Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 52

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 52 (NJ DDR 1977, S. 52); den Interessen des Volkes schafft die einzig zuverlässige Grundlage für die umfassendste Verwirklichung der Prinzipien der sozialistischen Demokratie und einer wahren Freiheit der Persönlichkeit.“ /4/ In Auswertung der Beschlüsse des XXV. Parteitages erlangt die Erziehung der Persönlichkeit zur aktiven Lebenseinstellung, zu einer wirklich bewußten Einstellung zu den gesellschaftlichen Pflichten, besondere Bedeutung. Es kommt darauf an, die tiefe innere Überzeugung der Persönlichkeit von der Gerechtigkeit der kommunistischen Ideale und ein hohes Staatsbewußtsein zu entwickeln, das zum Inhalt hat, daß der Staatsbürger die Sache des ganzen Volkes, den Kampf für den Kommunismus, zu seiner eigenen macht und sich seiner Verantwortung für die gemeinsame Sache bewußt ist. Diese vielgestaltige komplexe Aufgabe kann gewiß mit Hilfe einer Reihe von organisatorischen, rechtlichen, pädagogischen, agitatorischen und anderen Mitteln gelöst werden. In der Rechtserziehung aber kommt es darauf an, bei den Sowjetmenschen die Achtung vor den Gesetzen des sozialistischen Staates, die Einstellung zur bewußten Einhaltung der Normen des rechtmäßigen Verhaltens und eine klare Vorstellung von der untrennbaren Einheit der Rechte und Pflichten des Staatsbürgers zu entwickeln und zu festigen. Recht des ganzen Volkes und sozialer Fortschritt In der Periode des reifen Sozialismus wachsen die realen Möglichkeiten der Einflußnahme des Rechts auf die Entwicklung der gesellschaftlichen Beziehungen. Das ist durch folgende Faktoren in ihrer Gesamtheit determiniert: die ständige Demokratisierung und Humanisierung des Rechts, die Erhöhung des Niveaus seiner wissenschaftlichen Fundierung, die Verstärkung der organisatorischen und erzieherischen Maßnahmeif zur Sicherung seiner Realisierung, die zunehmende Rechtskultur der leitenden Kader sowie der gesamten Bevölkerung des Landes. Mit der Intensivierung der Einflußnahme des Rechts auf die sozialen Prozesse wird der Bereich der normativ-rechtlichen Regelung erweitert. Die gegenwärtige Etappe der gesellschaftlichen Entwicklung ist auch durch die wachsende Rolle der ethischen Grundsätze im Leben der Gesellschaft, ihrer politischen und organisatorischen Normen und Prinzipien gekennzeichnet. Das hat jedoch nicht zur Folge, daß die rechtlichen Methoden der Regelung der gesellschaftlichen Beziehungen durch andere Methoden der sozialen Regelung verdrängt werden. Es geht vielmehr um das verstärkte Zusammenwirken, die zunehmende wechselseitige Durchdringung aller Methoden der sozialen Regelung, wobei jede dieser Methoden ihre Bedeutung und ihren spezifischen Charakter behält. Die Verstärkung des Zusammenwirkens und der wechselseitigen Durchdringung der verschiedenen Methoden und Formen der sozialen Regelung ist eine Besonderheit der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Dadurch wird die zielgerichtete und effektive Leitung der gesellschaftlichen Prozesse gewährleistet. Das sozialistische Recht ist nach wie vor ein wirksames Mittel zur Lösung der staatlichen Aufgaben. Die wachsenden ökonomischen, sozialen und politischen Aufgaben der staatlichen Leitung bringen notwendig auch eine Erweiterung des Wirkungsbereichs des Rechts des ganzen Volkes, des Bereichs der rechtlichen Regelung mit sich. Diese Tendenz ist eine Gesetzmäßigkeit der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Das ist durch eine Reihe von Umständen determiniert: erstens durch die tiefere Erkenntnis der realen Erfordernisse der gesellschaftlichen Entwicklung und die Ermittlung der Arten von gesellschaftlichen Beziehungen, für die das Recht die optimale Form der Regelung ist; zweitens durch das Entstehen neuer sozialer Beziehungen, die der Vermittlung durch das Recht bedürfen (beispielsweise die mit der wissenschaftlich-technischen Revolution verbundenen Beziehungen); drittens durch die weitere Entwicklung und die kompli-H! L. I. Breshnew, a. a. O., S. 104. zierter werdende Gestaltung bereits rechtlich geregelter Komplexe gesellschaftlicher Beziehungen, die in entsprechenden rechtlichen Formen ihren adäquaten Ausdruck finden müssen. Es werden einige neue Tendenzen in der Entwicklung der rechtlichen Formen der Einwirkung auf die gesellschaftlichen Beziehungen sichtbar: Ein weiteres Anwachsen der Rolle des Gesetzes und die Verbindung der zentralen und der örtlichen normativ-rechtlichen Regelung ist zu verzeichnen ; der Anteil der Aufgabennormen und der Grundsatznormen wird größer, und die dispositive Form der Regelung erlangt weite Verbreitung; es wächst die Zahl der sog. stimulierenden Normen .(d.h. der Rechtsvorschriften, die Auszeichnungen für Leistungen vorsehen, die die festgelegten Normative überbieten). In der gegenwärtigen Etappe ist zu beobachten, daß technische und ökonomische Normative in die Rechtsnormen Eingang finden. Das Verhältnis zwischen den verschiedenen Arten der rechtlichen Verantwortlichkeit ändert sich: Es erfolgt eine Neugestaltung der Bereiche der rechtlichen Verantwortlichkeit (beispielsweise der Übergang von der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Rechtsverletzungen zur verwaltungsrechtlichen Verantwortlichkeit und in einer Reihe von Fällen die Anwendung von Maßnahmen gesellschaftlicher Einwirkung), eine Verbindung der rechtlichen Verantwortlichkeit mit der gesellschaftlich-moralischen Verantwortlichkeit usw. Die schöpferische, koordinierende und organisierende Funktion des Rechts erfährt ihre volle Entfaltung. Erstrangige Bedeutung hat die Anwendung solcher rechtlichen Mittel, die das rechtmäßige Verhalten, die Wahl der optimalen Entscheidungsvariante sowie die Entfaltung der Initiative bei der Durchführung von Beschlüssen fördern. Die wissenschaftlich-technische Revolution erfordert Entscheidungen auf den verschiedensten Leitungsebenen und in den verschiedensten Situationen. Häufig liegen in diesen Situationen Kollisionen verschiedener Interessen vor. Hier dient das Recht als wirksames Mittel, das dazu beiträgt, die in der jeweiligen Situation beste Entscheidung zu treffen. Es gewährleistet, daß die auf den verschiedenen Ebenen und in den verschiedenen Fachbereichen getroffenen Entscheidungen wechselseitig abgestimmt sind. Das erfordert eine tiefgründige wissenschaftliche Untersuchung des Zusammenhangs zwischen Rechtsform und Inhalt, die Erforschung der Stellung der Rechtsnorm in der Motivation des Verhaltens von Einzelpersonen, kleinen Gruppen und Kollektiven sowie das Studium der Entwicklung der Rechtsform selbst. Ausgehend von den Erkenntnissen der Rechtswissenschaft, kann ein Komplex von Mitteln, Verfahren und Methoden ausgearbeitet werden, welche die optimale Einwirkung des Rechts auf die Entwicklung der gesellschaftlichen Beziehungen unter den Bedingungen des kommunistischen Aufbaus und der wissenschaftlich-technischen Revolution gewährleisten. Die Prozesse der Rechtsentwicklung in der Gesellschaft des reifen Sozialismus zeugen davon, daß der Inhalt sowie die Formen und Methoden der rechtlichen Regelung dynamischen Charakter haben und die rechtliche Regelung im wesentlichen den Aufgaben der sozialen Leitung der Gesellschaft entspricht. Das Zusammenwirken von Staat und Recht findet in dem hohen Stand der sozialistischen Gesetzlichkeit im Stadium des reifen Sozialismus als einer der wichtigsten Methoden der staatlichen Leitung der Gesellschaft seinen Ausdruck. Die Gesetzlichkeit unter den Bedingungen des Sozialismus ist einerseits eine zuverlässige Garantie für die reale Verwirklichung der Rechte und Freiheiten jedes Bürgers und andererseits ein Mittel zur Sicherung der Stabilität der Rechtsordnung in der Gesellschaft. Die Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist untrennbar mit der Vervollkommnung der rechtlichen Grundlagen des gesellschaftlichen und staatlichen Lebens, der sowjetischen Gesetzgebung, verbunden. Es ist kein Zufall, daß die weitere Verbesserung des gesamten Systems der sowjetischen Gesetzgebung stets im Blickfeld der Partei und der Parteitage steht. 52;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 52 (NJ DDR 1977, S. 52) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 52 (NJ DDR 1977, S. 52)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern und gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich, Koordinierung aller erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges, die Absicherung von Schwerpunktinhaftierten, Besonderheiten, die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der Arbeit.

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