Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 481

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 481 (NJ DDR 1977, S. 481); Neue Justiz 15/77 V 481 Staatliche Notariate festigen Vertrauensverhältnis der Bürger zu ihrem sozialistischen Staat HANS BREITBARTH, Stellvertreter des Ministers der Justiz Am 15. Oktober 1952 wurden in der DDR im Zusammenhang mit der Ausgliederung der sog. Freiwilligen Gerichtsbarkeit aus der Tätigkeit der Gerichte die Staatlichen Notariate gebildet. In diesem Vierteljahrhundert ihres Bestehens hat sich ihre Rolle wesentlich verstärkt, und ihre Aufgaben zur Verwirklichung des sozialistischen Rechts haben im Verlauf der gesellschaftlichen Entwicklung eine kontinuierliche Erweiterung erfahren. Sie haben sich zu Justizorganen entwickelt, deren Arbeit bei der Gestaltung gesellschaftlicher Rechtsverhältnisse1 der Bürger untereinander sowie zwischen den Bürgern und Betrieben eine große Rolle spielt1 Das in engem Zusammenhang mit dem Zivilgesetzbuch stehende-Notariatsgesetz (NG)2 weist den Staatlichen Notariaten eine wichtige Funktion bei der Verwirklichung des sozialistischen Rechts, besonders des Zivil-, Familien- und Bodenrechts zu. Das Gesetz verpflichtet die Staatlichen Notariate, zur Festigung der sozialistischen Gesellschaftsordnung, zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Gewährleistung von Klarheit und Sicherheit in den Rechtsbeziehungen beizutragen. Es bestimmt als . Ziel der notariellen Tätigkeit, gesetzlich -garantierte Rechte und Interessen der Bürger und Betriebe durchzusetzen, das sozialistische Staats- und Rechtsbewußtsein der Bürger zu entwickeln, das sozialistische Eigentum, zu sichern sowie die Vermögensinteressen der Staatsorgane, volkseigenen Betriebe und Einrichtungen und der gesellschaftlichen Organisationen zu wahren (§ 2 NG) . Mit dem NQtariatsgesetz haben somit auch die politischen Anforderungen an die Tätigkeit der Staatlichen Notariate ihre dem Stand der gesellschaftlichen Entwicklung entsprechende weitere Ausprägung erfahren. Dazu gehört die Pflicht des Notars, bei der Erfüllung seiner Aufgaben, eng mit den Werktätigen zusammenzuarbeiten, ihnen das sozialistische Recht zu erläutern und das Vertrauensverhältnis zu ihnen ständig zu festigen (§ 7 NG). Die Notare und ihre Mitarbeiter bemühen sich nach Kräften, diesem hohen politischen Anspruch, der das Wesen der notariellen.Tätigkeit bestimmt, gerecht zu werden. Immer deutlicher prägt sich bei ihnen das Bewußtsein aus, daß sie mit ihrer spezifischen Tätigkeit dazu beizutragen haben, die auf das Wohl des Volkes gerichtete Politik des sozialistischen Staates zu realisieren. Immer besser gelingt es ihnen, sich dazu die Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse anzueignen, sie für ihre Tätigkeit auszuwerten und in der Notariatsarbeit wirkungsvoll umzusetzen. Die Staatlichen Notariate haben ihren festen Platz in unserer sozialistischen Gesellschaft und genießen als wichtige Organe der Rechtspflege bei den Werktätigen Vertrauen und Ansehen. Ständig erhöht sich die Zahl der Bürger, die sich um Rat und Auskunft an sie wenden. Allein im Bezirk Magdeburg haben die Notare im Jahre 1976 ca. 40 000 Bürger rechtlich beraten. Jährlich nehmen die Staatlichen Notariate viele tausend Beurkundungen und Beglaubigungen vor. Ihr täglicher enger Kontakt zu den Bürgern gibt den Notaren gute Möglichkeiten, rechtserzieherisch zu wirken, den Bürgern die Rechtslage zu erläutern, ihnen zu helfen, ihre Rechte und Pflichten in ihrer Einheit zu erkennen, und Einfluß darauf zu nehmen, daß sie ihre Rechtsbeziehungen in Übereinstimmung mit den gesellschaftlichen Erfordernissen gestalten. Dabei besteht ein besonderes Anliegen der Notariatstätigkeit darin, daß die Beteiligteri sich klar und eindeutig erklären, um so Konflikte und Streitigkeiten von vornherein zu vermeiden. Stets müssen die Notare bestrebt sein, gelegentlich noch anzutreffenden, dem Sozialismus wesensfremden Verhaltensweisen einzelner Bürger konsequent entgegenzutreten, die sich z. B. in Egoismus oder Spießertum äußern. Es kommt immer darauf an, den Prinzipien sozialistischer Moral und Lebensweise bei der Gestaltung der persönlichen Angelegenheiten der Bürger Geltung zu verschaff fen. Anforderungen an die Staatlichen Notariate zur Erfüllung der Hauptaufgabe Die von der Partei der Arbeiterklasse beschlossene Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik bestimmt auch die Anforderungen an die Tätigkeit der Staatlichen Notariate und hat in bedeutendem Maße ihre Profilierung beeinflußt. Um den Erfordernissen der Hauptaufgabe gerecht zu werden, müssen die Notare sich immer ihrer politischen Verantwortung bewußt sein und ihre spezifische Tätigkeit richtig in die sonstigen staatlichen Maßnahmen einordnen. Dazu ist es erforderlich, sich nicht einseitig auf die notwendige Einhaltung gesetzlich vorgeschriebener Formvorschriften zu beschränken, sondern den politischen Gehalt, die Zweckbestimmung und die gesellschaftliche "Bedeutung der Notariatshandlung zu erkennen und den Bürgern bewußt zu machen. Es kommt darauf an, daß sich der Notar bei jeder Handlung, die er vornimmt, aufgeschlossen und bewußt an der Hauptaufgabe orientiert, daß er die Situation und die Entwicklungstendenzen des Territoriums und die Belange der Werktätigen beachtet und hilft, auftretende Pro-- bleme mit den spezifischen Mitteln und Möglichkeiten des Notariats vorausschauend zu lösen. Einen Schwerpunkt der notariellen Tätigkeit bilden die Aufgaben, die mit der Erfüllung des sozialpolitischen Programms auf dem Gebiet des Wohnungsbaus und bei der Gestaltung der Freizeit und Erholung Zusammenhängen. Die Notare sind bestrebt, diesen Anforderungen u. a. durch vielfältige Formen der Mitwirkung, z. B. beim Bauland-erwerb für den staatlichen und individuellen Wohnungsbau, immer besser gerecht, zu werden Beschränkte sich die Tätigkeit des Notars im Grundstücksverkehr früher darauf, auf Antrag tätig zu werden und lediglich zu beurkunden, scc geht heute seine Verantwortung weiter. Immer mehr wird es üblich, daß sich die Notare auf der Grundlage der Beschlüsse der Volksvertretungen schon an der umfassenden gesellschaftlichen Vorbereitung komplexer Baumaßnahmen beteiligen. Sie beraten die Bürger juristisch, suchen mit ihnen, mit den gesellschaftlichen Kräften und Staatsorganen nach Lösungsmöglichkeiten für auftretende Probleme und sorgen mit dafür, daß beim Baubeginn die bodenrechtlichen Fragen und Eigentumsverhältnisse geklärt sind. Bei der Vorbereitung solcher komplexer Baumaßnahmen sind vielfach komplizierte und mitunter verworrene erbrechtlich begründete Eigentumsverhältnisse zu klären. Häufig ist es auch nötig, durch Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Interessen, ungewisser oder abwesender Beteiligter eine den Rechtsvorschriften und den gesellschaftlichen Erfordernissen entsprechende zügige Bearbeitung zu ermöglichen. Im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Erhaltung und Modernisierung von Altbauwohnungen, die neben dem Neubau einen Schwerpunkt des Wohnungsbauprogramms bilden, sind ebenfalls oft unklare Eigentumsverhältnisse zu bereinigen. Ihre- unbürokratische Klärung durch die;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der oder gegen verbündete Staaten gerichtete Angriffe zu propagieren; dem demonstrativen Ablehnen von gesellschaftlichen Normen und Positionen sowie Maßnahmen des sozialistischen Staates und der sozialistischen Gesellschaft. Die Strategie zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft schließt daher strategische Aufgaben für die weitere Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen und zur Erziehung entsprechend handelnder Personen, die Strafgesetze oder andere Rechtsvorschriften verletzt haben. Als ein Kernproblem der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit erweist sich in diesem Zusammenhang die Feststellung bedeutsam, daß selbst in solchen Fällen, bei denen Bürger innerhalb kurzer einer Strafverbüßung erneut straffällig wurden, Einflüsse aus Strafvollzug und Wiede reingliederung nur selten bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit während des gesamten Untersuchungshaftvollzuges Grundanforderungen an die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit. Die Gewährleistung der Einheit von Rechten und Pflichten Verhafteter, die Sicherstellung von normgerechtem Verhalten, Disziplinar- und Sicherungsmaßnahmen. Zu einigen Besonderheiten des Untersuchungs-haftvollzuges an Ausländern, Jugendlichen und Strafgefangenen. Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheitbei Maßnahmen des Untersuchungshaftvollzuges außerhalb der Untersuchungshaftanstalt. Die Sicherung von Vorführungen zu gerichtlichen Hauptverhandlungen. Die Sicherung von Transporten Verhafteter.

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