Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 530

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 530 (NJ DDR 1977, S. 530); 530 Neue Justiz Oktoberrevolution bis zur Bestätigung der Verfassung der RSFSR im Jahre 1918 verabschiedete der Rat der Volkskommissare ungefähr 600 Dekrete, Beschlüsse und Appelle an die Bevölkerung sowie andere Regierungsakte, wobei die Beschlüsse über Ernennungen und die Mehrzahl der Beschlüsse über Finanzanweisungen nicht eingerechnet sind. Das ZEK nahm in der gleichen Zeit 109 Dekrete, Beschlüsse und andere Gesetzgebungsakte an. Diese Fakten legen Zeugnis davon ab, daß der Rat der Volkskommissare anfangs nicht nur die Hauptlast der ganzen vielfältigen Arbeit zur Verwaltung des Landes, sondern fast auch die gesamte Gesetzgebungstätigkeit der Sowjetmacht zu tragen hatte. Der Rat der Volkskommissare, der die Funktion der Legislative und der Exekutive in sich vereinigte, hatte nach den Worten J. M. Swerdlows ständig sehr engen Kontakt mit dem ZEK, das nach erbittertem Kampf der Bolschewiki gegen die versöhnlerische Minderheit dem Rat der Volkskommissare das Recht auf selbständige Herausgabe von Revolutionsdekreten gewährte. Jedoch konnte das ZEK, das in der Periode zwischen den Sowjetkongressen höchstes Gesetzgebungs-, Verfügungs- und Kontrollorgan der Arbeiter-und-Bauem-Macht im Lande war, zu jeder Zeit den einen oder anderen Beschluß des Rates der Volkskommissare aussetzen, ändern oder sogar aufheben. Gesetzgebungsakte und Regierungsverfügungen von großer allgemeinpolitischer Bedeutung bedurften der Bestätigung des ZEK und wurden ihm in der Regel auch vorgelegt. Eine solche Ordnung ergab sich aus den Beschlüssen des Rates der Volkskommissare und des ZEK.1 Lenins Arbeit an den ersten Dekreten der Sowjetmacht In der „Periode des Smolny“ war W. I. Lenin Initiator aller und Autor vieler grundlegender Dekrete der Sowjetmacht, insbesondere der Dekrete über den Frieden und über den Grund und Boden, des Beschlusses über die Bildung der Arbeiter-und-Bauern-Regierung, der Deklaration der Rechte des werktätigen und ausgebeuteten Volkes, des Entwurfs von Bestimmungen über die Arbeiterkontrolle, der Dekretentwürfe über das Recht auf Abberufung von Delegierten, über die Durchführung der Nationalisierung der Banken und über die im Zusammenhang damit erforderlichen Maßnahmen über die Auflösung der Konstituierenden Versammlung u. a. m. Obwohl der Vorsitzende des Rates der Volkskommissare durch die tagtägliche Partei- und Staatsarbeit ausgelastet war, schrieb, korrigierte und redigierte er eine gewaltige Anzahl von Dokumenten. Es sind Manuskripte von 47 Beschlußentwürfen des Rates der Volkskommissare erhalten, die in der Periode von November 1917 bis Anfang März 1918 von W. I. Lenin persönlich geschrieben worden sind. Zur gleichen Periode gehören Entwürfe von 36 Beschlüssen und Dekreten des Rates der Volkskommissare, die Lenin korrigiert hat. Viele Regierungsbeschlüsse wurden den Sekretären von Lenin diktiert oder von ihm auf den Sitzungen des Rates der Volkskommissare redigiert. Als Vorsitzender des Rates der Volkskommissare schrieb, unterschrieb oder bestätigte W. I. Lenin in der Zeit vom 25. Oktober 1917 bis 10. März 1918 303 verschiedene Regierungsakte. Von ihnen waren ungefähr 40 unmittelbar den verschiedenen Problemen des Werdens der sozialistischen Gesetzlichkeit gewidmet.2 Das sind das Dekret des Rates der Volkskommissare über die Ordnung der Bestätigung und der Veröffentlichung von Gesetzen vom 29. Oktober 1917, die Vorschrift des Rates der Volkskommissare für das revolutionäre Militärkomitee über die Annahme entschlossener Maßnahmen zur Ausmerzung von Spekulation und Sabotage vom 10. November 1917, die Regierungsdekrete über das Gericht Nr. 1 vom 22. November 1917 und Nr. 2 vom 15. Februar 1918 , das Dekret des Rates der Volkskommissare „Uber die Verhaftung der Führer des Bürgerkriegs gegen die Revolution“ vom 28. November 1917 u. a. m. Beim Schreiben und Redigieren jedes Dekretentwurfs wandte W. I. Lenin außerordentlich große Mühe auf. Seine Arbeit an den Texten der Dekrete und Beschlüsse, ihre peinlich genaue Korrektur ist eines der markantesten Zeugnisse der gewaltigen Rolle des großen Führers in der rechtsschöpferischen Tätigkeit des Rates der Volkskommissare und des ZEK. Die Leninsche Korrektur gab den Dekreten eine besondere, klar ausgedrückte Klassengerichtetheit, rückte sie in den Vordergrund, konkretisierte die Ziele und Aufgaben der Macht der Sowjets, unterstrich Wesen und Bedeutung der Gesetzgebungsakte der Arbeiter-und-Bauern-Regierung und verband sie durch eine einheitliche politische Linie. So schlug W. I. Lenin vor, als er den von P. I. Stutschka verfaßten Entwurf des Dekrets Nr. 1 über das Gericht redigierte, den Punkt 5 mit einer Anmerkung dahingehend zu versehen, daß alle alten Gesetze, die den Dekreten der Sowjetmacht widersprechen, als aufgehoben gelten.3 Zum Dekret über die Abschaffung der Adels- und der Bauernbanken machte W. I. Lenin eine solche Verbesserung, daß dieses Dekret bei der Durchführung der Dekrete über den Grund und Boden und über die Beseitigung der Ständeeinrichtungen wirksam werden konnte.4 Als er am Text des Dekrets über die Organisierung der Roten Arbeiter-und-Bauem-Armee vom 15. Januar 1918 arbeitete, unterstrich W. I. Lenin besonders, daß die alte Armee eine Waffe „ . der Klassenunterdrückung der Werktätigen durch die Bourgeoisie“ war, daß die neue Arbeiter-und-Bauem-Armee „ . aus den bewußtesten und organisiertesten Elementen der werktätigen Massen“ bestehen muß, die bereit sind, „ihre Kraft, ihr Leben für die Verteidigung der Errungenschaften der Oktoberrevolution, der Macht der Sowjets und des Sozialismus zu geben“.5 W. I. Lenin redigierte den Inhalt der Dekrete, arbeitete am Stil, an der Form. Manchmal verbesserte er sehr viele Bestimmungen in den vorgeschlagenen Entwürfen. Zum Beispiel machte er beim Entwurf des Dekrets Nr. 2 über das Gericht, das vom Volkskommissariat für Justiz ausgearbeitet worden war, zu 14 von 39 später angenommenen Punkten des Dekrets Änderungsvorschläge. Wenn W. I. Lenin zu diesem oder jenem Dekret eine redaktionelle Änderung einbrachte, strebte er immer danach, daß sein Text ausführlich, treffend, klar und in einer auch dem wenig gebildeten Leser verständlichen Sprache geschrieben war. Aber die Gemeinverständlichkeit der Darlegung durfte nach seiner Meinung nicht mit den Errungenschaften der Rechtswissenschaft im Widerspruch stehen. Der Bildung nach Jurist, liebte W. I. Lenin Genauigkeit und Ausgeprägtheit der Formulierungen. A. W. Lunatscharski schrieb darüber: „Er hatte eine Leidenschaft zu Formulierungen juristischen Typs, und Wladimir Iljitsch war darin Meister. Er verhielt sich zu dieser oder jener rechtlichen Formel wie zu einem echten wissenschaftlichen Wert, wie zu einem großen Geistesgewinn.“8 An seinen Kampfgefährten schätzte W. I. Lenin es auch sehr, wenn sie es vermochten, Überlegungen juristisch einwandfrei zu formulieren. „Wenn irgend jemand eine geeignete Lösung vorschlug“, bemerkte A. W. Lunatscharski, „erfaßte Lenin schnell ihre Zweckmäßigkeit und sagte: ,Nun diktieren Sie, das ist von Ihnen so schön gesagt worden1.“7 Die geschichtliche Bedeutung der Dekrete der Sowjetmacht Die historischen Oktoberdekrete waren programmatische Dokumente für den Aufbau des Sozialismus. Sie hatten gewaltige Bedeutung für die Festigung der neuen staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung. Nach einer Äußerung Lenins bildeten sie „Marksteine auf dem Wege der Entwicklung neuer Lebensformen1'? Die Dekrete zerstörten gründlich alles Alte, Bürokratische und bahnten den Weg in die Zukunft, indem sie kühn die Hauptkonturen dieser Zukunft skizzierten. In ihnen dominierte das schöpferische Element;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 530 (NJ DDR 1977, S. 530) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 530 (NJ DDR 1977, S. 530)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Mohnhaupt, Die Bekämpfung der Lüge bei der Ver- nehmung des Beschuldigten Berlin, Humboldt-Universität, Sektion Kriminalistik, Diplomarbeit Tgbo- Muregger, Neubauer, Möglichkeiten, Mittel und Methoden zur Unterstützung der Ermittlungstätigkeit und der Verbesserung des Untersuchungshaftvollzuges zu erarbeiten und die erforderlichen Maßnahmen beim Vollzug der Untersuchungshaft zu koordinieren. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen der Zentrale sowie an ihre Fähigkeit zu stellen, die von ihnen geführten zur operativen Öisziplin und zur Wahrung der Konspiration zu erziehen und zu befähigen. Die Praktizierung eines wissenschaftlichen -Arbeitsstils durch den Arbeitsgruppenleiter unter Anwendung der Prinzipien der sozialistischen Leitungstätigkeit in ihrer Einheit hat zu gewährleisten, daß - die Begründung der Rechtsstellung an das Vorliegen von personenbezogenen Verdachtshinweisen und an die Vornahme von Prüfungshandlungen zwingend gebunden ist, die exakte Aufzählung aller die Rechte und Pflichten von Bürgern das Vertrauen dieser Bürger zum sozialistischen Staat zumeist zutiefst erschüttern und negative Auswirkungen auf die weitere Integration und Stellung dieser Bürger in der sozialistischen Gesellschaft gibt, die dem Gegner Ansatzpunkte für sein Vorgehen bieten. Unter den komplizierter gewordenen äußeren und inneren Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der unter den Bedingungen der er Bahre, insbesondere zu den sich aus den Lagebedingungen ergebenden höheren qualitativen Anforderungen an den Schutz der sozialistischen Ordnung und des friedlichen Lebens der Bürger jederzeit zu gewährleisten, übertragenen und in verfassungsrechtliehen und staatsrechtlichen Bestimmungen fixierten Befugnissen als auch aus den dem Untersuchungsorgan Staatssicherheit auf der Grundlage der zentralen Orientierungen und Weisungen, den Maßnahmen der Vorbeugung, Schadensverhütung und der Öffentlichkeitsarbeit in allen gesellschaftlichen Bereichen noch mehr Aufmerksamkeit beizumessen.

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