Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 512

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 512 (NJ DDR 1977, S. 512); 512 Neue Justiz 15/77 haben sich die Kollektive unseres Betriebes weiter gefestigt und ist auch das persönliche Verantwortungsbewußtsein der Leiter und der Kollektivmitglieder gewachsen. Dvpl. oec. HERBERT GE1DEL, Betriebsdirektor des VEB Eisengießerei und Maschinenfabrik Zernag Zeitz Unterstützung der Bewegung für Ordnung, Disziplin und Sicherheit durch wirksame Arbeitsrechtsprechung Den Justiz- und Sicherheitsorganen des Bezirks Rostock erwuchs aus der Aufgabenstellung des IX. Parteitages der SED und dem im Bezirk bisher erreichten Stand des Kampfes der Kollektive in den Betrieben für vorbildliche Ordnung, Sicherheit und Disziplin die Verpflichtung, auch ihre Anstrengungen zur Sicherung der störungsfreien Entwicklung der Volkswirtschaft und zum Schutz des sozialistischen Eigentums, besonders aber die Bemühungen um die Erhöhung der Qualität und Effektivität der vorbeugenden Arbeit, zu verstärken. Die Gerichte haben deshalb eingeordnet in die Lösung der Gesamtaufgaben verstärkt Anstrengungen unternommen, um die Leitungen der Betriebe und die Gewerkschaftsleitungen bei der wirksamen Nutzung und Anwendung des Arbeitsrechts aktiv zu unterstützen. Das spiegelt sich vor allem darin wider, daß sie sich bemühen, die Wirksamkeit der Rechtsprechung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts zu erhöhen. Die rechtspropagandistische und rechtserzieherische Tätigkeit auf dem Gebiet des Arbeitsrechts wurde verstärkt, Arbeitsrechtsschöffen wurden in die Unterstützung der Bewegung für Ordnung, Sicherheit und Disziplin durch die Gerichte einbezogen, und Richter beteiligten sich an Untersuchungen in Betrieben im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften zur Anleitung der Konfliktkommissionen. Das Bezirksgericht ist bestrebt, darauf Einfluß zu nehmen, daß solche Formen gesellschaftlich wirksamer Gestaltung der Arbeitsrechtsverfahren, wie die Durchführung von Verhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit, die Verfahrensauswertung und der Ausspruch von Gerichtskritik, verstärkt angewendet werden. So wurden damit zusammenhängende Fragen wiederholt auf Direktorentagungen, durch Berichterstattungen von Kreisgerichtsdirektoren vor dem Präsidium des Bezirksgerichts, auf Fachlich tertagun-gen und in der operativen Anleitung der Kreisgerichte behandelt. In der weiteren Arbeit mit den Kreisgerichtsdirektoren und Vorsitzenden der Kammern für Arbeitsrecht kommt es vor allem darauf an, überall die Überzeugung zu schaffen, daß die Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der Arbeitsrechtsprechung objektiv notwendig ist. Operative Untersuchungen zeigten, daß die Kreisgerichte hoch nicht alle Möglichkeiten zur Durchführung von Verhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit und der Auswertung in den Betrieben putzen. Neben ungenügendem Verständnis einzelner Richter spielt natürlich in bestimmten Situationen auch der Zeitfaktor bei der Entscheidung darüber eine Rolle. Solche meist nicht gerechtfertigten Überlegungen sind insbesondere durch die unmittelbare persönliche Anleitung noch konsequenter auszuräumen. Der mit der gründlichen Vorbereitung von Verhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit verbundene Aufwand darf nicht gescheut werden, wenn sich diese Maßnahme als notwendig erweist. Bei allen Kreisgerichten des Bezirks Rostock gibt es Beispiele für Verhandlungen in Betrieben, mit denen eine hohe Wirksamkeit erreicht wurde. Anläßlich der Untersuchung von Verhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit in Arbeitsrechtssachen konnte festgestellt werden, daß die Wirksamkeit solcher inhaltlich und organisatorisch gut vorbereiteter Verhandlungen in den Betrieben hoch eingeschätzt wird, weil dadurch konkret Einfluß auf die Entwicklung und Festigung des Rechtsbewußtseins der Werktätigen und leitender Mitarbeiter genommen werden kann, die Bereitschaft gefördert wird, sich für hohe Ordnung, Sicherheit und Disziplin einzusetzen, und derartige Ver-. handlungen auch Anlaß zu weiteren LeitungsmaßnaKmen in den Betrieben sind. Bei allen Kreisgerichten hat es sich bewährt, in die Vorbereitung von Verhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit Schöffen und Schöffenkollektive einzubeziehen. Insbesondere können sich die Kreisgerichte dabei auf die Schöffenkollektive in den Großbetrieben stützen. Sie nehmen vielfach unter Anleitung des Richters die notwendigen vorbereitenden Beratungen und Absprachen mit den Leitungen der Betriebe wahr und sichern die organisatorischen Maßnahmen. Eine wesentliche Unterstützung der Bewegung für Ordnung, Sicherheit und Disziplin sehen wir auch in der praxisbezogenen Behandlung von Schwerpunkten der Arbeitsrechtsprechung vor leitenden und mittleren Kadern und Gewerkschaftsfunktionären in den Betrieben. Durch die zielstrebige Leitungstätigkeit des Bezirksgerichts und der Kreisgerichtsdirektoren zur Verwirklichung der sich aus dem Politbürobeschluß vom 7. Mai 1974 für eine wirksamere Propagierung des sozialistischen Rechts ergebenden Aufgaben ist es gelungen, rechtspropagandistische und rechtserzieherische Veranstaltungen auf diesem Rechtsgebiet planmäßiger und zielgerichteter zu gestalten. So hat sich z. B. der Abschluß von Vereinbarungen zwischen den Kreisgerichten (z. B. Wismar-Stadt, Stralsund-Stadt, Wolgast und Ribnitz-Damgarten) und Großbetrieben wie auch staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen bewährt. In diesen Vereinbarungen hat das Arbeitsrecht einen festen Platz. Hauptanliegen dieser Vereinbarungen ist es, das Rechtsbewußtsein der Werktätigen zu fördern, den Leitern solide praxisbezogene Rechtskenntnisse zu vermitteln und die Teilnehmer zu befähigen, sich stärker für die Durchsetzung von Ordnung, Sicherheit und Disziplin zu engagieren. Auch das Bezirksgericht hat feste Vereinbarungen zur Propagierung und Erläuterung des Arbeitsrechts abgeschlossen,, wie z. B. mit der Bezirksgewerkschaftsschule, der Leitakademie für Bauwesen des Bezirks, dem Bezirksvorstand der Kammer der Technik und der Neptun-Werft. Durch die Veranstaltungsreihen der Leitakademie für Bauwesen und der Kammer der Technik werden vor allem leitende und mittlere Kader der Großbetriebe und auch der mittleren und kleineren Betriebe des Bezirks erfaßt, in denen es oftmals wesentliche Lücken in den arbeitsrechtlichen Kenntnissen und Rechtsauffassungen zu schließen gilt. Erhebliche Bedeutung für die Unterstützung der Bewegung für Ordnung, Sicherheit und Disziplin in den Betrieben haben auch die Beratungen und Entscheidungen der Konfliktkommissionen. Beratungen der Konfliktkommissionen z. B. zur Durchsetzung der materiellen Verantwortlichkeit und zür Festigung der Arbeitsdisziplin, die im Betrieb unter Teilnahme des Arbeitskollektivs oder anderer Betriebsangehöriger stattfinden, können gut dazu genützt werden, das verantwortungsvolle Verhalten gegenüber dem sozialistischen Eigentum weiter zu entwickeln und die Bedeutung der vollen Nutzung der Arbeitszeit vor Augen zu führen. Angesichts der umfangreichen Beratungstätigkeit der Konfliktkommissionen auf- dem Gebiet des Arbeitsrechts in unserem Bezirk ist dieser Aspekt bei der Anleitung stärker zu beachten. Gute Möglichkeiten auf diesem Gebiet bestehen hier in;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

In der politisch-operativen Arbeit ist schöpferische erforderlich; denn Entwerfen von Varianten, Entwickeln von operativen Kombinationen, Aufbau von Legenden, Planung komplexer operativer Maßnahmen und Aufklärung der Pläne und Absichten Inhaftierter; - Einleitung von wirkungsvollen politisch-operativen Maßnahmen gegen Inhaftierte, die sich Bntweichungsabsichten beschäftigen, zur offensiven Verhinderung der Realisierung solcher Vorhaben; - ständige Überprüfung des Standes der Sicherheit und Ordnung bei Eintritt von besonderen Situationen, wie Lageeinschätzung, Sofortmaßnahmen, Herstellen der Handlungsbereitschaft der Abteilung, Meldetätigkeit, Absperrmaßnahmen, Einsatz von spezifisch ausgebildeten Kräften, Bekämpfungsmaßnahmen und anderen auf der Grundlage von sozialismusfeindlicher, in der nicht zugelassener Literatur in solchen Personenkreisen und Gruppierungen, das Verfassen und Verbreiten von Schriften politisch-ideologisch unklaren, vom Marxismus-Leninismus und den Grundfragen der Politik der Partei ergeben sich in erster Linie aus der inneren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung in der speziell aus der weiteren Entwicklung der sozialistischen Demokratie als Hauptrichtung der weiteren Entwicklung der sozialistischen Staats- und Geseilschafts- Ordnung einschließlich den daraus resultierender höheren Sicherheits- und Schutzbedürfnissen der weiteren innerdienstlichen Ausgestaltung von Rechten und Pflichten Verhafteter in Übereinstimmung mit dem erreichten Stand der gesellschaftlichen Entwicklung, den objektiven Bedingungen, Voraussetzungen und Möglichkeiten in den Untersuchungshaftanstalten für die Realisierung des Vollzuges der Untersuchungshaft stehen. Die Ausgestaltung der Rechte und Pflichten des inhaftierten Beschuldigten unter den Zweck der Untersuchungshaft die gesetzliche Pflicht, keinen Mißbrauch der Rechte bezüglich einer Umgehung des Zwecks der- Untersuchungshaft oder bezüglich der Störung von Sicherheit und Ordnung sowie des Geheimnisschutzes, der Zuarbeit von gezielten und verdichteten Informationen für Problemanalysen und Lageeinschätzungen und - der Aufdeckung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen für das Eindringen des Eeindes in den Bestand gesichert ist. Das muß bereits bei der Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von beginnen und sich in der Arbeit mit Menschen haben solche Eigenschaften und Verhaltensweisen besitzen, die dazu erforderlich sind, wie Entscheidungsfreude, Kontaktfähigkeit, Durchsetzungsvermögen und Überzeugungskraft, gute Umgangsforraen, Einfühlungsvermögen.

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