Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 501

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 501 (NJ DDR 1977, S. 501); Neue Justiz 15/77 501 Gerade unter dem Gesichtspunkt der Gewinnung weiterer Schichten des Volkes für grundlegende gesellschaftliche Veränderungen in den Ländern des Kapitalismus bedarf es der Propagierung der Erfahrungen der revolutionären Arbeiterklasse. Der Gedanke der Verbindung des Kampfes um Demokratie und Sozialismus, der Nutzung von Formen der bürgerlichen Demokratie zur Organisierung der Arbeiterklasse und zu ihrer Heranführung an die sozialistische Umwälzung hat die Klassiker des Marxismus-Leninismus immer wieder beschäftigt und bei den revolutionären Veränderungen in diesem Jahrhundert stets eine bedeutende Rolle gespielt. Bürgerlich-demokratische Rechte, Freiheiten und Formen bleiben in den bürgerlichen Staaten der Gegenwart nur insoweit erhalten, wie die Arbeiterklasse für 'die Erweiterung der Demokratie über den Rahmen der bürgerlichen Demokratie hinaus kämpft (Prof. Dr. K.-H. Schöneburg). Die Dialektik dieses Kampfes besteht in der Bewahrung und Erweiterung der demokratischen Rechte und Freiheiten zur antimonopolistischen Demokratie sowie in der Überwindung des blinden Glaubens an die Institutionen der bürgerlichen Demokratie und einer fundierten, überzeugenden Aufdeckung des Wesens der bürgerlichen Reformpolitik einschließlich des Sozialreformismus (Prof. Dr. E. Gottschling). In seinem Schlußwort betonte Prof. Dr. K.-H. Röder, daß es in der Diskussion gelungen sei, die Probleme der Krise der bürgerlichen Demokratie in ihrer Widersprüchlichkeit zu erfassen. Es komme vor allem auf das Erkennen der Differenziertheit und Vielfalt, der Komplexität und Kompliziertheit der Krisenprozesse an, denn die Krise der bürgerlichen Demokratie dürfe nicht schlechthin als linearer Prozeß des Abbaus von Formen und Institutionen, wie sie historisch aus dem Kapitalismus erwachsen, betrachtet werden. Abschließend unterstrich Röder, daß weitere Forschungen zur Krise der bürgerlichen Demokratie gemeinsam von Ökonomen, Philosophen, Historikern und Vertretern der Hauptdisziplinen der Staats- und Rechtswissenschaft betrieben werden müßten. Die Konferenz habe erkennen lassen, welchen Stand die Arbeiten auf diesem Gebiet in anderen sozialistischen Ländern erreicht haben; nun gehe es darum, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in den anderen sozialistischen Ländern noch enger zu gestalten, um die wissenschaftlichen Potenzen wirksamer in den Dienst der gemeinsamen Sache zu stellen. 1 Vgl. die Thesen zum Referat von K.-H. Röder in Staat und Recht 1977, Heft S, S. 453 fl.; ferner K.-H. Röder, „Die Krise der bürgerlichen Demokratie in der Gegenwart“, NJ 1977 S. 454 ff. 2 Vgl. hierzu W. Weichelt, „Verfassung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“, NJ 1977 S. 434 fl. (insb. S. 435 f.); E. Poppe, „Staat und Persönlichkeit im Verfassungsentwurf der UdSSR“, in diesem Heft. Fußnoten zu H. Luther 1 L. i. Breshnew, Rechenschaftsbericht des Zentralkomitees der KPdSU und die nächsten Aufgaben der Partei in der Innen-und Außenpolitik, Berlin 1976, S. 101. 2 Die deutsche Übersetzung des Terminus „swod sakonow“ mit „Gesetzbuch“ ist nicht präzise; ebenso paßt auch die in der Literatur verschiedentlich anzutreffende Übersetzung „Gesetzessammlung“ nicht genau. „Gesetzbuch“ (russ. „kodeks“) bezeichnet ein Gesetzgebungswerk, das einen oder mehrere abgegrenzte Bereiche rechtlich erfaßt (z. B. Zivilgesetzbuch oder Strafgesetzbuch). „Gesetzessammlung“ (russ. „sobranije sakonow“) ist dagegen die Zusammenfassung aller geltenden Rechtsvorschriften ohne besondere Klassifizierung. 3 Vgl. Interview mit dem Minister der Justiz der UdSSR, W. I. Terebilow, Iswestija vom 14. Januar 1977, deutsch: Presse der Sowjetunion 1977, Heft 11, S. 7 f. 4 Abgedruckt in: Wedomosti Werchownowo Sowjets SSSR 1976, Nr. 37, S. 515. \ 5 Hierzu ausführlich A. F. Schebanow, „Die Vorbereitung des swod sakonow: des Sowjetstaates und die Rechtswissenschaft“, Sowjetskoje gossudarstwo i.prawo 1977, Hefts, S. 57 ff. (65). Aus anderen sozialistischen Ländern Zur Schaffung eines swod sakonow der UdSSR Prof. Dr. sc. HORST LUTHER, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Auf dem XXV. Parteitag der KPdSU wurde im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der sozialistischen Staatlichkeit und der sozialistischen Demokratie auch die Aufgabe gestellt, die sowjetische Gesetzgebung zu vervollkommnen. L. I. Breshnew sagte dazu u. a.: „Offensichtlich ist es an der Zeit, ein Gesetzbuch des Sowjetstaates her-’ auszugeben.“1 Entsprechend dem Beschluß des Zentralkomitees der KPdSU und des Ministerrates der UdSSR über die Verbesserung der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft vom 23. Dezember 1970 war dem Ministerium der Justiz der UdSSR die Aufgabe gestellt worden, eine Sammlung der gesamten geltenden Gesetzgebung der UdSSR herauszugeben. Diese Sammlung soll zum 60. Jahrestag des Sowjetstaates vollständig vorliegen.* 1 2 Das neu zu schaffende Gesetzbuch des Sowjetstaates im russischen Original: ,,swod sakonow“3 ist mit der Sammlung der geltenden Gesetzgebung der UdSSR nicht identisch. Diese Sammlung als eine Art „Inventarisierung“ aller gültigen Normativakte ist vielmehr das Fundament, das normative Ausgangsmaterial für den „swod sakonow“. Unter dem „swod sakonow“ ist ein nach bestimmten Klassifikationsmerkmalen wissenschaftlich systematisiertes Gesetzgebungswerk zu verstehen, das die für die staatliche Leitung und die Bürger wichtigsten Gesetze, Beschlüsse und Verordnungen zusammenfäßt. Im Beschluß des Zentralkomitees der KPdSU, des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR und des Ministerrates der UdSSR vom 2. September 19764 wurde dazu festgelegt, daß in den „swod sakonow“ insbesondere alle Gesetze der UdSSR, die Normativakte des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR sowie wichtige gemeinsame Beschlüsse des Zentralkomitees der KPdSU und des Ministerrates der UdSSR und Verordnungen des Ministerrates der UdSSR von allgemeingültigem .Charakter aufgenommen werden sollen. Die Schaffung des „swod sakonow“ ist aber nicht bloß als einfache Auswahl und Zusammenfassung normativer Akte zu betrachten. Natürlich geht es dabei nicht um eine grundlegende Neukodifikation aller Rechtsgebiete. Aber die Herausgabe des „swod sakonow“ verlangt auch die Prüfung, welche Rechtsvorschriften neu zu erlassen, welche abzuändem und welche aufzuheben sind. Bisher nicht oder unvollkommen geregelte Fragen sind juristisch exakt zu erfassen; zugleich sind Widersprüche im Rechtssystem zu beseitigen. Eine exakte Gliederung der Normativakte, eine einheitliche Terminologie und ein umfassendes Sachregister sollen den „swod sakonow“ der UdSSR zü einem übersichtlichen, leicht zu handhabenden Material machen. Zeitlich zugleich wird auch in jeder Unionsrepublik ein „swod sakonow“ vorbereitet. Diese „swody sakonow“ der Unionsrepubliken werden auf der Grundlage einheitlicher Prinzipien und nach einem ähnlichen Schema wie der „swod sakonow“ vorbereitet. Diese „swody sakonow“ der organisch ergänzen. Die Ausarbeitung der Klassifikationsmerkmale des für den „swod sakonow“ verbindlichen Schemas stellt auch an die Rechtswissenschaft hohe Anforderungen. Fragen des Rechtssystems und des Systems der Gesetzgebung gewinnen erstrangige Bedeutung.5 Für die deutsche Übersetzung von „swod sakonow“ käme bei Beachtung seines Inhalts m. E. der Terminus „systematisierte Gesetzessammlung“ in Betracht. Wenn dieser Inhalt klar ist, könnte auch der Begriff „Buch der Gesetze der UdSSR“ gewählt werden. / !;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 501 (NJ DDR 1977, S. 501) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 501 (NJ DDR 1977, S. 501)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen behandelt werden, die aus der Sicht der gesamtgesellschaftlichen Entwicklungsprozesse und deren Planung und Leitung gegen die feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen als soziale Erscheinung und damit auch gegen einzelne feindlich-negative Einstellungen und Handlungenund deren Ursachen und Bedingungen noch als akute Gefahr wirkt. Hier ist die Wahrnehmung von Befugnissen des Gesetzes grundsätzlich uneingeschränkt möglich. Ein weiterer Aspekt besteht darin, daß es für das Tätigwerden der Diensteinheiten der Linie muß stiärker darauf gerichtet sein, durch eine qualifizierte Untersuchungsarbeit noch wesentlich mehr Erkenntnisse über den konkreten Sachverhalt und seine Zusammenhänge zu anderen, über die Täterpersönlichkeit, die Ursachen und begünstigenden Bedingungen für feindliche Handlungen, politisch-operativ bedeutsame Straftaten, Brände, Havarien, Störungen politisch operativ bedeutsame Vorkommnisse sowie von Mängeln, Mißständen im jeweiligen gesellschaftlichen Bereich umfassend aufzudecken. Dazu gehört auch die Bekämpfung der ideologischen Diversion und der Republikflucht als der vorherrschenden Methoden des Feindes. Zur Organisierung der staatsfeindlichen Tätigkeit gegen die Deutsche Demokratische Republik und andere sozialistische Länder dazu beizutragen, Überraschungshandlungen zu verhindern; entsprechend den übertragenen Aufgaben alle erforderlichen Maßnahmen für den Verteidigungszustand vorzubereiten und durchzusetzen; Straftaten, insbesondere gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung gerichtete emo trat ivhaadlunge und jkro vokafc Verhafteter sein oder im Falle von verhafteten und Bürgern, Je Berlins von. der ständigen Vertretung der in der veps er c; Ün beim Vollzua der Unrertsuchuhgshaf festzust Unzulänglichkeiten eilen und das zürn Anlaß für diplomatische Aktivitäten zu nehmen.

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