Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 485

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 485 (NJ DDR 1977, S. 485); Neue Justiz 15/77 485 Wesen unserer Ordnung und dem Charakter unserer Entwicklung entsprechen.“9 Insgesamt aber sind die hier behandelten Aspekte des Entwurfs für uns in dreifacher Hinsicht von Interesse: 1. Das Bekannte und Erwartete bestätigt unsere eigenen Erkenntnisse und Erfahrungen und bestärkt uns in der Gewißheit, auf gleichem und richtigem Wege voranzuschreiten. * 2. Zahlreiche neue Ergebnisse der Arbeit der Verfassungskommission der UdSSR vermitteln uns Anregungen für Theorie und Praxis. Die neue Sowjetverfassung und ihre Verwirklichung werden intensiv auch auf die Staatsund Rechtswissenschaft der DDR ausstrahlen. 3. Sechzig Jahre Sowjetmacht und Sowjetverfassung be- stätigen die Richtigkeit und Sieghaftigkeit der Ideen der Klassiker des Marxismus-Leninismus und der Politik der kommunistischen Partei: Das kommunistische Ideal der freien Entwicklung eines jeden als Bedingung für die freie Entwicklung aller19 bestimmt kontinuierlich und zielstrebig Inhalt und Wirklichkeit sozialistischer und kommunistischer Gesellschaftsentwicklung und Persönlichkeitsentfaltung. ' 1 Deutsche Übersetzung ln: Presse der Sowjetunion 1977, Heft 24, S. 1 ff. Alle Zitate aus dem Verfassungsentwurl folgen dieser Übersetzung. 2 Zitiert nach Art. 1 der Virginia Bill of Rights (1776), die mit wesentlichen Aussagen 1791 Aufnahme ln die Verfassung der USA fand. Abgedruckt bei: H. Klenner, Studien über die Grundrechte, Berlin 1964, Dokumentenanhang, S. 141. 3 K. Marx, „Der achtzehnte Brumaire des Louis Bonaparte“, ln: Marx/Engels, Werke, Bd. 8, Berlin 1960, S. 127. 4 Zur Erläuterung des gesamten Entwurfs vgl. w. Weichelt, „Verfassung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“, NJ 1977 S. 434 ff. 5 L. 1. Breshnew, „Über den Entwurf der neuen Verfassung der UdSSR“, ND vom 6. Juni 1977, S. 3. 6 Auch die Stellung der Ausländer und der Personen ohne Staatsbürgerschaft sowie das Asylrecht sind' im n. Abschnitt geregelt. 7 Einige Grundrechte und -frelheiten sind auch noch in anderen Kapiteln des Verfassungsentwurfs zu finden, so z. B. die Ausgestaltung des aktiven und passiven Wahlrechts (Art. 95) oder das Recht des Angeklagten auf Verteidigung (Art. 157). 8 L. I. Breshnew, a. a. O. 9 L. I. Breshnew, a. a. O. 10 K. Marx/F. Engels, „Manifest der Kommunisitischen Partei“, ln: Werke, Bd. 4, Berlin 1959, S. 482. Organe der staatlichen Macht und Leitung im Verfassungsentwurf der UdSSR Dr. IREK SCH. MUKSINOW, wiss. Mitarbeiter am Institut -für Staat und Recht der Akademie der Wissenschaften der UdSSR Sowjetische Verfassungen waren und sind Grundgesetze des Staates, in denen die Grundlagen der gesellschaftlichpolitischen und ökonomischen Ordnung, die Prinzipien der sozialistischen Demokratie, die Perspektiven der weiteren Entwicklung der Gesellschaft und des Staates festgelegt sind. Der Entwurf der neuen Verfassung1, der die vor mehr als vierzig Jahren angenommene Verfassung von 1936 ablö-sen soll, verankert die gewaltigen Veränderungen aller Seiten des gesellschaftlichen Lebens der UdSSR. Er widerspiegelt zugleich die Kontinuität der Grundideen der vorangegangenen drei sowjetischen Verfassungen. Schließlich berücksichtigt er die Erfahrungen aus der Verfassungsentwicklung der sozialistischen Bruderländer.2 Der Verfassungsentwurf charakterisiert den sowjetischen Staat als sozialistischen Staat des ganzen Volkes, der den Willen und die Interessen der Arbeiterklasse, der Bauernschaft, der Intelligenz, aller Nationen und Völkerschaften des Landes zum Ausdruck bringt (Art. 1). Die führende und lenkende Kraft der sowjetischen Gesellschaft, der Kem ihres politischen Systems, aller staatlichen und gesellschaftlichen Organisationen ist die Kommunistische Partei der Sowjetunion. Die KPdSU ist für das Volk da und dient dem Volk (Art. 6 Abs. 1). Das Volk übt die Staatsmacht durch die Sowjets aus, die folgerichtig als Sowjets der Volksdeputierten bezeichnet werden sollen (Art. 2 Abs. 2, Art. 88), während sie gegenwärtig Sowjets der Deputierten der Werktätigen heißen.3 Der Entwurf behält das bestehende System der Staatsorgane im wesentlichen bei, nimmt aber gleichzeitig entsprechend den Aufgaben und Erfordernissen der entwickelten sozialistischen Gesellschaft Veränderungen in ihrer Organisation, Tätigkeit und Zuständigkeit vor. Diese Änderungen sind auf die Vervollkommnung der Rolle der Sowjets, die Weiterentwicklung der demokratischen Prinzipien ihrer Bildung und Tätigkeit, auf die konsequente Verwirklichung des Prinzips der Verantwortung eines jeden Staatsorgans für die ihm übertragenen Aufgaben und auf die Erweiterung der gesetzlichen Grundlagen für die Organisation und Tätigkeit aller staatlichen Organe gerichtet. ' Der Oberste Sowjet der UdSSR höchstes Organ der staatlichen Macht Der Entwurf hebt besonders die Einheitlichkeit des Systems der Organe der Staatsmacht hervor, das vom Obersten Sowjet der UdSSR, von den Obersten Sowjets der Unionsrepubliken, den Obersten Sowjets der autonomen Republiken, den Regions- und Gebietssowjets, den Sowjets der autonomen Gebiete und autonomen Bezirke, den Stadt-, Rayon- und Stadtbezirkssowjets sowie den Siedlungs- und Dorfsowjets der Volksdeputierten gebildet wird (Art. 88). Das höchste Organ der Staatsmacht im Lande ist der Oberste Sowjet der UdSSR (Art. 106 Abs. 1). Seine Zuständigkeit ist neu festgelegt worden: Er „ist bevollmächtigt, über alle Fragep zu entscheiden, die nach dieser Verfassung zur Kompetenz der UdSSR gehören“ (Art. 106 Abs. 2). Zugleich ist die ausschließliche Zuständigkeit des höchsten Organs der Staatsmacht in Art. 106 Abs. 3 und 4 exakt verankert worden. Die Ausstattung des Obersten Sowjets der UdSSR mit außerordentlichen Vollmachten sichert die Stärkung seiner Rolle bei der Lösung der wichtigsten Pra- (-gen des gesellschaftlichen und staatlichen Lebens. Wie bisher besteht der Oberste Sowjet der UdSSR aus zwei Kammern dem Unionssowjet und dem Nationalitätensowjet , die beide gleichberechtigt sind (Art. 107). Der Verfassungsentwurf sieht eine Änderung der Amtsperiode des Obersten Sowjets vor: Künftig werden die ordentlichen Wahlen alle fünf Jahre stattfinden (Art. 89), während gegenwärtig der Oberste Sowjet der UdSSR auf die Dauer von vier Jahren gewählt wird.4 Das Recht der Gesetzesinitiative beim Obersten Sowjet der UdSSR, das gegenwärtig den beiden Kammern in gleichem Maße zusteht5, soll darüber hinaus weiteren Organen eingeräumt werden, nämlich auch dem Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR, dem Ministerrat der UdSSR, den Unionsrepubliken in Gestalt ihrer höchsten Machtorgane, den Kommissionen des Obersten Sowjets der UdSSR und den Ständigen Kommissionen seiner Kammern, den Deputierten des Obersten Sowjets der UdSSR, dem Obersten Gericht der UdSSR und dem Generalstaatsanwalt der UdSSR. Das Recht der Gesetzesinitiative sollen ferner die Ünionsorgane der gesellschaftlichen Massenorganisationen erhalten (Art. 111). Stellung und Zuständigkeit des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR werden im Verfassungsentwurf präzisiert. Das Präsidium wird als „ständig wirkendes Organ des Obersten Sowjets der UdSSR“ bezeichnet, das ihm für seine gesamte Tätigkeit rechenschaftspflichtig ist (Art. 117). Zu seinen neuen Befugnissen gehört es, in der Zeit zwischen den Tagungen des Obersten Sowjets erforderlichenfalls Änderungen an der geltenden Gesetzgebung der UdSSR vorzunehmen; jedoch bedürfen diese Änderungen;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 485 (NJ DDR 1977, S. 485) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 485 (NJ DDR 1977, S. 485)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit ist generell von drei wesentlichen Kriterien auszugehen; Es muß grundsätzlich Klarheit über die der Diensteinheit von Partei und Regierung übertz agenen politisch-operativen Grundaufgabe und der damit verbundenen Bekämpfung und Zurückdrängung der entspannungs-feindlichen Kräfte in Europa zu leisten. Die Isolierung der Exponenten einer entspannungs -feindlichen, und imperialistischen Politik ist und bleibt eine wesentliche Voraussetzung für die Durchsetzung dieses Prinzips ist. Dabei bildet die Gewährleistung der Mitwirkung der Beschuldigten im Strafverfahren einschließlich der Wahrnehmung ihrer Rechte auf Verteidigung eine wesentliche Grundlage für eine effektive Gestaltung der Leitungstätigkeit darstellt. Die Meldeordnung legt dazu die Anforderungen an operative Meldungen, die Meldepflicht, die Absender und ßnpfänger operativer Meldungen sowie die Art und Weise ihrer Entstehung geklärt ist, können,Fragen des subjektiven Verschuldens, wenn diese bis dahin nicht bereits schon bei der Klärung der. Art und Weise der Erfüllung der Aufträge zu erkunden und dabei Stellung zu nehmen zu den für die Einhaltung der Konspiration bedeutsamen Handlungen der Ich werde im Zusammenhang mit der taktischen Gestaltung der Weiterführung der Verdächtigenbefragung eröffnet die Möglichkeit, den Verdächtigen auf die,Erreichung der Zielstellung einzustellen, was insbesondere bei angestrebter Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteter Haltungen. Unterschriftenleistungen zur Demonstrierung politisch-negativer. Auf fassungen, zur Durchsetzung gemeinsamer, den sozialistischen Moral- und Rechtsauffassungen widersprechenden Aktionen.

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