Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 469

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 469 (NJ DDR 1977, S. 469); Neue Justiz 14/77 469 Erfahrungen aus der Praxis Die Wirksamkeit des Arbeitsrechts weiter verstärken! Die Praxis zeigt, daß die Wirksamkeit des sozialistischen Arbeitsrechts entscheidend davon abhängt, wie staatliche Leiter und Gewerkschaften gemeinsam zu seiner konsequenten Durchsetzung beitragen. Auf mehreren Rechtskonferenzen im Bezirk Suhl konnte eingeschätzt werden, daß in den Betrieben, in denen die Leiter die Arbeit mit dem Recht verantwortungsbewußt wahmehmen, gute Fortschritte bei der noch wirksameren Gestaltung der Einheit von Planerfüllung, sozialistischem Wettbewerb, Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen und strikterer Einhaltung von Rechten und Pflichten erzielt wurden und sich das Rechtsbewußtsein der Werktätigen in bedeutendem Maße weiterentwickelte. Dagegen treten dort, wo Leiter unzureichende Rechtskenntnisse besitzen oder Rechtsvorschriften mißachten, arbeitsrechtliche Konflikte und Streitigkeiten verstärkt auf. Dadurch wird die Arbeitsatmosphäre in den Betrieben belastet und die Arbeitsfreude den Werktätigen beeinträchtigt. Solchen Erscheinungen müssen die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen gemeinsam mit den Konfliktkommissionen und den zuständigen staatlichen Organen nachdrücklich entgegenwirken. Zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit des Arbeitsrechts können auch die Gerichte maßgeblich beitragen. Obwohl es bereits vielfältige Aktivitäten gibt, wurden noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um staatliche und wirtschaftsleitende Organe sowie gesellschaftliche Kräfte in arbeitsrechtliche Verfahren einzubeziehen oder die Verhandlung vor erweiterter Öffentlichkeit, insbesondere in den Betrieben vor den Arbeitskollektiven, durchzuführen. Vorbildlich ist hier die Arbeit des Kreisgerichts Sonneberg und des Senats für Arbeitsrecht beim Bezirksgericht SuhL Ein großer Teil der Verhandlungen fand unmittelbar vor den Arbeitskollektiven in Betrieben statt. Diese Art der Einbeziehung der Werktätigen führte zur Erhöhung ihres Rechtsbewußtseins und mobilisierte sie zu größerer Unduldsamkeit gegen Rechtsverletzungen. Auch die Teilnahme der Mitglieder der Konfliktkommissionen an diesen Verhandlungen sowie die anschließende Verfahrensauswertung erhöhten die gesellschaftliche Wirksamkeit der Verfahren. Die Konfliktkommissionen haben erkannt, daß sie mit konkreten Empfehlungen an Betriebsleiter, wirtschaftsleitende Organe, gesellschaftliche Organisationen usw. in beträchtlichem Maße auf die Beseitigung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen für arbeitsrechtliche Konflikte Einfluß nehmen können. Ein Fünftel aller Beschlüsse der Konfliktkommissionen des Bezirks Suhl enthielt Empfehlungen, die zur Verbesserung der Leitungstätigkeit in den Betrieben und zur verantwortungsbewußten Arbeit mit dem Recht beitrugen. Die gewerkschaftliche Prozeßvertretung vor den staatlichen Gerichten als eine wichtige Form der Interessenvertretung der Werktätigen hat sich in den letzten Jahren wesentlich verbessert. Es ist jedoch anzustreben, daß neben den hauptamtlichen Sekretären der Industriegewerkschaften und Gewerkschaften auch betriebliche Gewerkschaftsfunktionäre vor den staatlichen Gerichten auftreten. Die Erfahrungen zeigen, daß die gewerkschaftliche Prozeßvertretung zu Recht nicht davon abhängig gemacht wird, ob der Streitfall zugunsten des Werktätigen ausgehen wird. Sowohl bei der Prozeßvertretung als auch bei der allgemeinen gewerkschaftlichen Mitwirkung werden die gewerkschaftlichen Rechte überwiegend verantwortungsbewußt und sachkundig wahrgenommen; das gilt für Empfehlungen zur Sachaufklärung und Beweisanträge ebenso wie für Anträge auf Erlaß von Gerichtskritiken oder auf Auswertung des Verfahrens. Auf dem Gebiet der Rechtspropaganda haben die Gerichte des Bezirks Suhl vielfältige Aktivitäten entwickelt. Sie haben den betrieblichen Gewerkschaftsleitungen ihre Erfahrungen aus der Rechtsprechung vermittelt und auch dadurch Initiativen zur Beseitigung von Mängeln und Hemmnissen bei der strikten Verwirklichung des Arbeitsrechts sowie zur Einhaltung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit ausgelöst. Die enge Zusammenarbeit der Gerichte mit den Gewerkschaften und das regelmäßige Auftreten von Richtern in den Rechtskonferenzen der Kreisvorstände und des Bezirksvorstandes des FDGB haben sich bewährt. In der rechtspropagandistischen Tätigkeit der Gerichte haben sich im wesentlichen folgende Formen entwickelt: Teilnahme an der gewerkschaftlichen Rechtsberatung sowie an Rechts- und Sicherheitskonferenzen der Betriebe; Schulungen der Gewerkschafts- und Wirtschaftsfunktionäre sowie der Meister; Vorträge in Betriebsakademien; Schulung der Konfliktkommissionen und Durchführung von Erfahrungsaustauschen mit ihnen; Aussprachen in Brigaden und Kollektiven sowie Foren in den Betrieben zu Problemen des sozialistischen Rechts; Publikationen in der örtlichen Presse und den Betriebszeitungen. Ungeachtet der insgesamt positiven Bilanz sind bei der Verwirklichung des sozialistischen Arbeitsrechts in der täglichen Praxis noch weitere Anstrengungen erforderlich. Sie müssen dem hohen Anspruch des 9. FDGB-Kongresses gerecht werden, daß das sozialistische Arbeitsrecht, insbesondere das AGB, im Vordergrund der sozialistischen Rechtsordnung steht. Dr. HANS ARWAY, Direktor des Bezirksgerichts Suhl Schöffen unterstützen Wiedereingliederung Strafentlassener Das Schöffenkollektiv des VEB Greika legt in seiner Tätigkeit besonderes Augenmerk auf die Wiedereingliederung der aus dem Strafvollzug entlassenen Bürger und auf die Erziehung kriminell Gefährdeter. Ist es doch sehr oft schwer für diese Bürger, sich wieder in das Kollektiv einzufügen. Hier stehen die Schöffen den Kollektiven und den einzelnen Bürgern helfend zur Seite. Das Kreisgericht informiert das Schöffenkollektiv des Betriebes rechtzeitig über das Strafmaß und die auferlegten Pflichten der vorzeitig aus dem Strafvollzug Entlassenen und der auf Bewährung Verurteilten. Auch die Zusammenarbeit der Schöffen mit der Kaderabteilung des Betriebes hat sich bewährt. Die Schöffen sind damit in der Lage, auf die Realisierung der auferlegten Pflichten einzuwirken, und es ist schon für sie zu einer Selbstverständlichkeit geworden, daß sie auch als Betreuer aktiv tätig sind. Im VEB Greika arbeitet seit Jahren ein Betreuerkollektiv, dem die Kaderleiter, Vertreter der Direktionsbereiche, des Schöffenkollektivs, der BGL und der FDJ-Leitung angehören. Die Vorsitzende des Betreuerkollektivs ist Mitglied der Wiedereingliederungskommission beim Rat des Kreises. In den regelmäßig durchgeführten Beratungen, an denen immer ein Vertreter des Rates der Stadt teilnimmt, werden u. a. die langfristige Vorbereitung von Wiedereingliederungen, die Unterbringung der betreffenden Bürger, der Elinsatz von Betreuern und bei besonderen Schwerpunkten Empfehlungen an die staatlichen Leiter beraten. Verurteilte, die aus ihrer Vergangenheit keine Lehren gezogen haben und die in den Arbeitskollektiven im-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 469 (NJ DDR 1977, S. 469) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 469 (NJ DDR 1977, S. 469)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der Hauptabteilungen, selbständigen Abteilungen zur Wahrnehmung ihrer Federführung für bestimmte Aufgabengebiete erarbeitet, vom Minister seinen Stellvertretern bestätigt und an die Leiter der und, soweit in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung Staatssicherheit und der НА dem weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit erfolgt nach den gleichen Grundsätzen und auf den gleichen rechtlichen Grundlagen wie der Untersuchungshaftvollzug in der außerhalb Staatssicherheit . Die aufgeführten Besonderheiten im Regime des Vollzuges der Untersuchungshaft der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den Untersuchungshaftanstalten zur Folge haben kann, von einer Trennung zwischen Jugendlichen und Erwachsenen abzusehen. Die Entscheidung dazu ist vom Leiter der Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft zu gewährleisten. Verhafteten kann in Abhängigkeit vom Stand des Verfahrens, von der Zustimmung der verfahrensdurchführenden Organe und der Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit sowie der Rechte und der Würde der Bürger bei der Anwendung des sozialistischen Rechts nicht entsprechen, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der in der Arbeit dar gestellten Ihttersuehfimgeergehnisse weitere Maßnahmen zur Beseitigung beziehungsweise Einschränkung Geffihvdtmgssehwerpunlc-ten beziehungsweise begifcuJtigendcn Bedingungen und Umstände für mögliche feindliehe Angriffe notwendig.

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