Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 55

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 55 (NJ DDR 1977, S. 55);  in sonstigen Fällen, in denen sich der Staatsanwalt bei der Leitung des Ermittlungsverfahrens Maßnahmen der Gesetzlichkeitsaufsicht vorbehält. Diese Erfahrungen aus dem Kreis Stendal wurden allen Kreisstaatsanwälten vermittelt, wobei betont wurde, daß es sich hier um eine Orientierung handelt, die sich keinesfalls schematisch auf jeden anderen Kreis übertragen läßt. Inzwischen werden in allen Kreisen die unmittelbaren Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Straftaten zunehmend besser herausgearbeitet und zielgerichtete, mit dem Untersuchungsorgan abgestimmte Maßnahmen zu ihrer Beseitigung ergriffen. Folgende Ergebnisse wurden erreicht: 1. Bei allen Staatsanwälten besteht Klarheit über die Bedeutung der Gesetzlichkeitsaufsicht für die Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung. Es wurde der Standpunkt gefestigt, daß Konzentration der Kräfte und differenzierter Einsatz der spezifischen rechtlichen Mittel erfordern, daß jeder Staatsanwalt seine Verantwortung für die strikte Einhaltung der Gesetzlichkeit konsequent und wirksam wahrnimmt. Die gelegentlich anzutreffende Auffassung, daß die Gesetzlichkeitsaufsicht Sache des Kreisstaatsanwalts sei, wurde überwunden. 2. Die Maßnahmen der Gesetzlichkeitsaufsicht werden in stärkerem Maße als früher dazu genutzt, um die Bewegung der Werktätigen in den Betrieben für die Durchsetzung vorbildlicher Ordnung, Disziplin und Sicherheit wirksam zu unterstützen. Die Staatsanwälte unterbreiten den Kollektiven der Werktätigen Vorschläge, wie sie an der Beseitigung von Gesetzesverletzungen mitwirken können. 3. Systematische Schulungen zur Qualität der Aufsichtsakte und zur besseren Anleitung des Ermittlungsverfahrens helfen den Staatsanwälten, die im Ermittlungsverfahren gegebenen Möglichkeiten für die Gesetzlichkeitsaufsicht zu nutzen. In der Zusammenarbeit der Staatsanwälte mit den Untersuchungsorganen haben sich insbesondere folgende Methoden als vorteilhaft erwiesen: Die Kreisstaatsanwälte nutzen die regelmäßig stattfindenden Beratungen mit den Leitern der Untersuchungsorgane, um hier grundsätzliche Fragen der Herausarbeitung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Straftaten sowie grundsätzliche Fragen der Wirksamkeit der Maßnahmen zu ihrer Beseitigung zu erörtern. Die Herausarbeitung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen und die Entscheidung darüber, ob zu ihrer Beseitigung das Untersuchungsorgan oder der Staatsanwalt Maßnahmen einleitet, sind hingegen Bestandteil der ständigen Anleitung und Kontrolle des Ermittlungsverfahrens durch den Staatsanwalt. In der Regel geschieht das im Rahmen der operativen Anleitung, die in der Mehrzahl der Kreise wöchentlich einmal erfolgt. Wichtig ist, daß diese Aufgabe fest in die Leitungstätigkeit des Kreisstaatsanwalts eingeordnet ist, um eine systematische und zielgerichtete Arbeit in dieser Hinsicht zu gewährleisten. Das konkrete Zusammenwirken mit dem Untersuchungsorgan ist unter Berücksichtigung der jeweils anhängigen Ermittlungsverfahren und Größe des Kreises unterschiedlich gestaltet. Bei Verfahren, in denen die Ermittlungen unter besonderer Anleitung und Kontrolle des Staatsanwalts durchgeführt werden, nimmt der Staatsanwalt auf die Aufklärung der möglichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen direkt Einfluß, gestaltet diese Anleitung kontrollfähig und entscheidet zumeist selbst, ob das Untersuchungsorgan oder er Maßnahmen zur Beseitigung der Ursachen und Bedingungen der Straftat einleitet. In zunehmendem Maße wird die Arbeit am Tatort auch unter dem Aspekt der Beseitigung der unmittelbaren Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Straftaten durcheführt. Beweiserhebliche Fakten in dieser Hinsicht werden möglichst umfassend gesichert. Das erfolgt zumeist durch Fotodokumentationen (z. B. über die Nichtgewährleistung der äußeren Sicherheit, mangelhafte Materiallagerung usw.). Es hat sich bewährt, den entsprechenden Aufsichtsakten solche Unterlagen beizufügen. Sie tragen zur Konkretheit der Aufsichtsmaßnahmen bei und unterstützen das Bestreben der jeweiligen Leiter und Arbeitskollektive, ihre Rechtspflichten konsequent einzuhalten. Bei der Vorbereitung besonders bedeutsamer Aufsichtsakte werden über die im Zusammenhang mit der Straftat aufgedeckten Rechtsverletzungen hinaus ggf. auch diesbezügliche Hinweise aus Maßnahmen des Untersuchungsorgans gemäß § 19 Abs. 1 StPO genutzt, die in der zurückliegenden Zeit ergriffen wurden. Der Staatsanwalt der Stadt Magdeburg nutzt die Übersicht der Volkspolizei über Maßnahmen gemäß § 19 Abs. 1 StPO, auch für seine Öffentlichkeitsarbeit. Insgesamt wurden diese Arbeitsergebnisse erreicht, weil auf der Grundlage der genannten Anweisung des Generalstaatsanwalts die enge, von der Eigenverantwortung jedes Organs durchdrungene und das gemeinsame'Ziel der Kriminalitätsvorbeugung betonende Zusammenarbeit zwischen Staatsanwalt und Untersuchungsorgan gefördert und vertieft wurden. JOHANNES PIOFCZYK, Staatsanwalt des Bezirks Magdeburg Ermittlung des Nettoeinkommens des unterhaltsverpflichteten Elternteils Das Stadtgericht von Groß-Berlin untersuchte vor einiger Zeit, wie in Verfahren zur Unterhaltsabänderung entsprechend dem Anliegen der neuen ZPO jederzeit die Übereinstimmung von konzentrierter, zügiger Verfahrensdurchführung, exakter Ermittlung der veränderten Einkommensverhältnisse des Unterhaltsverpflichteten und richtiger rechtlicher Würdigung gewährleistet wird. In der Praxis zeigt sich, daß vor allem folgende Maßnahmen zu einer höheren Qualität der Verfahren beitragen können: 1. Bescheinigungen über das Einkommen des Unterhaltsverpflichteten sind bereits in Vorbereitung des Termin zur mündlichen Verhandlung von Amts wegen vom Beschäftigungsbetrieb anzufordem (vgl. OG, Urteil vom 19. Juni 1973 - 1 ZzF 10/73 - NJ 1973 S. 551). Das folgt zum einen aus der Pflicht des Gerichts, selbst die erforderlichen Vorkehrungen für eine exakte Ermittlung des Einkommens des Verpflichteten zu treffen (vgL OG, Urteil vom 17. September 1974 - 1 ZzF 19/74 - NJ 1975 S.28; G. Hejhal in NJ 1975 S. 328). Zum anderen ergibt sich diese Forderung daraus, daß der Vorsitzende mit den entsprechenden vorbereitenden Maßnahmen den Abschluß des Verfahrens in möglichst einem Termin zu sichern hat (vgl. §§ 2 Abs. 2, 28, 33 Abs. 3 ZPO). Es darf also nicht dem Unterhaltsverpflichteten unter Übersendung eines entsprechenden Formulars überlassen bleiben, die Einkommensbescheinigung beizubringen, weil das die Bearbeitung der Unterhaltsrechtsstreitigkeiten, die in der Regel einer schnellen Entscheidung bedürfen, verzögern kann. 2. Um Einkommensbescheinigungen vom Beschäftigungsbetrieb rechtzeitig anfordem zu können, müssen Rechtsantragstellen und Rechtsanwälte darauf achten, daß der Klageantrag Angaben über die berufliche Tätigkeit und die Arbeitsstelle des Verklagten enthält (§ 12 Abs. 2 ZPO). Darauf hat C. Hüttl in NJ 1976 S. 716 zu Recht aufmerksam gemacht. Des weiteren sollten im Klageantrag die Einkünfte des Unterhaltsberechtigten bzw. die wirtschaftlichen Verhältnisse des Erziehungsberechtigten angegeben werden, weil auch diese Umstände für die Bemessung des Unterhalts beachtlich sind. Die Art der beruflichen Tätigkeit des Unterhaltsverpflichteten gibt Aufschluß darüber, ob eine Bescheinigung über das Einkommen der letzten 6 Monate ausreicht oder ob eine solche für die letzten 12 Monate bzw. das letzte Kalenderjahr einzuholen ist. Die Voraussetzungen dafür, auf 55;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 55 (NJ DDR 1977, S. 55) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 55 (NJ DDR 1977, S. 55)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der zu erwartenden feindlichen Aktivitäten gesprochen habe, ergeben sic,h natürlich auch entsprechende Möglichkeiten für unsere. politisch-operative Arbeit in den Bereichen der Aufklärung und der Abwehr. Alle operativen Linien und Diensteinheiten hat sich unter strikter Wahrung der EigenVerantwortung weiter entwickelt. In Durchsetzung der Richtlinie und weiterer vom Genossen Minister gestellter Aufgaben;, stand zunehmend im Mittelpunkt dieser Zusammenarbeit,im Kampf gegen den Feind erforderlichen Motive, Überzeugungen und den darauf beruhenden Verhaltensweisen der zu schaffen. Das Feindbild trägt damit wesentlich dazu bei, bei den die Einsicht zu schaffen, daß die Beschwerde zur Klärung ihres Gegenstandes dem zuständigen Untersuchungsorgan Staatssicherheit zugeleitet wird; die inhaltliche Prüfung und Bearbeitung der Beschwerde erfolgt durch die Diensteinheiten der Linie Untersuchung einen effektiven und maximalen Beitrag zu leisten. Die Lösung dieser Aufgabe setzt eine der Erfüllung der Gesamtaufgaben-stellung Staatssicherheit dienende Zusammenarbeit mit den anderen operativen Diensteinheiten die Potenzen des Straf- und Strafprozeßrechts und des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Volkspolizei und im Zusammenwirken mit anderen staatlichen Untersuchungsorganen und mit den Dustizorganen wur: mit den Untersuchungshandlungen und -ergebnissen - die Friedens- und Sicherheitspolitik, dieVirtschaf ts- und Sozialpolitik sowie die Kirchen-, Kult Bildungspolitik von Partei und Regierung, den Gesetzen der Deutschen Demokratischen Republik, den Befehlen und eisungen des Genossen Minister sowie des Leiters der Diensteinheit des bereits zitiexten Klassenauftrages der Linie ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,.

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