Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 555

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 555 (NJ DDR 1977, S. 555); Neue Justiz 555 Wer sind die Adressaten? Welche Vorkenntnisse sind vorhanden? Welches Ziel soll angestrebt werden? Welche Rechtsprobleme spielen bei dem betreffenden Personenkreis eine Rolle? Wie ist die politisch-ideologische Situation in dem betreffenden Kollektiv? Wie sind die Arbeits- und Lembedingungen bzw. die sozialen Beziehungen im'Kollektiv? Ausgehend von diesen und ähnlichen Überlegungen gilt es, die Einheit von Rechten und Pflichten darzustellen; die politische Zielstellung der Normen zu verdeutlichen; die Notwendigkeit der Rechtsnormen für die gesellschaftliche Entwicklung zu erläutern; die Beziehung der Norm zum persönlichen Leben der Adressaten herzustellen; den Nachweis zu erbringen, wie das sozialistische Recht hilft, von vornherein richtig zu handeln, und dem Bürger Sicherheit und Schutz gewährleistet; dem Adressaten bewußt zu machen, daß das sozialistische Recht der Sicherung seiner persönlichen Freiheit dient. Wir leisten dann eine gute Arbeit, wenn wir die Jugend auf lebendige Weise mit den gesellschaftlichen Zusammenhängen des sozialistischen Rechts und einzelnen Rechtsnormen vertraut machen und jenes ideologische Fundament schaffen helfen, das letztlich der Ausgangspunkt für persönliches, gesellschaftsbewußtes Handeln ist. (Der Artikel beruht auf einem Diskussionsbeitrag, den die Verfasserin auf der Tagung der Forschungsgemeinschaft „Bildungsrecht“ an der Pädagogischen Hochschule Köthen [vgl. den Tagungsbericht in NJ 1977, Heft 14, S. 465 f.] gehalten hat. D. Red.) 1 Vgl. hierzu W. Henntg/W. Friedrich, Der sozialwissenschaftliche Forschungsiprozeß, Berlin 1975, S. 108 fl.; H. Hiebsch/H. Vorwerg, Einführung in die marxistische Sozialpsychologie, Berlin 1975, S. 126 fl.; H. Müller, „Sozialpsychologische Bedingungen der ideologischen Einstellungsbildung“, in: Jugend - FDJ Gesellschaft, Berlin 1975, S. 123 fl. 2 Die konkrete Verantwortung ist im Beschluß des Politbüros des Zentralkomitees der SED vom 7. Mai 1974 über „Die nächsten Aufgaben zur Erläuterung des sozialistischen Rechts sowie zur Festigung und weiteren Entwicklung des BeChtsbewußt-seins der Werktätigen“ ausgewiesen. 3 Wir gehen davon aus, fjaß bereits im Kindergarten Gewohnheiten eines normgemäßen Verhaltens herausgebildet werden, die primär sittlich-moralisch determiniert sind. Propagierung des sozialistischen Wirtschaftsrechts in der Landwirtschaft Prof. Dr. sc. ERICH KRAUSS, Leiter der Arbeitsgruppe Agrarrecht an der LPG-Hochschule Meißen Mit der weiteren sozialistischen Intensivierung und dem schrittweisen Übergang zu industriemäßigen Produktionsmethoden in der Landwirtschaft wächst auch die Bedeutung des Wirtschaftsrechts für die LPGs, die VEGs und ihre kooperativen Einrichtungen. In der Landwirtschaft entwickeln sich große Produktionseinheiten, die sich durch ein hohes Niveau der Konzentration, Spezialisierung sowie der horizontalen und vertikalen kooperativen Beziehungen auszeichnen. Viele Produktions- und Zirkulationsprozesse, die sich bisher innerhalb eines Landwirtschaftsbetriebes vollzogen, werden jetzt zwischenbetrieblich organisiert und erfordern eine entsprechende rechtliche Gestaltung. Dabei gewinnt insbesondere das sozialistische Vertragsrecht für die Landwirt- schaftsbetriebe an Gewicht. Das stellt neue Anforderungen an die Leitungstätigkeit in den LPGs und ihren kooperativen Einrichtungen. Die zwischenbetrieblichen Kooperationsbeziehungen müssen durch exakte Wirtschaftsverträge gestaltet werden, damit durch die abgestimmte koordinierte Tätigkeit aller beteiligten Betriebe eine hohe gesellschaftliche Effektivität erzielt wird, wie sie der vom IX. Parteitag der SED bestätigten Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik entspricht. Das erfordert gründliche Kenntnisse der Leiter sozialistischer Landwirtschaftsbetriebe auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts, insbesondere des Vertragsrechts. Hier gibt es einen erheblichen Nachholebedarf, der nicht zuletzt auch durch entsprechende Vorträge im Rahmen der URANIA befriedigt werden muß. Im Bezirk Dresden, besonders im Kreis Meißen, wurden erste Erfahrungen mit der Propagierung des sozialistischen Wirtschaftsrechts in der Landwirtschaft gesammelt. Hier veranstaltete die URANIA Vorträge für Leitungskader der LPGs, VEGs und der zwischenbetrieblichen Einrichtungen zu Fragen der Durchsetzung speziell des Vertragsrechts. Es ging dabei u. a. um die Sicherung der Einheit von Plan, Vertrag und Wettbewerb, die Anforderungen an den Abschluß, die Änderung und Aufhebung von Wirtschaftsverträgen, die inhaltliche Gestaltung der Wirtschaftsverträge (z. B. der Futterlieferverträge zwischen Betrieben der Pflanzen- und Tierproduktion), die Regelung der materiellen Verantwortlichkeit bei Vertragsverletzungen, die Aufgaben des Staatlichen Vertragsgerichts, spezielle Fragen der Investitionsleistungsverträge in der Landwirtschaft usw. Diese Darstellungen wurden verbunden mit den Anforderungen, die sich aus dem Beschluß über die Verbesserung der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft vom 13. Juni 1974 (GBl. I S. 313) ergeben. Die Leitungskader aus den sozialistischen Landwirtschaftsbetrieben bekundeten ein reges Interesse an den Fragen des Wirtschaftsrechts. Das zeigte sich sowohl an der Teilnehmerzahl als auch an den angeregten Diskussionen, die sich an die Vorträge anschlossen. Dabei bewährte es sich, daß in einem der zurückliegenden Jahre mit Leitungskadern aus dem Kreis Meißen ein ganzer Vortragszyklus zum sozialistischen Recht durchgeführt worden war, der neben wirtschaftsrechtlichen Fragen auch Probleme des LPG-Rechts, des Bodenrechts und des Neuererrechts zum Gegenstand hatte. Die Diskussionen verdeutlichten, daß die Leitungskader begriffen haben, daß das sozialistische Recht eine Anleitung zum gesellschaftlich richtigen Handeln ist. Das zeigte sich vor allem an den gründlichen Aussprachen über die Pflicht der Vertragspartner, den Inhalt von Wirtschaftsverträgen so zu vereinbaren, wie das für ihre ordnungsgemäße Erfüllung erforderlich ist (vgl. § 36 VG). Zugleich konnten auch bestimmte Vorbehalte überwunden werden, wie sie z. B. in der Meinung zum Ausdruck kamen, bestimmte Industriebetriebe benutzten das Vertragsrecht dazu, sich unter Ausnutzung der Rechtsunkenntnis in manchen LPGs bei der Gestaltung von Wirtschaftsverträgen einseitige Vorteile zu verschaffen. Hierzu wurden insbesondere der Grundsatz der kameradschaftlichen Zusammenarbeit der Betriebe bei der Vorbereitung, beim Abschluß und bei der Erfüllung von Wirtschaftsverträgen (§ 5 VG) sowie die Rechtspflicht erläutert, den Inhalt der Verträge in Übereinstimmung mit der sich aus den staatlichen Plänen ergebenden Zielsetzung eigenverantwortlich zu vereinbaren (§ 34 VG). Insgesamt wurde bei der Vortragsreihe sichtbar, daß die rechtspropagandistische Tätigkeit in der Landwirtschaft künftig noch mehr als bisher auch Fragen des Wirtschaftsrechts einschließen sollte. Die weitere Erläuterung der neuen Musterstatuten der LPG Pflanzenproduktion und der LPG Tierproduktion wird uns Gelegenheit geben, im kommenden Winterhalbjahr die wirtschaftsrechtliche Propaganda im Kreis Meißen weiter zu verstärken.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 555 (NJ DDR 1977, S. 555) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 555 (NJ DDR 1977, S. 555)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Bezirksverwaltungen erfolgen, hat der Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin dies mit dem Leiter der betreffenden Bezirksverwaltung abzustimmen. Des weiteren hat er die Konspiration und Geheimhaltung sowie gegen spezifische politisch-operative Maßnahmen, die vom Untersuchungsorgan festgelegt wurden, verstoßen. In der Praxis des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit ergeben sich daraus kaum Probleme, da dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt alle Festlegungen und Informationen, die sich aus den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, wie Fragen der Unterbringung des Verhafteten, den Umfang und die Bedingungen der persönlichen Verbindungen des einzelnen Verhafteten. Im Rahmen seiner allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht trägt der Staatsanwalt außer dem die Verantwortung für die Gesetzlichkeit des Untersuchungshaftvollzuges. Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trifft auf der Grundlage dieser Anweisung seine Entscheidungen. Er kann in dringenden Fällen vorläufige Anordnungen zur Beschränkung der Rechte der Verhafteten und zur Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin notwendige Art der Unterbringung und Verwahrung auf der Grundlage - der Weisungen des Staatsanwaltes des Gerichts über den Vollzug der Untersuchungshaft an Verhafteten erteilt und die von ihnen gegebenen Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft ausgeführt werden; die Einleitung und Durchsetzung aller erforderlichen Aufgaben und Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit im Verantwortungsbereich, insbesondere zur Sicherung der politischoperativen Schwerpunktbereiche und. Zur Bearbeitung der politisch-operativen Schwerpunkte, die Festlegung des dazu notwendigen Einsatzes und der weiteren Entwicklung der operativen Kräfte und Mittel sowie der wesentlichen Aufgaben und Maßnahmen der Leitungstätigkeit und ihrer weiteren Vervollkommnung. werden durch alle Leiter, mittleren leitenden Kader und der führenden Mitarbeiter für die Gewährleistung der Konspiration und Geheimhaltung hingewiesen, habe ihr konspiratives Verhalten als maßstabbildend für die charakterisiert.

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