Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 505

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 505 (NJ DDR 1977, S. 505); Neue Justiz 15/77 505 bei der Wirksamkeitsanalyse Beachtung verdienen, ableiten: Bedingungen für die Wirksamkeit der Rechtsvorschriften, die in den allgemeinen gesellschaftlichen Verhältnissen begründet liegen, Bedingungen, die vom Stand der Entwicklung des sozialistischen Rechtsbewußtseins und der Rechtskenntnisse bestimmt werden (sozialistisches Rechtsbewußtsein als Effektivitätsbedingung des Rechts), und schließlich Wirksamkeitsvoraussetzungen, die sich aus den steigenden Anforderungen an Qualität, Inhalt und Form der Rechtsvorschriften ergeben. Die Einschätzung solcher Bedingungen und Voraussetzungen, führt zwar nicht unmittelbar zu Aussagen über die Wirksamkeit der Rechtsvorschriften, sie sind aber wertvolle Hilfe für die Ermittlung, ob eine Rechtsvorschrift überhaupt wirksam -werden kann oder ob bestimmte Hemmnisse vorliegen, welche die Erreichung der mit ihr angestrebten Ziele erschweren oder unmöglich machen. Davon ausgehend ist zunächst festzustellen, daß jede Rechtsvorschrift allgemeine objektive Bedingungen in der Realität vorfindet, von deren Art und Gehalt das Wirken der Rechtsvorschrift in entscheidendem Maße abhängt. Für alle Rechtszweige und -gebiete trifft zusätzlich zu, was u. a. für das Strafrecht herausgearbeitet wurde: daß zu den „allgemeinen Bedingungen -Her Wirksamkeit die grundlegenden objektiven gesellschaftlichen Verhältnisse und Gegebenheiten, die die Vorzüge des Sozialismus ausmachen“, zählen. 15 Die sich dynamisch entwickelnden sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse sind bestimmend für die sich ständig verändernde konkrete Ausgangssituation. für die Wirksamkeit der Rechtsvorschriften auf allen Gebieten. Als weitere Gruppe allgemeiner Wirksamkeitsbedingungen sind gesellschaftlich subjektive Faktoren zu nennen. Zu ihnen zählen der Bewußtseinsstand der Bevölkerung bzw. bestimmter sozialer Gruppen sowie die Rolle der öffentlichen Meinung, das Niveau- der Sozialnormen u. a. m.i6 Sie wurden in der bisherigen praktischen analytischen Arbeit je nach deren Zielstellung z. T. auch behandelt, jedoch nicht systematisch und umfassend in die Einschätzungen einbezogen. Auch bei dieser Gruppe von Bedingungen sind in der Regel einige wesentliche Aussagen möglich, aus denen sich Schlußfolgerungen für die Wirksamkeit der Rechtsvorschriften ableiten lassen. Das betrifft insbesondere Fragen des Standes und der Entwicklung des sozialistischen Rechtsbewußtseins, der Rechtserziehung und Rechtspropaganda. Einschätzungen zum Rechtsbewußtsein und zur Rechtserziehung Bestandteil der Wirksamkeitsanalysen Bei der Einschätzung der Wirksamkeit von Rechtsvorschriften geht es darum festzustellen, welche Verhaltensweisen bzw. Handlungen auf dem von der konkreten Rechtsvorschrift erfaßten Gebiet mit ihrer Hilfe erreicht wurden, wobei der Umsetzungsprozeß von der Rechtsvorschrift zur Handlung bzw. Verhaltensweise stets unmittelbar über das Bewußtsein der Handelnden verläuft. „Das sozialistische Recht wird gesellschaftlich wirksam, indem es das Handeln der Bürger, der Betriebe, der Genossenschaften und anderer Gemeinschaften, in einer vom Staat allgemein verbindlichen Weise und Richtung bestimmend beeinflußt. Genau genommen ist daher all das, was das Recht in unserer Gesellschaft bewirkt, das. Ergebnis des Handelns der Werktätigen, die sich rechtlicher Instrumente , bedienen, um ihre Aktivitäten zu organisieren und zu sichern-.“ 17 Hierin liegt die Bedeutung des Rechtsbewußtseins und der Rechtserziehung für die Wirksamkeit des Rechts begründet; im Bewußtsein des einzelnen Bürgers werden . die Anforderungen des Rechts erkannt, akzeptiert und um- gesetzt oder negiert, mißachtet und verletzt. Will man im Rahmen der Analyse der Wirksamkeit des sozialistischen Rechts Ursachen und Bedingungen für eine positive Rechtsverwirklichung oder für Rechtsverletzungen bloßlegen, setzt das eine Einschätzung des Standes des Rechtsbewußtseins und der Rechtskenntnisse sowie der Wirkungen der zur Durchsetzung der Rechtsvorschriften eingeleiteten rechtspropagandistischen Maßnahmen voraus. Es ist jedoch sehr schwer, den Stand des Rechtsbewußtseins und der Rechtskenntnisse zutreffend einzuschätzen, zumal befriedigende und praktikable Methoden dazu bisher nicht zur Verfügung stehen. Lediglich in einzelnen Fällen erzielte man mit relativ aufwendigen Mitteln, z. B. mit Hilfe von Befragungen und anderen speziellen Untersuchungen interessante Ergebnisse.18 Die detaillierte Einschätzung, insbesondere des Standes des Bewußtseins insgesamt und des Rechtsbewußtseins im besonderen, bedarf weiterer grundlegender in der Wissenschaft zu erarbeitender Voraussetzungen. Die Schwierigkeiten der Bewußtseinsanalytik, die sich als spezielles Problem der Gesellschaftswissenschaften und auch der Führung der.politisch-ideologischen Arbeit (erwiesen haben19, stellen sich als noch nicht umfassend gelöstes Problem auch für die Rechtspraxis und Rechtswissenschaft dar. Neben den allgemeinen Methoden zur Bewußtseinsanalyse, die auch für das Rechtsbewußtsein anwendbar sind, dienen als Hilfsmittel, um für die praktische Arbeit zu verwertbaren Aussagen zu kommen, auch Einschätzungen der Qualität und des Niveaus der Rechtserziehung und Rechtspropaganda sowie deren Wirksamkeit. Die Aktivitäten der Leiter zur Festigung des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Werktätigen, die rechtspropagandistischen Maßnahmen in Betrieben und Territorien sowie Publikationen zu Rechtsproblemen u. a. in Betriebszeitungen lassen sich, auch in ihrer Qualität und Bedeutung für die Rechtsverwirklichung, analysieren. Einschränkend ist jedoch festzustellen, daß sich daraus nicht etwa schematisch Schlußfolgerungen auf den Stand des Rechtsbewußtseins oder zur Wirksamkeit von Rechtsvorschriften ableiten lassen; es sind nur indirekte Rückschlüsse möglich. Ein Mindestmaß rechtspropagandistischer Maßnahmen allerdings ist z. B. unabdingbare Voraussetzung dafür, daß Rechtsvorschriften überhaupt verwirklicht werden können. Insofern ist eine bestimmte rechtserzieherische und rechtspropagandistische. Aktivität eine' Grundbedingung für die Rechtsverwirklichung, eine hohe Aktivität jedoch nicht automatisch Gewähr für eine umfassende Rechtsverwirklichung. Zu allgemeinen Voraussetzungen der Wirksamkeit des sozialistischen Rechts Ergiebiger als die oben genannten Problemkomplexe ist für die analytische Arbeit zur Wirksamkeit des Rechts auf Grund derzeitiger Möglichkeiten die Einschätzung einiger allgemeiner Voraussetzungen für das positive Wirken der Rechtsvorschriften. Sie betreffen Grundanforderungen an Inhalt und Form der Rechtsvorschriften. Daraus, wie diese Anforderungen beachtet wurden, ergeben sich Folgerungen auf Möglichkeiten und Grad der Wirksamkeit der Rechtsvorschriften. Solche Voraussetzungen sind insbesondere die Übereinstimmung der Aufgaben und Ziele der Rechtsvorschrift mit den von der Partei der Arbeiterklasse festgelegten Aufgaben und Zielen bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und die Übereinstimmung der in der Bestimmung enthaltenen Rechte und Pflichten mit den Erfordernissen der objektiven Gesetze der gesellschaftlichen Entwicklung, insbesondere der ökonomischen Gesetze und die Übereinstimmung der Rechtsvorschrift mit den An-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 505 (NJ DDR 1977, S. 505) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 505 (NJ DDR 1977, S. 505)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit besteht. Zu : Die Richtlinie bestimmt kategorisch die Notwendigkeit der Konsultation der zuständigen Untersuchungsabteilung vor jedem Abschluß eines Operativen Vorgangs.

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