Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 549

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 549 (NJ DDR 1977, S. 549); Neue Justiz 549 Buchumschau P. M. Rabinowitsch: Die Festigung der Gesetzlichkeit eine Gesetzmäßigkeit des Sozialismus Verlag an der Staatlichen Universität Lwow, 1975; 260 Seiten (in russ. Sprache) Eines der Ergebnisse der staats- und rechtstheoretischen Bemühungen der letzten Jahre besteht in dem Nachweis, daß der weitere Fortschritt der sozialistischen Gesellschaft auf das engste mit der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit verbunden ist. P. M. Rabinowitsch stellt sich in seiner Arbeit die Aufgabe, die Gesamtproblematik der sozialistischen Gesetzlichkeit in ihren theoretisch-methodologischen Zusammenhängen zu analysieren. Präzis in der Formulierung der Fragen und ihrer Lösungen leistet er einen bedeutenden Beitrag zur theoretischen Durchdringung der sozialistischen Gesetzlichkeit, auch zu ihrer Durchsetzung in der sozialistischen Praxis. Seine Analysen, Schlußfolgerungen und Vorschläge sind darauf gerichtet, die sozialistische Gesetzlichkeit in allen gesellschaftlichen Bereichen unentwegt zu festigen, ihre Garantien zu erhöhen. Zunächst wendet sich der Verfasser den objektiven staatlich-rechtlichen Gesetzmäßigkeiten überhaupt zu. Seine These ist, daß eine staatlich-rechtliche Gesetzmäßigkeit ein solcher objektiver, notwendiger, wesentlicher, unter bestimmten Bedingungen stabiler und allgemeiner Zusammenhang der staatlich-rechtlichen Erscheinungen (sowohl untereinander als auch mit anderen gesellschaftlichen Erscheinungen) ist, der unmittelbar deren qualitative Bestimmtheit im sozialen System, die in den juristischen Eigenschaften zutage tritt, bedingt und verkörpert. Solche Gesetzmäßigkeiten seien nicht nur dem Staat und dem Recht,' sondern auch anderen Erscheinungen dieser Sphäre eigen: der Gesetzlichkeit, den Rechtsverhältnissen usw. Diese Überlegungen haben einen bedeutsamen praktischen Aspekt. Erst wenn solche Gesetzmäßigkeiten erschlossen sind, kann die sozialistische Staats- und Rechtsordnung bewußt und planmäßig gestaltet und weiterentwickelt werden. Die Ignorierung der Gesetzmäßigkeiten des sozialistischen Rechts setzt dessen Nutzung und Durchsetzung in der gesellschaftlichen Wirklichkeit Grenzen. In welchem Verhältnis stehen Gesetzmäßigkeit und Prinzip zueinander? Es ist dem Autor beizupflichten, wenn er als Prinzipien bestimmte grundlegende Ideen auffaßt, die den Inhalt und die Richtung der Tätigkeit zur Schaffung, Nutzung und Entwicklung der staatlich-rechtlichen Elemente festlegen. Ein Prinzip kann eine oder mehrere Gesetzmäßigkeiten in verallgemeinerter Form widerspiegeln. Es ist m. E. offensichtlich, daß die Staats- und Rechtstheorie gehalten ist, den Prinzipien des sozialistischen Rechts besonderes Augenmerk zuzuwenden. Für Rechtsbildung und Rechtsverwirklichung, für die Rechtserziehung in der sozialistischen Gesellschaft ist die sorgfältige Bestimmung dieser Prinzipien gleichermaßen unabdingbar. Ausführlich schildert Rabinowitsch den Kampf der jungen Sowjetmacht um die Einführung und Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Aufschlußreich ist, daß allein im ersten Jahr der Sowjetmacht ungefähr 550 Dekrete zur Regelung der gesellschaftlichen Verhältnisse erlassen worden sind. Gleichzeitig entstanden erste Kodifikationen. Die Geschichte der sozialistischen Gesetzlichkeit in der Sowjetunion weist überzeugend nach, daß die Forderung nach Festigung der Gesetzlichkeit niemals eine taktische, konjunkturelle Maßnahme war. Sie war stets Ausdruck der objektiven Gesetzmäßigkeit der Entwicklung des Sowjetstaates und seines Rechts. Der Autor geht auf die Versuche ein, den Inhalt des Begriffs der sozialistischen Gesetzlichkeit durch die Verwendung solcher Termini wie „Regime“, „Methode“, „Prinzip“ zu erschließen. Wird die Gesetzlichkeit als „Regime“ charakterisiert, so gehe es um einen bestimmten Zustand der gesellschaftlichen Verhältnisse, der durch die Rechtmäßigkeit gekennzeichnet ist. Während somit die Gesetzlichkeit die gesellschaftlichen Verhältnisse vor allem unter dem Aspekt der Rechtmäßigkeit charakterisiere, lege die Kategorie „Rechtsordnung“ den Akzent auf die Abgestimmtheit, Geordnetheit, Organisiertheit. Mit dieser Unterscheidung gelingt es m. E. dem Autor noch nicht, der Gefahr einer Identifizierung von Gesetzlichkeit und Rechtsordnung zu entgehen. Der Zustand der Abgestimmtheit, Organisiertheit, Geordnetheit existiert nicht abstrakt er ist an den Normen des Rechts zu messen. Der Autor hebt hervor, daß die sozialistische Gesetzlichkeit als Prinzip bedeute, daß das Verhalten aller Rechtssubjekte den Gesetzen und anderen Normativakten des sozialistischen Staates entsprechen muß. Zum Prinzip der Gesetzlichkeit gehört m. E. auch, daß die gesellschaftlichen Verhältnisse rechtlich geregelt und daß diese Regelungen in gesetzlicher Art und Weise erlassen werden. Rabinowitsch betrachtet das Prinzip der Gesetzlichkeit als ideologische Voraussetzung des Regimes der Gesetzlichkeit: bevor die Gesetzlichkeit als Zustand der gesellschaftlichen Verhältnisse entstehen könne, müsse sie als Prinzip (Forderung) der Tätigkeit der staatlichen und anderen Organe und Organisationen und des Verhaltens der Bürger begriffen sein. Man könne folgende Abfolge sehen: zuerst entstehe das Prinzip (die Idee) der Gesetzlichkeit, danach das Regime (der Zustand) der Gesetzlichkeit, das schließlich vom Staat als Methode der Lösung der vor ihm stehenden Aufgaben genutzt werde. Derartige theoretischen Erwägungen helfen, das Problem der sozialistischen Gesetzlichkeit und ihrer weiteren Festigung tiefgründiger zu sehen. Sie zwingen dazu, die praktischen Aufgaben zur Festigung der Gesetzlichkeit komplex und differenziert in Angriff zu nehmen, die Hauptkettenglieder und Grundrichtungen zu bestimmen, systematisch vorzugehen. Für die rechtserzieherische Arbeit werden sehr interessant die Wechselbeziehungen zwischen Gesetzlichkeit und geistiger Kultur, Gesetzlichkeit und Rechtsbewußtsein, Gesetzlichkeit und sozialistischer Moral, Gesetzlichkeit und ästhetischem Bewußtsein sichtbar gemacht. Die Gesetzlichkeit stellt in diesen Zusammenhängen ein aktivierendes Element dar; zum anderen wird sie durch die Entwicklung der Kultur, des Rechtsbewußtseins, der Moral und des ästhetischen Bewußtseins wirksam gefördert und gefestigt. Hieraus ergeben sich prinzipielle Konsequenzen für die Erziehungsarbeit überhaupt, insbesondere für deren Komplexität in Inhalt und Form. Rabinowitsch schließt seine Arbeit mit der Charakterisierung des staatlich-rechtlichen Mechanismus der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit ab. Er unterscheidet und analysiert drei Prinzipien, die unmittelbar den Inhalt der Tätigkeit zur Durchsetzung der Gesetzlichkeit bestimmen: das Prinzip der sozialistischen Zweckmäßigkeit, das Prinzip der Einheit der Gesetzlichkeit, das Prinzip der Realität der Gesetzlichkeit. Der Autor geht davon aus, daß eine gesetzmäßige Eigenschaft der sozialistischen rechtlichen Regelung die organische Einheit der sozialistischen Gesetzlichkeit und Zweckmäßigkeit ist. Bei der Realisierung der Rechtsnormen dürfe die sozialistische Gesetzlichkeit weder mit der Zweckmäßigkeit identifiziert noch ihr gegenübergestellt werden. Die Rechtsanwendung dürfe nicht formal, nicht indifferent zur Zweckmäßigkeit sein; sie dürfe aber auch nicht unter Berufung auf die Zweckmäßigkeit über die Grenzen des Gesetzes hinausgehen. Das Prinzip der Einheit der Gesetzlichkeit bedeute die Gleichartigkeit der rechtlichen Regelung gleicher gesellschaftlicher Verhältnisse auf dem gesamten Territorium des Staates und die Einheitlichkeit der Durchsetzung dieser Regelung. Das Prinzip der Realität umfasse die Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit sowohl durch allgemeine gesellschaftliche Faktoren als auch durch spezielle staatlich-rechtliche Mittel. Abschließend sei betont, daß die gedankenreiche, interessante Arbeit von P. M. Rabinowitsch bei der weiteren Erschließung von Fragen der Gesetzlichkeit unbedingt berücksichtigt werden muß. Dozent Dr. sc. GÜNTER BARANOWSK1, Sektion Rechtswissenschaft der Karl-Marx-Vniversität Leipzig;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 549 (NJ DDR 1977, S. 549) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 549 (NJ DDR 1977, S. 549)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von Untersuchungsergebnissen, Anzeigen und Mitteilungen sowie Einzelinformationen. Im folgenden geht es um die Darstellung strafprozessualer Verdachtshinweisprüf ungen auf der Grundlage eigener Feststellungen der Untersuchungsorgane auf der Grundlage von Untersuchungsergebnissen, Anzeigen und Mitteilungen sowie Einzelinformationen fprozessuale Verdachtshinweisp rüfungen im Ergebnis von Festnahmen auf frischer Tat Ausgewählte Probleme der Offizialisierung inoffizieller Beweismittel im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung tätliche Angriffe oder Zerstörung von Volkseigentum durch Beschuldigte vorliegen und deren Widerstand mit anderen Mitteln nicht gebrochen werden kann. Das Stattfinden der Beschuldigtenvernehmung unter den Bedingungen der Konsulargespräche zu erhalten und die Korrektheit und Stichhaltigkeit von Zurückweisungen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten zu prüfen, die in den konkreten Fällen nach Eeschwerdeführungen der Ständigen Vertretung der in der widersprechen, Eine erteilte Genehmigung leitet die Ständige Vertretung aus der Annahme ab, daß sämtliche Korrespondenz zwischen Verhafteten und Ständiger Vertretung durch die Untersuchungsabteilung bzw, den Staatsanwalt oder das Gericht bei der allseitigen Erforschung der Wahrheit über die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen oder die Persönlichkeit des Beschuldigten Angeklagten zu unterstützen. Es soll darüber hinaus die sich aus der Aufgabenstellung der Untersuchungsorgane Staatssicherheit in diesem Stadium strafverfahrensrechtlieher Tätigkeit und aus der Rechtsstellung des Verdächtigen ergeben. Spezifische Seiten der Gestaltung von VerdächtigenbefTagungen in Abhängigkeit von den konzipierten politischen, politisch-operativen in Einheit mit den rechtlichen Zielstellungen sind der Darstellung im Abschnitt dieser Arbeit Vorbehalten. Die Pflicht des Verdächtigen, sich zum Zwecke der Befragung begründet entgegenstehen, sind diese im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten unverzüglich auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen und die Untersuchungsabteilung ist zum Zwecke der Entscheidung über die Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahreno im Grunde genommen dadurch abgeschwächt oder aufgehoben, daß keine nachhaltige erzieherische Einwirkung auf den Jugendlichen erreicht wird.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X