Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 538

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 538 (NJ DDR 1977, S. 538); 538 Neue Justiz Unser aktuelles Interview Der Staatskommissar für Justiz der Republik Guinea-Bissau, Dr. Fidelis Cabral d’Almada, hielt sich kürzlich in der DDR auf. NJ-Chefredakteur Dr. Gerhard Steffens hatte Gelegenheit zu nachfolgendem kurzem Interview. Herr Minister, wir haben mit großem Interesse an der Entwicklung Ihres Landes nach der Befreiung vom portugiesischen Kolonialismus, speziell an der Justizentwickj lung, Anteil genommen. Können Sie unseren Lesern dazu etwas Näheres sagen? 18 Jahre herabgesetzt, die Diskriminierung nichtehelicher Kinder beseitigt, die Ehescheidung zugelassen und solche Rechte wie auf Unterhalt und Bildung fixiert. Auf diese Art gedenken wir, schrittweise zu eineb Gesetzgebung zu kommen, die den Interessen unseres Volkes entspricht. Wie ist Ihr Gerichtswesen aufgebaut, und vor welchen Aufgaben stehen Sie gegenwärtig? Vor kurzem haben wir mit Neuwahlen der Richter begonnen. Wir nennen sie Volksrichter. Wir haben in den Dörfern bzw. größeren Wohngebieten lokale Gerichte Sie würden diese in der DDR vielleicht Kreisgerichte nennen und dazu als übergeordnete Gerichte für bestimmte Regionen die Bezirksgerichte. Jeder gewählte Richter hat an seiner Seite zwei Schöffen. Alle Entscheidungen der Volksgerichte erfolgen schriftlich, sie unterliegen der Uberprüfungsmöglichkeit. Die Bezirksgerichte fungieren also auch als zweite Instanz. Heute kann jeder das Gericht in Anspruch nehmen. Es ist keine Frage mehr des Geldbeutels. Unsere Volksgerichte tragen so dazu bei, Vorurteile in bezug auf das Recht, die durch die Kolonialherrschaft hervorgerufen wurden, zu überwinden und das Vertrauen in die. Staatsmacht zu entwickeln. Ich möchte auch sagen, daß unsere Gerichte zügig entscheiden, Das ist sehr wichtig. Die Portugiesen haben uns u. a. ein „Erbe“ von 6 000 unerledigten Prozessen aus allen Rechtsgebieten hinterlassen. Für die Kolonialzeit waren Prozeßverschleppung und Unsicherheit typisch. Wir haben das verändert. Schnell klären, öffentlich verhandeln, einer breiten Masse der Bevölkerung Gelegenheit geben, an der Rechtsprechung teilzunehmen das ist unsere Politik. Wir verfolgen sehr aufmerksam die Tätigkeit unserer Gerichte und werten die Rechtsprechung aus. Auf dieser Basis sammeln wir zugleich Material für notwendige neue Gesetze. Nachdem unser Volk in seiner Geschichte bisher immer nur Ungerechtigkeit kennengelernt hatte, war es eine vordringliche Aufgabe des Befreiungskampfes, eine neue Justiz aufzubauen. Wir brauchten eine Justiz, die die Interessen des Volkes wahrnimmt, die dem Volk auch Mut macht zum Aufbau der neuen gesellschaftlichen Verhältnisse. Das war sehr schwer, denn das Erbe des Kolonialismus war chaotisch. Ich will das verdeutlichen. Unter portugiesischer Herrschaft gab es im ganzen Land nur ein Gericht, und in dem galt das portugiesische Recht. Nur drei Prozent der Einwohner und das waren die Portugiesen selbst, andere Ausländer sowie wenige von den Kolonialherren privilegierte Einheimische, soweit sie über Kapital verfügten konnten dieses Gericht in Anspruch nehmen. 97 Prozent des Volkes aber waren rechtlos, waren der Willkür und der unumschränkten Herrschaft seiner Peiniger ausgesetzt. Schon während des Befreiungskampfes entwickelten wir unser erstes Gesetz, es war das Militärgesetz. Inzwischen haben wir nun natürlich für das zivile Leben auch Straf-, Zivil- und Familienrechtsprechung entwickelt. Unsere erste Aufgabe nach der Befreiung bestand darin, sofort Volksgerichte im ganzen Land einzurichten, und zugleich begannen wir unter Führung unserer Partei auch revolutionäre Gesetze zu erlassen. An erster Stelle stand das Gesetz zur Enteignung der privaten Landbesitzer. Heute ist aller Boden Staatseigentum, er wird vom Volk bearbeitet, die Bodenspekulation ist ausgeschlossen. In der Familiengesetzgebung haben wir das Heiratsalter auf Wie gestalten sich die Beziehungen zwischen den Justizministerien unserer beiden Staaten? Die DDR ist als sozialistischer Staat unser traditioneller Freund. Wir schätzen sehr hoch die solidarische Unterstützung Ihres Volkes unter Führung der SED, die uns im Befreiungskampf sehr wertvoll war. Nach der Erringung der Unabhängigkeit haben wir dann die Initiative ergriffen, diese Beziehungen offiziell staatlich zu entwickeln, auch im Bereich der Justiz. Inzwischen haben wir viel aus der Geschichte und den Erfahrungen beim Aufbau der Justiz in der DDR gelernt. Dazu zählen Fragen der Organisation und Arbeitsweise und vor allem auch der Ausbildung von Kadern. Denn wir haben ja auch mit Menschen in der Justiz beginnen müssen, die zunächst über keine wissenschaftliche Ausbildung verfügten. Aber die Rechtsanwendung ist eine Wissenschaft. Also besteht unser Ziel darin, Fachkader heranzubilden. Bei der Lösung dieser und vieler anderer wichtiger Fragen sehen wir in der DDR und speziell / auch im Ministerium der Justiz echte Freunde. Wir haben die Aufgabe, unsere Ordnung zu schützen und zu festigen, verantwortungsbewußte Menschen zu erziehen und in der Perspektive ein sozialistisches Recht zu entwickeln. Auf der Grundlage des Rechtshilfevertrags und weiterer Vereinbarungen zwischen unseren beiden Staaten und Ministerien vollzieht sich ein wichtiger Erfahrungsaustausch, den wir insgesamt hoch einschätzen und den wir systematisch ausbauen werden.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 538 (NJ DDR 1977, S. 538) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 538 (NJ DDR 1977, S. 538)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind in erzieherisch wirksamer Form in der Öffentlichkeit zu verbreiten, eine hohe revolutionäre Wachsamkeit zu erzeugen, das Verantwortungs- und Pflichtbewußtsein für die Einhaltung und Verbesserung der Ordnung und Sicherheit sowie - Besonderheiten der Täterpersönlichkeit begründen. Die Begründung einer Einzelunterbringung von Verhafteten mit ungenügender Geständnisbereitsc.hfioder hart-nackigem Leugnen ist unzulässig. Die notwendiehffinlcheiöuhgen über die Art der Unterbringung und Verwahrung verbunden, das heißt, ob der Verhaftete in Einzeloder Gemeinschaftsunterbringung verwahrt wird und mit welchen anderen Verhafteten er bei Gemeinschaftsunterbringung in einem Verwahrraum zusammengelegt wird. Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet. Sie bildet im engen Zusammenhang mit der Bestimmung der Fragestellung stehen die Durchsetzung der strafprozessualen Vorschriften über die Durchführung der Beschuldigtenvernehmung sowie die Konzipierung der taktisch wirksamen Nutzung von Möglichkeiten des sozialistischen Straf- und Strafverfahrensrechts fortgesetzt. Dabei bestimmen die in der Richtlinie fixierten politisch-operativen Zielstcl- lungen der Bearbeitung Operativer Vorgänge im wesentlichen auch die untersuchungsmäßige Bearbeitung des Ermittlungsver-fahrens; allerdings sind die Anforderungen an die Außensioherung in Abhängigkeit von der konkreten Lage und Beschaffenheit der Uhtersuchungshaftanstalt der Abteilung Staatssicherheit herauszuarbeiten und die Aufgaben Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des der zur weiteren Arbeit im Grenzgebiet an der Staatsgrenze zur und zu Westberlin sowie aus der Einführung einer neuen Grenzordnung ergeben.

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