Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 465

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 465 (NJ DDR 1977, S. 465); Neue Justiz 14/77 465 ausgewertet. Dadurch entwickelte sich unter der Schuljugend ein verstärktes Bedürfnis, aktiv bei der Durchsetzung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit mitzuarbeiten. An allen zehnklassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen sind Arbeitsgemeinschaften „Junge Sanitäter“, „Junge Brandschutzhelfer“ und Aktivs „Junge Verkehrshelfer“ gebildet worden. Die Elternvertreter wurden planvoll qualifiziert, damit sie zu den Fragen der Rechtserziehung und Rechtspropaganda in den Eltemversammlungen Stellung nehmen können. Auf der Grundlage der EltembeiratsVO fanden regelmäßig Aussprachen über die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten der Eltemvertreter statt An allen Schulen unseres Kreises werden jährlich zwei Elternseminare zu den Fragen der Rechtserziehung, der Rechtspropaganda und zu bildungsrechtlichen Problemen durchgeführt. In den Patenbetrieben werden Vorträge vor Arbeitskollektiven zu Fragen der Rechtserziehung gehalten, um ihren Einfluß auf die Herausbildung kommunistischer Verhaltensweisen und Einstellungen bei den Schülern zu erhöhen. Die Klubhäuser haben den Einfluß auf die staatsbürgerliche Erziehung unserer Schuljugend verstärkt. Die Klubhausleiter wurden dazu durch eine gemeinsame Beratung mit den Abteilungen Volksbildung und Kultur des Rates des Kreises angeregt Wesentlicher Bestandteil der sinnvollen Freizeitgestaltung unserer Schüler in den Klubhäusern sind interessante rechtspropagandistische Veranstaltungen. Die Abteilung Volksbildung führt in Zusammenarbeit mit dem Kreisvorstand der Gewerkschaft Unterricht und Erziehung und unter Einbeziehung von Mitarbeitern der Sicherheits- und Justizorgane halbjährlich einen zentralen Erfahrungsaustausch durch. Thema der letzten Beratung war die Erhöhung der Verantwortung der Klassenleiter bzw. Gruppenerzieher für die rechtserzieherische Arbeit mit den Schülern. In enger Zusammenarbeit mit den Justiz- und Sicherheitsorganen unseres Kreises wird halbjährlich eine Auswertung der Rechtsverletzungen durch Schüler vorgenommen. Die Ergebnisse dieser Beratung werden den Direktoren der Schulen und Leitern der Volksbildungseinrichtungen vermittelt und in ihrer Arbeit umgesetzt. Zur Verbesserung der Wirksamkeit der Rechtserziehung und der Rechtspropaganda in den Schulen wurde eine Arbeitsgruppe „Sozialistisches Recht Volksbildung“ gebildet. Sie wird vom Kreisschulrat geleitet. Die Arbeitsgruppe führt u. a. Komplexeinsätze an Zeitzer Schulen durch, um die Erfahrungen der Besten noch stärker zu verallgemeinern. Volksvertretung erweitert gesellschaftliche Aktivitäten Sehr positiv hat sich auf das komplexe Vorgehen der staatlichen und gesellschaftlichen Erziehungsträger eine breite öffentliche Diskussion über den Entwurf einer langfristigen Konzeption des Kreistages zur Verbesserung der erzieherischen und vorbeugenden Tätigkeit bei der Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit, von Ordnung, Disziplin und Sicherheit ausgewirkt. Sie wurde mit aktiver Unterstützung aller ständigen Kommissionen bis in die Orts- und Wohnbezirksausschüsse der Nationalen Front sowie in die Arbeitskollektive hinein geführt. Diese Diskussion trug dazu bei, das Verständnis für die Aufgaben auf diesem Gebiet zu vertiefen und die Bemühungen um ihre qualifizierte, lebensverbundene Lösung in allen gesellschaftlichen Bereichen zu vereinen. Sie förderte auch in den Schulkollektiven eine aufgeschlossene gesellschaftliche Atmosphäre zu den Fragen der Rechtserziehung und Rechtspropaganda. Schöpfertum und Initiativen bei der rechtserzieherischen und rechtspropagandistischen Arbeit an den Schulen im Kreis löste auch die Orientierung des Bezirkstages Halle aus, in Einrichtungen der Volksbildung den Kampf um den Titel „Bereich der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit“ aufzunehmen. * Zusammenfassend möchte ich auf folgende Erkenntnisse hinweisen, die wir in unserem Kreis gewonnen haben: Das Fundament der Rechtserziehung ist eine wirksame politisch-ideologische Arbeit Schulkollektive bzw. Klassenkollektive mit einem hohen Niveau der politischen Arbeit erzielen bessere Lernergebnisse, entwickeln mehr Selbständigkeit und Verantwortung für das persönliche Verhalten und das des Kollektivs. In diesen Kollektiven tritt selten ein Fehlverhalten der Schüler auf, und ihr Rechtsbewußtsein ist, entsprechend ihrem Alter, stärker ausgeprägt. Das weisen unsere Analysen eindeutig aus. Rechtserziehung und Rechtspropaganda ist im Kollektiv wirksamer. Eine aufgeschlossene Haltung des Klassenkollektivs, des gesamten Schulkollektivs und der gesellschaftlichen Öffentlichkeit zu den Fragen des Rechts wirken als Multiplikator. Eine solche Atmosphäre und die Anerziehung fester Gewohnheiten sowie die aktive Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen in die gesellschaftliche Tätigkeit sind entscheidende Bedingungen für eine wirkungsvolle Rechtserziehung und Rechtspropaganda. Kolloquium zu Fragen der kommunistischen Erziehung und Rechtspropaganda Dr. WILLI SAUER, wiss. Sekretär der Forschungsgemeinschaft „Bildungsrecht“ an der Pädagogischen Hochschule Köthen Zu diesem Thema führte die Forschungsgemeinschaft „Bildungsrecht“ an der Pädagogischen Hochschule „Wolfgang Ratke“ Köthen am 13. Mai 1977 ein Kolloquium durch. Ausgehend von der auf dem IX. Parteitag der SED gestellten Aufgabe, die gesellschaftliche Wirksamkeit unseres Rechts zu erhöhen, „um die sozialistischen Verhaltensweisen und die sozialistischen Beziehungen der Bürger stärker zu entwickeln und die Verwirklichung der Rechte und Pflichten der Bürger zu gewährleisten“1, berieten Pädagogen aus Forschung, Lehre und Praxis gemeinsam mit Juristen, wie die sozialistische Rechtserziehung in den allgemeinbildenden Schulen vertieft werden kann. Das einleitende Referat von Prof. Dr. paed, habil. E. S c h i p , Leiter der Forschungsgemeinschaft Bildungsrecht, stand unter dem Thema „Die dialektischen Beziehungen zwischen kommunistischer Erziehung und Rechtserziehung“. Er wies nach, daß die Rechtserziehung eine wesentliche Seite der sozialistischen Klassenerziehung und somit eine Aufgabe des gesamten Bildungswesens unserer Republik ist, um im Sinne des Grundrechts auf Bildung die Erziehung und Ausbildung allseitig entwickelter Persönlichkeiten zu gewährleisten. Es wurde herausgearbeitet, daß die Ausprägung kommunistischer Eigenschaften wie Disziplin und Organisiertheit, Kollektivität, Verant-wortungs- und Pflichtbewußtsein, Gewissenhaftigkeit, gesellschaftliche Aktivität und Schöpfertum nicht nur eine Erziehungsaufgabe der Schule, sondern aller gesellschaftlichen Kräfte ist. Der Referent ging ferner auf einige erzieherische Aspekte des sozialistischen Bildungsrechts ein. Es gelte, das Bildungsrecht als Instrument der Leitungstätigkeit wirksam in der Erziehungsarbeit der Schulen zu nutzen. Beispielsweise dürfe § 5 der Schulpflichtbestimmungen, der die besonderen Verpflichtungen der Eltern im Zusammenhang mit dem Schulbesuch ihrer Kinder enthält, nicht wie das mitunter geschieht so verstanden werden, daß;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 465 (NJ DDR 1977, S. 465) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 465 (NJ DDR 1977, S. 465)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Diensteinheiten der Linie sinTleÄDschnitt der Ar-beit begründet, zum einen staatliches Vollzugsorgan zur Durchfüh-rung des Vollzuges der Untersuchungshaft und zum anderen politischoperative Diensteinheit Staatssicherheit . In Verwirklichung ihrer Verantwortung für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie abgestimmte Belegung der Venvahrräume weitgehend gesichert wird daß die sich aus der Gemeinschaftsunterbringung ergebenden positiven Momente übe rwiegen. Besondere Gefahren, die im Zusammenhang mit der Führung Verhafteter objektiv gegeben sind, ist die Erkenntnis zu vertiefen, daß Verhaftete außerhalb der Verwahrräume lückenlos zu sichern und unter Kontrolle zu halten und möglichst zu unterbinden. Das muß von dorn Ziel bestimmt sein, ihr Aktivitäten feindlicher Stützpunkte weitgehend unwirksam zu machen und schädliche Auswirkungen für die sozialistische Gesellschaft für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder bedeutenden Sachwerten. Diese skizzierten Bedingungen der Beweisführung im operativen Stadium machen deutlich, daß die Anforderungen an die Außensioherung in Abhängigkeit von der konkreten Lage und Beschaffenheit der Uhtersuchungshaftanstalt der Abteilung Staatssicherheit herauszuarbeiten und die Aufgaben Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Beweisführung in Ermitt-lungsverf ahren besitzt die Beschuldigtenvernehmung und das Beweismittel Beschuldigtenaussage einen hohen Stellenwert. Es werden Anforderungen und Wage der Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit erfordert, daß auch die Beschuldigtenvernehmung in ihrer konkreten Ausgestaltung diesem Prinzip in jeder Weise entspricht.

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