte bleiben dabei die Aufklärung der Art und Weise der Tatausführung vor genommen wird;. Der untrennbare Zusammenhang zwischen ungesetzlichen Grenzübertritten und staatsfeindlichem Menschenhandel, den LandesVerratsdelikten und anderen Staatsverbrechen ist ständig zu beachten. Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und wirksame Verhindern von Handlungen fedridlich-negativer Kräfte, die zu Beeinträchtigungen der Sichertieit und Ordnung an in den Objekten Staatssicherheit führen können.

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