Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 593

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 593 (NJ DDR 1977, S. 593); Neue Justiz 17/77 593 Staat und Recht im Imperialismus Gewaltkriminalität und Strafpolitik in der BRD Prof. Dr. sc. HANS WEBER, Leiter des Lehrstuhls Strafrecht und Strafprozeßrecht an der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR Ob ein Gesellschaftssystem menschlich ist oder nicht, zeigt sich vor allem darin, ob es in der Lage ist, die Beziehungen zwischen dem einzelnen und der Gesellschaft sowie der Menschen untereinander so zu gestalten, daß sie immer mehr vom Miteinander, von kameradschaftlicher Zusammenarbeit und gegenseitiger Hilfe geprägt sind, oder ob es bestimmt ist durch die Wolfsgesetze der Ausbeutung, des Krieges aller gegen alle. Ein wichtiger Gradmesser dafür ist, wie es ein Gesellschaftssystem, sein Staat und seine Rechtsordnung verstehen, die Menschen vor der Geißel der Kriminalität zu bewahren, oder ob diese in immer stärkerem Maße die Sicherheit, ja die Existenz der Menschen bedroht. Zur Entwicklung der Gewaltkriminalität Nach der Eigentumskriminalität, die drei Viertel aller statistisch registrierten Straftaten ausmacht, rangiert die Gewaltkriminalität in der BRD wie auch in anderen imperialistischen Staaten an einem der vorderen Plätze. So weist die polizeiliche Kriminalstatistik der BRD für das Jahr 1976 folgende Gewaltdelikte aus:1 Mord und Totschlag (einschl. Versuch) 2 785 Gefährliche und schwere Körperverletzung 49 768 Vorsätzliche leichte Körperverletzung 71 090 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer 19 466 Vergewaltigung 6 979 Mißhandlung von Kindern 1 756 Sachbeschädigung. 217 313 insgesamt: 369157 Die Anzahl der Gewaltdelikte macht 12 Prozent der Gesamtkriminalität aus. Hinzu kommen noch andere Gewalttaten, die in den Deliktsgruppen Straftaten gegen die persönliche Freiheit (33 477), Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (47 092) oder schwerer Diebstahl (1 055 761) enthalten sind. In den vergangenen 12 Jahren wuchs in der BRD die Gewaltkriminalität fast dreimal so schnell wie die Kriminalität insgesamt.2 Die Zahl der Morde und Totschlagsdelikte stieg von 918 im Jahre 1954 auf 2 785 im Jahre 1976 (300,5 Prozent), die der Vergewaltigungen im gleichen Zeitraum von 4 340 auf 6 979 (160,8 Prozent). Festgestellt wird eine zunehmende Tendenz zur Verrohung und Brutalisierung. An der Zuwachsrate sind in besonders hohem Maße Jugendliche und Heranwachsende beteiligt.3 Auffällig ist die enge Verbindung der Gewaltkriminalität mit der Eigentumskriminalität bzw. die Begehung solcher Delikte mit dem Ziel persönlicher Bereicherung. Die Gewaltkriminalität fordert vor allem von den werktätigen Menschen immer größere Opfer. Sie sind vor der Gewaltkriminalität weniger geschützt als Angehörige der Ausbeuterklasse, die sich in erheblichem Maße den Schutz von Leben, Gesundheit und Eigentum erkaufen können. Die Flut der Gewaltkriminalität ist das notwendige Ergebnis der Deformierung der menschlichen Beziehungen durch das imperialistische Gesellschaftssystem, das „kein anderes Band zwischen Mensch und Mensch übriggelassen (hat), als das nackte Interesse, als die gefühllose ,bare Zahlung1“ A Der Erfolg um jeden Preis auch den der An- wendung von Gewalt wird im imperialistischen Gesellschaftssystem immer mehr zur Leitidee. Die Gewalt wird zu etwas Selbstverständlichem, ja in gewissem Umfang zu etwas Normalem, das dem Wesen der menschlichen Persönlichkeit zugerechnet wird. Gewaltanwendung oder Androhung von Gewalt verflechten sich immer enger mit den „regulären“ imperialistischen Geschäftspraktiken. Der imperialistische Staat greift selbst immer häufiger zur Gewalt. Aggressionskriege, Rassenhaß, Verherrlichung und Unterstützung faschistischer Regimes und des Kolonialismus tragen wesentlich dazu bei, die Gewalt als etwas Normales darzustellen und zu rechtfertigen.3 Verschleierung der Kriminalitätsursachen Wegen der großen Zahl, der Tendenz zur Brutalisierung und den in dieser Kriminalität liegenden Gefahren für Leben und Gesundheit finden Entwicklung und Bekämpfung der Gewaltkriminalität große Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit. Immer besorgter wird in der BRD die Frage gestellt, worauf das stürmische Anwachsen der Gewaltkriminalität zurückzuführen ist und was die Herrschenden und ihr Staat zu tun gedenken, um die Menschen wirksam vor dieser immer mehr anschwellenden Welle von Gewalt zu schützen. Die Gewaltkriminalität ist daher ein wichtiges Thema strafpolitischer Betrachtungen und Gegenstand von Forderungen an die Strafgesetzgebung und Rechtsprechung. Die dabei vertretenen kriminalpolitischen Positionen sind nicht nur für die Gewaltkriminalität von Bedeutung. Oft wird der Gegenstand der Gewaltkriminalität nur deshalb gewählt, weil sich hier gesellschaftliche Zusammenhänge eher als z. B. bei der Eigentums- oder Wirtschaftskriminalität verdunkeln lassen und weil versucht werden kann, die Kriminalität als „allgemeinmenschliche“ Erscheinung und das Strafrecht als ein von Klassen und Gesellschaftssystemen unabhängiges Instrumentarium darzustellen. Dabei ist nicht zu übersehen, daß das Ansteigen der Gewaltkriminalität von einer Reihe Autoren zum Anlaß genommen wird, um reaktionäre rechtspolitische Forderungen zu begründen. Wie ernst es mit der Sorge um die Bekämpfung der Gewaltkriminalität ist, muß in erster Linie daran gemessen werden, ob und wie gründlich ihre Wurzeln aufgedeckt und welche Schlußfolgerungen daraus abgeleitet werden. Die kommunistischen und Arbeiterparteien Europas haben auf der Berliner Konferenz am 29. und 30. Juni 1976 festgestellt, daß die Krise des Imperialismus „von Erscheinungen des moralischen Verfalls“ begleitet wird.6 Zu diesen Erscheinungen gehört auch die zunehmende Kriminalisierung aller Bereiche des gesellschaftlichen Lebens. In der offiziellen Diskussion zur Gewaltkriminalität in der BRD vermag man aber nicht, sich zu dieser Erkenntnis der tieferen Wurzeln des Kriminalitätsgeschehens durchzuringen. Es fehlt durchaus nicht an gesellschaftskritischen Äußerungen. So schreibt z. B. der Präsident des Oberlandesgerichts Braunschweig, R. Wassermann : „Nicht vergessen werden dürfen auch die Herrschaftsverhältnisse, die sozialen und politischen Strukturen in einer Gesellschaft, die den Erfolg anbetet, ohne danach zu fragen, wie er zustande gekommen ist, und die schnelle, einfache Lösungen komplizierteren vorzieht.“/ Er leitet allerdings aus dieser Erkenntnis keinerlei Schlußfolgerungen für die Veränderung dieser Gesellschaft oder wenigstens für die Beschränkung ihrer Auswüchse ab. Statt dessen warnt er davor, „nach einem Alleinverantwortlichen für die ,Brutalisierung der modernen Welt“ zu suchen“3 und wertet damit seine zuerst getroffenen Feststellungen wieder ab.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 593 (NJ DDR 1977, S. 593) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 593 (NJ DDR 1977, S. 593)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge sorgfältig vorzubereiten, die Anzahl der einzuführenden ist stets in Abhängigkeit von den konkreten politisch-operativen Erfordernissen und Bedingungen der Bearbeitung des Operativen Vorganges festzulegen, die ist so zu gestalten, daß sie die besondereGesellschaftsgefährlichkeit dieser Verbrechen erkennen. Weiterhin muß die militärische Ausbildung und die militärische Körperertüchtigung, insbesondere die Zweikanpf-ausbildung, dazu führen, daß die Mitarbeiter in der Lage sind, sich den Zielobjekten unverdächtig zu nähern und unter Umständen für einen bestimmten Zeitraum persönlichen Kontakt herzustellen. Sie müssen bereit und fähig sein, auf der Grundlage und in Durchführung der Beschlüsse der Parteiund Staatsführung, der Verfassung, der Gesetze und der anderen Rechtsvorschriften der und der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, festzulegen; bewährte Formen der Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen und die sich in der Praxis herausgebildet haben und durch die neuen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung Staatssicherheit und der НА dem weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Zur Durchsetzung der Gemeinsamen Anweisung psGeh.ffä lstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, defür Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Deutschen Volkspolizei über die materiell-technische Sicherstellung des Vollzuges der Strafen mit Freiheitsentzug und der Untersuchungshaft -Materiell-technische Sicherstellungsordnung - Teil - Vertrauliche Verschlußsache Untersuchungshaftvollzug in der Deutschen Demokratischen Republik Geheime Verschlußsache öStU. StrafProzeßordnung der Deutschen Demo gratis chen Republik Strafvollzugs- und iedereingliederun : Strafvöllzugsordnung Teil Innern: vom. iSgesetzih, der Passung. des. Ministers des. Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit und findet in den einzelnen politischoperativen Prozessen und durch die Anwendung der vielfältigen politisch-operativen Mittel und Methoden ihren konkreten Ausdruck.

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