Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 581

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 581 (NJ DDR 1977, S. 581); Neue Justiz 17/77 581 Die persönlichkeitsbildende Rolle des sozialistischen Arbeitsrechts Prof. Dr. WERA THIEL, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin Das neue Arbeitsgesetzbuch ist Ausdruck der Verantwortung der Werktätigen für eine hohe Effektivität und Qualität der Arbeit, ihrer sozialen Sicherheit in wesentlichen Arbeits- und Lebensbereichen sowie des Entwicklungsstandes ihrer demokratischen Mitgestaltung. Bereits in der öffentlichen Diskussion über den Entwurf hat sich gezeigt, daß das neue AGB bessere Voraussetzungen für eine breite Wirksamkeit des gesamten Arbeitsredits schafft und damit in qualitativ höherem Maße zur Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten beitragen wird. Davon zeugen z. B. die vielfältigen Initiativen, schöpferischen Leistungen und neuen Einsichten, die die Diskussion in den Arbeitskollektiven bewirkt hat. Sie hat bewiesen, daß das Ringen der Werktätigen um höhere Arbeitsergebnisse, um die ständige Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen erfolgreicher ist, wenn es sich auf der Grundlage zunehmender Einsichten in das Wesen des sozialistischen Rechts sowie konkreter Kenntnisse über ihre Rechte und Pflichten vollzieht. Die den Mechanismus der gesamten sozialistischen Rechtsordnung charakterisierende Erscheinung, daß die Wirksamkeit des Rechts bereits im Prozeß der Rechts-schöpfüng beginnt, hat sich für das sozialistische Arbeitsrecht in überzeugender Weise bestätigt. Sowohl das Zustandekommen als auch die inhaltliche Gestaltung des AGB bieten günstige Voraussetzungen dafür, daß es seinem rechtspolitischen Anliegen entsprechend verwirklicht wird und damit gleichzeitig aktiven Einfluß auf die Persönlichkeitsbildung der Werktätigen ausübt. Zum Prozeß der Persönlichkeitsbildung Die Herausbildung harmonisch entwickelter, allseitig gebildeter, in sozialistischen Kollektivbeziehungen schöpferisch tätiger und verantwortungsbewußt handelnder Persönlichkeiten ist Ziel des Kampfes der Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten. In der sozialistischen Gesellschaft wird die „volle Entwicklung der menschlichen Herrschaft über die Naturkräfte, die der sogenannten Natur sowohl wie seiner eigenen Natur“,1 angestrebt und den jeweiligen Bedingungen entsprechend mit jedem Schritt bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in höherer Qualität verwirklicht. Aus den objektiven Erfordernissen jeder Entwicklungsetappe des Sozialismus ergeben sich konkrete Anforderungen an die Qualität und die Eigenschaften der Persönlichkeit und werden neue Möglichkeiten und Voraussetzungen der Persönlichkeitsbildung wirksam. Die gesellschaftliche Höherentwicklung ist nur durch die bewegende, vorwärtsführende Kraft der in sozialistischen Gemeinschaftsbeziehungen geformten Persönlichkeit möglich und führt gleichzeitig zu deren eigener Höherentwicklung. „In dem Akt der Reproduktion selbst“, schrieb Karl Marx, „ändern sich nicht nur die objektiven Bedingungen, z. B. aus dem Dorf wird Stadt, - aus der Wildnis gelichteter Acker etc., sondern die Produzenten ändern' sich, indem sie neue Qualitäten aus sich heraus setzen, sich selbst durch die Produktion entwickeln, umgestalten, neue Kräfte und neue Vorstellungen bilden, neue Verkehrsweisen, neue Bedürfnisse und neue Sprache.“2 Dieser Prozeß vollzieht sich jedoch nicht spontan. Er zeitigt nur dann die objektiv notwendigen und gesellschaftlich geforderten Resultate, wenn er ständig durch alle vorhandenen Möglichkeiten der Bewußtseinsbildung beein- flußt und gefördert wird. Äußere Bedingungen, mögen sie noch so günstig sein, führen nicht automatisch zu sozialistischem Bewußtsein, zu sozialistischen Haltungen und Verhaltensweisen. Da sich die Persönlichkeit in einer Einheit von Bewußtsein, Tätigkeit und Verhalten darstellt, sind alle Bedingungen und Einflußfaktoren, die Bewußtsein, Tätigkeit und Verhalten determinieren, bedeutsam so auch das sozialistische Recht. Seine persönlichkeitsbildende Rolle äußert sich in seiner gesamten Wirkungsweise. Nicht die bloße Existenz der Rechtsnorm, auch wenn diese noch so progressiv gestaltet ist, formt gewissermaßen von sich aus sozialistische Persönlichkeiten; vielmehr geschieht dies durch die Verwirklichung der Rechtsnorm im Handeln und Verhalten des Menschen und die dadurch erzeugte Orientierung auf das gesellschaftlich Notwendige und Geforderte. Da alles, was den Menschen zur Persönlichkeit werden und als Persönlichkeit handeln läßt, durch seinen Kopf hindurch muß, kommt der Einheit von Rechtssetzung und Rechtsverwirklichung sowie der Rechtserziehung große Bedeutung bei der Bewußtseinsentwicklung zu. Weil das Recht nur wirksam wird, wenn es über Bewußtsein und Verhalten der Menschen zur Realität gelangt, gestaltet es nicht nur gesellschaftliche Beziehungen schlechthin, sondern die Persönlichkeit selbst. Bewußtseinsbildende Rolle der Arbeit Die persönlichkeitsbildenden Potenzen des Arbeitsrechts werden auf Grund der Spezifik seines Regelungsgegenstandes noch verstärkt. Das wird vor allem an der Ausgestaltung des Grundrechts auf Arbeit im AGB deutlich. Das Recht auf Arbeit wurde in Konkretisierung und qualitativer Erweiterung des Art. 24 der Verfassung nicht als ein Recht unter anderen, sondern als das grundlegende Recht des Menschen auf Selbstverwirklichung entsprechend dem gesellschaftlichen Entwicklungsstand und entsprechend der Funktion und dem Ziel der Arbeit ausgestaltet: „Sie ist die erste Grundbedingung alles menschlichen Lebens, und zwar in einem solchen Grade, daß wir in gewissem Sinn sagen müssen: Sie hat den Menschen selbst geschaffen.“ 3 Die Arbeit hat den Menschen geschaffen aber erst unter sozialistischen Eigentums- und Machtverhältnissen ist sie wirkliche Grundbedingung seiner weiteren Entfaltung, seiner eigenen Verwirklichung. Ihr sozialistischer Charakter und dessen qualitative Entwicklung bewirken, daß sich die neuen Wesenszüge des Menschen vorrangig im Arbeitsprozeß herausbilden. Hier entwickeln sich gegenseitige Hilfe und kameradschaftliche Zusammenarbeit, Verantwortungsbewußtsein, politisches Engagement und Bildungsbereitschaft; hier werden Erfahrungen gesammelt, Fähigkeiten entwickelt und Charaktereigenschaften ausgebildet, die auch die Beziehungen in anderen Sphären des gesellschaftlichen Lebens weitgehend bestimmen. Es ist erwiesen, daß wachsende Sachkunde, hohe Qualifikation und umfangreiche Verantwortung im Rahmen der Erfüllung der Arbeitsaufgabe und bei der Ausgestaltung des Arbeitsrechtsverhältnisses überhaupt, die gesellschaftliche Stellung und Entfaltung der Persönlichkeit unmittelbar beeinflussen. Das gesamte Arbeitsrecht hat mit der Realisierung seiner Aufgaben Einfluß auf die sozialistische Persönlichkeit. Der durch das Arbeitsrecht, besonders durch das AGB, geforderte und geförderte Beitrag;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 581 (NJ DDR 1977, S. 581) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 581 (NJ DDR 1977, S. 581)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung im Strafverfahren in: Justiz MüIle ranowsky Willamowski Rationelle rfahrensweise und Beschleunigung des Strafverfahrens -wichtiges Anliegen der - Novelle in: Justiz Mühlbe rge Gewährleistung des Rechts auf Mitwirkung im Strafverfahren durch das Untersuchungsorgan verfolgt das Ziel, objektiv alle beund entlastenden Umstände zur Straftat gleichermaßen festzustellen und die gerechte Beurteilung der Tat und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sowie die Beantragung eines Haftbefehls gegen den Beschuldigten jederzeit offiziell und entsprechend den Vorschriften der begründet werden kann. Da die im Verlauf der Bearbeitung von Ernittlungsverfähren des öfteren Situationen zu bewältigen, welche die geforderte Selbstbeherrschung auf eine harte Probe stellen. Solche Situationen sind unter anderem dadurch charakterisiert, daß es Beschuldigte bei der Durchführung von Befragungen und Vernehmungen, der Sicherung von Beweismitteln und der Vernehmungstaktik, zusammengeführt und genutzt. Die enge und kameradschaftliche Zusammenarbeit der Hauptabteilung mit dem Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Plache, Pönitz, Scholz, Kärsten, Kunze Erfordernisse und Wege der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit im gesamtgesellschaftlichen und gesamtstaatlichen. Prozeß der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen eine große Verantwortung. Es hat dabei in allgemein sozialer und speziell kriminologischer Hinsicht einen spezifischen Beitrag zur Aufdeckung.

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