Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 508

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 508 (NJ DDR 1977, S. 508); 508 Neue Justiz 15/77 gerichts und des Rates des Bezirks mit Lektionen beteiligt. Meckert betonte, daß die guten Erfolge dieser Quälifizie-rungsmaßnahmen den Schluß zulassen, daß die mit dem Grundlagenfach gestellten Bildungs- und Erziehungsziele erreicht werden. Die Leiter der Justiz- und Sicherheitsorgane im Bezirk werden sich im 2. Halbjahr 1977 mit dem Leiter der Beratungsgruppe für das Grundlagenfach „Sozialistisches Recht“ über die weitere Unterstützung der Lehrkräfte verständigen. Auf ähnliche Erfahrungen wies der Stellvertreter des Staatsanwalts des Bezirks Cottbus H. Knapp hin. Wichtige Impulse für eine intensivere Rechtserziehung der Lehrlinge seien hier auch von einer Bezirkskonferenz ausgegangen, die die Abteilung Berufsbildung und Berufsberatung des Rates des Bezirks im April 1977 zu diesem Problemkreis einberufen hatte. Ferner habe ein Erfahrungsaustausch von Gewerkschaftsfunktionären aus Einrichtungen der Berufsbildung zur sozialistischen Rechtserziehung der Lehrlinge stattgefunden, der u. a. die. äußerst bedeutsame Rolle der Lehrfacharbeiter bei der Erziehung . der Lehrlinge zu bewußter Ordnung und Disziplin im Arbeitsprozeß unterstrich. Im Bezirk Leipzig wurde im Rahmen einer Vereinbarung zwischen dem Bezirkskabinett für Weiterbildung der Kader der Berufsbildung, dem Staatsanwalt des Bezirks und dem Bezirksgericht den Lehrkräften, Erziehern und leitenden Kadern der Berufsbildung eine planmäßige und systematische Hilfe und Unterstützung zur qualifizierten Vermittlung der Grundlagen des sozialistischen Rechts gegeben. Staatsanwalt E. Kunz legte dar, daß die Justizorgane dieses Bezirks bestrebt sind, mit ihren Kenntnissen und Erfahrungen im Prozeß der Weiterbildung der Lehrkräfte und Erzieher in der Berufsbildung dazu beizutragen, daß ein praxisnaher Unterricht im Grundlagenfach „Sozialistisches Recht“ gesichert und die sozialistische Rechtspropaganda in den beruflichen Bildungseinrichtungen wirkungsvoll durchgeführt wird. Zu Fragen einer hohen Wirksamkeit des Unterrichtsfaches „Sozialistisches Recht“ sprachen Dr. sc. G. U d k e und Prof. Dr. J. Michas (beide Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität) sowie Dr. U. R o h d e (Oberstes Gericht). Wie Untersuchungen zum Stand des Rechtsbewußtseins von Lehrlingen ergaben, haben sie großes Interesse am sozialistischen Recht, insbesondere am Arbeitsrecht und Jugendgesetz. Für die Wirksamkeit des Gründlagenfaches wurde daraus abgeleitet, im Unterricht die Dynamik unserer Rechtsentwicklung deutlich zu machen und hier wie im gesamten Erziehungsprozeß dazu beizutragen, eine bewußte Haltung zu den Rechtspflichten auszuprägen. Dabei sollten die verschiedensten Formen der Rechtserziehung der Lehrlinge genutzt werden. In diesem Zusammenhang wurde von einigen Diskussionsrednern der große erzieherische Wert von gerichtlichen Verhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit in den Einrichtungen der Berufsausbildung unterstrichen, um jedem Lehrling seine persönliche Verantwortung bei der Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit bewußt zu machen und eine Atmosphäre der Unversöhnlichkeit gegenüber Rechtsverletzungen zu schaffen. In seinen Schlußbemerkungen wies Staatssekretär Weidemann darauf hin, daß die Aufgaben zur Entwicklung und Festigung des Staats- und Rechtsbewußtseins . der Lehrlinge Bestandteil der Verwirklichung der Beschlüsse der Partei- und Staatsführung zur Erziehung des Facharbeiternachwuchses sind. Er sprach die Erwartung aus, daß die Juristen die Lehrkräfte und Erzieher auch künftig in ihrem Bemühen unterstützen, klassenbewußte Facharbeiter auszubilden, für die die Einhaltung von Ordnung und Disziplin und der sozialistischen Gesetzlichkeit feste Gewohnheit ist. Besondere Unterstützung sollte den Lehrkräften für das Grundlagenfach „Sozialistisches Recht“ gegeben werden, dessen Wirksamkeit regelmäßig einzuschätzen ist. Richter unterstützen Schülerakademie ANNI JESZKA, Stellv. Direktor des Bezirksgerichts Karl-Marx-Stadt In Karl-Marx-Stadt wurde im vergangenen Schuljahr eine Schülerakademie gegründet. Teilnehmer sind Schüler der 9. bis 12. Klassen, die sich in ihrer Freizeit mit Problemen verschiedener Wissenschaftsbereiche bekannt machen wollen, um ihre Kenntnisse zu erweitern. Diese Einrichtung wurde in Zusammenarbeit zwischen der Abteilung Volksbildung des Rates der Stadt, der Technischen Hochschule und der FDJ-Stadtleitung geschaffen. Auf der Grundlage eines vorgegebenen Themenplanes bestimmen die Schüler selbst, welche Vorträge sie anhören. Ihre Mitarbeit in der Schülerakademie verstehen die Jugendlichen als FDJ-Auftrag. Uber die Ergebnisse ihrer Teilnahme legen sie dem Direktor der Schule und der Leitung der FDJ-Grundorganisation Rechenschaft ab. Die in der Schülerakademie erworbenen Kenntnisse werden von den Teilnehmern- im Unterricht und in den FD J-Veranstal-tungen ausgewertet und ihren Kollektiven weitervermittelt. Die erfolgreiche Teilnahme an mindestens sechs Veranstaltungen wird durch eine Urkunde gewürdigt. Diese Form der außerunterrichtlichen Förderung des schöpferischen Denkens und der Selbsttätigkeit der Schüler wird im kommenden Schuljahr noch stärker den Erfordernissen der gesellschaftlichen Praxis Rechnung tragen. Die Leitung der Schülerakademie legte u. a. fest, auch Themen aufzunehmen, die auf die Entwicklung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins gerichtet sind und der allseitigen Vorbereitung der jungen Generation auf ihre staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten dienen. Damit wird die aktive Mitwirkung der Schüler bei der Rechtserziehung angestrebt. Die Abteilung Volksbildung des Rates der Stadt und das Bezirksgericht haben vereinbart, daß Richter des Bezirksgerichts an der Schülerakademie Vorträge zu Fragen der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Rechtsverwirklichung halten. Sie/ werden mit den Schülern folgende Themen behandeln: Warum geht das sozialistische Zivilrecht auch mich an? Welche Verantwortung hat die Jugend bei der Verhütung und Bekämpfung von Straftaten? Was müssen künftige Mütter und Väter über das sozialistische Familienrecht wissen? Was ist Inhalt und Aufgabe des sozialistischen Arbeitsrechts? Wir halten eine solche Methode der Rechtspropaganda im Erziehungsprozeß der Jugend für sehr' wertvoll und effektiv. Sie fördert eine frühzeitige, altersangemessene aktive Einbeziehung der heranwachsenden jungen Generation in die Rechtsverwirklichung. Erfahrungen des Justitiars bei der Rechtspropaganda und Rechtserziehung im Betrieb WERNER GRAICHEN, Justitiar im VEB Gießerei „Rudolf Harlaß“, Karl-Marx-Stadt Mit dem Beschluß des Politbüros des Zentralkomitees der SED vom 7. Mai 1974 und mit der JustitiarVO vom 25. März 1976 (GBl. I S. 204) sind den Justitiaren auch größere Aufgaben zur Entwicklung des Rechtsbewußtseins und zur Koordinierung der Rechtspropaganda in den Betrieben übertragen worden. Die Tätigkeit der Justitiare;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung zu unterstellen zu denen nur der Staatsanwalt entsprechend den gesetzlichen Regelungen befugt ist. Es ist mitunter zweckmäßig, die Festlegung der erforderlichen Bedingungen durch den Staatsanwalt bereits im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader weiter zu qualifizieren und sie in ihrer Persönlichkeit sent wie klung noch schneller vqran-zubringen., In Auswertung der durchgeführten Anleitungsund Kontrolleinsätze kann eingeschätzt werden, daß sich alle Diensteinbeitbn der Linie den hohen Anforderungen und Aufgaben gestellt haben und die Wirksamkeit der mittleren leitenden Kader weiter planmäSig gestiegen ist So kann eingeschätzt werden, daß die vom Wachregiment übernommenen Kader relativ gut militärisch ausgebildet und zur militärischen Objektsicherung einsetzbar sind. Da jedoch die vorhandenen Kenntnisse nicht für die Erfüllung der verantwortungsvollen und vielseitigen Aufgaben der ausreichen, ist es notwendig, die Angehörigen in der Einarbeitungszeit zielgerichtet auf ihren Einsatz vorzubereiten und entsprechend zu schulen. Sie wird auf der Grundlage des des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der DDR. Mit der ausdrücklichen Fixierung von Aufträgen des Staatsanwalts sowie eigenen Feststellungen der Untersuchungsorgane als jeweils eigenständige Anlässe zur Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens dar. Sie erfordern im besonderen Maße eine enge und kameradschaftliche Zusammenarbeit zwischen operativer Diensteinheit und der Untersuchungsabteilung, insbesondere unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten wurden eine große Zahl differenzierter Maßnahmen eingeleitet und durchgeführt, um festgestellte verbrechensbegünstigende Umstände sowie andere Mängel und Mißstände zu überwinden.

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