Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 464

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 464 (NJ DDR 1977, S. 464); 464 Neue Justiz 14/77 Rechtspropaganda und Rechtserziehung Erfahrungen der Volksbildungsorgane mit der Rechtserziehung Oberlehrer Dr. paed. HORST OSIEWACZ, Kreisschulrat Zeitz In der Bildungs- und Erziehungsarbeit der sozialistischen Schule gilt es, die Rechtserziehung als Teil der kommunistischen Erziehung immer bewußter wahrzunehmen. Die Besonderheit der sozialistischen Rechtserziehung im Bereich der Volksbildung besteht darin, über die Vermittlung einer soliden wissenschaftlichen Bildung, über die Erziehung im Geiste der Weltanschauung und Moral der Arbeiterklasse und die aktive Teilnahme der Jugendlichen am gesellschaftlichen und politischen Leben Grundlagen für das sozialistische Rechtsbewußtsein des künftigen Staatsbürgers zu legen. Wir gehen stets von der Erkenntnis aus, daß die Rechtserziehung fester Bestandteil eines komplexen Erziehungsprozesses ist, in dem die Gesamtheit der gesellschaftlichen Entwicklungsbedingungen und die Beachtung der sozialistischen Lebensweise sich als sehr bedeutsam erwiesen haben. Dabei verdienen das Zusammenwirken der Pädagogen mit den Eltern, der Jugend-und Kinderorganisation, dem Patenbetrieb und anderen gesellschaftlichen Erziehungsträgern große Aufmerksamkeit. Schwerpunkte der rechtserzieherischen Arbeit Im Kreis Zeitz erstreckt sich das komplexe und koordinierte Vorgehen der Abteilung Volksbildung auf die Erhöhung der Wirksamkeit der Rechtserziehung der Schüler auf der Grundlage der gültigen Lehrpläne als Bestandteil der staatsbürgerlichen Erziehung sowie auf alle Formen der außerunterrichtlichen Tätigkeit; auf die Vermittlung von Kenntnissen zu Fragen des Staates und des Rechts sowie der Rechtserziehung an die Lehrer und Erzieher im Rahmen der Weiterbildung; auf das enge Zusammenwirken mit den Eltern sowie der Jugend- und Kinderorganisation auf der Grundlage erarbeiteter einheitlicher Standpunkte; auf die rechtzeitige Einleitung notwendiger pädagogischer Maßnahmen, insbesondere bei Fehlverhalten von Schülern, und die konsequente Reaktion auf Rechtsverletzungen. Es geht uns dabei keinesfalls um eine formale Vermittlung von Rechtskenntnissen über die Lehrplanaufgaben hinaus, sondern um eine wirksame altersgemäße weltanschaulich-moralische Erziehung als Grundlage für die Herausbildung des Rechtsbewußtseins eines sozialistischen Staatsbürgers. Nach unseren Erfahrungen wird Rechtserziehung dann zum Gegenstand jedes Unterrichtsfaches, wenn im Unterricht von allen Schülern ein solides Wissen und Können erworben wird, wenn im Unterrichtsfach die erzieherischen Potenzen des Unterrichtsstoffes für die weltanschaulich-moralische Erziehung im Sinne der Arbeiterklasse schöpferisch, auf die konkreten Bedingungen bezogen, erschlossen werden, wenn der Unterricht zur Festigung von Ordnung und Disziplin beiträgt, wenn der Unterricht selbst sowie die außerunterrichtliche Tätigkeit stets beispielhaft die Normen der sozialistischen Lebensweise widerspiegelt. Große Aufmerksamkeit ist der planvollen Mitwirkung der Jugend- und Kinderorganisation an der Gewährleistung einer festen Ordnung und Disziplin zu widmen. Die Verantwortung der Jugend dabei ist besonders durch vielfältige Formen der Selbstbetätigung und Selbsterziehung zu fördern. Die äußerst günstigen Bedingungen, die unsere Gesellschaft geschaffen hat, damit die Jugendlichen ihre Aktivitäten beim Lernen und in der Freizeit sinnvoll entfalten können, sind umfassend zu nutzen. Beim Zurückbleiben einzelner Schüler, bei negativen Erscheinungen und Rechtsverletzungen sind die Ursachen und begünstigenden Bedingungen konsequent aufzudecken und durch eine überzeugende und verständnisvolle Arbeit mit den Jugendlichen und den Eltern zu überwinden. Maßnahmen zur Erhöhung der Wirksamkeit der Rechtserziehung und Rechtspropaganda In der Leitung des Bildungs- und Erziehungsprozesses wurden und werden in unserem Kreis folgende Maßnahmen zur Entwicklung einer systematisch geführten Rechtserziehung der Schüler verwirklicht: In der Hospitation und in der Anleitungstätigkeit der Direktoren und der Kreisfachberater erhielten die Lehrer der Qualifizierung der Lehrer und Erzieher im Prozeß der Arbeit wurden die Pädagogen mit Bestimmungen des sozialistischen Bildungsrechts vertraut gemacht. Dabei arbei-~~ teten wir eng mit den Justiz- und Sicherheitsorganen zusammen. Vielfältige rechtspropagandistische Veranstaltungen wurden im Zusammenwirken mit der URANIA durchgeführt. Wir orientierten alle Pädagogenkollektive darauf, mindestens zwei derartige Veranstaltungen im Schuljahr durchzuführen. Auf Kreis- und Schulebene fanden Erfahrungsaustausche zur Wirksamkeit der rechtspropagandistischen Veranstaltungen statt. Das Pädagogische Kreiskabinett erarbeitete Vorschläge, wie im Rahmen der Grund- und Fachkurse der Weiterbildung der Lehrer und Erzieher sowie in den Beratungen der Fachkommissionen und Fachzirkel die Behandlung von Rechtsfragen aufgenommen und wie die Erziehungswirksamkeit des Unterrichts erhöht werden kann. In den Hospitationen und in der Anleitungstätigkeit der Direktoren und der Kreisfachberater erhielten die Lehrer und Erzieher Unterstützung und Anleitung, um die Erziehungspotenzen des Unterrichtsstoffes wirkungsvoller auszuschöpfen. Bei der Erarbeitung der Bilanz der Bildungs- und Erziehungsarbeit sowie in der analytischen Tätigkeit wurden stets die Probleme der Rechtserziehung und der Rechtspropaganda mit erfaßt und Schlußfolgerungen für die weitere Arbeit gezogen. Ordnung, Disziplin und Sicherheit werden monatlich in den Pädagogenkollektiven und in den Dienstberatungen der Abteilung Volksbildung eingeschätzt. Der Kreisschulrat führte mit den Vorsitzenden der Erziehungsberatungsgruppen halbjährlich Erfahrungsaustausche durch. Im Mittelpunkt standen solche Themen, \yie die Einbeziehung der gesellschaftlichen Erziehungskräfte in die Arbeit mit entwicklungsgefährdeten Schülern, die inhaltliche Ausgestaltung dieser Arbeit und andere wichtige Fragen. Die Abteilung Volksbildung und die Direktoren der Schulen organisierten im Zusammenwirken mit der FDJ-und Pionierorganisation an den Schulen Aussprachen, in denen den Kindern und Jugendlichen die Normen ihres Verbandes und bildungsrechtliche Normen erläutert wurden.' In solche Aussprachen, Foren und andere kollektive Zusammenkünfte wurden in der Jugendarbeit erfahrene Juristen einbezogen. Zudem wurde monatlich zusammen mit den FDJ-Leitungen die Arbeit der FDJ-Ordnungs-gruppen, der Kontrollposten der FDJ, der Verkehrsaktive, der Brandschutzaktive und anderer Arbeitsgemeinschaften;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 464 (NJ DDR 1977, S. 464) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 464 (NJ DDR 1977, S. 464)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des gegnerischen Vorgehens ist das politischoperative Einschätzungsvermögen der zu erhöhen und sind sie in die Lage zu versetzen, alle Probleme und Situationen vom Standpunkt der Sicherheit und Ordnung in den Dienst Objekten der Abteilung Staatssicherheit Berlin Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Aus-ffSiung; Durchführungslbastimmung zur Anweisung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den zu gewährleisten den SGAK. und auf die Schwerpunkte der ünsatz aller offiziellen und in jinen hohen Stand der Sicherheit. Zur Notwendigkeit der Qualifizierung arbeit in den der Linie der politisch-operativen Abwehr-. Die Qualifizierung der politisch-operativen Abwehrarbeit der Linie ist eine objektive Notwendigkeit, die unter den neuen politisch-operativen Lagebedingungen und den daraus resultierenden Gefahren und Störungen für den Untersuchungshaftvollzug. Zu grundlegenden Aufgaben der Verwirklichung von Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist mit eine Voraussetzung für eine reibungslose Dienstdurchführung in der Untersuchungshaftanstalt. Jeder Gegenstand und jede Sache muß an seinem vorgeschriebenen Platz sein. Ordnung und Sicherheit im Dienstobjekt. Im Rahmen dieses Komplexes kommt es darauf an, daß alle Mitarbeiter der Objektkommandantur die Befehle und Anweisungen des Gen. Minister und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung. Die Notwendigkeit und die Bedeutung der Zusammenarbeit der Abteilungen und bei der Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens. Die weitere Stärkung und Vervollkommnung der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der anzugreifen oder gegen sie aufzuwiegeln. Die staatsfeindliche hetzerische Äußerung kann durch Schrift Zeichen, bildliche oder symbolische Darstellung erfolgen.

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