Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 51

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 51 (NJ DDR 1977, S. 51); den Staat geschützten Interessen der Persönlichkeit, für die Stärkung der allgemeinen Garantien ihrer Verwirklichung. Das weitere Wachstum des Volkswohlstandes (die Erhöhung der Löhne und des Realeinkommens, insbesondere der gesellschaftlichen Konsumtionsfonds), das Wohnungsbauprogramm, die qualitative Verbesserung des sowjetischen Gesundheits- und Bildungswesens sowie weitere Maßnahmen tragen wesentlich zur Bereicherung des realen Inhalts der sozialökonomischen und kulturellen Rechte der Sowjetbürger bei und führen zur Entstehung neuer Rechte. Es erhöhen sich die Bedeutung und das soziale Äquivalent der kulturellen (sozialen und geistigen) Rechte der Persönlichkeit: des Rechts auf Bildung, auf Nutzung der kulturellen Einrichtungen sowie der Erkenntnisse von Wissenschaft und Technik usw. Der wachsende materielle Wohlstand der Sowjetbürger verstärkt die Garantien für die umfassende Verwirklichung ihrer politischen und persönlichen Freiheiten. Immer ausgeprägter und realer wird für jeden Sowjetbürger sein Recht auf Mitwirkung an der Leitung von Staat und Gesellschaft (auf allen Ebenen und in allen Stadien des Leitungszyklus). Diese Faktoren stärken zugleich die anderen politischen Rechte und Freiheiten der Persönlichkeit: das Wahlrecht, das Recht auf Kontrolle der Tätigkeit der Staatsfunktionäre, die Rede- und Pressefreiheit, das Recht auf Vereinigung in gesellschaftlichen Organisationen u. a. m. In der entwickelten sozialistischen Gesellschaft nehmen die geistigen Grundlagen und die Kultur der Persönlichkeit als allgemeine Garantien für die umfassende Wahrnehmung der Rechte und Freiheiten wesentlich an Bedeutung zu. Es ist notwendig, daß das Wachstum der materiellen Möglichkeiten ständig mit einer Erhöhung des moralischideologischen und kulturellen Niveaus der Menschen einhergeht. Diese komplizierte Aufgabe kann nur durch die Hebung des Kultur- und Bildungsniveaus des Sowjetmenschen, die Erhöhung seiner Bewußtheit und seiner kommunistischen ideologischen Reife, durch die konsequente Auseinandersetzung mit Überresten von Privateigentümerauffassungen und -einstellungen und den kompromißlosen Kampf gegen die Ideologie und Psychologie des Klassengegners gelöst werden. Die Effektivität des Mechanismus zur Realisierung der Rechte und Freiheiten, sowie der gesetzlichen Interessen der Sowjetbürger ist nicht nur von der Festigung der allgemeinen Garantien der ökonomischen, sozialen, politischen, geistigen u. a. abhängig, sondern auch von der Vervollkommnung des Systems der rechtlichen Mittel zu ihrer Verwirklichung. Die rechtlichen Mittel umfassen sowohl die Mittel zur rechtmäßigen Realisierung der Rechte und gesetzlichen Interessen (Konkretisierung des Rechts, prozeßrechtliche Form, Maßnahmen zur Stimulierung und , Realisierung u. a.) als auch die Mittel ihres Schutzes und ihrer Verteidigung (Maßnahmen zur Vorbeugung und Verhütung von Rechtsverletzungen, andere Schutzmaßnahmen, Maßnahmen der Verantwortlichkeit). Der weitere Ausbau der Rechte und Freiheiten der Persönlichkeit im Sozialismus ist auf das engste mit der Festigung der gesellschaftlichen Disziplin und der Staatsdisziplin, mit der Verantwortung der Persönlichkeit gegenüber Gesellschaft und Staat verbunden. Das ist ein in zweifacher Hinsicht einheitlicher Prozeß. Bewußte Disziplin setzt sowohl eine eigenverantwortliche Einstellung zur Sache als auch Schöpfertum, sozialistischen Unternehmungsgeist und breiten Raum für die Initiative der Werktätigen voraus. Wie auf dem XXV. Parteitag der KPdSU hervorgehoben wurde, trägt die Partei für die weitestgehende Entwicklung der Persönlichkeit und der Rechte der Bürger Sorge und schenkt gleichzeitig den Problemen der Festigung der gesellschaftlichen Disziplin und der Einhaltung aller Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft durch alle Bürger die notwendige Beachtung: „Denn ohne Disziplin und ohne eine feste gesellschaftliche Ordnung ist Demokratie nicht zu verwirklichen. Gerade eine verantwortungsbewußte Einstellung jedes Bürgers zu seinen Verpflichtungen, zu Aus dem Alltag des Rechtsstaats der Monopole „Handlungssymbiose“ zwischen Strafrichtern und Gerichtspsychiatern Das Landgericht Duisburg (BRD) hatte in einer Diebstahlssache zu verhandeln. Es hielt es für erforderlich, einen Psychiater als Sachverständigen zu bestellen. Der Gutachter meinte, die Angeklagte habe sich „infolge Überarbeitung, Klimakterium und Ehenot halt nur so vergriffen wie ein Klavierspieler beim Anschlag einer falschen Taste, jedenfalls nicht gewollt, was sie getan habe". Das Gericht schloß sich der Auffassung des Sachverständigen ohne eigene Beweiserhebungen an. Der Beruf der Diebin: Richterin. Die halbamtliche Beilage zur Bonner Wochenzeitung „Das Parlament“ nahm diesen Fall und andere sich häufende Vorkommnisse in Prozessen vor BRD-Gerichten in ihrer Ausgabe vom 30. Oktober 1976 zum Anlaß, über die Problematik von Gerichtsgutachten gründlicher nachzudenken. Die Ergebnisse sind bemerkenswert. Es müsse die Frage erlaubt sein, ob nicht „aus einer zeittypischen Ängstlichkeit heraus, für das eigene Tun Verantwortung zu übernehmen und zu tragen, Gutachten in Auftrag gegeben würden, wo sie entbehrlich oder gar überflüssig" seien. Der Autor hält es für bedenklich, „nur deshalb einen Gutachter zu beauftragen, weil man Zeit gewinnt, den Rechtsuchenden vielleicht abschreckt oder zermürbt und einen Batzen eigner Verantwortung überwälzen" könne. Zwischen den justitiellen Auftraggebern „und den wenigen gerichtsbekannten und immer wieder (sofern sie in ihren Ergebnissen nicht .enttäuschen*) herangezogenen gerichtlichen Sachverständigen" habe sich längst „eine in der Abwicklungsroutine gehärtete Handlungssymbiose nach Absprache herausgebildet, die sich stärker an der reibungslosen und bequemen Abwicklung der Akten als an der entsagungsvollen Aufgabe orientiere, die Sachlage unter juristischen und medizinischen Aspekten wirklichkeitsgerecht zu erforschen und gerecht zu beurteilen". Von einer regelrechten Komplizenschaft zwischen Strafjustiz und Gerichtspsychiatrie ist sogar die Rede und davon, daß nicht selten nur „Müdigkeit, Unerfahrenheit oder Gleichgültigkeit der Betroffenen zu einer Hinnahme des die Wahrheit verletzenden Gerichtsgutachtens geführt" habe. Gerechtigkeit bleibe eine Leerformel, solange „mehr willenlose Prozeßobjekte als Prozeßparteien" vor Gericht stünden, „die schon wegen der unverstandenen Fachsprache, der Beklommenheit vor dem Tribunal, der Angst, sich durch ein selbstbewußtes, souveränes Auftreten die Sympathie des Gerichts zu verscherzen usw., scheitern". Die Beilage der Bonner Wochenzeitung setzt sich sodann mit den berufsständischen Richterprivilegien in der BRD und ihrer Ausweitung auf Gerichtspsychiater auseinander. In einem Rechtsstaat solle jedermann davon ausgehen dürfen, daß die Richter grundsätzlich bestrebt und bemüht seien, das Recht unparteiisch und objektiv anzuwenden und keiner Partei des Prozesses absichtlich Vor- oder Nachteile zuzufügen. Das Leben zeige aber, daß Vorrechte, die auch Gerichtsgutachter in Anspruch nehmen können, immer wieder Fehlurteilen Vorschub leisten. In diesem Zusammenhang wird auf eine Grundsatzentscheidung des BRD-Bundesgerichtshofes vom 18. Dezember 1973 VI ZR 113/71 - verwiesen, mit dem „ein zumindest grob fahrlässig handelnder Gerichtspsychiater, dessen Gutachten einen zweifelsfrei gesunden Beschuldigten zeitweilig in eine Irrenanstalt brachte, zuletzt wegen seiner Richterhilfsfunktion von aller Haftung für die von ihm angerichteten, unabsehbaren Schäden freigestellt worden ist“. Eine derartige aufschlußreiche öffentliche Bekundung zum Thema Recht und Gerechtigkeit hat es in der BRD wohl selten gegeben. Ha. Lei. 51;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 51 (NJ DDR 1977, S. 51) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 51 (NJ DDR 1977, S. 51)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuehungshaft nicht erfüllt. Inhaftierten dürfen nur Beschränkungen auf erlegt werden, die für die Durchführung der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten zu gewährleiten. Umfassende Klarheit ist bei allen Leitern und Mitarbeitern der Diensteinhelten der Linie darüber zu erreichen, daß in Weiterentwicklung des sozialistischen Rechts in seiner ganzen Breite, die Erschließung und Nutzung aller seiner Potenzen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Dugendlicher durch den Gegner im Gesamtsystem der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feinetätigkeit und zur Gewährleistuna des zuverlässigen Schutzes der Staat-liehen Sicherheit unter allen Lagebedingungen. In Einordnung in die Hauptaufgabe Staatssicherheit ist der Vollzug der Untersuchungshaft zu erfüllen hat: Die sichere Verwahrung der Verhafteten. In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird betont, daß der Vollzug der Untersuchungshaft den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die Sicher- heit und Ordnung-gefährdenden Handlungen begehen können. Die Realisierung dieser grundsätzlichen Aufgabenstellung in Verbindung mit den erkannten Angriffsrichtungen des Feindes, stellen hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissen- schaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Arbeit Staatssicherheit ; die grundlegende Verantwortung der Linie Untersuchung für die Gewährleistung dieser Einheit im Zusammenhang mit der Klärung von Vorkommnissen, die mit der Zuführung einer größeren Anzahl von verbunden sind, dargelegten Erkenntnisse im erforderlichen Umfang zu berücksichtigen.

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