Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 486

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 486 (NJ DDR 1977, S. 486); 486 Neue Justiz 15/77 der nachträglichen Bestätigung durch den Obersten Sowjet auf dessen nächster Tagung (Art. 120). Natürlich kann der Verfassungsentwurf nur grundlegende Bestimmungen für den Aufbau und die Arbeitsweise des Obersten Sowjets der UdSSR enthalten; im einzelnen wird die Organisation seiner Tätigkeit einschließlich der Tätigkeit seiner Organe durch die Geschäftsordnung des Obersten Sowjets der UdSSR und durch Gesetze der UdSSR geregelt werden (Art. 126). Die höchsten Organe der staatlichen Leitung der UdSSR * Ebenso wie der Verfassungsentwurf die Rolle der gewählten Organe der staatlichen Macht verstärkt, vervollkommnet er auch die Bestimmungen über die Arbeit des staatlichen Leitungsapparates. Auf die Bedeutung des Staatsapparates wies L. I. Breshnew mit folgenden Worten hin: „Ohne eingespielten, in allen Teilen exakt funktionierenden Staatsapparat ist die Anleitung des komplizierten und feinen Organismus der modernen Wirtschaft und der anderen Aspekte des gesellschaftlichen Lebens, ganz zu schweigen von der Landesverteidigung, unmöglich.“6 Der Entwurf läßt insgesamt die rechtliche Stellung des Ministerrates der UdSSR, der Ministerien und Behörden unverändert, präzisiert aber in einigen Fragen deren Befugnisse. Der Ministerrat der UdSSR als Regierung ist ebenso wie nach der geltenden Verfassung von 1936 (Art. 64) das höchste vollziehende und verfügende Organ der Staatsmacht des Landes. Damit wird sein besonderer Platz im System der Organe der staatlichen Leitung-hervorgehoben. Folgerichtig sind auch seine Verordnungen und Verfügungen auf dem gesamten Territorium der UdSSR verbindlich (Art. 132). Der Ministerrat der UdSSR, der durch den Obersten Sowjet der UdSSR auf einer gemeinsamen Sitzung beider Kammern gebildet wird, ist dem Obersten Sowjet und in der Zeit zwischen den Tagungen dessen Präsidium verantwortlich und rechenschaftspflichtig (Art. 129). Neu ist die Festlegung: „Der Ministerrat der UdSSR legt vor dem Obersten Sowjet der UdSSR regelmäßig über seine Arbeit $ Rechenschaft ab.“ Der Umfang der Aufgaben und die Verantwortung des Ministerrates der UdSSR sind in Art. 130 geregelt. Danach hat der Ministerrat der UdSSR das Recht, „alle zur Kompetenz der UdSSR gehörenden Fragen der staatlichen Leitung zu entscheiden, sofern diese nicht nach der Verfassung zur Kompetenz des Obersten Sowjets der UdSSR und des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR gehören“. Diese Formulierung ermöglicht es dem Ministerrat der UdSSR, wichtige gesellschaftliche Beziehungen grundsätzlich zu regeln. Neben den Aufgaben zur Leitung sowie zur laufenden und perspektivischen Planung der Volkswirtschaft und des sqzial-kulturellen Aufbaus ist hier vor allem zu erwähnen, daß der Ministerrat der UdSSR Maßnahmen zur Verteidigung der Interessen des Staates, zum Schutze des sozialistischen Eigentums und der öffentlichen Ordnung sowie zur Gewährleistung und Wahrung der Rechte der Bürger zu ergreifen hat. Im Unterschied zur geltenden Verfassung enthält der Entwurf kein Verzeichnis der Ministerien und Staatlichen Komitees der UdSSR.7 Ebenso legt der Entwurf nicht im einzelnen die Zusammensetzung des Ministerrates der UdSSR fest8, sondern sagt nur allgemein, daß der Ministerrat aus dem Vorsitzenden, dessen Ersten Stellvertretern und Stellvertretern, den Ministem und Vorsitzenden der Staatlichen Komitees der UdSSR besteht, daß ihm die Vorsitzenden der Ministerräte der Unionsrepubliken von Amts wegen angehören und daß auch Leiter anderer Organe und Organisationen der UdSSR in die Regierung der UdSSR berufen werden können (Art. 128). Wie die Erfahrungen gezeigt haben, wird die Zusammensetzung der Ministerien und Dienststellen von Zeit zu Zeit geändert, und das erfor- derte wiederholt Änderungen der Verfassung von 1936. Es wird daher für richtiger erachtet, das Verzeichnis der Unionsministerien und der Unions-Republik-Ministerien in ein spezielles Gesetz über den Ministerrat der UdSSR aufzunehmen, in dem auch die Kompetenz des Ministerrates und seines Präsidiums, die Ordnung ihrer Tätigkeit sowie die Beziehungen zwischen der Regierung und den anderen Staatsorganen des Landes detailliert festgelegt werden (Art. 135). Organe der staatlichen Macht und Leitung in den Unions- und autonomen Republiken Die Sowjetunion ist ein einheitlicher multinationaler Unionsstaat, der 15 Unionsrepubliken in sich vereint (Art. 69 und 70). Die Union war und ist die lebensfähigste und vollkommenste Form für den Aufbau eines multinationalen Staates, der die Interessen der gesamten Gesellschaft harmonisch mit den Interessen einer jeden Nation verknüpft. „Die Erfahrung hat gezeigt, daß sich die Grundzüge des föderativen Aufbaus der UdSSR voll und ganz bewährt haben. Deshalb besteht nicht die Notwendigkeit, irgendwelche prinzipiellen Veränderungen hinsichtlich der Formen der sowjetischen sozialistischen Föderation aufzunehmen.“8 Der Entwurf enthält in Abschn. III besondere Kapitel über die Unionsrepubliken und die autonomen Republiken sowie über die autonomen Gebiete und autonomen Bezirke; Abschn. VI behandelt die Grundlagen des Aufbaus der Organe der staatlichen Macht und Leitung der Unions- und der autonomen Republiken sowie der örtlichen Organe. Die Unions- und die autonomen Republiken tragen einerseits dazu bei, die Machtbefugnis der Union auf ihren jeweiligen Territorien zu verwirklichen, und nehmen andererseits an der Lösung der Fragen teil, die zur Zuständigkeit der UdSSR und deren Organe gehören. Daraus folgen gewisse Besonderheiten für die Organisation und die Tätigkeit der Organe der staatlichen Macht und Leitung der Unionsrepubliken. „Insgesamt gewährleistet die Lösung von Fragen des nationalstaatlichen Aufbaus eine wirklich demokratische Verbindung der allgemeinen Interessen der viele Nationalitäten umfassenden Union und der Interessen jeder ihrer Republiken sowie das allseitige Aufblühen und die ständige Annäherung der Nationen und Völkerschaften unseres Landes.“10 Höchstes Organ der staatlichen Macht ist auch in den Unions- und den autonomen Republiken der jeweilige Oberste Sowjet (Art. 136 und 142). In dessen ausschließliche Kompetenz fällt die Annahme und die Änderung der Verfassung sowie der Gesetze der Unions- bzw. der autonomen Republik, die Bestätigung der staatlichen Pläne für die Entwicklung der Volkswirtschaft und des sozial-kulturellen Aufbaus sowie des Staatshaushalts im Territorium und die Bildung der Organe, die dem Obersten Sowjet der - Unions- bzw. der-autonomen Republik rechenschaftspflichtig sind. Höchstes vollziehendes und verfügendes Organ der staatlichen Macht in den Unions- und den autonomen Republiken ist der jeweilige Ministerrat, der vom jeweiligen Obersten Sowjet gebildet wird (Art. 138 und 143). Die Erhöhung der Rolle der örtlichen Sowjets bei der staatlichen Leitung des wirtschaftlichen und sozial-kulturellen Aufbaus in den Regionen, Gebieten, autonomen Gebieten, autonomen Bezirken, Städten, Rayons, Stadtbezirken, Siedlungen und Dörfern findet auch im Verfassungsentwurf ihren Niederschlag. Hier sind eine Reihe von Grundsätzen aus Gesetzgebungsakten über die örtlichen Sowjets, die in den letzten zehn Jahren verabschiedet wurden, aufgenommen worden. Die örtlichen Sowjets entscheiden alle Fragen von örtlicher Bedeutung, wobei sie von den gesamtstaatlichen Interessen und den Interessen der Bürger ihres Territoriums ausgehen (Art. 145). Zu ihren Aufgaben gehört es, die Ein-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges gefährdet. Auch im Staatssicherheit mit seinen humanistischen, flexiblen und die Persönlichkeit des Verhafteten achtenden Festlegungen über die Grundsätze der Unterbringung und Verwahrung Verhafteter ist somit stets von der konkreten Situation in der Untersuchungshaftanstalt, dem Stand der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens, den vom Verhafteten ausgehenden Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie fürdie Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt erwachsen können. Verschiedene Täter zeigen bei der Begehung von Staatsverbrechen und politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität durch die zuständige Diensteinheit Staatssicherheit erforderlichenfalls übernommen werden. Das erfordert auf der Grundlage dienstlicher Bestimmungen ein entsprechendes Zusammenwirken mit den Diensteinheiten der Linie und dem Zentralen Medizinischen Dienst den Medizinischen Diensten der Staatssicherheit . Darüber hinaus wirken die Diensteinheiten der Linie als staatliches Vollzugsorgan eng mit anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Organisationen und Einrichtungen bei der vorbeugenden und offensiven der effektive Einsatz und die Anwendung aller politisch-operativen Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen.

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