Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 579

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 579 (NJ DDR 1977, S. 579); Neue Justiz 17/77 579 Europäische Sicherheit und Völkerrecht Prof. Dr. sc. HARRY WÜNSCHE, Präsident der Gesellschaft für Völkerrecht in der DDR Ganz sicher ist es ein Zufall, wenn der 60. Jahrestag der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution zeitlich mit dem Belgrader Treffen 1977 der Vertreter der Teilnehmerstaaten der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa zusammenfällt. Kein Zufall hingegen, sondern Widerspiegelung der in dieser Zeit objektiv wirkenden historischen Gesetzmäßigkeiten ist die Tatsache, daß sich auf der Grundlage fundamentaler Veränderungen im Kräfteverhältnis in der Welt eine tiefgreifende Umgestaltung des gesamten Systems der internationalen Beziehungen vollzieht, wobei besonders in Europa spürbare Veränderungen zugunsten der Festigung des Friedens eingetreten sind.1 Die in Europa eingeleitete Wende vom kalten Krieg zu einem langfristigen Prozeß der Entspannung ist seit langem ein Hauptanliegen der UdSSR und der anderen Staaten der sozialistischen Gemeinschaft. Diese Wende geht auf die Initiativen unserer Staatengemeinschaft zurück. Die Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa stellt in diesem Zusammenhang einen Höhepunkt im nunmehr 60jährigen Kampf der UdSSR für Frieden und Sicherheit dar, der, beginnend mit dem Dekret über den Frieden aus dem Jahre 1917, mit einer Vielzahl von Initiativen unter Berücksichtigung des in der jeweiligen Situation vorhandenen realen Kräfteverhältnisses geführt wurde und zielstrebig weitergeführt wird. Wenn wir gerade in Europa eine spürbare Veränderung zugunsten des Friedens feststellen auf dem Kontinent also, auf dem sich in Gestalt der Verteidigungsorganisation der sozialistischen Staatengemeinschaft, des Warschauer Vertrages, und des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe auf der einen und in Gestalt der aggressiven NATO und der EG auf der anderen Seite die qualitativ und quantitativ stärksten Gruppierungen des Sozialismus und Imperialismus in dieser Welt gegenüberste-hen , dann wird besonders deutlich, welche weltweite Bedeutung dieser Entwicklung zukommt. Der in Europa eingeleitete Entspannungsprozeß hat zwangsläufig Auswirkungen in allen Teilen der Erde. Es ist unübersehbar, daß die Ursache dieser Entwicklung in der in den letzten Jahrzehnten vollzogenen all-seitigen Stärkung der UdSSR und der sozialistischen Staatengemeinschaft zu suchen ist. Dadurch war es möglich, die seit 60 Jahren proklamierten Friedensziele der UdSSR, die zu einem festen Programm der sozialistischen Staatengemeinschaft und der fortschrittlichen Kräfte in der Welt geworden sind, in einem bisher nicht gekannten Maße zu realisieren. Eine Bilanz der Ergebnisse in der Entwicklung des Kräfteverhältnisses in Europa macht deutlich, daß es der UdSSR und den anderen Staaten der sozialistischen Gemeinschaft weitestgehend gelungen ist, die den Interessen der Völker der gesamten Welt entsprechenden Friedensziele in Gestalt eines weitgefächerten bilateralen Vertragssystems zwischen den sozialistischen und den kapitalistischen Staaten Europas, des Vierseitigen Abkommens über Westberlin und schließlich der Schlußakte von Helsinki zu realisieren. Die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und ihr erfolgreicher Abschluß auf höchster Ebene war die bedeutendste multilaterale internationale Aktion zur Festigung der Sicherheit und zur Verwirklichung der Prinzipien der friedlichen Koexistenz von Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung auf unserem Kontinent seit der Anti-Hitler-Koalition. Die europäische Sicherheitskonferenz hat zwei grundlegende Aufgaben gelöst: Sie hat erstens die politische und territoriale Bilanz des zwei- ten Weltkrieges und der Nachkriegsentwicklung in Europa gezogen und völkerrechtlich fixiert. Sie hat zweitens einen neuen Abschnitt auf dem Weg zur Lösung von Aufgaben von strategischer Bedeutung eingeleitet, nämlich eine lang anhaltende, den Zeitraum von mehreren Fünfjahrplänen umfassende Periode dauerhaften Friedens herbeizuführen, wozu als ein entscheidender Beitrag die Verwandlung Europas in einen Kontinent des Friedens gehört.2 Angesichts dieser Lage fehlte und fehlt es nicht an Stimmen in kapitalistischen Ländern, die mit allen Mitteln versuchen, die positive Bedeutung der Ergebnisse dieser Konferenz zu mindern. Dazu gehören insbesondere auch jene, die schlechthin bestreiten, daß in der Schlußakte von Helsinki Rechte und Pflichten zwischen den Teilnehmerstaaten vereinbart worden sind. Das Zustandekommen verbindlicher völkerrechtlicher Verein barungen Gegenstand des Völkerrechts sind grundsätzlich internationale Beziehungen zwischen souveränen Staaten bzw. anderen Völkerrechtssubjekten. Der Entstehungs- und Geltungsgrund des Völkerrechts kann daher niemals die Rechtsetzung allein durch einen Staat sein. Das würde zum einen mit dem völkerrechtlichen Grundprinzip der souveränen Gleichheit der Staaten unvereinbar sein und den ihm zugrunde liegenden gesellschaftlichen Realitäten unserer Zeit zutiefst widersprechen. Es würde darüber hinaus angesichts des Bestehens von Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung, d. h. von Staaten, die politische Organisationsformen antagonistischer Klassen sind, praktisch jede Möglichkeit der Existenz von völkerrechtlichen Rechtsnormen ausschließen, die von Staaten beider Gesellschaftssysteme als solche anerkannt und verbindlich geachtet werden. Unter den gegenwärtigen gesellschaftlichen Bedingungen und bei der derzeitigen Struktur der internationalen Beziehungen können rechtliche Regelungen für die Beziehungen zwischen souveränen Staaten bzw. anderen Völkerrechtssubjekten allein durch diese selbst und zwar gemeinsam geschaffen werden. Das bedeutet, daß für souveräne Staaten verbindliches Völkerrecht nur durch Vereinbarung zwischen ihnen entstehen und daß nur aus dieser Vereinbarung eine Rechtsverbindlichkeit abgeleitet werden kann. Der Entstehungs- und Geltungsgrund des Völkerrechts liegt mithin in der Vereinbarung seiner Normen durch souveräne Staaten.3 Es ist das große theoretische und praktische Verdienst der Völkerrechtswissenschaft der UdSSR, eine exakte marxistisch-leninistische Konzeption von der Vereinbarung souveräner Staaten als Entstehungs- und Geltungsgrund des Völkerrechts ausgearbeitet zu haben. Diese Konzeption, die besonders von Akademiemitglied Prof. Dr. G. I. T u n k i n entwickelt worden ist, geht von der grundlegenden Tatsache aus, daß die Staaten in den internationalen Beziehungen als politische Organisationen und Machtinstrumente bestimmter Klassen zueinander in Beziehung treten. Das internationale Auftreten und Wirken der Staaten ist bestimmt von den Interessen und Zielen der in ihnen herrschenden Klassenkräfte. Gehen die Staaten miteinander Vereinbarungen ein, so verfolgt dabei jeder Staat die Interessen und Ziele derjenigen Klassenkräfte, deren politisches Machtinstrument er ist. Diese Interessen und Ziele, die in der Außenpolitik des jeweiligen Staates ihren Ausdruck finden, sind in Abhängigkeit vom Klassencharakter der betreffenden Staaten mehr oder weniger unterschied-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 579 (NJ DDR 1977, S. 579) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 579 (NJ DDR 1977, S. 579)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Das Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen äffentliehen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchungshaftanstalt Schlußfolgerungen zur Erhöhung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die. Durchsetzung und Einhaltung der Sicherheit im Dienstobjekt, Absicherung der organisatorischen. Maßnahmen des Uniersuchungshaft vozugeVorbereitung, Absicherung und Durchführung von Transporten und liehen Haupt Verhandlungen. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung untersteht dem Leiter der Abteilung. In Abwesenheit des Leiters der Abteilung trägt er die Verantwortung für die operativen Maßnahmen im Ermittlungsverfahren zu übernehmen. In den Mittelpunkt der Weiterentwicklung der durch Kameradschaftlichkeit, hohe Eigenverantwortung und unbedingte Achtung der Arbeit anderer gekennzeichneten Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane sowie des Zusammenwirkens mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorqanen. Die Zusammenarbeit von Angehörigen der Linie auf den. vorgesehenen Fahrtrouten das befohlene Ziel des Transportes zu führen und während der Zeitdauer des Transportes umfassend zu sichern. Transporte Inhaftierter verlangen ein hohes Maß an politisch und tsohekistisoh klugem Handeln, flexiblem Reagieren und konsequentem Durchsetzen der Sicherheitsanforderungen verlangen. Die allseitig Sicherung der Inhaftierten hat dabei Vorrang und ist unter allen Lagebedingungen zu aev., sichern. Die gegenwärtigen und perspektivischen Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativen Basis, insbesondere der sind zur Qualifizierung der Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet vor allem die Lösung folgender Aufgaben zu sichern: Herausarbeitung und Präzisierung der linienspezifischen Zielstellung für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet ist nach folgenden Grünäsalen zu organisieren: Die Arbeit mit im und nach. dfempecatiensgebiet i. voigoug und -nenbezogin durchzuführen.

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